Filme einstellen, die nicht FSK geprüft sind?

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julia141622
Beiträge: 3
Registriert: So 11. Mai 2008, 20:54

Filme einstellen, die nicht FSK geprüft sind?

Beitrag von julia141622 »

Hallo an alle,

ich bin neu hier (im Forum, nicht bei booklooker), und habe eine Frage:

Ich habe hier einen Film (VHS), auf dessen Hülle keine FSK-Angabe steht. Ich habe im Internet recherchiert und erfahren, dass der Film nicht FSK-geprüft ist - warum auch immer. Er scheint aber normal im Handel erhältlich zu sein, zumindest kann man ihn über bekannte Online-Versandhäuser bestellen.

Meint ihr, ich darf den Film hier anbieten? Oder droht mir eine Sperrung? Es ist ein Horrorfilm, der wohl entweder ab 16 oder ab 18 wäre - kann ich nicht genau sagen. Aber offiziell gibt es für den Film ja keine Beschränkung... Tja, ich weiß nicht so recht. *g* Was würdet ihr machen?

Liebe Grüße,
Julia
Bücherwurm14167
Beiträge: 857
Registriert: So 1. Apr 2007, 19:23
Wohnort: Berlin

Beitrag von Bücherwurm14167 »

Hallo julia141622,

der sicherste, schnellste und kostenlose Weg ist der, sich morgen mit einer Einzelanfrage an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu wenden.

Auch wenn der Film nicht FSK-geprüft ist, besteht die Möglichkeit, daß er irgendwann mal beschlagnahmt wurde und/oder auf dem Index steht. Hinzu kommt, daß im Prinzip schon das Anbieten jugendgefährdender Filme verboten ist. Derartige Filme sind nicht immer von Beginn an im Verzeichnis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien enthalten, da diese ja erst auf Antrag im konkreten Fall tätig wird. Was im konkreten Fall indizierungswürdig ist, kann leider nicht immer vorhergesehen werden, ich befürchte, hier ist zuweilen die Jahresform der Prüfer maßgeblich. :roll:
Zuletzt geändert von Bücherwurm14167 am Mo 12. Mai 2008, 16:45, insgesamt 1-mal geändert.
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julia141622
Beiträge: 3
Registriert: So 11. Mai 2008, 20:54

Beitrag von julia141622 »

Vielen Dank für den Tipp, auf diese Idee wäre ich nie gekommen (wusste nicht mal, dass es eine Bundesprüfstelle gibt)! Ich werde denen dann mal eine e-mail schreiben.

Eine Sorge habe ich allerdings: Wenn der Film tatsächlich auf dem Index stehen sollte, wäre dann nicht auch der Besitz schon strafbar? Ich bin zwar volljährig und der Film ist wie gesagt frei im Handel erhältlich, aber ich dachte, indizierte Medien wären grundsätzlich verboten? (Oder ist das ein anderer Index??) Ich möchte mich auf keinen Fall strafbar machen, dann würde ich den Film lieber wegschmeißen...
julia141622
Beiträge: 3
Registriert: So 11. Mai 2008, 20:54

Beitrag von julia141622 »

Und falls der Film nicht indiziert ist, darf ich ihn dann auf jeden Fall hier anbieten??

Sorry für die vielen Fragen, aber ich bin in dieser Sache ziemlich unsicher und möchte einfach nichts falsch machen... :oops:
Bücherwurm14167
Beiträge: 857
Registriert: So 1. Apr 2007, 19:23
Wohnort: Berlin

Beitrag von Bücherwurm14167 »

Der Besitz ist erlaubt, auch wenn der Film als socher indiziert ist.

Was letztlich die Indizierung ausmacht, ist, daß der Film nicht ohne Weiteres angeboten werden darf. In Videotheken gibt es z.B. einen Bereich, der erst ab 18 Jahren betreten werden darf. Hier können auch ganz offiziell indizierte Filme ausgeliehen werden. Das Anbieten im Internet ist ebenfalls erlaubt, vorausgesetzt, daß sie nicht Jugendlichen zugänglich gemacht werden bzw. überhaupt diesen angeboten werden. Seriöse Handelsunternehmen verlangen daher in der Regel, daß Internet-Nutzer sich registrieren und nur so an die Angebote indizierten Materials geraten können. Das Wort "können" ist hierbei wichtig, weil schon die Möglichkeit ausreicht, um als Anbieter einigen Ärger zu bekommen.

Der Besitz irgendwelcher Filme oder Bücher ist meines Wissens in Deutschland nicht verboten. Einschränkungen und Verboten unterliegt nur der Handel im weiteren Sinne, also das Anbieten und die - auch kostenlose - Weitergabe.

Auch wenn ich jetzt kürzlich erst in Großkaufhäusern wieder wahrnahm, daß indizierte Filme überall im Angebot herumliegen, so heißt dies nicht, daß dies erlaubt ist. Auch in diesem Forum gab es Ende letzten Jahres einige Mitglieder, die sich beim Angebot darauf verließen, rechtmäßig zu handeln, weil auf anderen Plattformen dieselben indizierten Artikel angeboten wurden.

Ob Du Deinen Film hier anbieten willst, empfehle ich Dir, in den nächsten Tagen nach einer Antwort von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu entscheiden.
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

Bücherwurm14167 hat geschrieben:Das Anbieten im Internet ist dagegen ebenfalls erlaubt, vorausgesetzt, daß sie nicht Jugendlichen zugänglich gemacht werden bzw. überhaupt diesen angeboten werden.
Laut JuSchG dürfen jugendgefährdende Trägermedien nicht im Wege des Versandhandels eingeführt werden. Und das Anbieten im Internet, um sie zu verkaufen und dann zu verschicken, ist m. E. eine Einführung in den Versandhandel.
Seriöse Handelsunternehmen verlangen daher in der Regel, daß Internet-Nutzer sich registrieren und nur so an die Angebote indizierten Materials geraten können.
Eine Registrierung ist noch keine zuverlässige Altersüberprüfung. Ich vermute, das wurde im Gesetz so geregelt, weil eine solche im Versandhandel sehr aufwendig wäre (das ginge wohl nur mit Postident, und so ein Verfahren würde viele Kunden abschrecken).
Gruß, terracotta
Bücherwurm14167
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Beitrag von Bücherwurm14167 »

@ terracotta: Die Benennung des Post-Ident-Verfahrens ist richtig. Ich habe mich bewußt kurz gefaßt, das Thema ließe sich sicherlich in epischer Form ausbreiten, was aber letztlich die konkrete Eingangsfrage auch nicht beantwortet :wink:
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