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Nachdruck, Raubdruck oder Fälschung?

Verfasst: Fr 16. Jun 2017, 11:26
von Nostalgie pur
Hallo, miteinander!

Ein Randgebiet meiner Sammlung (ich sammle antikes Spielzeug) sind Puppenkochbücher, sowie Anleitungsbücher und Schnittmustermappen zum Selbernähen von Puppenkleidung, sogenannte "Puppennähschulen". Die ersten Werke in dieser Art entstanden etwa ab 1860; um 1900 herum war das Angebot für Kinder in diesem Bereich ganz besonders vielfältig. Manche dieser Bücher erlebten viele Neuauflagen und wurden noch in den 30er Jahren unverändert oder in überarbeiteten Fassungen hergestellt. Auch in den Jahren nach dem 2. Weltkieg gab es noch ähnliches, aber dann schon in moderneren Fassungen oder auch ganz neu geschrieben und entwickelt.

Diese und andere Anleitungsbücher für Kinder gab es früher einzeln zu kaufen, zeitgleich wurden sie aber auch häufig als "Arbeitsspiele" in einer Art Geschenkkarton angeboten. In einer "Puppennähschule" befand sich dann neben Buch und Schnittmustermappe beispielsweise auch eine Puppe, eine Kindernähmaschine und Näh- und andere Arbeitsmaterialien oder - bei einem Puppenkochbuch - hauswirtschaftliches Spielzeug, wie Kochutensilien in Kinder- oder Puppengröße, mitunter sogar ein Puppenherd. Derartiges Spielzeug wurde in Spielwarenfabriken zusammengestellt und angeboten, war aber auch bei den Verlagen erhältlich, die die Bücher herstellten.

Die Autorinnen oder Herausgeberinnen der Bücher sind nicht immer namentlich bekannt, häufig erschienen die Bücher unter einem Pseudonym. Es scheint damals, also um 1900 herum, auch gängige Praxis gewesen zu sein, dass die Inhalte von solchen Büchern wortwörtlich kopiert und von anderen Verlagen herausgegeben wurden oder dass das gleiche Werk beim gleichen Verlag unter einem anderen Titel erschien.

Die antiken Büchlein sind recht kostspielig. Je nach Alter, Seltenheit, Aufmachung, Beliebtheit und Erhaltungszustand muß man für häufiger zu findende Bücher derzeit etwa 30 bis 100 Euro rechnen, seltenere und besonders hübsche Ausgaben sind weitaus teurer, kosten etwa dreimal soviel, also ca. 90 bis 300 Euro.

Noch weitgehend komplette "Arbeitsspiele" im Karton sind bei Sammlern ganz besonders begehrt. Es sind Raritäten, die je nach Alter und Inhalt durchaus mehrere Tausend Euro erzielen....nach oben gibt es da gar keine Grenzen.

Etwa seit den 80er Jahren gibt es von vielen dieser alten Bücher und Mappen Reprints. Einfachere davon kosteten damals nur ein paar Mark, andere, umfangreichere Werke, die in niedrigeren Auflagen erschienen, waren damals weitaus teurer, ich habe da in einem Fall eine Summe von etwa 80 DM in Erinnerung. Man findet diese Dinge, die jetzt teilweise schon über 30 Jahre alt sind oder auch erst in den letzten Jahren erschienen, gebraucht noch ganz gut. In gutem Erhaltungszustand zahlt man für diese Reprints heute in etwa die gleichen Summen wie zu DM-Zeiten, also etwa die Hälfte davon, aber natürlich in Euro. :wink:

Das Problem bei diesen Nachdrucken ist, dass viele davon nicht als Reprint gekennzeichnet sind und sich optisch - zumindest auf Bildern - kaum von den antiken Originalen unterscheiden. Nur bei manchen dieser Nachdrucke gibt es eine IBSN-Angabe oder einen Hinweis auf den heutigen Verlag, der das Reprint herausgegeben hat. Teilweise wurde für das Reprint der Hinweis auf den ehemaligen Verlag entfernt, teilweise ist er noch vorhanden. Bei manchen Büchern fehlt jeglicher Hinweis auf einen Verlag.

Es gibt auch "Privatleute", die von antiken Originalen (oder von Bildern davon) Nachdrucke erstellen und sie auf den Sammlermarkt bringen. Das Angebot reicht vom gebundenen Büchlein bis hin zu umfangreichen "Bastelpackungen" um Reproduktionen von solchen antiken Arbeitsspielen herzustellen. Dass damit auch allerhand Schindluder getrieben werden kann und neu Angefertigtes als antik verkauft wird, ist klar. In diesem Sammelbereich - komplette Puppennähschulen und Trousseaux (Puppe mit Ausstattung im Geschenkkarton) - sind mehr Fälschungen im Umlauf als antike Originale. :roll:

Ob die gesetzlichen Urheberrechte an den Bildern und Texten da in jedem Fall bereits erloschen sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Gewiss sind die damaligen Autoren und Herausgeber mittlerweile alle verstorben, teilweise existieren aber die Verlage noch...oder es könnte mittlerweile andere Verlage oder Erben geben, die aktuell die Rechte an diesen Werken besitzen. Mir ist die Rechtslage da nicht ganz klar.


Wieso ich das hier alles schreibe:

Ist es denn heutzutage nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass zumindest ein Verlag oder Herausgeber im Buch steht, der auch tatsächlich existiert? Ist es erlaubt, ein altes oder antikes Buch zu kopieren oder ganz oder auszugsweise nachzudrucken? Muß ein Nachdruck nicht eindeutig als solcher gekennzeichnet sein und z.B. auch ein Erscheinungsjahr für den Nachdruck mit im Buch stehen?

Nach meinem Rechtsempfinden kommt es mir absolut verboten vor, wenn bei einem Reprint jeglicher Hinweis darauf fehlt, dass es sich um eine Neuauflage, bzw. um einen Nachdruck, also um ein ganz neues Buch handelt. Das ist für mich dann schon kein "Raubdruck" mehr, der möglicherweise von einem anderen Verlag oder einer Privatperson vorgenommen wurde, sondern schon fast eine "Fälschung". Wobei ich nicht weiß, ob man bei einem Buch überhaupt von Fälschung sprechen kann.

Jedenfalls können bei manchen Reprints Anbieter und Käufer sehr oft den falschen Eindruck gewinnen, dass sie hier nicht ein Reprint, sondern ein antikes Original vor sich haben. Aus Unkenntnis oder in Betrugsabsicht werden schon seit Jahren regelmäßig bestimmte Reprints als antike Originale angeboten. Erschwerend kommt hinzu, dass mittlerweile über 30 Jahre alte Bücher, die auf dünnem, minderwertigen Papier gedruckt wurden, auch schon natürlich entstandene Alterungsspuren haben. In vielen Fällen muß man das Original ganz genau kennen und mit dem Reprint vergleichen können um zu wissen, dass das jeweilige Buch nicht alt sein kann, sondern höchstwahrscheinlich ein Nachdruck ist. Diese Möglichkeit hat aber nicht jeder Anbieter.

Es gibt auch Onlinehändler, die zur Illustration ihrer Verkaufsangebote eine Abbildung von einem antiken Original einstellen, aber ein Reprint verkaufen. Davon wurde ich mal als Käufer irritiert. Dass es sich um ein Reprint handelt, stand in diesem Fall zwar im Text. Ich hatte mir jedoch ein Buch erwartet, das in etwa so aussieht wie das gezeigte Original und war dann recht enttäuscht, weil das Reprint ganz anders aussah. In diesem Fall kannte ich vor meinem Kauf weder das Original, noch das Reprint, hatte beides zuvor "in echt" noch nie gesehen, also gar keine Vergleichsmöglichkeit. Sowas ist aber noch das kleinere Problem. Ich wußte ja, dass ich da ein Reprint kaufe.

Das große Problem sind die Bücher, die für antik gehalten werden, weil sie auf den ersten, zweiten und dritten Blick so aussehen und - auch schon vom Anbieter - nicht als Nachdruck erkannt werden. Es ist mir selbst glücklicherweise noch nie passiert, aber ich kenne einige Sammler, :roll: die Reprints gekauft haben, die als antike Originale angeboten wurden, und natürlich oftmals viel zu viel dafür bezahlt haben. Das böse Erwachen kommt dann oft erst viele Jahre später, wenn sie auch mal ein Original sehen oder von anderen Sammlern gesagt bekommen, dass sie da leider ein Reprint gekauft haben.

Reprints sind in den Augen vieler Sammler von antikem Spielzeug gar nichts wert. Es geht ihnen da nicht nur um den u.U. recht großen finanziellen Verlust und ggf. auch um den Betrug, der stattgefunden hat, sondern vor allem um die große Enttäuschung, wenn sich ein jahrelang für alt gehaltenes Buch als "Fälschung" entpuppt.

Ich habe nur wenige antike Originale, auf die ich sehr stolz bin, habe aber auch große Freude an den Reprints in meiner Sammlung.

Vielleicht kann mir jemand sagen, wie Reprints, in denen nicht "Reprint" steht, einzuschätzen sind. Ist das erlaubt, solche Bücher ohne Kennzeichnng auf den Markt zu bringen? Und wie nennt man solche Bücher?

Re: Nachdruck, Raubdruck oder Fälschung?

Verfasst: Mi 21. Jun 2017, 09:09
von Sammlerkabinett
Da Rechte nach 70 Jahren erlischen, muss ein Reprint nicht als solches gekennzeichnet werden. Meines Erachtens kann ein Nachdruck sehr gut im alten Stil gelingen und in eine Sammlung passen, um eine Lücke zu füllen. Preislich ist es schwer zu sagen. Ich hoffe damit geholfen zu haben.

Re: Nachdruck, Raubdruck oder Fälschung?

Verfasst: Mi 21. Jun 2017, 11:47
von Nostalgie pur
Danke für die Antwort.

Ich persönlich habe gar nichts gegen Reprints, :wink: habe auch etliche in meiner Sammlung.

Aber ich habe etwas gegen Reprints, die für ein vielfaches ihres Werts als antike Originale angeboten und gekauft werden. Da dies auch häufig aus Unkenntnis geschieht - auch auf Booklooker - halte ich es für höchst problematisch, wenn Reprints ohne Hinweis auf den heutigen Verlag/Herausgeber und ein Erscheinungsjahr in den Umlauf kommen.

Dass das Urheberrecht nach soundsoviel Jahren (in Deutschland sind es wohl 80 Jahre) nach dem Tod des Autors erlischt und die Werke dann scheinbar für Jedermann frei und beliebig verfügbar sind und neu herausgegeben oder nachgedruckt werden können, ist mir bekannt.

Aber wie verhält sich das - beispielsweise - mit den Urheberrechten von Reprints, die z.B. in den 1980er Jahren bei einem - möglicherweise noch existierenden - deutschen Verlag erschienen und mit Verlag und Erscheinungsjahr gekennzeichnet sind? Hat denn dann nicht dieser Verlag oder dieser Herausgeber die Rechte an den Inhalten der Bücher? Weitere 80 Jahre lang?

Was mich hauptsächlich verwundert ist, dass in manchen heutzutage neu erscheinenden Büchern und Heften kein Verlag, keine IBSN-Angabe und kein Erscheinungsjahr steht. Ich dachte, das wäre gesetzlich vorgeschrieben. Es muß doch immer einen "Verantwortlichen" für ein Werk geben?

Re: Nachdruck, Raubdruck oder Fälschung?

Verfasst: Do 22. Jun 2017, 01:56
von Sammlerkabinett
Ob ein Verlag sich die Rechte gesichert hat, muss man im Einzelnen erfragen. Ansonsten kann jeder das entsprechende Buch veröffentlichen. Rechte können auch abgetreten werden oder gegen eine Lizenzgebühr. Dies macht insofern Sinn, wenn sich eine Neuauflage für den Rechteinhaber nicht lohnt. Was Erscheinungsjahr und ISBN anbetrifft, so ist dies gesetzlich nicht vorgeschrieben. Da die Vergabe einer ISBN mit Kosten und etwas Aufwand verbunden ist, verzichten vor allem Kleinst- und Selbst-Verleger darauf. Gerade bei ganz speziellen Bereichen, wird bei Neuauflagen von antiquarischen Werken, aufgrund der geringen Auflage auf eine ISBN verzichtet.

Re: Nachdruck, Raubdruck oder Fälschung?

Verfasst: Do 22. Jun 2017, 09:08
von Nostalgie pur
Danke dir...dass es nicht immer eine ISBN gibt, ist dann für mich schon nachvollziehbar.

Dass der Verzicht auf eine Jahresangabe oder auf eine Angabe zum heutigen "Herausgeber" legal sein soll, verstehe ich schon weit weniger.

Aber ich gehe da vielleicht von falschen Voraussetzungen aus, weil ich das von anderen Sammelobjekten anders gewöhnt bin. Beispielsweise muß die Replik von einem antiken Puppenkopf immer mit einer Jahresangabe und den Initialen des Reprokünstlers versehen werden, die nicht ohne weiteres entfernt werden können. Fehlen diese Kennzeichnungen, dann gilt so ein Reprokopf als Fälschung. Dass man eine mehr oder weniger perfekt gemachte Replik auch ohne diese Markierungen als neuzeitliches Produkt erkennen kann - vorausgesetzt, man hat genügend Sachkenntnis - spielt dabei keine Rolle. Die Köpfe müssen ordnungsgemäß markiert werden um einem Mißbrauch damit vorzubeugen.

Deshalb wirken Nachdrucke von antiken Büchern und ähnlichen Produkten ohne irgendeinen Hinweis darauf, dass es sich um ein neues Buch handelt und ohne Hinweis auf den heutigen Verlag/Herausgeber, etwas "seltsam und verboten" auf mich. Diese Reprints entsprechen ja oftmals bis ins Detail den alten Ausgaben. Natürlich kann ich das spätestens dann unterscheiden, wenn ich ein Buch in der Hand halte, ob es alt oder neu ist. Auf Bildern sehe ich es aber nicht immer. Und die Händler wissen es offenbar oftmals gar nicht, wie alt das Buch ist, das sie verkaufen wollen und bieten Reprints als antik an.

Wie schon geschrieben: Man muß in einigen Fällen ein Original genauestens kennen und untersucht haben um ein Reprint davon sofort zu erkennen. Das ist ein bißchen schwierig bei manchen sehr seltenen, antiken Büchern. :wink:

Ob "private Herausgeber" von Reprints immer geprüft haben, dass sie keinen Verstoß gegen das Urheberrecht oder andere noch bestehende Verträge/Rechte begehen, halte ich auch für etwas zweifelhaft. Aber selbst wenn:

Wenn ich mir sicher wäre, das niemand mehr die Rechte an einem antiken Werk oder an einem Reprint in meiner Sammlung oder an einem digitalisierten Werk einer Bibliothek besitzt, könnte ich damit also "ganz legal" z.B. in den nächsten Copyshop gehen und in einer beliebigen Stückzahl neue Heftchen "im Eigenverlag" herstellen und verkaufen, in denen nicht mal mein Name stehen muß?

Klingt für mich ein bißchen nach "Wilder Westen". :wink: Für mich wären das Fälschungen, Nachahmungen oder Raubdrucke.

Es wird auch so gemacht. Es werden Reprints und Kopien verkauft, die alte Werke 1:1 wiedergeben, aber es wird oft auch nur mit Teilen von alten Büchern und Heften, z.B. den hübschen Titelblättern oder anderen Illustrationen gearbeitet. Diese "Nostalgie-Produkte" sind alle recht gut zu erkennen, trotzdem werden sie manchmal für antik gehalten und überbezahlt.

Wahrscheinlich werfe ich da zwei Dinge in einen Topf. Es ist also bei Büchern scheinbar nicht verboten, sofern die Urheberrechte erloschen sind, eine nicht gekennzeichnete "Replik" herzustellen. Es ist nur verboten, sie "in betrügerischer Absicht" als antik zu verkaufen. Tja...aber wenn der Händler ein neues Buch gar nicht als neu erkennen kann? Dann gibt es keinen "Betrüger" in diesem Sinn. Es gibt dann nur ein "Opfer", das u.U. viel zu viel bezahlt hat.

Re: Nachdruck, Raubdruck oder Fälschung?

Verfasst: Do 22. Jun 2017, 15:40
von Sammlerkabinett
Ein Reprint ist keine Kopie und kann so gut gemacht sein, dass man genau hinsehen muss. Auffallend dürfte der Zustand sein.
Wer sich die Mühe macht und feststellt, dass keine Rechte bestehen, kann es in jeglicher Form veröffentlichen.

Re: Nachdruck, Raubdruck oder Fälschung?

Verfasst: Do 22. Jun 2017, 19:26
von Nostalgie pur
Sammlerkabinett hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 15:40 Ein Reprint ist keine Kopie und kann so gut gemacht sein, dass man genau hinsehen muss.
Das weiß ich. :wink:
Sammlerkabinett hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 15:40 Auffallend dürfte der Zustand sein.
Ja, der meist noch zu gute Zustand dürfte/sollte auffallen.
Aber auch hier kann Abhilfe geschaffen werden.

Was wolltest du mir mit deinem Beitrag sagen? Dass es bezüglich Herstellung und optischer Erscheinung einen Unterschied zwischen Kopie und Reprint gibt, weiß ich. Als antik werden beide Arten angeboten.

Wolltest du mich vielleicht drauf hinweisen, dass Bücher nur nachgedruckt, nicht aber kopiert werden dürfen?

Re: Nachdruck, Raubdruck oder Fälschung?

Verfasst: Fr 23. Jun 2017, 08:06
von Sammlerkabinett
Bücher deren Rechte abgelaufen sind, dürfen nachgedruckt oder auch kopiert werden. Es ist eine Frage der Herstellungskosten.
Auch wenn Reprints dem Original täuschend ähnlich sehen, mit ein wenig Fachwissen kann man erkennen, ob es sich um eines handelt.

Re: Nachdruck, Raubdruck oder Fälschung?

Verfasst: Fr 23. Jun 2017, 09:45
von Nostalgie pur
Der Punkt ist doch nicht, ob man genügend Sachkenntnis besitzt, einen Nachdruck von einem antiken Original zu unterscheiden. :wink: Wäre sehr schön, wenn alle das könnten, ja.

Der Punkt ist für mich, dass auch etliche Reprints auf dem Markt sind, die in jeder Hinsicht so wirken (sollen), als ob es antike Bücher wären. Es steht kein Erscheinungsjahr aus unserer Zeit darin und es fehlt auch jeglicher Hinweis auf einen heutigen Verlag oder Herausgeber im Buch oder auf dem Einband. Damit ist kein Verantwortlicher für diese Reprints genannt.

Bei anderen, neu erscheinenden Büchern und anderen Druckerzeugnissen gibt es eine Impressumspflicht. Wie sich das bei Reprints verhält und wie da die Bestimmungen sind, weiß ich nicht. Deshalb hatte ich hier geschrieben.

Es kann m.M.n. doch nicht angehen, dass antike Bücher und ähnliche Erzeugnisse, bei denen die Urheberrechte erloschen sind, völlig anonym von jedermann nachgedruckt oder auf sonstige Weise reproduziert und verkauft werden dürfen? Ohne jeden Hinweis auf den heutigen Verlag, "Eigenverlag" oder Herausgeber? Nach meinem Rechtsempfinden kann das nicht legal sein.

Mal angenommen, der heutige Herausgeber hätte sich getäuscht und es gäbe doch noch jemanden, der die Rechte am Buch besitzt, dann gäbe es niemanden, an den er sich wenden könnte um seine Rechte oder Ansprüche geltend zu machen.

Oder was ist z.B. mit dem Finanzamt? Die möchten doch vielleicht auch etwas von den Einnahmen vom Verkauf der Bücher bekommen? An wen können sie sich dann wenden?

Und es ist auch ziemlich logisch, dass neue Bücher, in denen lediglich der Verlag von Anno Dunnemals und ggf. ein damaliges Erscheinungsjahr zu sehen ist, "Irrtümer" über das tatsächliche Alter der Bücher und gezielte Manipulationen an den Büchern sehr leicht machen. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete neue Bücher sind vielleicht nicht als "Fälschung" zu bezeichnen - aber ich finde, sie kommen einer Fälschung gefährlich nahe.

Re: Nachdruck, Raubdruck oder Fälschung?

Verfasst: Mo 26. Jun 2017, 12:13
von Ojinaa
Sehe ich auch so: Dass Urheberrechte 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlöschen, ist eine Sache, ein falsches Impressum in ein Buch zu drucken (z. B. erloschener Verlag bzw. anderer Verlag/Herausgeber als der für dieses konkret Buch tatsächliche) ist was anderes. Mir erscheint das – gelinde gesagt – unzulässig. Der „rechtlich Zuständige“ muss erkennbar sein, das heißt eben, dass irgendwo im Buch erkennbar (oder herleitbar) sein muss, wer genau dieses Exemplar zu verantworten hat. Es sei denn, es kann plausibel gemacht werden, dass das Buch (Reprint oder was auch immer) zu rein privaten Zwecken hergestellt wurde und nie in Umlauf gebracht werden sollte.
Das Herstellen und in Umlaufbringen solcher Bücher – also der Bücher ohne entsprechende Vermerke – dürfte immer auf eine Täuschungsabsicht hinauslaufen, egal, ob der Zustand so ist, dass Fachleute(!) es als Nicht-Originale erkennen, und egal, wie dreist man sich in Sachen Preisgestaltung aufführt (also ob man tatsächlich die „Antik-Preise" verlangt). Wollte man nicht täuschen, wäre das Eindrucken von ein paar Worten im Impressum, die das Gesamtbild nicht beeinträchtigen, ja wohl kein Problem.

Re: Nachdruck, Raubdruck oder Fälschung?

Verfasst: Do 29. Jun 2017, 00:45
von Nostalgie pur
Ich glaube gar nicht mal, dass da in allen Fällen - also schon beim Hersteller - eine Täuschungsabsicht vorhanden ist, da manche von solchen "nicht gekennzeichneten Reprints" in den 80er/90er Jahren in hohen Auflagen druckfrisch auch für sehr kleines Geld angeboten wurden.

Z.B. ein Büchlein mit einem schlichten, unbeschichteten Pappeinband mit schwarzem Leinenstreifen am Buchrücken und auf billiges, raues Papier in schwarz-weiß gedruckt, schaut fast genauso wie ein altes Buch in ähnlicher, sehr schlichter Machart aus. Und wenn so ein neues Büchlein eifrig benutzt wurde und der Gilb 30 Jahre lang eine Chance hatte, dann gibt es mittlerweile auch echte Alterungsspuren.

Solche und ähnliche Dinge werden eben dann auch von manchen Händlern in bestem Glauben als antik angeboten. Man muß sich jedenfalls nicht wundern, dass solche Bücher oft für alt gehalten werden, auch ohne dass da jemand "nachhilft", den natürlichen Alterungsprozess beschleunigt und so ein Exemplar wider besseres Wissen als antik anbietet. Buntes ist viel einfacher als neu zu erkennen; eine alte Lithografie ist so ganz anders als ein neuer Farbdruck oder eine Farbkopie, aber viele fallen auch zunächst mal darauf herein, wenn es sich um Online-Angebote handelt und sie nur Bilder vom jeweiligen Objekt sehen können.

Die Sache mit dem "Eigenbedarf" finde ich auch kritisch. Wenn ein heutiger Sammler für sich oder Sammlerfreunde ein hübsches Büchlein nach einer antiken Vorlage oder einem Reprint bastelt und die Kennzeichnung "vergißt" oder nicht für nötig hält oder einen neuzeitlichen Copyrightvermerk entfernt, der den "antiken Gesamteindruck" stört, dann verhält er sich in meinen Augen wie ein Fälscher. Und er muß immer damit rechnen, dass seine Bastelei in den Umlauf kommt, spätestens nach seinem Tod.

Meist wird derartiges ja auch in Serie produziert, sonst rentiert sich der Aufwand gar nicht. Das geschieht dann in Gewinnabsicht, aber nicht unbedingt in Betrugsabsicht. Viele scheinen da völlig blauäugig zu sein, bedienen sich überall ohne zu überprüfen, ob das denn überhaupt erlaubt ist - und darüber, dass ein anderer vielleicht solche Nachahmungen von ihnen "antikisiert" und in Betrugsabsicht weiterverkaufen könnte, machen sie sich bestimmt erst recht keine Gedanken.

Alte Spielwarenkataloge sind auch so ein Thema. Die antiken Kataloge sind extrem rar und fast unbezahlbar. Auch die als neuzeitlich gekennzeichneten Repliken davon sind oft noch ziemlich kostspielig, die nicht gekennzeichneten Katalog-Reprints bekommt man jedoch oft sehr günstig. Wer da die Herausgeber/Hersteller sind, weiß man nicht so genau. Manchmal vielleicht die Firmen selbst, sofern sie noch existieren. Ich denke aber, viel was es da ohne jede Kennzeichnung gibt, wurde nach einem Reprint erneut reproduziert.

Ich bin nicht böse deshalb, ist für mich eine gute Möglichkeit kostengünstig an alte Katalogunterlagen dranzukommen und für alt würde ich so etwas auch nicht halten, andere aber vielleicht schon.

Ich weiß nicht, wie sich das rechtlich verhält. Der heutige Privatmensch oder Verlag, der ein Reprint herausgibt, hatte ja Kosten und Arbeit dadurch, sich vielleicht ein Original für teuer Geld erworben, vielleicht in einem Museum recherchiert, vielleicht mit Erben vom ehemaligen Autor oder dem früheren Verlag eine Vereinbarung getroffen, falls noch irgendwelche Rechte bestehen sollten oder bestimmte Marken im Reprint auftauchen, von Firmen, die vielleicht immer noch bestehen, etc. Dieser Herausgeber schreibt dann also auch m.M.n. mit Fug und Recht seinen Namen und ein Erscheinungsjahr in das Reprint. Nicht nur, weil das Vorschrift ist, wie ich meine, sondern weil er jetzt die Rechte an diesem Reprint besitzt, denn ohne seine Arbeit hätte es nicht erscheinen können.

Wenn nun ein anderer dieses Reprint für Nachdrucke oder Kopien benutzt, die verkauft werden sollen, und dabei den Namen des heutigen Herausgebers entfernt - ist das dann ein Raubdruck und/oder ein Verstoß gegen das Urheberrecht?

Oder gilt das alles eben nicht mehr, wenn die antike Vorlage schon so alt ist, dass das ursprüngliche Urheberrecht erloschen ist? Mir käme das nicht rechtens vor.

Das Thema ist sehr komplex...

Re: Nachdruck, Raubdruck oder Fälschung?

Verfasst: Do 29. Jun 2017, 08:24
von Ojinaa
Ich halte das Thema für deutlich weniger komplex.
Okay, es gibt sehr viele Gründe, sowas zu machen, und offenbar wird/wurde auch vielfach mehr oder weniger legal nachgedruckt, vielleicht sogar ohne "Betrugsabsicht" (man hat die Kennzeichnung nur "vergessen"). Und das bringt die beschriebenen Probleme der Erkennbarkeit mit sich (also das Dilemma mit der Verantwortung der Verkäufer).
Aber: Das ungekennzeichnete Nachdrucken an sich, war (damals) vielleicht nicht immer illegal, war und ist jedoch wenigstens ethisch mehr als fragwürdig, wenn nicht gar (heute) illegal.

Das alles betrifft ja auch noch ganz andere Produkte. Briefmarken z. B., wie ich von meinem Mann weiß. Ansichtkarten, wenn ich das richtig im Blick habe. Und da rede ich nur von Druckerzeugnissen …

Re: Nachdruck, Raubdruck oder Fälschung?

Verfasst: Do 29. Jun 2017, 14:39
von Nostalgie pur
Moralisch-ethisch ist es verwerflich, ganz klar. Da bin ich ganz deiner Meinung. Das war es auch damals vor mehr als 100 Jahren schon. Und es gab damals auch schon Prozesse bezüglich Ideenklau oder der Verwendung von berühmten Autorennamen oder Pseudonymen, die nur leicht verändert wurden, damit sie ähnlich klangen, etc. Nur damals stand eben auch - soweit ich weiß - immer ein Verlag/Name von demjenigen im Buch, der sich da mit fremden Federn geschmückt hatte und Gewinn damit machte.

Ich bin auch der Meinung, dass es heutzutage nicht legal sein kann, in neuen Erzeugnissen keinen Verantwortlichen/Erscheinungsjahr für eben dieses Erzeugnis zu nennen (Impressumspflicht) und dass es verboten ist, ein Copyright von einem Reprint zu entfernen um es unerlaubt nachzudrucken (aus welchen Gründen auch immer) scheint mir auch ganz eindeutig zu sein.

Aber wie die rechtliche Situation da tatsächlich ist, weiß ich nicht. Kenne auch die Zuständigkeiten nicht.

Die ursprünglichen Urheberrechte sind erloschen. Die Rechte an einem Reprint hat der Herausgeber des Reprints. Oder hat er sie gar nicht? Falls er sie hat, wie lange? Hat derjenige dann auch die Beweislast, dass ein anderer für einen Nachdruck sein Reprint verwendet hat? Der Raubkopierer/Fälscher könnte ja ebenfalls ein antikes Original besitzen? Ist das eine zivilrechtliche Geschichte oder wer kümmert sich um solche Verstöße, falls es welche sind?

Was ist mit nicht gekennzeichneten Reprints (egal ob von einem Original oder von einem Reprint)? An wen wendet sich ein Betrogener im Ernstfall? Klar, erstmal an den Händler, sofern der noch greifbar ist. "Ich will mein Geld zurück, das ist eine Fälschung" Aber an wen wendet sich der Händler, der das Buch auch für alt gehalten und schon vor Jahren zu teuer erworben hat? Es ist ja niemand mehr da, an wen man sich wenden könnte?

Wo kann man "nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete" Reprints oder eine Fälschung melden?
Geht man mit so etwas zur Polizei? Zu einem Anwalt? Zu einem (belesenem) Detektiv? :mrgreen:
Oder interessiert das niemanden? Einfach "Pech gehabt"? Ist zwar verboten, aber ein Privatproblem?

Sind Nachahmungen/Fälschungen überhaupt nach dem Gesetz verboten? Oder darf man damit nur nicht betrügen?

Mache ich etwas unerlaubtes, wenn ich mir wissentlich einen Raubdruck kaufe, der deutlich billiger ist als ein gekennzeichnetes Reprint?

Wie ist das, wenn die Bücher, die bei uns verkauft werden, im Ausland hergestellt wurden? Dort können die Regelungen ja wieder ganz anders sein.

Ich würde ja gerne einen Anwalt fragen, wie das heute so ist mit der Kennzeichnungspflicht von Werken, bei denen die Urheberrechte erloschen sind und der Raubkopie vom Reprint und dem "Ermöglichen von Irrtümern" oder dem "Vorschubleisten" von gezielten Betrügereien...aber ich kriege da schon alleine die Fragen nicht kurz und bündig hin. :wink: