Käufer möchte per Lastschrift zahlen/meldet sich nicht mehr

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Bibianca87
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Käufer möchte per Lastschrift zahlen/meldet sich nicht mehr

Beitrag von Bibianca87 »

Hallo

ich bin auch relativ neu dabei und habe schon ein paar Verkäufe gehabt :D

Darunter habe ich auch eine DVD verkauft. Diese habe ich noch nicht versendet weil der Käufer mir die Bankdaten geschickt hat mit der Bitte um Abbuchung.

Der Käufer ist auch ganz neu dabei und ich bin nicht die Einzige bei der es das versucht.
Es steht ja ganz klar das es sich um Vorkasse handelt.

Naja, soweit so gut. Ich habe ihm dann 2 Mails geschickt und bislang keine Antworten erhalten. Der Kauf war am 29.02.

Mein Gefühl sagt mir das da irgendwas nicht koscher ist und das derjenige auch nicht antworten wird. Die Bankverbindung existiert aber.

Nun bin ich ja auch neu dabei, ich habe Angst das Booklooker mich sperrt wenn ich den Kauf nun storniere? Wie lange soll ich noch auf eine Antwort waren?

Lg, Bibianca87
Bibianca87
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Re: Käufer möchte per Lastschrift zahlen/meldet sich nicht mehr

Beitrag von Bibianca87 »

Ich habe hier im Forum einen Kontakt gefunden, wo der Käufer ebenfalls eine DVD auf diesem Wege gekauft hat und sich ebenfalls nicht gemeldet hat
mausi44
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Re: Käufer möchte per Lastschrift zahlen/meldet sich nicht mehr

Beitrag von mausi44 »

Bibianca87 hat geschrieben:Ich habe hier im Forum einen Kontakt gefunden, wo der Käufer ebenfalls eine DVD auf diesem Wege gekauft hat und sich ebenfalls nicht gemeldet hat
hallo,

ich bin der Kontakt.Bei mir antwortet er auch nicht mehr.Ich warte erst mal bis nächste Woche ab und werde dann BL anschreiben.
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spiralnebel111
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Re: Käufer möchte per Lastschrift zahlen/meldet sich nicht mehr

Beitrag von spiralnebel111 »

Warum solltest Du gesperrt werden? Wenn Du Vorkasse anbietest und der Käufer bestellt, hat er Vorkasse aktzeptiert. Basta. Warte einfach mal ein Weilchen ab. Dann kannst Du stornieren und den "Käufer" per Mail informieren.
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d_r_m_s
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Re: Käufer möchte per Lastschrift zahlen/meldet sich nicht mehr

Beitrag von d_r_m_s »

freundlich darauf hinweisen, dass diese Zahlungsart nicht angeboten wird, und eine Zahlungsfrist für die Überweisung setzen ...

spätestens danach wird Booklooker sicher nichts gegen eine Stornierung einzuwenden haben ... Mails natürlich aufheben ... :wink:

wer Lust hat kann sich ja mal nach den Bedingungen für die Aufgabe von Lastschriften erkundigen ... auf die Schnelle finde ich keine wirkliche Info dazu, immer nur Infos für Privatkunden, bei denen abgebucht wird ...

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barbara
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Re: Käufer möchte per Lastschrift zahlen/meldet sich nicht mehr

Beitrag von barbara »

d_r_m_s hat geschrieben: wer Lust hat kann sich ja mal nach den Bedingungen für die Aufgabe von Lastschriften erkundigen...
Ich habe das (allerdings nicht für den Verkauf von gebrauchten Büchern!) bei der Bank schriftlich beantragt, dann bekommt man einen Vertrag mit Angabe von Maximalsumme pro Monat/pro Einzelabbuchung und maximaler Häufigkeit pro Monat, den man unterschreiben muss.

Wenn man dann freigeschaltet ist, kann man über sein Buchungsprogramm (auf der Online-Banking-Seite gibts keine Möglichkeit und die Hotline hat mir versichert, es gehe nur über externe Programme) die Abbuchung auslösen. Ging die letzten zwei Jahre problemlos, grad kämpfe ich mit dem Buchungsprogramm, weil man wohl seit diesem Jahr andere Einstellungen braucht :twisted:
Ich mags gar nicht, aber in manchen Geschäftsbereichen ist es leider unumgänglich. Kosten, die mir auffallen würden (also höhere Kosten als für die normalen Buchungen), sind nicht angefallen.

Aber vermutlich ist das von Bank zu Bank auch wieder verschieden.
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d_r_m_s
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Re: Käufer möchte per Lastschrift zahlen/meldet sich nicht mehr

Beitrag von d_r_m_s »

barbara hat geschrieben:Ich habe das (allerdings nicht für den Verkauf von gebrauchten Büchern!) bei der Bank schriftlich beantragt, dann bekommt man einen Vertrag mit Angabe von Maximalsumme pro Monat/pro Einzelabbuchung und maximaler Häufigkeit pro Monat, den man unterschreiben muss.

Wenn man dann freigeschaltet ist, kann man über sein Buchungsprogramm (auf der Online-Banking-Seite gibts keine Möglichkeit und die Hotline hat mir versichert, es gehe nur über externe Programme) die Abbuchung auslösen
...
das sind doch mal schöne Infos ... :)

und wenn man das sonst nicht braucht ist das deutlich zu viel Aufwand ...

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mausi44
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Re: Käufer möchte per Lastschrift zahlen/meldet sich nicht mehr

Beitrag von mausi44 »

vor allem das Problem ist:Der Käufer ist neu,hat 0 Bewertungen und bei Lastschrift kann er nach Erhalt der Ware die Lastschrift widerrufen.
Hab ihn höflich angeschrieben.
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d_r_m_s
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Re: Käufer möchte per Lastschrift zahlen/meldet sich nicht mehr

Beitrag von d_r_m_s »

mausi44 hat geschrieben:...
bei Lastschrift kann er nach Erhalt der Ware die Lastschrift widerrufen.
...
kann er bei Painpal i.d.R. ja auch ... stört da aber kaum jemand ... bis es passiert ... :wink:

bei Lastschriften scheint es übrigens ein paar feine Unterschiede zu geben, nicht jede Lastschrift kann man zurückbuchen ... bin mir gar nicht so sicher, ob das in diesem Fall (Bestellung und eindeutiger Wunsch des Käufers) bei korrekter Abbuchung so problemlos wäre ... aber der Aufwand ist für Private und viele kleinere Gewerbliche völlig überzogen ...

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:wink:
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ampuria
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Re: Käufer möchte per Lastschrift zahlen/meldet sich nicht mehr

Beitrag von ampuria »

zur Information für ALLE für den "kleinen feinen Unterschied zwischen Lastschrift und Abbuchung :arrow: Quelle "finanztip.de"

Für viele Verbraucher ist Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag das Gleiche. Sie kennen zwar den Begriff "Lastschrift" und das "Lastschriftverfahren". Doch die wichtigen Unterschiede zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag sind ihnen nicht geläufig. So kann der Verbraucher bei einer Einzugsermächtigung innerhalb der gültigen Widerspruchsfrist (siehe unten) der Lastschrift widersprechen. Das Geld wird dann anstandslos zurückgebucht. Die Widerspruchfrist bei Lastschriften durch Einzugsermächtigung beträgt bei autorisierten Lastschriften 6 bzw. 8 Wochen und bei nicht autorisierten Lastschriften 13 Monate. Innerhalb dieser Zeit ist ein Widerspruch ohne Angabe eines Grundes jederzeit möglich.

Beim Abbuchungsauftrag gilt dieses Recht nicht. Denn der Abbuchungsauftrag wird nicht dem Zahlungsempfänger, sondern der ausführenden Bank erteilt. Zu den seit November 2009 gültigen Geschäftsbedingungen wird auf den Artikel Geschäftsbedingungen bei Lastschriftszahlung verwiesen. Seit diesem Zeitpunkt ist auch zwischen dem bisherigen nationalen Lastschriftverfahren und dem neuen europäischen Lastschriftverfahren zu unterscheiden. So beträgt die Widerrufsfrist im europäischen Lastschriftverfahren grundsätzlich 8 Wochen ab Buchungstag. Der Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses spielt hier keine Rolle. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im BGB unter dem Untertitel "Zahlungsdienste" in diversen Paragrafen geregelt.

Einzugsermächtigung
Die Einzugsermächtigung ist das für Privatkunden übliche Lastschriftverfahren. Die Einzugsermächtigung wird dem Zahlungsempfänger erteilt. Ist der Verbraucher (Kunde) mit der Abbuchung nicht einverstanden, kann er die Lastschrift innerhalb von sechs Wochen widerrufen. Der eingezogene Betrag wird dann auf sein Konto zurück gebucht. Auch bei Buchungsfehlern oder mangelnder Deckung auf dem Kundenkonto kann es zu einer Rückbuchung (Rücklastschrift) der bereits auf einem Konto gutgeschriebenen Summe kommen. Das einziehende Unternehmen hat mithin bei einer Einzugsermächtigung keine absolute Zahlungsgarantie.

Widerspruchsfrist und Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften im nationalen Lastschriftverfahren
Einwendungen gegen eine Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die der Bankkunde dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss der Bankkunde nach den AGB unverzüglich schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Homebanking), auf diesem Wege innerhalb der Widerspruchsfrist erheben. Die Genehmigung durch den Bankkunden gilt spätestens dann als erteilt, wenn der Belastung nicht vor Ablauf von sechs Wochen NACH Zugang des Rechnungsabschlusses widersprochen wird. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb von sechs Wochen abgesandt worden ist. Auf die Genehmigungswirkung muss die Bank nach ihren AGB bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen (siehe weiter unten die Hinweise aus der Rechtsprechung). Auch nach Ablauf dieser Frist kann eine Berichtung von Fehlbuchungen erfolgen, wobei die Beweislast hierfür beim Bankkunden liegt

habe zwar überhaupt kein Problem damit, beim Kauf bei einer Firma meine Rechnung per Lastschrift einziehen zu lassen (habe das bereits bei einigen Käufen im Internet PROBLEMLOS akzeptiert und praktiziert), bin aber der Meinung, dass beim Kauf von "privat zu privat" eine Bezahlung mittels "Lastschrift" absolut ungewöhnlich ist --> und würde mich der vorherrschender Meinung der bisherigen Äusserungen anschliessen und höflich, aber bestimmt auf die angebotene Zahlungsart "Vorkasse" hinweisen und darauf bestehen... und lieber mal eine Stornierung in Kauf nehmen, als Buch/DVD oder dergleichen im Nachhinein geliefert zu haben OHNE BEZAHLUNG... ich bitte im Voraus schon diejenigen um Entschuldigung, denen ich indirekt durch meine Äußerung einen "bösartigen Vorsatz" mehr oder weniger unterstellt habe... es ist mir bewusst, dass es viele ehrliche Leute gibt, aber manchmal müssen die halt leider unter den "schlechten Gepflogenheiten" anderer leiden!
...aber vielleicht löst sich das alles auch in "Wohlgefallen" auf, weil demjenigen, der jetzt gerne das Buch per "Lastschrift" bezahlen möchte, gar nicht bewusst ist, was das für Einen, dem das nicht sein "tägliches Brot" ist, für einen Aufwand bedeutet :?: :!:
...bin gespannt auf Ergebnis


Gruss
ampuria
mausi44
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Re: Käufer möchte per Lastschrift zahlen/meldet sich nicht mehr

Beitrag von mausi44 »

Habe diesbezüglich Booklooker angeschrieben.Diese wiederum haben den käufer angeschrieben,daß er sich an die Vorgaben halten muß und das Geld überweisen soll.
Meldet er sich nicht mehr,storniere ich den Kauf.
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ampuria
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Re: Käufer möchte per Lastschrift zahlen/meldet sich nicht mehr

Beitrag von ampuria »

mausi44 hat geschrieben:Habe diesbezüglich Booklooker angeschrieben.Diese wiederum haben den käufer angeschrieben,daß er sich an die Vorgaben halten muß und das Geld überweisen soll.
Meldet er sich nicht mehr,storniere ich den Kauf.
"festdiedaumendrück" :!: für Dich und bibianca87, dass Eure Verkäufe, wenn auch mit Anfangsschwierigkeiten, doch noch ein gutes Ende haben werden! :!:
Bibianca87
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Re: Käufer möchte per Lastschrift zahlen/meldet sich nicht mehr

Beitrag von Bibianca87 »

Ich habe den Verkauf nun storniert und das Problem vorher bei Booklooker gemeldet.
Desweiteren habe ich nur 2 von 4 Sternen vergeben und auch darauf aufmerksam gemacht das dieser Kunde nicht zahlen möchte. :?
nanoq
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Re: Käufer möchte per Lastschrift zahlen/meldet sich nicht mehr

Beitrag von nanoq »

Bibianca87 hat geschrieben:Der Kauf war am 29.02.
Bibianca87 hat geschrieben:Ich habe den Verkauf nun storniert
Nach weniger als einer Woche? Das finde ich aber wirklich sehr kurzfristig.
Bibianca87 hat geschrieben:Desweiteren habe ich nur 2 von 4 Sternen vergeben und auch darauf aufmerksam gemacht das dieser Kunde nicht zahlen möchte.
Hast du das etwa in den Bewertungskommentar geschrieben? Das finde ich nicht in Ordnung. Vielleicht dachte derjenige ja tatsächlich, du kannst das Geld irgendwie von seinem Konto abziehen. Viele Leute gehen nämlich davon aus, dass das ohne weiteres möglich ist, wenn ich eine Rechnung stelle, wird mir häufiger mal gesagt, ich solle den Rechnungsbetrag "einfach abbuchen". Und auch die Tatsache, dass er sich in den paar Tagen seit der Bestellung noch nicht bei dir gemeldet hat, muss noch lange nicht heißen, dass er böse Absichten hat.
mausi44
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Re: Käufer möchte per Lastschrift zahlen/meldet sich nicht mehr

Beitrag von mausi44 »

hallo,
also ich warte bei diesem Käufer erst mal ab,er wurde ja 2x angeschrieben.Ich storniere erst Ende der Woche,wenn er sich nicht mehr meldet.
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