Neue PayPal-Konditionen: Hohe Gebühren für alle

PayPal, Vorkasse, Rechnung, Europaüberweisung - Erfahrungsaustausch für Verkäufer.
nanoq
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Beitrag von nanoq »

Na, das geht hier ja hoch her.

Also alf, jetzt mal direkt an dich: ich gehe davon aus, dass du mit deiner Anmerkung hinsichtlich des dir entgegenzubringenden Respekts die Beiträge von d_r_m_s meinst. Und deshalb komme ich mal wieder und erkläre, dass ich es nicht so verstanden habe, dass es respektlos gemeint gewesen sei. Mir schien das was d_r_m_s geschrieben hat eher als so eine Art zorniger Aufschrei, der daraus resultierte, dass sich d_r_m_s sowohl einerseits über die Sache selbst, nämlich die Kundenfang-Methode bei paypal geärgert hat, als auch andererseits über die von dir verwendeten Formulierungen. Aber ebenso wie ich fand, dass d_r_m_s hinsichtlich deiner Äußerungen etwas überzogen reagiert hatte (dazu hatte ich mich ja schon zu Wort gemeldet) meine ich, dass dies jetzt bei dir ebenfalls der Fall ist. Das gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass d_r_m_s in dem Beitrag vom 06.06., 12:47 h doch wirklich friedlichere Töne angeschlagen hatte.


So und jetzt mache ich euch beiden noch mal einen Vorschlag: entweder ihr lasst das jetzt ruhen (und zwar völlig unabhängig von der Tatsache, ob einer von euch meint, noch irgendetwas klarstellen zu müssen oder zu wollen) oder ihr haut jetzt mal gemeinschaftlich auf mich ein. Dabei könnt ihr dann Dampf ablassen. Ich kann damit leben, denn ich bin so was gewöhnt - außerdem habe ich doch jetzt auch in beide Richtungen ?ausgeteilt?, so dass ihr euch auch beide über mich ärgern könnt, wenn ihr wollt.




Und übrigens, ich wette, dass wir beim weiteren Ausfechten irgendwelcher Streitigkeiten hier eine unglaubliche Menge an Lesern haben werden, ..... die allerdings die Namen der Beteiligten in Zukunft in aller Regel in Verbindung mit dieser Zankerei im Kopf haben werden ..... sollte man da nicht vielleicht auf die Idee kommen, sich zu fragen, ob es das wert ist.....?


Im Übrigen kann ich mich nur Antje anschließen:
antje hat geschrieben:Also, Ihr Lieben - nächstes Thema? :wink:
nanoq
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Beitrag von nanoq »

Tja, ganz kann ich natürlich noch nicht zum nächsten Thema übergehen, schließlich hat man mich ja was gefragt.
alf.m hat geschrieben:Wie schon bei 1. bekäme der Kunde dann von mir noch eine eMail mit dem Hinweis, die Zahlung bitteschön auf das angegebene Bankkonto zu leisten. Solange dies nicht geschieht, wird das Buch (wir sind hier ja bei booklooker) halt nicht verschickt.

@nanoq: Da mir dies wie gesagt noch nicht passiert ist, würde mich zu einem solchen Vorgehen Deine Einschätzung interessieren.
Ich teile ja immer gerne meine Meinung mit. Wozu genau möchtest du denn hier meine Einschätzung haben? Wenn ich dich recht verstehe zu der Frage des Versendens des Buches, solange das Geld nicht auf dem angegebenen Konto ist, oder?

Ich gehe jetzt mal von dem bei booklooker üblichen Fall aus, dass das Buch nur gegen Vorkasse verschickt wird:

In diesem Fall muss der Käufer ja erstmal bezahlen, bevor der Verkäufer überhaupt zum Absenden verpflichtet ist. Und wie ich schon in meiner Anmerkung weiter oben geschrieben hatte, ist die Bezahlung im Grunde erst dann erfolgt, wenn der Verkäufer das Geld erhalten hat.

Also in dem Fall in dem das Geld auf ein nicht existierendes Konto gezahlt wird, ist die Zahlung eben nicht erfolgt, wenn der Verkäufer das Geld dort nicht ?abholt? (wozu er nun mal nicht verpflichtet ist). In diesem Fall muss der Verkäufer das Buch auch nicht abschicken, bevor das Geld nicht auf das ?richtige? Konto überwiesen worden ist. Man muss aber bitte den Käufer darüber unterrichten, dass man das Geld nicht erhalten hat.

Ich denke nämlich, dass in den Fällen, in denen so was vorkommt, es in der Regel einfach nur so ist, dass der Käufer bei Internet-Käufen immer per Paypal zahlt und gar nicht auch nur auf die Idee kommt, dass das irgendwo nicht möglich oder nicht erwünscht sein könnte. Es wird ja wohl weder Boshaftigkeit des Käufers sein (so nach dem Motto ?jetzt zwinge ich diesen Verkäufer mal, sich ein neues Konto bei paypal einzurichten?) noch wird es von Seiten des Käufers als Kundenwerbung für paypal gemeint sein. Also bitte eine freundliche Benachrichtigung an den Käufer schreiben mit der Bitte, das Geld auf das Girokonto zu überweisen.

Aber wenn ich deine Frage, alf, richtig verstehe, meinst du wohl, ob du dich auch so verhalten kannst/darfst, wenn du zwar ein paypal-Konto hast, dies aber dem Käufer nicht mitgeteilt, sondern vielmehr eine Überweisung auf ein anderes Konto gewünscht hast.

Dazu meine Antwort: ja, du darfst dich (in der Regel) so verhalten (und das Buch zurückhalten). Die Rechtsprechung sagt, dass eine Überweisung auf ein anderes als das angegebene Konto keine Tilgungswirkung hat, der Käufer hat damit also seine Zahlungsverpflichtung noch nicht erfüllt (in besonderen Situationen kann es von dieser Regel auch mal Ausnahmen geben). Das heißt auch hier, dass man das Buch nicht versenden muss, bevor das Geld nicht auf das vorher mitgeteilte Konto geflossen ist.

Allerdings fragt sich (oder vielmehr: frage ich mich), ob es wirklich immer nötig sein wird, sich darauf zu berufen. Denn wenn man ein entsprechendes Konto hat, ist das Geld ja aus tatsächlicher Sicht eigentlich angekommen. Das ist halt, wie so oft in der juristischen Praxis, immer vom einzelnen Fall abhängig: Wenn die Überweisung auf ein existierendes aber anderes als das gewünschte bzw. vorgesehene Konto Unannehmlichkeiten für den Verkäufer mit sich bringt (z. B. in Form von Gebühren, die sonst nicht angefallen wären), dann ist es absolut OK den Käufer zu bitten bzw. aufzufordern, die Überweisung auf das andere Konto vorzunehmen. Wenn es dem Verkäufer aber nur ums Prinzip geht (was es in der Praxis leider ziemlich oft gibt) und er keine Nachteile hat, finde ich es nicht in Ordnung und im Übrigen könnte sich ein solcher Prinzipienreiter auch nicht wirklich sicher sein, dass er im Falle eines gerichtlichen Verfahrens tatsächlich damit durchkommt. Das soll jetzt aber bitte nicht heißen, dass ich irgendjemandem hier unterstellen will, solch ein Prinzipienreiter zu sein.



Na, und was ist, wenn das Buch aber schon im Vorhinein verschickt worden ist und die Zahlung erst danach auf das nicht existierende Paypal-Konto erfolgt? Erstmal bleibt es dabei, dass der Käufer seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt hat. Der Verkäufer hat immer noch den Anspruch, dass seine Forderung erfüllt wird. Aber ganz ehrlich, bei den Größenordnungen, um die es sich hier bei booklooker in der Regel dreht, würde ich in so einem Fall dringend empfehlen, das Ganze einfach hinzunehmen, das Konto freizuschalten und zu versuchen, sich nicht allzu sehr zu ärgern. Man hätte hier zwar durchaus auch Ansprüche gegenüber der Käufer, der insoweit fehlerhaft gehandelt hat. Man könnte den Kaufpreis z.B. gerichtlich einklagen oder man könnte Schadensersatz in Höhe der zusätzlich entstandenen Gebühren geltend machen, aber wenn man hier auf seinem Recht besteht, kostet es nur Zeit und Nerven. (Also wenn jemand zu mir als Anwältin mit so einer Sache käme, würde ich ihn wieder wegschicken...).

(Ach, ich werde es wohl niemals lernen, mich kurz zu fassen)


Ich wünsche jetzt allen einen wunderschönen Abend!

Gruß,

nanoq
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

hallo nanoq,

bei unerwünschten PayPal-Zahlungen ist aber noch zu berücksichtigen, dass PayPal dem VK das Geld bei Beschwerde des Käufers gerne wieder abbucht ... wird teilweise auch von Betrügern ausgenutzt ...

verhindern kann der VK das nur, wenn er sendungsverfolgt ('versichert') verschickt ... und das wird bei Kleinbeträgen kaum ein K bezahlen wollen ...

und @all: bitte keine Missverständnisse, ich habe bisher überwiegend positive Erfahrungen gemacht ... aber ich bin auch schon im niedrigen Euro-Bereich und Paketversand beschixxen worden ... wirkliche Grenzen gibt es da nicht ...
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alf.m
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Beitrag von alf.m »

nanoq hat geschrieben:Aber wenn ich deine Frage, alf, richtig verstehe, meinst du wohl, ob du dich auch so verhalten kannst/darfst, wenn du zwar ein paypal-Konto hast, dies aber dem Käufer nicht mitgeteilt, sondern vielmehr eine Überweisung auf ein anderes Konto gewünscht hast.
Genau. Meine 3. Variante: egal ob das Konto bereits länger existiert oder "zwangsakquiriert" ist.
Dazu meine Antwort: ja, du darfst dich (in der Regel) so verhalten (und das Buch zurückhalten). Die Rechtsprechung sagt, dass eine Überweisung auf ein anderes als das angegebene Konto keine Tilgungswirkung hat
Danke, ich bin erfreut, daß mein intuitives Rechtsempfinden mit der Rechtsprechung übereinstimmt :)
Wenn die Überweisung auf ein existierendes aber anderes als das gewünschte bzw. vorgesehene Konto Unannehmlichkeiten für den Verkäufer mit sich bringt (z. B. in Form von Gebühren, die sonst nicht angefallen wären), dann ist es absolut OK den Käufer zu bitten bzw. aufzufordern, die Überweisung auf das andere Konto vorzunehmen.
Genau das ist ja bei PayPal der Fall, da für den Verkäufer mittlerweile Gebühren entstehen, die bei normalen Banküberweisungen nicht anfallen. Ich biete PayPal deshalb gar nicht mehr "offiziell" an. Bei Käufern z.B. außerhalb des EU-Überweisungsraums macht das aber natürlich Sinn, da diese für normale Überweisungen in der Regel immense Bankgebühren zahlen müssen, deshalb biete ich diesen Käufern in meinen Bestätigung eMails dann auch die Möglichkeit, per PayPal zu zahlen.
(Ach, ich werde es wohl niemals lernen, mich kurz zu fassen)
Ich finde das gut, ich lerne immer jede Menge bei Deinen Beiträgen :)

Danke und beste Grüße.
Hier geht's zu all meinen Angeboten: http://www.booklooker.de/alf-m/
Lamoureux
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Beitrag von Lamoureux »

Selber schuld, wer mit paypal zahlt!

Vorzugsweise zu empfehlen:
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Lesbos24
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Beitrag von Lesbos24 »

Kann man eigentlich die Paypal-Gebühren auch beim Finanzamt als Ausgaben absetzen?

Wenn ja, wie mache ich das? Ich bekomme ja keine Rechnung über die angefallenen Gebühren.
blokk
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Beitrag von blokk »

Lesbos24 hat geschrieben:Kann man eigentlich die Paypal-Gebühren auch beim Finanzamt als Ausgaben absetzen?

Wenn ja, wie mache ich das? Ich bekomme ja keine Rechnung über die angefallenen Gebühren.
Du kannst dir eine monatliche Abrechnung zusenden lassen. Da sind die Gebühren aufgelistet.
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Lesbos24
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Beitrag von Lesbos24 »

Und wie kann ich das machen? Muss ich da an den Support von Paypal rantreten oder gibt es hierfür einen Link?
blokk
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Beitrag von blokk »

Lesbos24 hat geschrieben:Und wie kann ich das machen? Muss ich da an den Support von Paypal rantreten oder gibt es hierfür einen Link?
Du kannst den monatlichen Kontoauszug unter "Mein Profil/Finanzinformationen/monatliche Kontoauszüge" aktivieren. Alternativ natürlich auch in der Kontoansicht monatsweise anzeigen lassen und ausdrucken.
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bienwald
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Beitrag von bienwald »

Lesbos24 hat geschrieben:Und wie kann ich das machen? Muss ich da an den Support von Paypal rantreten oder gibt es hierfür einen Link?
machste mal dein paypal auf loggst dich ein und guckst mal, was da alles steht, wie du dir alles einrichten kannst, und da wirst du eine Option finden, dir die monatliche Abrechnungen anzusehen.

du kannst für jeden Monat einen Auszug sehen, und links ist ein Button, "mein Kontoauszug herunterladen" - also wo hängst ??
runterladen, ausdrucken wenn du es brauchst - fertig -


:roll:
Herzlichen Gruß
Bienwald
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hier gehts zu meiner HP
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Lesbos24
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Beitrag von Lesbos24 »

Vielen Dank für den Tipp.

Habe da noch eine kurze Frage. :)

Habt ihr eigentlich ein Privat- oder ein Geschäftskonto bei Paypal?

Ciao
Lesbos24
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werweißwas
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Beitrag von werweißwas »

PayPal hat jetzt innerhalb von 2 Wochen drei meiner Angebote (keine Bücher) rausgeschmissen, weil ich zwar PayPal angeboten, für Zahlungen aus der Eurozone aber "nur Überweisung per IBAN und BIC" angegeben hatte. Eins meiner Angebote wurde erst rausgeschmissen, nachdem es bereits 5 Tage gelistet war. Ich vermute, da gibt es Denunzianten, vielleicht Konkurrenten. Widerlich!
blokk hat geschrieben:
tjum hat geschrieben:
blokk hat geschrieben:Selbst bei einem Aufpreis von 50 Cent nutzen einige Käufer den konkurrenzlos schnellen Zahlservice von paypal.
Dir ist aber schon klar, dass du mit diesem Aufpreis gegen die AGB von PayPal verstößt¹?

Ansonsten würde ich das nämlich genauso handhaben wie du - allein, es ist nicht erlaubt.

¹ (es sei denn, die wurden kürzlich geändert, aber davon ist mir nichts bekannt)
Es würde mich schon sehr wundern, wenn gerade paypal gegen meine Regelung protestieren würde - die Alternative für paypal wäre nämlich kein Umsatz.
:evil:
Ich denke, dass meine Interessen mich ausführlich genug beschreiben. Wünsche allen Lesern als Leser gute Bücher und genug Muße, diese in Ruhe lesen zu können.
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PaulPic
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Registriert: Fr 7. Jul 2006, 20:14

Beitrag von PaulPic »

werweißwas hat geschrieben:PayPal hat jetzt innerhalb von 2 Wochen drei meiner Angebote (keine Bücher) rausgeschmissen, [...]
Sorry, verstehe ich nicht: Wie kann PayPal Angebote rausschmeißen?
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werweißwas
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Wohnort: Berlin

Beitrag von werweißwas »

PaulPic hat geschrieben:
werweißwas hat geschrieben:PayPal hat jetzt innerhalb von 2 Wochen drei meiner Angebote (keine Bücher) rausgeschmissen, [...]
Sorry, verstehe ich nicht: Wie kann PayPal Angebote rausschmeißen?
Ist natürlich Quatsch, was ich geschrieben habe. Ich meine selbstverständlich ebay! Eine verständliche Fehlleistung, da ich beide Gesellschaften als eine Firma betrachte, mit verschiedenen Aufgaben. Es ist ein mieses Monopol!
Andere Internetauktionshäuser, sei es Ricardo.ch in der Schweiz oder delcampe.net in Belgien oder wer auch immer haben keine Chance.
Danke für den Hinweis.
Ich denke, dass meine Interessen mich ausführlich genug beschreiben. Wünsche allen Lesern als Leser gute Bücher und genug Muße, diese in Ruhe lesen zu können.
el

Beitrag von el »

Passt hierhin vierlleicht am Besten:

Ich bekomme neuerdings Phishing Mails , abgeblich von Paypal (die dürften aber kaum die emaiadresse <xlpinjlbi@bobbytails.com> benutzen (frag mich sowieso warum das bei mir gelandet is, adressiert ist es an <el-boussaid@web.de>, aber egal

Text lautet:
Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin!
Ihr Abbuchungsauftrag Nr. 418026469662 wurde erfullt.
Ein Betrag von 7582.00 EURO wurde abgebucht und wird in Ihrem Bankauszug als "Paypalabbuchung " angezeigt.
Sie finden die Details zu der Rechnung im Anhang

PayPal (Europe) S.224; r.l. & Cie, S.C.A.
22-24 Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg

Vertretungsberechtigter: Brent Bellm
Handelsregisternummer: R.C.S. Luxembourg B 118 349
dazu im Dateiangang eine Rechnung (gebe diese Datei NICHT geöffnet und werde es auch nicht tun, weiß also nicht was drinsteht)

VORSICHT, das kann niemals das echte PP sein. (Woher ich das weiß? ganz einfach: ich war niemals bei PP angemeldet und werde es auch nie) Also direkt löschen das Dingens, bevor was passiert
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