... es stellt sich mir folgende Frage:
Im Impressum des o.a. Magazins steht u.a.:
Ein Weiterverkauf, z.B. über die bekannten Internetportale (amazon, ebay etc.), ist untersagt.
Wie ist dieser Satz rechtlich zu sehen?
Danke für eure Antworten!
Gruß Hartmut
"Schattenwelt", Magazin der Berl. Unterwelten
Re: "Schattenwelt", Magazin der Berl. Unterwelten
... schade, dass kein Buchfreund einen Ratschlag oder Verweis
im Bestand hat!
im Bestand hat!
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Re: "Schattenwelt", Magazin der Berl. Unterwelten
Frag doch mal bei booklooker direkt an!
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Re: "Schattenwelt", Magazin der Berl. Unterwelten
Bei amazon z.B. könntest du das Magazin gar nicht einstellen, weil kein
Datensatz vorhanden ist.
Es ist ja so. Man ist irgendwo Mitglied in einem Verein, hat man bestimmten Bedingungen
zugestimmt. Hier eben auch, dass das Mitgliedermagazin nicht weiter verkauft werden darf.
Was willst du denn an dem Teil verdienen?! Auch bl hat Bücher usw. die man nicht einstellen
darf, machst du es trotzdem, kannst du damit rechnen, dass das Angebot gelöscht wird.
Frag bei bl nach, gib den genauen Titel, bzw. Ausgabe an, dann weißt du es und hast es
schwarz auf weiss.
Also wenn irgendjemand rechtliche Schritte einleiten will, muss es erstmal zu einem Angebot
kommen...
Gruß
Alsterperle
Datensatz vorhanden ist.
Es ist ja so. Man ist irgendwo Mitglied in einem Verein, hat man bestimmten Bedingungen
zugestimmt. Hier eben auch, dass das Mitgliedermagazin nicht weiter verkauft werden darf.
Was willst du denn an dem Teil verdienen?! Auch bl hat Bücher usw. die man nicht einstellen
darf, machst du es trotzdem, kannst du damit rechnen, dass das Angebot gelöscht wird.
Frag bei bl nach, gib den genauen Titel, bzw. Ausgabe an, dann weißt du es und hast es
schwarz auf weiss.
Also wenn irgendjemand rechtliche Schritte einleiten will, muss es erstmal zu einem Angebot
kommen...
Gruß
Alsterperle
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Re: "Schattenwelt", Magazin der Berl. Unterwelten
Es wird hier bei BL ein Jahresband angeboten!
Die rechtliche Verpflichtung es nicht zu verkaufen bezieht sich lediglich auf denjenigen, der es bezogen hat. Titel die bei BL nicht angeboten werden dürfen sind indizierte Ausgaben. Die werden garnicht hochgeladen sondern es erscheint der Hinweis, dass der Titel bei BL nicht erlaubt ist.
Gruss
Klaus
Die rechtliche Verpflichtung es nicht zu verkaufen bezieht sich lediglich auf denjenigen, der es bezogen hat. Titel die bei BL nicht angeboten werden dürfen sind indizierte Ausgaben. Die werden garnicht hochgeladen sondern es erscheint der Hinweis, dass der Titel bei BL nicht erlaubt ist.
Gruss
Klaus
Il ne suffit pas de ne pas avoir des idées,il faut aussi être incapable des les établir.
Re: "Schattenwelt", Magazin der Berl. Unterwelten
Das heißt sobald der urprüngliche Käufer den Artikel einmal hingegen der Bedingungen verkauft hat, darf man selbst beim Verkauf nicht mehr belangt werden? Das klingt nicht richtig, aber ich bin verwirrt.
Re: "Schattenwelt", Magazin der Berl. Unterwelten
Das Buch "Schattenwelt" erhält man als Mitglied der Berl. Unterwelten
mehrmals jährlich. D.h., ich ich habe es nicht gekauft sondern als
Beigabe zu meiner Mitgliedschaft erhalten.
mehrmals jährlich. D.h., ich ich habe es nicht gekauft sondern als
Beigabe zu meiner Mitgliedschaft erhalten.