Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

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Bice
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Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Bice »

Hallo allerseits

Ich bekomme immer und immer mal wieder die Aufforderung von den Verkäufern, dass ich bei der Ueberweisung des Geldes die Rechnungsnummer angeben müsse.

Wie sich das bei Inland-Zahlungen auswirkt, das weiss ich nicht.

Ich jedoch wohne in der Schweiz und der Zahlungsverkehr geht somit über die Grenze. Meine Bank hat mich damals, als ich mein I-Banking beantragt habe, darauf aufmerksam gemacht, dass bei Zusatzinfos auf dem Ueberweisungsformular die Bank dafür u.U. einen gewissen Betrag in Abzug bringen könnte.

Somit werde ich mich auch weiterhin weigern die Rechnungsnummer zu vermerken. Denn ich mag mich nämlich nicht nachträglich noch in ein ellenlangen Mail-Hinundher mit dem Verkäufer einlassen, weil er es nicht verstehen kann, dass beim überwiesenen Betrag 2.00 oder gar 3.00 EUR. fehlen....mit eventl. noch dem einen und anderen Telefonat mit meiner Bank, ob nun sie oder eventl. die Empfängerbank Abzüge gemacht hat, und warum. Das habe ich nämlich bereits schon mal erlebt. Die Zeit, die ich dafür aufwenden muss, die investiere ich wirklich viel lieber ins Lesen.

Es kann doch wirklich nicht soooo schwierig sein für den Verkäufer, festzustellen, wer nun welches Buch einbezahlt hat, oder? Es sei denn, es würden täglich dutzende und aberdutzende von Bestellungen reinkommen.

Grüessli und einen schönen Sonntag wünscht ....Bice
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Vidya Venn
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Vidya Venn »

Manchmal stimmt aber nicht mal der Name auf der Überweisung mit dem Namen des Bestellers überein. Wenn man dann mehrere Buchverkäufe hätte mit einem ähnlichen Betrag... Allerdings kann man sicher sehen, ob eine Überweisung aus dem Ausland vorliegt. Aber wie gesagt, je nach dem, wieviel Bücher man verkauft hat...
mausi44
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von mausi44 »

Hallo,

ich finde es gut,daß die meisten Käufer bei der Überweisung z.B.den Buchtitel angeben,so finde ich die Mail mit den Daten sofort und meine Artikel sind ja alphabetisch geordnet,so muß ich nicht suchen.
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d_r_m_s
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von d_r_m_s »

Schweizer Banken sind irgendwie seltsam ...
Bice hat geschrieben:...
Meine Bank hat mich damals, als ich mein I-Banking beantragt habe, darauf aufmerksam gemacht, dass bei Zusatzinfos auf dem Ueberweisungsformular die Bank dafür u.U. einen gewissen Betrag in Abzug bringen könnte.
...
wenn du die Auslandsüberweisungen online machst solltest du dich mal beschweren ... wenn nicht bei der Bank, dann beim Verbraucherschutz ... der Mehraufwand sollte praktisch 0 sein, und Angaben zum Zweck einer Überweisung gehören einfach dazu ...
Bice hat geschrieben:...
dass beim überwiesenen Betrag 2.00 oder gar 3.00 EUR. fehlen....mit eventl. noch dem einen und anderen Telefonat mit meiner Bank, ob nun sie oder eventl. die Empfängerbank Abzüge gemacht hat
...
wenn deine Bank von dir Geld will, soll sie das doch gefälligst deinem Konto belasten ... zumindest gegenüber den eigenen Kunden sollte doch die gleiche Transparenz möglich sein, die inzwischen sogar die Amis bekommen ...
Bice hat geschrieben:...
Es kann doch wirklich nicht soooo schwierig sein für den Verkäufer, festzustellen, wer nun welches Buch einbezahlt hat, oder?
...
wer eine Rechnungsnummer vergibt ist zumindest mal gewerblich ... u.U. auf mehreren Marktplätzen ... u.U. werden die Kontodaten auch automatisch ausgewertet, wozu hat man Computer ... und bei den meisten Online-Antiquariaten wundere ich mich sowieso, wie die auf den nötigen Umsatz kommen, um vom Ertrag leben zu können ...
Vidya Venn hat geschrieben:... Allerdings kann man sicher sehen, ob eine Überweisung aus dem Ausland vorliegt ...
die letzten Male hat mich meine SPK auf einem extra Blatt des Kontoauszugs aufgefordert, mich mit irgendwelchen Aussenwirtschaftsgesetzen zu befassen ...
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Vidya Venn
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Vidya Venn »

ein eindeutiges Indiz :mrgreen:
Bice
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Bice »

Guten Morgen allerseits

d_r_m_s ....für die Gepflogenheiten der Schweizer Banken bin ich nicht verantwortlich. Ich werde mich erst ab dann verantwortlich fühlen, wenn ich durch meine Beteiligung an einer Volks-Abstimmung etwas daran ändern könnte, was bisher noch nicht der Fall war.

Ich bin nur eine ganz einfache Schweizer Bürgerin die gerne Bücher liest, diese so günstig wie möglich im I-Net bestellt, weil ich mit einer kleinen Rente auskommen muss....und die diese Bücher auch immer sofort bezahlt und die nicht riskieren will, dass weder der Verkäufer noch ich selber dabei Geld verlieren muss....

Nicht mehr und nicht weniger....
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spiralnebel111
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von spiralnebel111 »

Das klingt alles so, als schlösse man Käufer aus der Schweiz besser aus!? Wenn ich für Ein-Eurobuch 3 € Gebühr zahlen muss, dann zahle ich drauf, oder habe ich das ganz falsch verstanden? :shock:
Bice
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Bice »

spiralnebel

wenn ich als Käufer bei meiner Ueberweisung per I-banking beim Ueberweisungsformular das Fensterchen <Zahlungszweck> (heisst das glaubs) leer lasse, dann ist nichts zu befürchten.

So habe ich bereits um die 100 oder gar mehr Bücher (die allermeisten übrigens von booklooker) bezahlt und das ging immer problemlos. Bis an jenes eine Mal, da war die Bank des Verkäufers nicht an irgendwelchem "Internationalen Bankverkehr" oder sowas??? angeschlossen. Frag mich jetzt bloss nicht, wie das Ding geheissen hat, ich weiss es nicht mehr. :oops:

Doch die erste Frage welche mir dann bei meiner Nachfrage wegen jenes Abzuges der Bankangestellte am anderen Ende des Telefons gestellt hat: "Haben sie eventl. einen Zahlungszweck eingegeben bei ihrer Ueberweisung?" :shock:
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spiralnebel111
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von spiralnebel111 »

Dankeschön!
Ulkig ist das aber schon, denn der "Verwendungszweck" ist für größere Firmen auf jeden Fall wichtig. Es werden ja sicherlich von der Schweiz aus, noch mehr Waren als nur gebrauchte Bücher gekauft.
Freue mich jedenfalls, dass ich keine potientiellen Kunden ausschließen muss! Ausser den Kandidaten meiner Bläcklist natürlich! :mrgreen:
Bice
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Bice »

Auch ich finde das recht eigenartig, spirnabell.....mir hat jener Banker damals am Telefon gesagt, dass solcherart Vermerke u.U. einen Mehraufwand für die Banken bedeuten könne....????? Doch sei dieser Mehraufwand nicht in jedem Falle gegeben, dann gibt es auch keine Abzüge.

Doch da ich als einfache Käuferin diesen "Mehraufwand" absolut nicht einschätzen kann, will ich dieses Fensterchen auch nicht benützen und gebe somit auch keine Rechnungsnummer an.

Grosse Firmen, die tagtäglich Dutzendemale in den Zahlungsverkehr mit ausländischen Kunden involviert sind, die wissen sicher besser Bescheid darüber und bei grossen Rechnungsbeträgen fallen diese paar Euros an Unkostenbeiträgen wohl auch nicht so gross ins Gewicht. Oder aber, diese möglichen Kosten sind sowieso schon eingerechnet.

In der Zwischenzeit ist mir noch jene "Organisation" in den Sinn gekommen, bei welcher BEIDE Banken - also die Bank des Käufers sowie des Verkäufers - angeschlossen sein muss, damit es keine Abzüge im Geldverkehr gibt. SEPA heisst die glaubs. Die meisten Banken sind dort mit dabei.
Trotzdem ist es wichtig, das erstmal abzuklären, sonst kann es dann eben "ärgerliche Turbulenzen" geben. Und ärgerlich ist das doch allemal, wenn ein Verkäufer sein Buch z.B. für knapp berechnete EUR. 5.00 anbietet und davon dann eventl. die Hälfte der Bank abliefern muss.
Bice
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Bice »

Nachtrag:

Sowas ist nicht nur für den Verkäufer ärgerlich, sondern letztendlich auch für die Kunden.

Mir als Schweizerin ist es nämlich schon auch sehr wichtig, dass es möglichst keinerlei Probleme gibt für die Anbieter bei Lieferungen ins Ausland inkl. dem Zahlungsverkehr. Ansonsten habe ich nämlich irgendwann überhaupt keine Möglichkeit mehr, Bücher im Ausland zu bestelllen. Denn schon jetzt gibt es jede Menge von Anbietern die nicht ins Ausland liefern wollen. :(

Warum das so ist, das sollte man eigentlich mal versuchen genauer zu hinterfragen/abzuklären....Wo denn genau die Probleme liegen für die Anbieter, ob sie bereits mal schlechte Erfahrungen damit gemacht haben....und wenn ja, welche.

Ich habe auch öfters schon festgestellt, dass einige Verkäufer keine Ahnung zu haben scheinen, wieviel der Versand ins Ausland kostet....möglicherweise halt speziell die Schweiz betreffend, weil wir nicht in der EU sind. Darauf zeigten gewisse horrende Fantasie-Versandkosten hin.
Doch dünkt es mich, dass sich das in den letzten Monaten doch sehr gebessert hat, vermutlich hat sich booklooker dahintergeklemmt. Ich meinte, da mal irgendwas mitbekommen zu haben.

Denn auch für die Schweiz gelten dieselben Regelungen der Deutschen Post, wie für die EU-Länder. Nämlich die Preise des BUCHVERSAND INTERNATIONAL.

Grüessli...Bice
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d_r_m_s
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von d_r_m_s »

Bice hat geschrieben:... mir hat jener Banker damals am Telefon gesagt, dass solcherart Vermerke u.U. einen Mehraufwand für die Banken bedeuten könne....????? Doch sei dieser Mehraufwand nicht in jedem Falle gegeben, dann gibt es auch keine Abzüge
...
nicht böse sein ... für das Problem habe ich ja durchaus Verständnis ...

aber nicht für Banken, die Geld verlangen wollen für Leistungen, die sie nicht vernünftig definieren ... denn gerade im Online-Banking sollte man so ziemlich jeden Aufwand wegen ungünstiger Daten auf das Aufsetzen einer automatischen Prüfung beschränken können, und nachdem die Welt bisher immer internationaler wird, sehe ich keinen Grund, das nicht umzusetzen ...
Bice hat geschrieben:...
In der Zwischenzeit ist mir noch jene "Organisation" in den Sinn gekommen, bei welcher BEIDE Banken - also die Bank des Käufers sowie des Verkäufers - angeschlossen sein muss, damit es keine Abzüge im Geldverkehr gibt. SEPA heisst die glaubs. Die meisten Banken sind dort mit dabei
...
SEPA-Überweisungen wollen sie ja demnächst auch innerhalb Deutschlands zur Pflicht machen ... bin mal gespannt, ob sie wenigstens so schlau sind, für Inlandsüberweisungen die IBAN alleine gelten zu lassen ... da stecken nämlich Kontonummer und inländische BLZ beide schon drin ... :twisted:

aber mit möglichen Fehlern in IBAN und BIC verschwinden natürlich mehr Überweisungen auf Nimmerwiedersehen ... oder lassen sich vielleicht wegen widersprüchlicher Angaben kostenpflichtig nacharbeiten ... :mrgreen:

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
Bice
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Bice »

d_r_m_s hat geschrieben:
Bice hat geschrieben:... mir hat jener Banker damals am Telefon gesagt, dass solcherart Vermerke u.U. einen Mehraufwand für die Banken bedeuten könne....????? Doch sei dieser Mehraufwand nicht in jedem Falle gegeben, dann gibt es auch keine Abzüge
...
nicht böse sein ... für das Problem habe ich ja durchaus Verständnis ...
Ich bin Dir ja auch nicht böse d_r_m_s....doch kannst Du mir denn sagen, welche Bank denn überhaupt die Abzüge einstreichen könnte, wenn im "Zahlunszweck-Eingabefenster" ein Hinweis geschrieben steht? Ist das dann meine Bank?....also die Bank dessen der einzahlt? Oder ist es nicht eher die Bank desjenigen, welcher das Geld überwiesen bekommt?

Soweit ich das mit meiner wirklich nur laienhaften Logik einschätze, könnte dieser "Mehraufwand" eigentlich nur die Empfängerbank betreffen. Meine Bank überweist den Betrag doch einfach nur, meinte ich, ohne darauf achten zu müssen, wofür das Geld dann verwendet wird....ausser vielleicht, es stünde da schwarz auf weiss geschrieben: Für 7 g Kokain (oder sowas) :D
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d_r_m_s
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von d_r_m_s »

Bice hat geschrieben:... doch kannst Du mir denn sagen, welche Bank denn überhaupt die Abzüge einstreichen könnte, wenn im "Zahlunszweck-Eingabefenster" ein Hinweis geschrieben steht?
...
nö, kann ich nicht ... :)

aber als ich das erste mal mit Überweisungen nach Asien zu tun hatte, habe ich Erklärungen gefunden, dass dabei sowohl die eigene, als auch die Empfängerbank, als auch irgendwelche Banken auf dem Weg, Gebühren veranschlagen können ...

da gibt es dann drei Möglichkeiten:
- Sender zahlt alles
- Empfänger zahlt alles
- Aufteilung zwischen Sender und Empfänger ...

da es dabei (im Gegensatz zu den alten Euro-Überweisungen) wohl die Höhe der Gebühren nicht beeinflusst, welche Option man wählt, habe ich 'Sender zahlt alles' genommen, damit die am anderen Ende keine Ausrede hatten ...

diese Gebühren (bei deutschen Banken standardmässig schweineteuer, heute haben wir eine landesspezifische Lösung) sind dann aber zusätzlich zur Überweisung von meinem Konto abgebucht worden ... wie sich das eigentlich gehört ...

mich würde interessieren, wo da angeblich der gelegentlich entstehende Aufwand liegen soll ...
Probleme mit der Lesbarkeit gibt es im Online-Banking nicht ... unerwünschte Zeichen lässt man nicht zu ... die Länge der Eingabe kann man begrenzen ... oder man könnte den Kunden einfach sagen '20 Zeichen max., Zahlen 1-10, Buchstaben a-z; Umlaute & Sonderzeichen kosten Geld' ... oder was auch immer da stört ... statt so einem Wischiwaschi ... :roll:

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
Moranda
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Re: Bei Zahlungs-Ueberweisung die Rechnungsnummer angeben....

Beitrag von Moranda »

Hallo Bice,

bei mir kommen Büchersendungen in die Schweiz selten vor. Eine Dame hatte ich, die hatte ein Konto bei ihren Eltern in Deutschland. Das war am einfachsten. Aber auch mit der Sepa-Abwicklung hatte ich noch keine Schwierigkeiten.

Von mir hat aber auch noch niemand eine Rechnungsnummer bei den Buchverkäufen verlangt und ich kaufe häufig bei Händlern.

Die Zollerklärung habe ich auch erst einmal ausgefüllt, da geht es ja um den Wert und der ist bei Büchersendungen mit gebrauchten Büchern wohl meistens zu vernachlässigen. Teuer wird es wenn ein Päckchen oder Paket in die Schweiz geschickt wird, da gilt der Welttarif. Bei Büchersendungen hingegen gilt der Europatarif und man kommt mit 3,50 Euro aus. Booklooker hat allerdings immer 6,00 Euro veranschlagt und ich habe das dann korrigiert.
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