Hallo,
bekomme ich doch heute als private Person eine Mahnung für ein noch nicht bezahltes Buch von einem Privatverkäufer. Kauf war am 09.02.08
Leider war in der ersten Überweisung der falsche Name eingetragen, ich hatte den Kontoinhaber überlesen,
der einen anderen Namen als der VK trug. Rückbuchung erfolgte am 15.02. und ich überwies erneut.
Bei der 2. Überweisung fehlte eine Zahl am Ende der Kontonummer, die beim kopieren wohl verloren ging. Rückbuchung erfolgte am 20.02.
Leider sind auch 2 Banken im Spiel, die längere Buchungswege haben, was man wissen und einplanen sollte.
Ich maile immer die Kopie der Onlineüberweisung mit.
Dem VK ist beide Male auch nicht aufgefallen, das etwas falsch war
Ich sehe das menschlich, hier vielleicht etwas geballt, weil gleich 2 Mal. Muss man aber gleich mit Mahnung, unverzüglich etc. drohen?
Es geht hier um ein Buch im Wert von 15 euro inkl. PuV.
Seid ihr da auch so unentspannt?
Mahnung von privat?
Mahnung von privat?
Viel Spass beim Lesen!
"In Büchern liegt die Seele aller gewesenen Zeit". T.C.
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- superbushy
- Beiträge: 855
- Registriert: Di 14. Feb 2006, 23:17
- Wohnort: Bayern
Fehler machen kann jeder. Dem VK sind die beiden Vertipper ja auch nicht aufgefallen. Ich finds übertrieben, da der Kauf ja noch nicht mal zwei Wochen her ist. Bei der dritten Überweisung solltest Du aber tatsächlich etwas sorgfältiger sein.
Gruß, superbushy
http://www.booklooker.de/app/result.php ... ediaType=0
->Lesen gefährdet die Dummheit<-
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