Rechnung bei Privatverkauf ??????
Rechnung bei Privatverkauf ??????
Hallo, das Thema wurde hier schon einmal gepostet und ich habe es auch gefunden, aber der Link, auf den der Antwortende verwies ist (mittlerweile) nicht mehr zu erreichen.
Also übernehme ich einfach mal die Fragestellung vom User "Tütensuppe" weil es genau passt, ich denke, der Abnehmer ist ein Antiquariat.
"Hallo, ich habe privat ein gebrauchtes Fachbuch verkauft und der Käufer hätte gerne eine Rechnung von mir. Jetzt bin ich etwas ratlos, ob ich das überhaupt darf/kann.... beziehungsweise handle ich ja nicht als kommerzieller Verkäufer und möchte durch die Ansprüche des Käufers bei seinen Steueransprüchen nachher nicht für das Finanzamt als kommerzieller Verkäufer angesehen werden...
Danke vorab für die Antworten
terra
Also übernehme ich einfach mal die Fragestellung vom User "Tütensuppe" weil es genau passt, ich denke, der Abnehmer ist ein Antiquariat.
"Hallo, ich habe privat ein gebrauchtes Fachbuch verkauft und der Käufer hätte gerne eine Rechnung von mir. Jetzt bin ich etwas ratlos, ob ich das überhaupt darf/kann.... beziehungsweise handle ich ja nicht als kommerzieller Verkäufer und möchte durch die Ansprüche des Käufers bei seinen Steueransprüchen nachher nicht für das Finanzamt als kommerzieller Verkäufer angesehen werden...
Danke vorab für die Antworten
terra
- terracotta
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Re: Rechnung bei Privatverkauf ??????
Siehe hier, insbsd. die vorletzte Antwort.terra hat geschrieben:"Hallo, ich habe privat ein gebrauchtes Fachbuch verkauft und der Käufer hätte gerne eine Rechnung von mir. Jetzt bin ich etwas ratlos, ob ich das überhaupt darf/kann.... beziehungsweise handle ich ja nicht als kommerzieller Verkäufer und möchte durch die Ansprüche des Käufers bei seinen Steueransprüchen nachher nicht für das Finanzamt als kommerzieller Verkäufer angesehen werden...
Gruß, terracotta
Vielen Dank schonmal für die Antworten. Ich habe mich entschieden, da ich ja kein kommerzieller Anbieter bin, solche Wünsche einfach abzulehnen. Kann man auch seinen Account auf ausschließlichen Verkauf an Privatpersonen beschränken ? Die Antiquariate waren nämlich auch bisher die einzigen Kunden, die sich unkorrekt verhalten haben...
Aber wahrscheinlich kauft dann der Antiquariats-Heini eben privat das Buch von mir...
Aber wahrscheinlich kauft dann der Antiquariats-Heini eben privat das Buch von mir...
- terracotta
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Generell geht das nicht. Du kannst aber mit der Detailsuche Benutzernamen nach Begriffen wie "Antiquariat", "Buchhandlung" etc. durchsuchen lassen und die dann auf Deine Blacklist setzen. Ist halt etwas aufwendig.terra hat geschrieben:Kann man auch seinen Account auf ausschließlichen Verkauf an Privatpersonen beschränken ? Die Antiquariate waren nämlich auch bisher die einzigen Kunden, die sich unkorrekt verhalten haben...
Gruß, terracotta
Das wäre aber schade, terra. Ich bin nämlich auch als Antiquariat angemeldet, benehme mich aber genauso korrekt wie vor drei Monaten, als ich noch Privatperson war. Es verhalten sich bei weitem nicht alle Antiquariate unkorrekt. Viele sind -wie auch ich - einfach nur aus steuerlichen Gründen bzw. aus Angst vor Abmahnungen gewerblich geworden. Das hat dann bestimmt keinen Einfluss auf ihr Verhalten.terracotta hat geschrieben:Generell geht das nicht. Du kannst aber mit der Detailsuche Benutzernamen nach Begriffen wie "Antiquariat", "Buchhandlung" etc. durchsuchen lassen und die dann auf Deine Blacklist setzen. Ist halt etwas aufwendig.terra hat geschrieben:Kann man auch seinen Account auf ausschließlichen Verkauf an Privatpersonen beschränken ? Die Antiquariate waren nämlich auch bisher die einzigen Kunden, die sich unkorrekt verhalten haben...
Zu deiner eigentlichen Frage: Die Antiquariate sind eigentlich immer auch mit einer Quittung zufrieden. Ich hatte auch einige solche Anfragen und finde die doch auch nicht schlimm. Ich habe dann schlicht erklärt, dass ich Privatverkäuferin bin (als ich es noch war) und lediglich eine Quittung ausstellen kann. Das hat allen immer gereicht. Und Wünsche nach "Verkauf auf Rechnung" habe ich immer freundlich, aber bestimmt abgelehnt, und das haben auch alle akzeptiert. Es ist doch klar, dass Antiquariate mit solchen Wünschen kommen, die müssen doch z. T. ganz anders arbeiten als Privatverkäufer. Nicht gut finde ich, dass hier (also im Forum) die Antiquariate immer mal wieder generell als Betrüger und Halsabschneider hingestellt werden - es gibt unter ihnen wie auch unter den Privaten sone und sone!
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
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sicherlich sind nicht alle Antiquariate Halabschneider, aber da ich nicht kommerziell agiere, kann ich mir eben aussuchen, wer meine Bücher bekommt und wer nicht. Generell ist es für mich eher eine politische Frage, obich noch einen weiteren Händler zwischen mir und dem Buchkäufer haben will oder nicht und ich finde es eben schöner, wenn dies nicht der Fall ist. Aber ändern kann ichs eh nicht und es wäre mir auch viel zu aufwändig diese herauszufiltern.
Aber wenn sich 50% der Käufer unkorrekt verhalten und diese 50% Antiquariate sind, ist es eben doch schon ärgerlich...
Na ja.
Das Thema ist für meine Belange zumindest vorläufig beantwortet...
Danke nochmals
Aber wenn sich 50% der Käufer unkorrekt verhalten und diese 50% Antiquariate sind, ist es eben doch schon ärgerlich...
Na ja.
Das Thema ist für meine Belange zumindest vorläufig beantwortet...
Danke nochmals
Hast Recht, Antje Ich gehe ja gern in Antiquariate und stöbere dort. Mir ist allerdings aufgefallen, das hier sehr oft von "ungelesenen" Bücherbergen gesprochen wird. Siehste, dass gibt es bei mir nicht. Wenn ich ein Buch kaufe, lese ich es auch. Dafür mag ich Bücher viel zu gern und bekomme nicht genug von ihnen. Ach Leute, lasst mich im Lotto gewinnen und ich kaufe alle Eure Bücher auf, versprochenantje hat geschrieben:Nicht gut finde ich, dass hier (also im Forum) die Antiquariate immer mal wieder generell als Betrüger und Halsabschneider hingestellt werden - es gibt unter ihnen wie auch unter den Privaten sone und sone!
Warum muss ich auf Start klicken um Windows zu beenden?
Ich bin ja ebenfalls als Händler angemeldet, kaufe aber für mich privat Bücher zum selberlesen natürlich ebenfalls über den gleichen Account. Wäre schade, wenn mehr Leute so denken würden, denn dann bekäme ich ja keinen Lesestoff mehr für mich.terra hat geschrieben: Generell ist es für mich eher eine politische Frage, obich noch einen weiteren Händler zwischen mir und dem Buchkäufer haben will oder nicht und ich finde es eben schöner, wenn dies nicht der Fall ist.
@ brain: Arbeite mal 25 Jahre für Verlage ... da haste dann auch ungelesene Bücherberge zu Hause. Ich kann die Flut von Beleg-, Gratis-, Arbeits-, Redaktions-, Rezensions und Gottweißwasfür-Exemplare längst nicht mehr kontrollieren. Und da ich nicht den vollen Preis für Bücher zahle, kaufe ich natürlich auch selber noch welche ... und komme mit dem Lesen nicht hinterher. Bevor die Wohnung platzt, habe ich mich entschlossen, einen Teil von dem ganzen Graffel zum Verkauf anzubieten.
Kleinunternehmer?!?!
Gilt man auch als Kleinunternehmer wenn man in einer Email die Bestellung samt Verpackungs- und Versandkosten auflistet??
Beispiel:
Lesebuch 2,00 ?
Verpackung gratis
Versand 1,45 ?
Gesamt 3,45 ?
(Bitte überweisen Sie den Betrag auf mein Konto.
Bankdaten
usw.
Gilt das denn auch als Rechnung???
Beispiel:
Lesebuch 2,00 ?
Verpackung gratis
Versand 1,45 ?
Gesamt 3,45 ?
(Bitte überweisen Sie den Betrag auf mein Konto.
Bankdaten
usw.
Gilt das denn auch als Rechnung???
Lieber Geld verlieren, als auf Geld zu vertrauen.
Hier geht´s zu meinem Shop!
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Nein, ich denke hier geht es um eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
Hier findet ihr meine Booklooker-Buchseite
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- Beiträge: 47
- Registriert: Sa 12. Mai 2007, 19:07
Eine Rechnung zu erstellen, heißt nichts weiter, als dem Käufer seine Zahlungspflicht zu dokumentieren. Ich verkaufe gelegentlich und unregelmäßig als Privater, und das im Regelfall gegen Vorkasse. In den meisten Fällen lege ich keine Rechnung bei, weil erkennbar ist, dass keine benötigt wird. Handelt es sich um einen kommerziellen Käufer oder Sachliteratur, mache ich das aber schon, weil der Käufer ein Interesse an der steuerlichen Absetzbarkeit hat (haben könnte). Dadurch entsteht beim Verkäufer keine Umsatzsteuerpflicht, wenn es sich um ein Privatgeschäft handelt.
Mein Rechnung sieht also etwa so aus:
"Buchautor: Buchtitel 10,00 Euro
Versand 2,00 Euro
Gesamt 12,00 Euro
Privatgeschäft, daher keine Umsatzsteuer
Der Betrag wurde bereits durch Überweisung auf Konto begleichen."
Mein Rechnung sieht also etwa so aus:
"Buchautor: Buchtitel 10,00 Euro
Versand 2,00 Euro
Gesamt 12,00 Euro
Privatgeschäft, daher keine Umsatzsteuer
Der Betrag wurde bereits durch Überweisung auf Konto begleichen."
Rechnung bei Privatverkauf: Ja, aber...
Wie Carsten weiter oben ausführt, kann jeder private Verkäufer eine Rechnung austellen. Eine Rechnung bedeutet "nichts weiter, als dem Käufer seine Zahlungspflicht zu dokumentieren." Das kann man als Privatmann(-frau) genauso tun, wie ein kommerzieller Verkäufer. Der Unterschied zu einem kommerziellen Anbieter liegt nur in der MwSt, die ein gewerblicher Verkäufer separat ausweisen muss, und diese sozusagen für das Finanzamt erst mal vorläufig einnimmt (er muss diese Steuer ja dann an das Finanzamt abführen, bzw. kann diese mit der Vorsteuer aus eigenen Käufen verrechnen). Ein privater Verkäufer sollte in seiner Rechung den besagten Zusatz auf "Privatverkauf, deshalb keine Mwst. ausgeweisen", hinzufügen, ist aber keine Pflicht, weil er die MwSt ja ohnehin nicht separat ausweist.
Man handelt als privater Verkäufer auch noch nicht automatisch als Kleingewerbetreibender. Kleingewerbetreibende müssen ja sowieso zuvor ein Gewerbe (beim Gewerbeamt) angemeldet haben, (das Gewerbeamt übermittelt anschliessend automatisch an das Finanzamt, dass eine Gewerbeanmeldung von der oder jener Person vorgenommen wurde).
Ein Kleingewerbetreibender kann ebenfalls in seiner Rechnung angeben, dass er keine MwSt separat ausweist. Dies muss er allerdings dann so machen, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Finanzamt getroffen wurde, die den Vorsteuerabzug regelt. Derartige Kleinunternehmerrechnungen enthalten erstmal auch keine MwSt. Diese Kleinunternehmerregelung ist aber an enge Einkommensgrenzen gebunden, und wer darüber hinaus kommt, der muss dann nachträglich die auf diese Einkünfte entfallende MwSt. an das Finanzamt abführen.
Entscheidend, ab man privater Verkäufer oder bereits Kleinunternehmer ist, sind hier zum einen, ob man seinen Lebensunterhalt ausschliesslich davon bestreitet, oder dies nur als Nebenerwerb macht, aber auch die Höhe der dadurch erzielten Nebeneinnahmen.
Meiner Kenntnis nach ist die Grenze zwischen privat und Gewerbe ein wenig fliessend, und auch davon abhängig, was man für einen Finanzsachbearbeiter hat.
Prinzipiell muss man auch als privater Verkäufer alle seine Nebeneinkünfte gegenüber dem Finanzamt erklären, das macht man als privater Verkäufer in der Anlage SO (sonstige Einkünfte). Jedoch ist ein Nebeneinkommen bis zu einer Grenze von etwa 500 Euro innerhalb eines Steuerjahres sowieso nicht steuerbar, d.h. dass darauf keine Einkommensteuer zu entrichten ist. Deshalb muss man bei Beträgen bis 500 EURO, die innerhalb eines Jahres eingenommen wurden und darunter liegen, die Anlage SO nicht unbedingt ausfüllen.
Wenn man gewerblich handelt (das macht man automatisch, wenn man sein gesamtes Einkommen aus nur dieser Quelle erzielt, egal in welcher Höhe), dann muss man sowieso diese Einnahmen etwas umfangreicher in der Anlage GSE, bzw. detailiert in der Anlage EÜR (wenn man Umsätze über EUR 17.000 erzielt) angeben.
Eine Rechnung eines Privatverkäufers muss auch nicht solche Angaben enthalten, die ein gewerblicher Verkäufer angeben muss (wie z.B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer). Wie bereits gesagt, eine Rechnung kann jeder austellen. Eine Quittung ist übrigens nicht gleichzusetzen mit einer Rechnung, denn eine Quittung dokumentiert nur, dass ein Zahlungsvorgang erfolgte, während eine Rechnung eine Art Zahlungsaufforderung an den Käufer ist und auch dessen Zahlungspflicht dokumentiert.
Alles klar nun?
Man handelt als privater Verkäufer auch noch nicht automatisch als Kleingewerbetreibender. Kleingewerbetreibende müssen ja sowieso zuvor ein Gewerbe (beim Gewerbeamt) angemeldet haben, (das Gewerbeamt übermittelt anschliessend automatisch an das Finanzamt, dass eine Gewerbeanmeldung von der oder jener Person vorgenommen wurde).
Ein Kleingewerbetreibender kann ebenfalls in seiner Rechnung angeben, dass er keine MwSt separat ausweist. Dies muss er allerdings dann so machen, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Finanzamt getroffen wurde, die den Vorsteuerabzug regelt. Derartige Kleinunternehmerrechnungen enthalten erstmal auch keine MwSt. Diese Kleinunternehmerregelung ist aber an enge Einkommensgrenzen gebunden, und wer darüber hinaus kommt, der muss dann nachträglich die auf diese Einkünfte entfallende MwSt. an das Finanzamt abführen.
Entscheidend, ab man privater Verkäufer oder bereits Kleinunternehmer ist, sind hier zum einen, ob man seinen Lebensunterhalt ausschliesslich davon bestreitet, oder dies nur als Nebenerwerb macht, aber auch die Höhe der dadurch erzielten Nebeneinnahmen.
Meiner Kenntnis nach ist die Grenze zwischen privat und Gewerbe ein wenig fliessend, und auch davon abhängig, was man für einen Finanzsachbearbeiter hat.
Prinzipiell muss man auch als privater Verkäufer alle seine Nebeneinkünfte gegenüber dem Finanzamt erklären, das macht man als privater Verkäufer in der Anlage SO (sonstige Einkünfte). Jedoch ist ein Nebeneinkommen bis zu einer Grenze von etwa 500 Euro innerhalb eines Steuerjahres sowieso nicht steuerbar, d.h. dass darauf keine Einkommensteuer zu entrichten ist. Deshalb muss man bei Beträgen bis 500 EURO, die innerhalb eines Jahres eingenommen wurden und darunter liegen, die Anlage SO nicht unbedingt ausfüllen.
Wenn man gewerblich handelt (das macht man automatisch, wenn man sein gesamtes Einkommen aus nur dieser Quelle erzielt, egal in welcher Höhe), dann muss man sowieso diese Einnahmen etwas umfangreicher in der Anlage GSE, bzw. detailiert in der Anlage EÜR (wenn man Umsätze über EUR 17.000 erzielt) angeben.
Eine Rechnung eines Privatverkäufers muss auch nicht solche Angaben enthalten, die ein gewerblicher Verkäufer angeben muss (wie z.B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer). Wie bereits gesagt, eine Rechnung kann jeder austellen. Eine Quittung ist übrigens nicht gleichzusetzen mit einer Rechnung, denn eine Quittung dokumentiert nur, dass ein Zahlungsvorgang erfolgte, während eine Rechnung eine Art Zahlungsaufforderung an den Käufer ist und auch dessen Zahlungspflicht dokumentiert.
Alles klar nun?