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Rechnungen als Zumutung oder Beschäftigungstherapie

Verfasst: Mo 5. Aug 2019, 16:42
von abfm68
Guten Tag,

vielleicht sehe ich das als einziger so, aber ich finde die um sich greifende Unsitte, mir einen Verweis (link) zu schicken, statt einer Rechnung, ausgesprochen unangenehm. Ich habe keine Lust, umherzuklicken.

Wo ist das Problem, mir in der
Zahlungsinformation
eine
Zahlungsinformation
zu senden, statt mich auf andere Seiten zu verweisen?

Gerät man an die Rechnungsmaske von Booklooker hier, hat man wenigstens alle benötigten Informationen übersichtlich vor Augen.
Nun aber erhielt ich einen Verweis auf eine "Order-Control", auf der ich mir die einzelnen Daten (Namen, IBAN, Summe, Verwendungszweck) auf verschiedenen Seiten zusammensuchen musste. Natürlich musste ich dann auch fürs Kopieren und Einfügen in die Überweisungsmaske der Bank immer wieder blättern bzw. klicken.
Meine Güte, ich möchte das Buch bezahlen, und nicht herumspielen!

Ein anderer Nutzer hat hier bereits vorgeschlagen, die Zahlungsinformationen mit der Bestellbestätigung zu verschicken, sie also im eigenen Text einzutragen. Das wäre die einfachste Lösung. Ich habe meine Daten dort eingefügt. Die bemerkt aber kaum einer, weshalb ich regelmäßig eine selbst entworfene Rechnung verschicke, die alle benötigten Daten enthält, ohne dass der Besteller suchen muss.

Gut, ich wollt's mir mal von der Seele schreiben. Danke für Ihre Geduld.

Re: Rechnungen als Zumutung oder Beschäftigungstherapie

Verfasst: Sa 7. Sep 2019, 17:50
von Luna Moon
Da kann ich den Ärger aber verstehen, habe ich zum Glück noch nicht erlebt. Es ist ja auch viel fehler anfälliger wenn man die Daten so suchen muss.

Re: Rechnungen als Zumutung oder Beschäftigungstherapie

Verfasst: Sa 7. Sep 2019, 18:52
von spiralnebel111
Order-Control? Verstehe ich gerade gar nicht.

Ich schicke immer eine Mail, mit Gesamtpreis, ganzem Namen und IBAN, (Und natürlich Dank und Grüßen) aber ich glaube in der Bestellbestätigung ist das auch alles drin, per Link. Möglicherweise erst seit einiger Zeit.

Re: Rechnungen als Zumutung oder Beschäftigungstherapie

Verfasst: So 8. Sep 2019, 10:13
von Sammlerkabinett
spiralnebel111 hat geschrieben: Sa 7. Sep 2019, 18:52 Order-Control? Verstehe ich gerade gar nicht.

Ich schicke immer eine Mail, mit Gesamtpreis, ganzem Namen und IBAN, (Und natürlich Dank und Grüßen) aber ich glaube in der Bestellbestätigung ist das auch alles drin, per Link. Möglicherweise erst seit einiger Zeit.
Order-Control bedeutet, dass der VK informiert wird und der Artikel auf den anderen Seiten geschlossen wird. Ist also lediglich ein praktischer Nutzen um nicht den betreffenden Artikel auf jeder Seite einzeln zu beenden.
Was BL anbetrifft werden alle Zahlungsinformationen mit der Bestellbestätigung seit Jahren mitgeteilt. Lediglich bei der Möglichkeit mit Paypal zu bezahlen, kann der Käufer ohne Bestätigung zahlen.

Re: Rechnungen als Zumutung oder Beschäftigungstherapie

Verfasst: So 8. Sep 2019, 11:39
von Alsterperle
Hallo abfm68,
hat man bei booklooker etwas bestellt, bekam der Käufer immer
eine Bestätigungsmail.
Hinterlegt der Verkäufer seine Bankverbindung, steht jetzt
in dieser Mail gleich ein Link auf den man klicken kann und
die Bankverbindung wird angezeigt.
Finde ich persönlich sehr fortschrittlich, so muss man nicht
auf eine Info des Verkäufers warten sondern kann gleich
überweisen.
Ich weiß NICHT, was das mit 'herumspielen' zu tun hat.
Jeder Verkäufer kann ja selber wählen, wie er mit dem Käufer
in Kontakt treten will.
Einfach geht das sicher auch, wenn man seine Bestellungen aufruft
und dann auf: Zahlungsinformationen senden klickt. Dort besteht
die Möglichkeit einen Text nach seinen eigenen Wünschen
zu versenden und man kann diesen auch speichern.
Ich verstehe nicht, was daran umständlich oder kompliziert sein soll…
Rechnungen darfst du als Privatverkäufer gar nicht verschicken,
dazu gibt es bei jeder Bestellung den Button: Quittung drucken
Man kann sich das Leben auch selber schwer machen.
Gruß
Alsterperle

Re: Rechnungen als Zumutung oder Beschäftigungstherapie

Verfasst: So 8. Sep 2019, 14:26
von spiralnebel111
Es klickt immer noch nicht. :( Welche anderen Seiten und wieso geschlossen?
Trotzdem Dankeschön, für den Versuch, Sammlerkabinett.

Re: Rechnungen als Zumutung oder Beschäftigungstherapie

Verfasst: Mi 17. Feb 2021, 18:48
von 1stef
Hallo,

ich sehe das ähnlich wie Sie, man fragt sich, inwieweit diese verd... KI-Mails irgendjemandem helfen oder nur dafür da sind zu nerven.

Ich bestelle mir öfter mal ein Buch bei booklocker und damit geht's schon mal los. Da kommen an einem langweiligen Nachmittag schon mal fünf, sechs Bestellungen zusammen - so wie heute.

Einfach ist das bei den PayPal-Nutzern, klick, klack, fertig. Zwei Mails, nämlich die Kaufbestätigung von booklocker und die Zahlungsbestätigung von Paypal.

Schwieriger sind schon die Anbieter, die Vorkasse per Überweisung wünschen - was ich verstehe, PayPal will ja seine Leistung bezahlt bekommen. Also schreibt mir irgendein Programm, dass ich soeben bei booklocker ein Buch bestellt habe. Das ist erst mal völlig unnötig, sinnfrei. Denn selbst wenn(!) jetzt der Anbieter seine Bankdaten hinterlegt hat, dann kommt jetzt sowieso noch eine zweite Mail mit den Bankdaten, ich rufe mein Online-Banking auf, tätige die Überweisung, und das war's dann. Zwei Mails von booklocker und einmal das Online-Banking-Prozedere.

Völlig nervig sind die Bestellungen, bei denen der Anbieter seine Bankdaten eben nicht bei booklocker hinterlegt. Dann kommt nach der völlig sinnfreien Auftragsbestätigung eine zweite Mail, die mir mitteilt, dass ich das Buch auch bezahlen soll, was im Prinzip OK ist, ich will das Bezahlen ja hinter mich bringen. Aber dann kommt da dieser Satz:

Die/der Anbieter*In wird sich in Kürze bei Ihnen melden, um die Zahlungsmodalitäten zu klären.
Wenn die/der Anbieter*In nicht reagiert, setzen Sie sich bitte mit ihm/ihr in Verbindung.

Und meist reagiert man verkäuferseits aber irgendwann, nicht per Antwort-Automatik sofort nach der eingegangenen Bestellung rausgeschickt, sondern händisch geschrieben, man wundert sich, das keine Brieftaube zum Einsatz kommt. Und weil heute eben sechs Bücher bestellt wurden, zwei davon gleich über PayPal bezahlt werden konnten, zwei Bücher wg der hinterlegten Bankdaten ziemlich schnell bezahlt wurden, warte ich jetzt auf Nummer fünf und sechs - aaaah, da ist nach zwei Stunden und zehn Minuten die erste Mail mit den Bankdaten. Zack, erledigt. Also fehlt noch Nummer sechs - Mail an den mit Sicherheit freundlichen Verkäufer, könnten Sie vielleicht, ... kein Reaktion.

So kann man auch seine Nachmittage verbringen.

Warum nicht alle am nächsten Tag bezahlen? Bei insgesamt 12 Mails, zweimal PayPal und bislang dreimal Online-Banking für sechs Bestellungen bei zwei Anbietern, da rutscht schon mal eine zu zahlende Rechnung durch, auch wenn der Verkäufer mittlerweile wirklich seine Bankdaten geschickt hat.

Was spricht dagegen, die Bankdaten direkt bei booklocker zu hinterlegen, was ja durchaus auch eine Reihe von Mitanbietern tun?
Ganz ohne Ironie, ich verstehe es wirklich nicht, wo da der Vorteil für den Anbieter/die Anbieterin liegt.

Danke, dass ich mal motzen durfte, ich geh jetzt lesen!

Mit freundlichem Gruß
Johannes Steffens

Re: Rechnungen als Zumutung oder Beschäftigungstherapie

Verfasst: Mi 17. Feb 2021, 20:14
von surfzocker
Folgendes: Bei Booklooker kann ein Verkäufer die Option "Garantiert verfügbar" weglassen, was letztendlich möglich macht, daß der Artikel gar nicht mehr da sein kann, wenn Du ihn bei einer derart gestalteten Offerte bestellst. Dennoch kann dieser Verkäufer generell seine Bankdaten hinterlegt haben.

Da hat es dann schon den Vorteil, daß booklooker schreibt, Du sollst auf die Mail mit den Zahlungsmodalitäden warten ...

Ist dann in etwa so gemeint: Bestell schon mal, warte ab, ob der Verkäufer auch lieferbereit/lieferfähig ist, er meldet sich dann .... solange wartest Du.

Bei den Verkäufern, welche "garantiert lieferbar" als Option wählten, kannst Du zumindest relativ sicher sein, daß das Dingens auch da sein wird/kann. Das Zahlungsmodell steht in jedem Angebot drin und wird vom Käufer mit Bestellvorgang akzeptiert. NacHhandeln ist nicht ....

Für die GANZ EILIGEN empfiehlt sich nach wie vor AMAZON - aber nicht wundern, wenn dann bei Deinen 6 genannten Angeboten 18 € alleine an Versandkosten entstehen.

Further Good Buy - Guten Einkauf weiterhin :-)

Re: Rechnungen als Zumutung oder Beschäftigungstherapie

Verfasst: Mi 17. Feb 2021, 21:04
von mausi44
Das mit den Versandkosten bei Amazon finde ich auch schäbig.Würde da nie mehrere Artikel auf einmal bestellen.
Allerdings bekomme ich nur da meine zur Zeit gern gesehenen Derrick-Staffeln zu annehmbaren Preisen.

Re: Rechnungen als Zumutung oder Beschäftigungstherapie

Verfasst: Mi 17. Feb 2021, 23:00
von surfzocker
AMAZON ist ja ab 30€ eh versandkostenfrei, ist man PRIME Mitglied zahlt man nie VSK. Ausgenommen die Angebote von diesen unsäglichen Drittanbietern, die mit je (!) 3€ berechnet werden.
In Lockdown 1 lernten wir mal wieder erneut die Zuverlässigkeit von AMAZON zu schätzen, als die Dumpfbacken vom eitlen ich-bin-doch-nicht-blöd-markt mal wieder abkackten.
Wenn es hart kommt, ist Bezos'.Laden 1st in line, als Flohmarktplattform eher nicht (u. darauf bezog sich mein voriges Post)
---

Hey, den Derrick find ich auch klasse! Ich erinnere mich .... vor ein paar Jahren, als man dem Tappert posthum diesen Nazischeiß vorwarf, war es sehr schwer was von ihm zu bekommen. Aber es hat sich relativiert.
Gut so!

Re: Rechnungen als Zumutung oder Beschäftigungstherapie

Verfasst: Do 18. Feb 2021, 06:04
von spiralnebel111
Ich sehe immer noch das Problem nicht.
Ich bestelle.
Es kommt eine Mail von booklooker "daß die Sache läuft".
Ich mache nichts.
Es kommt die Zahlungsinformation, per booklooker-Mail oder per Brieftaube.
Ich bezahle.
Und wenn ich Angst habe bei 6 Bestellungen durcheinander zu kommen, klicke ich in "Käufe" auf "bezahlt, warte auf Lieferung".

Re: Rechnungen als Zumutung oder Beschäftigungstherapie

Verfasst: Do 18. Feb 2021, 09:36
von A S
Hallo Johannes,

ich mache das hier nebenberuflich, deshalb kannn ich nicht immer innerhalb von zwei Stunden antworten. Trotzdem lasse ich keine automatisierte Mail senden, weil ich vorher noch prüfen will, ob ich nicht günstiger versenden kann, als von Booklooker berechnet. Erst nach dieser Prüfung sende ich die Zahlungsinformationen, ggf. mit einem Kommentar zu den geänderten Versandkosten.

A S

Re: Rechnungen als Zumutung oder Beschäftigungstherapie

Verfasst: Do 25. Feb 2021, 22:58
von abfm68
Alsterperle hat geschrieben: So 8. Sep 2019, 11:39 Hallo abfm68,
hat man
Rechnungen darfst du als Privatverkäufer gar nicht verschicken,

Alsterperle

Bitte verbreiten Sie nicht derartige Falschinformationen!


Wie kommen Sie bloß auf so etwas?

Selbstverständlich darf jederman jederman eine Rechnung schicken!
Nichts anderes geschieht ja auch mit den Zahlungsinformationen, durch die ich mich klicken muss.
Von mir erhält jeder Besteller eine Nachricht mit Rechnung. Dazu habe ich mir einmal einen Mustertext geschrieben, bevor Booklooker entsprechende Vorlagen - über mehrere Seiten verteilt - angelegt hat, in den ich nur Titel, Summe und Namen des Empfängers eintrage. Ggf. lege ich noch einen Rechnungsausdruck auf DinA 5 bei, falls ich vor Zahlungseingang verschicke, oder, auf Wunsch, denselben Text als Quittung - mit dem Zusatz "Betrag dankend erhalten".
Und ich finde Herumklickerei mit Wartezeiten eben weniger bequem als Texte einzufügen oder zu verfassen.

Re: Rechnungen als Zumutung oder Beschäftigungstherapie

Verfasst: Fr 26. Feb 2021, 15:27
von surfzocker
Selbstverständlich hat abfm68 völlig recht!

Natürlich darf eine 'natürliche Person' Rechnungsstellung erheben, solange dies keinen nachhaltigen Charakter hat. Dabei ist es auch egal, ob an ein Unternehmen, oder ob an eine andere Privatperson.

Gegensätzliche Aussagen sind lediglich Altlasten von hier einst verstreuten Nebelkerzen :!:

Re: Rechnungen als Zumutung oder Beschäftigungstherapie

Verfasst: Mi 16. Jun 2021, 18:14
von amorist
@alsterperle
@abfm68

https://debitoor.de/blog/kann-ich-auch- ... -schreiben

Die Definition von gewerblich ist übrigens nicht vollständig. Bei booklooker gibt es eine korrekte Abgrenzung zwischen privat und gewerblich. Mal sehen, ob ic das aud die Schnelle finde .



Auszug:

"Die ehemals i.S. der ersten Definition vielleicht zu Recht "privat" Handelnden wurden so über § 14 Abs. 1 BGB in Verbindung mit einzelnen Paragraphen aus Verbraucherschutzgesetzen ebenfalls umgangssprachlich Gewerbetreibende; richtig ist hier aber der Begriff "Unternehmer".

"Auf die eigene Einschätzung, ob der Auftritt privat oder gewerblich erfolgt, kommt es nicht an! Auch wer sich gewerberechtlich und steuerrechtlich als privat handelnd richtigerweise einschätzt, kann aufgrund einer Unternehmereigenschaft (s.o.) als gewerblich handelnd eingestuft werden."


Privater oder gewerblicher Verkauf? Sorry, bekomme den Link nicht hin ;-) - Sehr interessant


Bei der Frage, ob sich jemand privat oder gewerblich engagieren möchte, kommt es nicht allein auf den eigenen Wunsch an. Maßgeblich sind hier auch tatsächliche Handlungen, die juristisch bewertet werden.
Noch einfach gelagert ist der Fall, in dem ein Privatmensch einmal eben zehn Artikel (Bücher, Tonträger, Filme) verkaufen möchte. Hier gibt es kein Problem, sich auch als Privatverkäufer anzumelden.
Wer als Buchhändler mit Ladengeschäft oder als Internetbuchhändler mit eigener Homepage oder Angeboten auf anderen Plattformen aktiv ist, wird sich in der Regel auch bewußt und gewollt als gewerblich handelnd einstufen.
Schwieriger wird es indes, wenn der Privatmensch sich einer großen eigenen Bibliothek oder eines großen Teils derselben mit über tausend Büchern entledigen will. Schwierig kann es auch für die werden, die als gewerblich Handelnde private Artikel auch privat verkaufen möchten.

Zur Unterscheidung privaten und gewerblichen Handelns erscheint es notwendig, die Gewerblichkeit selbst kurz zu erläutern.

Die in der Rechtsprechung allgemeingültige Definition des Gewerbes auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches und des Gewerberechts lautet:
"Gewerbe ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf
eigene Rechnung,
eigene Verantwortung und
auf Dauer
mit der Absicht zur Gewinnerzielung
legal
betrieben wird."

Die in dieser Definition besonders gekennzeichneten Elemente dienen in der Rechtsprechung u.a. dazu, die Abgrenzung gegenüber dem privaten Handeln vorzunehmen. (Da es in diesem Thema um den Verkauf bestimmter Artikel geht, werden auch weitgehend anstelle des Begriffes "Handeln" im weiteren Verlauf die Begriffe "Verkauf" bzw. "Verkaufen" verwendet.)
Die oben genannten Einzelpunkte waren zunächst - scheinbar abschließend - geklärt:

Eigene Rechnung und eigene Verantwortung: selbständiges Handeln, keine verdeckte, abhängige Beschäftigung, also kein Angestelltenverhältnis

auf Dauer: die Tätigkeit wird nicht nur gelegentlich ausgeübt

Gewinnerzielungsabsicht: die Tätigkeit muß auf die Erzielung eines angemessenen Gewinns ausgerichtet sein, d.h. vor allem, ein Gewinn darf nicht von vornherein mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein. Im Einzelfall heißt das übrigens auch, daß ein Gewinn nicht unbedingt erzielt werden muß. Letzteres ist z.B. der Fall, wenn jemand ein Buch für einen Euro kauft und - z.B. aus Werbegründen - für 50 ct verkauft und somit einen Verlust macht.

legal: heißt, daß die Tätigkeit nicht schlechthin verboten sein darf, wie z.B. Hehlerei.


Im Zusammenhang mit der Einführung und Novellierung der Verbraucherschutzgesetzgebung kam es dazu, daß der Begriff des Gewerbetreibenden nicht nur im Hinblick auf das Handelsgesetz, die Gewerbeordnung und die daraus resultierende Steuerpflicht definiert wurde. In diesem Zusammenhang eine Klarstellung: Wegen mangelnden Umsatzes keine Steuer zahlen zu müssen, heißt nicht, daß keine Steuerpflicht bestehe! Die Steuerpflicht besteht auch dann, wenn sich die Steuer auf 0,00 € erstreckt.

Zum Schutz des Verbrauchers wurden im Bürgerlichen Gesetzbuch vorher eigenständige Gesetze und Verordnungen integriert, die auf dem Begriff des Unternehmers aufbauten. Dieser Begriff ist in § 14 Abs. 1 BGB formuliert:

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt.

In einem Gesetz, dem BGB, das weder zum eigentlichen Handelsrecht noch zum Steuerrecht gehört, wird der Begriff "gewerblich" verwendet.

Dieser Begriff erhielt damit eine andere Bedeutung. Die ursprüngliche Bedeutung nach dem Handelsrecht orientierte sich an dem Gewerbetreibenden, der ein Gewerbe angemeldet hatte und gewerbesteuerpflichtig war.

Nunmehr wurde also das Gegenüber des Verbrauchers (Verbraucher = Käufer/in) über den Begriff des Unternehmers auch dann zum Gewerbetreibenden, wenn dieses Gegenüber privat ohne Gewerbeanmeldung und ohne sich durchaus zu Recht als Gewerbetreibenden im Sinne des Handelsrechtes zu fühlen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübte, bei der Schutzrechte der Verbraucher berührt wurden.

Dachten somit viele in der Anfangszeit, sie seien keine Gewerbetreibenden, weil sie u.a. im Sinne der Gewerbeordnung nicht auf Dauer zu handeln glaubten oder nur geringen Umsatz erzielten, spielten plötzlich auch andere Dinge eine Rolle, die vorher nicht oder nicht in dem Maße berücksichtigt wurden, um die gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Verbraucherrechts festzustellen. Dazu gehören heute u.a.

- die Anzahl der Angebote
- "Powerseller"-Eigenschaft, dieser Punkt wurde für Verkäufer bei einer bekannten Internetauktionsplattform ins Spiel gebracht
- Herkunft der angebotenen Artikel (aus privatem Bestand oder zwecks Wiederverkaufs erworben)
- der Umsatz der mit den gebrauchten Büchern gemacht wird
- das Auftreten als professioneller Händler
- das Angebot von Neuwaren.

Die ehemals i.S. der ersten Definition vielleicht zu Recht "privat" Handelnden wurden so über § 14 Abs. 1 BGB in Verbindung mit einzelnen Paragraphen aus Verbraucherschutzgesetzen ebenfalls umgangssprachlich Gewerbetreibende; richtig ist hier aber der Begriff "Unternehmer".

Zur Abgrenzung privaten und gewerblichen Handelns im Sinne der Unternehmereigenschaft können wie oben erwähnt u.a. die Anzahl der Angebote und die Anzahl der Verkäufe eine Rolle spielen. Beides kann zu wirtschaftlichen Ergebnissen führen, für die kein Finanzamt irgendein Interesse zeigt, weil aufgrund geringen Umsatzes und geringen Gewinns nicht einmal Steuern anfallen.
Zum Schutz der Verkäufer, die ohne gewerblich im Sinne des Handels- und Steuerrechts zu handeln, wurde für Privatverkäufer von booklooker.de eine Grenze des Angebotes auf 750 Artikel gesetzt. Eine Sicherheit dafür, nicht wegen tatsächlicher Unternehmereigenschaft abgemahnt zu werden, ist dies indes nicht. Auch wer gleichzeitig zum Beispiel

- auf anderen Plattformen mit weiteren Artikeln noch aktiv ist,
- öffentlich verlautbart oder erkennen läßt, Bücher zum Zweck des Weiterverkaufs zu erwerben,
- auf eine eigene gewerbliche Homepage verweist,

kann in die Verlegenheit kommen, sich vor Gericht aufgrund der Klage eines Mitbewerbers erklären zu müssen.

Fazit:

Auf die eigene Einschätzung, ob der Auftritt privat oder gewerblich erfolgt, kommt es nicht an! Auch wer sich gewerberechtlich und steuerrechtlich als privat handelnd richtigerweise einschätzt, kann aufgrund einer Unternehmereigenschaft (s.o.) als gewerblich handelnd eingestuft werden.

:idea: Stellen Sie auch Bücher unter dem Namen Ihrer Frau / Ihres Mannes ein. Niemand kann Ihnen verwehren, das gemeinsame Bücherregal zu splitten und die Bücher unter dem Namen des tatsächlichen Eigentümers zum Kauf anzubieten.

Auch privat Handelnde bewegen sich nicht in einem rechtsfreien Raum. S. Spezialgesetze -> Gesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz)

Als "gewerbetreibend" mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten sind also

- nach dem Gewerbe-, Handels- und Steuerrecht auf jeden Fall Händler/innen mit Gewerbeanmeldung

- zusätzlich als Unternehmer diejenigen, die ohne Gewerbeanmeldung und ohne Steuerpflicht jene, die weitere der oben genannten Eigenschaften erfüllen.

Private Händler/innen sind demnach nur Verkäufer/innen ohne Gewerbeschein, die auch keine Unternehmer nach § 14 Abs. 1 BGB sind.

Für weitere Hinweise, in Zweifelsfällen und zu konkreten Fragen bitte rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen!
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