Tja, ganz kann ich natürlich noch nicht zum nächsten Thema übergehen, schließlich hat man mich ja was gefragt.
alf.m hat geschrieben:Wie schon bei 1. bekäme der Kunde dann von mir noch eine eMail mit dem Hinweis, die Zahlung bitteschön auf das angegebene Bankkonto zu leisten. Solange dies nicht geschieht, wird das Buch (wir sind hier ja bei booklooker) halt nicht verschickt.
@nanoq: Da mir dies wie gesagt noch nicht passiert ist, würde mich zu einem solchen Vorgehen Deine Einschätzung interessieren.
Ich teile ja immer gerne meine Meinung mit. Wozu genau möchtest du denn hier meine Einschätzung haben? Wenn ich dich recht verstehe zu der Frage des Versendens des Buches, solange das Geld nicht auf dem
angegebenen Konto ist, oder?
Ich gehe jetzt mal von dem bei booklooker üblichen Fall aus, dass das Buch nur gegen Vorkasse verschickt wird:
In diesem Fall muss der Käufer ja erstmal bezahlen, bevor der Verkäufer überhaupt zum Absenden verpflichtet ist. Und wie ich schon in meiner Anmerkung weiter oben geschrieben hatte, ist die Bezahlung im Grunde erst dann erfolgt, wenn der Verkäufer das Geld
erhalten hat.
Also in dem Fall in dem das Geld auf ein nicht existierendes Konto gezahlt wird, ist die Zahlung eben nicht erfolgt, wenn der Verkäufer das Geld dort nicht ?abholt? (wozu er nun mal nicht verpflichtet ist). In diesem Fall muss der Verkäufer das Buch auch nicht abschicken, bevor das Geld nicht auf das ?richtige? Konto überwiesen worden ist. Man muss aber bitte den Käufer darüber
unterrichten, dass man das Geld nicht erhalten hat.
Ich denke nämlich, dass in den Fällen, in denen so was vorkommt, es in der Regel einfach nur so ist, dass der Käufer bei Internet-Käufen
immer per Paypal zahlt und gar nicht auch nur auf die
Idee kommt, dass das irgendwo nicht möglich oder nicht erwünscht sein könnte. Es wird ja wohl weder Boshaftigkeit des Käufers sein (so nach dem Motto ?jetzt zwinge ich diesen Verkäufer mal, sich ein neues Konto bei paypal einzurichten?) noch wird es von Seiten des Käufers als Kundenwerbung für paypal gemeint sein. Also bitte eine freundliche Benachrichtigung an den Käufer schreiben mit der Bitte, das Geld auf das Girokonto zu überweisen.
Aber wenn ich deine Frage, alf, richtig verstehe, meinst du wohl, ob du dich auch so verhalten kannst/darfst, wenn du zwar ein paypal-Konto hast, dies aber dem Käufer nicht mitgeteilt, sondern vielmehr eine Überweisung auf ein anderes Konto gewünscht hast.
Dazu meine Antwort: ja, du darfst dich (in der Regel) so verhalten (und das Buch zurückhalten). Die Rechtsprechung sagt, dass eine Überweisung auf ein anderes als das angegebene Konto keine Tilgungswirkung hat, der Käufer hat damit also seine Zahlungsverpflichtung noch nicht erfüllt (in besonderen Situationen kann es von dieser Regel auch mal Ausnahmen geben). Das heißt auch hier, dass man das Buch nicht versenden muss, bevor das Geld nicht auf das vorher mitgeteilte Konto geflossen ist.
Allerdings fragt sich (oder vielmehr: frage ich mich), ob es wirklich immer nötig sein wird, sich darauf zu berufen. Denn wenn man ein entsprechendes Konto hat, ist das Geld ja aus tatsächlicher Sicht eigentlich angekommen. Das ist halt, wie so oft in der juristischen Praxis, immer vom einzelnen Fall abhängig: Wenn die Überweisung auf ein existierendes aber anderes als das gewünschte bzw. vorgesehene Konto Unannehmlichkeiten für den Verkäufer mit sich bringt (z. B. in Form von Gebühren, die sonst nicht angefallen wären), dann ist es absolut OK den Käufer zu bitten bzw. aufzufordern, die Überweisung auf das andere Konto vorzunehmen. Wenn es dem Verkäufer aber nur
ums Prinzip geht (was es in der Praxis leider ziemlich oft gibt) und er keine Nachteile hat, finde ich es nicht in Ordnung und im Übrigen könnte sich ein solcher Prinzipienreiter auch nicht wirklich sicher sein, dass er im Falle eines gerichtlichen Verfahrens tatsächlich damit durchkommt. Das soll jetzt aber bitte nicht heißen, dass ich irgendjemandem hier unterstellen will, solch ein Prinzipienreiter zu sein.
Na, und was ist, wenn das Buch aber schon im Vorhinein verschickt worden ist und die Zahlung erst danach auf das nicht existierende Paypal-Konto erfolgt? Erstmal bleibt es dabei, dass der Käufer seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt hat. Der Verkäufer hat immer noch den Anspruch, dass seine Forderung erfüllt wird. Aber ganz ehrlich, bei den Größenordnungen, um die es sich hier bei booklooker in der Regel dreht, würde ich in so einem Fall dringend empfehlen, das Ganze einfach hinzunehmen, das Konto freizuschalten und zu versuchen, sich nicht allzu sehr zu ärgern. Man hätte hier zwar durchaus auch Ansprüche gegenüber der Käufer, der insoweit fehlerhaft gehandelt hat. Man könnte den Kaufpreis z.B. gerichtlich einklagen oder man könnte Schadensersatz in Höhe der zusätzlich entstandenen Gebühren geltend machen, aber wenn man hier auf seinem Recht besteht, kostet es nur Zeit und Nerven. (Also wenn jemand zu mir als Anwältin mit so einer Sache käme, würde ich ihn wieder wegschicken...).
(Ach, ich werde es wohl niemals lernen, mich kurz zu fassen)
Ich wünsche jetzt allen einen wunderschönen Abend!
Gruß,
nanoq