Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

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Bice
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Bice »

Moranda hat geschrieben: Bei Büchersendungen hingegen gilt der Europatarif und man kommt mit 3,50 Euro aus. Booklooker hat allerdings immer 6,00 Euro veranschlagt
Huhuuu Moranda....das lese ich jetzt nicht zum ersten Mal, dass für Büchersendungen in die Schweiz der Europatarif gilt.

Und dass booklooker - wohl besser gesagt, die Anbieter bei booklooker - zu einem überwiegenden Teil ihre Versandkosten lt. dem Welttarif veranschlagen, das erlebe ich am "eigenen Leibe" sozusagen. Es ist eher selten mal so, dass ich für ein Buch unter 500 g nur gerade EUR. 3,50 zu bezahlen habe.

Doch das habe ich bisher halt einfach akzeptiert, weil ich mich nicht in irgendwelche Auseinandersetzungen einlassen mag, obwohl diese Preisdifferenz von EUR. 2,50 doch eigentlich schon recht an meinen Geldbeutel geht, denn bei 10 Büchern sind das EUR. 25,00, bei 50 Büchern EUR. 125.00 :shock:
Bice
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Bice »

Ich bin daher auch immer mehr und mehr auf der Suche nach Alternativen für meine Bücher-Einkäufe fernab vom I-Net. Und dabei habe ich 2. Einrichtungen gefunden, die ihren Erlös aus dem Sekondhandhand-Bücher-Verkauf für Sozialwerke einsetzen. Ihre Einkaufs-Läden sind nicht allzuweit von mir entfernt.

Eine dieser Einrichtungen hat auch eine I-Net-Seite....wenn meine Bestellung Fr. 50.-- beträgt, werden mir die Bücher kostenlos zugeschickt.

Der Kostenpunkt der Bücher bei diesen beiden "Quellen" liegt so zw. Fr. 2.-- bis Fr. 8.--
bergeli
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von bergeli »

Hallo,
darf ich mich als Österreicherin auch mal in eure hochinteressante Diskussion einmischen.
Diese SEPA-Überweisung wird mir jetzt auch immer öfter aufgezwungen, auch bei Bezahlung innerhalb Österreichs, und diese soll ja irgendwann einmal Standard werden.
Der größte Unterschied auch in Österreich: Man kann nicht Verwendungszweck UND Kundendaten angeben, sondern nur entweder oder.
Das steht auf meiner Bankseite bei einer online-SEPA-Überweisung:
Hinweis: Die gleichzeitige Weiterleitung von Zahlungsreferenz und Verwendungszweck ist nicht möglich. Bitte markieren Sie mittels Radio-Button jene Textinhalte, die an die Zahlungsempfängerin/den Zahlungsempfänger weitergeleitet werden sollen.
Das finde ich echt blöd, weil ich auch lieber mehr Daten als weniger eingebe. (Zwecks leichterer Zuordnung für den Verkäufer, aber das sagt ein älteres Semester, das ein halbes Leben nichts von elektronischer Datenverarbeitung gewusst hat.) :roll:
Mir ist aber eine doppelte Eingabe gar nicht möglich, weil entweder NUR bei Zahlungsreferenz oder NUR bei Verwendungszweck Daten eingetragen werden können.

Wird wohl seinen Sinn haben, wollte ich euch nur mitteilen.
lg
Elisabeth
Moranda
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Moranda »

Hallo Bice,

bitte missverstehe mich nicht, wenn wir als Anbieter das Gewicht der Bücher
eingeben haben, dann gibt uns Booklooker lt. Tabelle zum Beispiel für eine Büchersendung
nach Europa, den Portobetrag von 4,00 Euro vor. Bei Büchersendungen in die Schweiz
nehmen Sie aber den Welttarif und geben 6,00 Euro vor.
Selbstverständlich kann jeder Anbieter das nach unten korrigieren.

Da Sendungen ins Ausland nun nicht so häufig sind und die Post ihre Gebühren ja
gelegentlich auch ändert und wirklich kein Mensch verstehen kann, warum sie ihre
Päckchen und Pakete nicht nach Europatarif berechnen, Bücher aber schon,
muss man dann entweder im Internet suchen oder bei der Post nachfragen.

Mir ist es auch passiert, dass ich einmal einem Käufer aus der Schweiz, die 6,00 Euro
berechnet habe, weil ich es nicht besser wußte und weil es das erste Mal war, auch nicht bezweifelt habe. Ich habe eine Rückerstattung angeboten.
Moranda
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Moranda »

Hallo Bergeli,

ich habe heute in den Nachrichten gehört, dass ab 2014 europaweit die 22-stellige Kontonummer eingeführt werden soll, dann auch im Inland. Eine schreckliche Vorstellung
diese ellenlangen Zahlen mit all den Nullen.
Bibianca87
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Bibianca87 »

Ich gebe auch immer den Buchtitel an =)
Und so habe ich es selber auch gerne. Besser als nach der Rechnungsnummer zu suchen
querlesen-dortmund
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von querlesen-dortmund »

Bibianca87 hat geschrieben:Ich gebe auch immer den Buchtitel an =)
Und so habe ich es selber auch gerne. Besser als nach der Rechnungsnummer zu suchen
Ich handhabe dies genauso.
Namen und Nummern der Käufer merke ich mir nicht so gut.
Und manchmal stimmt der Name des Einzahlers nicht mit dem Namen des Käufers überein.

Aber die Titel meiner Bücher habe ich beim Listen und Preise anpassen und Foto dazu machen und und und... schon so oft gelesen, dass ich sie mir gut merken und zuordnen kann.

Liebe Grüße

Eri

http://www.booklooker.de/querlesen-dortmund
Bice
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Bice »

Moranda hat geschrieben:Hallo Bice,

bitte missverstehe mich nicht, wenn wir als Anbieter das Gewicht der Bücher
eingeben haben, dann gibt uns Booklooker lt. Tabelle zum Beispiel für eine Büchersendung
nach Europa, den Portobetrag von 4,00 Euro vor. Bei Büchersendungen in die Schweiz
nehmen Sie aber den Welttarif und geben 6,00 Euro vor.
Selbstverständlich kann jeder Anbieter das nach unten korrigieren.

Da Sendungen ins Ausland nun nicht so häufig sind und die Post ihre Gebühren ja
gelegentlich auch ändert und wirklich kein Mensch verstehen kann, warum sie ihre
Päckchen und Pakete nicht nach Europatarif berechnen, Bücher aber schon,
muss man dann entweder im Internet suchen oder bei der Post nachfragen.

Mir ist es auch passiert, dass ich einmal einem Käufer aus der Schweiz, die 6,00 Euro
berechnet habe, weil ich es nicht besser wußte und weil es das erste Mal war, auch nicht bezweifelt habe. Ich habe eine Rückerstattung angeboten.

Mannohmann! ...ich habe diesen Thread aus den Augen verloren. Sorry miranda. :oops:

Es passiert mir halt leider - wie ich bereits schrub :D - noch zu oft, dass mir für Bücher unter 500 g Versandkosten von EUR. 6,50 berechnet werden, d.h. also der Welttarif, obwohl sie dann doch zum Europatarif versendet werden, was ich ja aus den aufgeklebten Marken ersehen kann.

Doch wie gesagt, ich mache deswegen keinen Aufstand und denke mir dabei, dass ja eigentlich auch die Verpackung was kostet....zumindest dann, wenn nigelnagelneue Couverts oder Schachteln verwendet werden. Und von den ganzen Umtrieben, dem Zeitaufwand mal gar nicht zu reden.

Mir als Grossverbraucherin :D in Sachen Bücher ist es schon ganz enorm viel wert, wenn es Anbieter von preiswerten Secondhand-Büchern gibt, die diese ganze Mühe auf sich nehmen....und deswegen will ich sie auch nicht vergraulen.
Bice
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Bice »

Nachtrag:

Ich handhabe das mittlerweile so, dass ich den Bestellvorgang halt erstmal abbreche, wenn ich sehe, dass mir der Welttarif berechnet wird....und mache mich auf die Suche nach einem anderen Angebot, wo vielleicht dann das Buch selber bisschen mehr kostet, ich jedoch durch den EU-Versandtarif günstiger fahre.
Bice
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Bice »

Sodele....ich habe nun langsam aber sicher "die Schnauze voll" von diesen ausdrücklichen Aufforderungen mancher Verkäufer - oft gar in Grossbuchstaben geschrieben, ich soll bei meiner Ueberweisung den Verwendungszweck angeben.

Ab genau JETZT werde ich diesen Verkäufern zurückschreiben in einem kurzen und bündigen Satz, dass ich das machen werde, wenn sie auch dazu bereit sind, die möglichen Kosten für diese Zusatz-Information (paar Euros können das schon sein), welche die Banken deswegen vom überwiesenen Betrag für sich beanspruchen, also abziehen könnten. Und das dann eben bitte auch ohne jegliches Wenn und Aber, ohne dass ich als Käufer mich einem ellenlangem Mail-Hinundher mit ihnen aussetzen muss... ich mich am Ende möglicherweise gar verantwortlich zu fühlen haben müssten sollte, für dieses auch für mich undurchsichtige Geschäftsgebaren der Banken. Diesem Schlupfwinkel vielleicht???.... um an den festgeschriebenen Vereinbarungen/Gesetzen vorbei, weltweit gesehen paar Millionen von ihren Kunden abzuzwacken....

Man könnte schon meinen, dass bei all diesen Verkäufern tagtäglich dutzende und aberdutzende von Einzahlungen eintrudeln würden.... :roll:
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gildenhaus
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von gildenhaus »

Hallo Bice,
so richtig verstehen tue ich das Ganze nicht. Ich habe schon zig Überweisungen aus der Schweiz bekommen, auf denen fast immer ein Verwendungszweck oder eine Rechnungs-Nummer angegeben war. Noch nie habe ich damit Probleme gehabt. Da sind mir keine Bankkosten entstanden oder gar abgezogen worden.
Liegt das evtl. an deiner Bank, dass das bei dir so problematisch zu sein scheint?
Und mal ehrlich, ohne Angabe, um welche Zahlung es sich handelt, lassen sich manche Überweisungen einfach nicht zuordnen. Was sollen also Verkäufer machen? Ich habe im letzten Jahr dreimal Zahlungen (aus Deutschland) zurückgehen lassen müssen, weil ich nicht herausfinden konnte, für welche Bestellung die Zahlung gelten sollte, weil kein Verwendungszweck angegeben war und auch der Name nicht mit den noch offenen Bestellungen übereinstimmte. Darunter war ein Spezialist, der auch noch einen falschen Betrag überwiesen hat, wie sich im Nachhinein herausstellte. Wenn ich bedenke, wieviel Zeit mich eine solche Überprüfung jedes Mal kostet, dann ärgert mich das auch ziemlich.

Wenn du keinen Verwendungszweck aus den besagten Gründen angeben möchtest, dann könntest du aber zeitgleich mit der Überweisung den Verkäufer darüber informieren, welches Buch du bezahlt hast. Das würde es dem Verkäufer sehr erleichtern, die Versand schnell und ohne großes Herumsuchen in die Wege zu leiten.

Ein ganz kleines bisschen Verständnis für die Probleme von Verkäufern fände ich nett.
"Nie, Knabe, nie grub Nero neben Orenburg eine Bank ein" (Palindrom)
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Maulwurfshaufen
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Maulwurfshaufen »

Mir reicht i.d.R. eine Nachricht, das die Zahlung erfolgte oder an einem bestimmten Tag erfolgen wird. Dann schaffe ich die Bestellung zur Post. Da geht es bei mir nach dem Prinzip "Vertrauen gegen Vertrauen". Allerdings hatte ich bisher auch nur 100%ige Käufer, egal ob aus Deutschland oder dem Ausland. Bisher bin ich nie enttäuscht worden und mit der Zuordnung gab es nie Probleme.
Ich habe auch schon gleich nach der Bestellung Bücher oder CDs verschickt, wenn ich in den nächsten Tagen auswärts war und nicht auf die Zahlungsnachricht hätte reagieren können.
In jedem Fall schicke ich eine Versandmitteilung, in der ich auch eventuelle Besonderheiten mitteile (z.B. wenn die Sendung für den Briefkasten zu groß ist, und das aus den Buchabmessungen nicht ersichtlich ist).
Wie gesagt, bisher ist alles glatt gegangen. Enttäuschend ist nur, wenn die Bemühungen nicht einmal mit einer Bewertung anerkannt werden. Aber das gehört hier nicht her.
Traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast.

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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Bice »

gildenhaus hat geschrieben: Ein ganz kleines bisschen Verständnis für die Probleme von Verkäufern fände ich nett.
Dito....im umgekehrten Sinne :mrgreen: Und dass Du Dich jetzt hoffentlich nicht persönlich davon betroffen fühlst, gäll gildenhaus.

In diesem Thread habe ich bereits beschrieben, glaubs gar mehrmals, warum ich in dieser Hinsicht so sehr vorsichtig bin. Und dass es alleine an MEINER Bank liegen könnte, dass Abzüge möglich sind, das glaube ich nicht. Sie gehört mit dazu zu den grossen, allseits bekannten Schweizer Banken....

Ich habe nun meine erste Reaktion auf eine solcherart Zahlungsinformation abgeschickt:

Hallo Frau ******

Ist Ihnen der Umstand bewusst, dass es den Banken möglich ist, bei einem Hinweis auf dem
Ueberweisungs-Formular bez. Verwendungszweck ein paar Euros vom überwiesenen Betrag "abzuzweigen"? Wenn ja, dann werde ich Ihnen den gewünschten Betreff reinschreiben.

Ich bitte um raschmögliche Antwort, damit ich die Einzahlung erledigen kann und grüsse Sie freundlich....*** ******


Das mag nun für viele von Euch nicht nachvollziehbar, in höchstem Masse umständlich rüberkommen. Ich jedenfalls finde es einfach nur äusserst lästig und eben AUCH zeitintensiv, wenn ich mich im Nachhinein mit verwirrten/enttäuschten Verkäufern rumschlagen muss, obwohl ich alles dafür tue, dass mir das nicht passieren sollte. Ich zahle erstmal raschmöglichst ein und reklamiere nicht, auch wenn ich mit dem Erhaltenen ganz und gar nicht zufrieden bin (was mir bisher jedoch höchstselten passiert ist).
barbara
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von barbara »

Liebe Bice,
was glaubst du, wie oft ich mühevoll Zahlungen zuordnen muss, die mit einem Betrag, den ich dutzende Male pro Monat in Rechnung stelle, ohne irgendeinen Hinweis auf den Verwendungszweck bei mir eintrudeln ... ich finde das auch höchst ärgerlich. Denn auch mich kostet es Zeit. Meist ist das Unüberlegtheit der Kunden - das sind nämlich meist gar keine Schweizer, und ein Deutscher hat wirklich keinen Grund dazu. Von daher sollte man einen Verkäufer, der standardmäßig die Bitte um die Angabe des Verwendungszwecks dazuschreibt, verstehen können.

Bei Schweizer Kunden habe ich dieses Phänomen aber höchstens drei bis viermal im Jahr und weitere zwei oder dreimal im Jahr einen Abzug von 1,80 EUR "Bankgebühren" bei Angabe des Verwendungszwecks (nicht von meiner Bank, die vermerkt das anders). Letzteres sind immer (!) Behörden. Daraus schließe ich, dass Privatleute durchaus die Möglichkeit haben, das zu vermeiden - vielleicht durch die Wahl der Bank? Oder man muss sich mal energisch schriftlich beschweren?
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Vidya Venn
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Vidya Venn »

Ich denke auch, dass Verkäufer mit vielen Verkäufen einen Verwendungszweck brauchen, gerade wenn es um vielmals gleiche Überweisungsbeträge geht. Selbst für mich ist es manchmal schwierig, wenn es tatsächlich mal 2 Verkäufe mit gleichem Betrag hat und der Überweiser einen anderen Namen hat als der Besteller :mrgreen:
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