Wann kommt ein Verkauf bei Booklooker zustande ?

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Marcus T. Cicero
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Re: Wann kommt ein Verkauf bei Booklooker zustande ?

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Für den ungläubigen Thomas, äh yellowtower, noch etwas Nettes:

"1. Angebote auf der homepage eines e-commerce-Betreibers stellen keine Vertragsangebote i.S.v. § 145 BGB, sondern lediglich unverbindliche invitationes ad offerendum dar."
Quelle: http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/fra9u94_02.htm

Die invitatio ad offerendum war ja keine Erfindung von nanoq, sondern ein ab dem 1. Semester bekannter juristischer Sachverhalt. :D

Ebay "Auktionen" sind hingegen stets etwas ganz Besonderes. Noch nicht einmal Auktionen im Sinne des § 156 BGB. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__156.html
yellowtower

Re: Wann kommt ein Verkauf bei Booklooker zustande ?

Beitrag von yellowtower »

Marcus, Du wirfst hier einige Dinge durcheinander, welche nicht im direkten Zusammenhang stehen,als da wären

1. Angebote eines eigenen Online-Shops (also nicht über Marktplätze a´la eBay & Co) eines Händlers, bzw. auch eines Versandhauses u.ä.

2. Angebote von Anbietern über eine Online-Plattform (Marktplätze a´la eBay & Co)

3. Festpreis und Auktion



zu 1. --> Hierbei ist es in der Tat so, dass diese Angebote - ähnlich eines Katalogangebotes - freibleibend sind und 1. durch die Willenserklärung des Käufers (Bestellung) und 2. durch die die darauffolgende Willenserklärung des Verkäufers (Bestellbestätigung/Lieferbestätigung - nicht zu verwechseln mit Eingangsbestätigung der Bestellung) den Vetrag beschließen.

zu 2. --> Bei dieser Art ist das Angebot des Verkäufers bereits eine verbindliche Willenserklärung und der Vertrag kommt durch die darauf folgende Willenserklärung des Käufers zustande, indem er durch Mausklick das Angebot annimmt.

zu 3. -->
Marcus T. Cicero hat geschrieben:Ebay "Auktionen" sind hingegen stets etwas ganz Besonderes. Noch nicht einmal Auktionen im Sinne des § 156 BGB. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__156.html
Das ist richtig und auch längst hinreichend bekannt, steht aber mit dem hier aufgezeigten Beispiel in keinerlei Zusammenhang.
yellowtower

Re: Wann kommt ein Verkauf bei Booklooker zustande ?

Beitrag von yellowtower »

Siehe auch:

http://gronemjn.kilu.de/forenhilfe/faq6.htm


Ausnahmen nur wenn sich der VK bereits in der Beschreibung den Vertragsabschluß vorbehält, auch wenn dabei gegen die AGB der Online-Plattform verstoßen wird:

http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4147
Nur_fürs_forum
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Re: Wann kommt ein Verkauf bei Booklooker zustande ?

Beitrag von Nur_fürs_forum »

Ich sehe schon, hier gehen die Meinungen weit auseinander.
Ich meinte auch irgendwo in den AGB's von Booklooker mal gelesen zu haben, dass der Vertrag erst zustande kommt, wenn der Verkäufer die Bestellung bestätigt oder das Buch verschickt.

Ich werder mal gleich bei Booklooker anfragen. Sollte es sich so verhalten, werde ich die Käuferin anschreiben und Sie auffordern die negative Bewertung zu löschen, denn damit wäre meine Stornierung kurz nach dem Erhalt der Booklookermail rechtens.

Auf jeden Fall habe ich keine Lust mich - nach gut 7 Jahren Nutzung dieser Plattform - als Käuferbetupper darstellen zu lassen, nur weil eine nervöse Kundin die AGHB's hier nach Lust und Laune auslegt.
Nur_fürs_forum
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Re: Wann kommt ein Verkauf bei Booklooker zustande ?

Beitrag von Nur_fürs_forum »

nanoq hat geschrieben:
Nur_fürs_forum hat geschrieben:Ich finde es vom Bewertungssytem her blöd, dass Käufe, die nicht zustande gekommen sind, bewertet werden können.
Ich finde das eigentlich gut. Die einzige schlechte Bewertung, die ich bislang bei booklooker abgegeben habe, bezog sich auf einen vom Händler stornierten Kauf. Da lag es aber nicht daran, dass er das Buch nicht liefern konnte, bzw. dass er mir ein falsches geschickt hatte, sondern an dem mangelhaften Fehlermanagement im Nachhinein, über das ich mich damals sehr geärgert habe. Mir hat nämlich der Verkäufer für das nicht geschickte Buch mehrere Mahnungen geschickt und für die Rücksendung des nicht von mir bestellten Buchs habe ich auch noch die Kosten getragen und ich fand, dass das Gesamtbild, das der Verkäufer dort abgegeben hat, schon eine negative Bewertung wert war. Wäre bei stornierten Käufen keine Bewertung möglich, hätte mich das in dem Fall durchaus geärgert.
Hallo nanoq,

in Deinem Fall kann ich verstehen, dass Du gerne auf die Bewertungsmöglichkeit zurückgegriffen hast. Ich denke, bei mir liegt die Sache etwas anders, da ich erst gar keinen Betrag vom Käufer eingefordert und sofort nach der Booklookerbenachrichtigung storniert hatte. Wer dann binnen Sekunden mit einem Stern bewertet - ohne vorherige Diskussion - und gleichzeitig eine Mail an mich schickt, die mir unterschwellig Betrug vorwirft, mit dem möchte ich nicht einen Vertrag eingehen.
Solche Kunden brauche ich hier nicht.
yellowtower

Re: Wann kommt ein Verkauf bei Booklooker zustande ?

Beitrag von yellowtower »

Nur_fürs_forum hat geschrieben:
Ich meinte auch irgendwo in den AGB's von Booklooker mal gelesen zu haben, dass der Vertrag erst zustande kommt, wenn der Verkäufer die Bestellung bestätigt oder das Buch verschickt.
Es ist so, dass man hier bei BL die "garantierte Lieferbarkeit" ausschließen kann (damit untersch. sich das hier gewaltig von anderen Marktpklätzen). Hattest Du diese ausgeschlossen oder aktiviert?

Wenn Sie diese Option aktivieren, garantieren Sie dem Besteller die Lieferbarkeit des Artikels. Es muss also ausgeschlossen sein, dass der Artikel anderweitig (z. B. über andere Plattformen oder Flohmarkt) verkauft oder verschenkt wurde.

In den AGB steht:

9. Die Verkäufer bei booklooker tragen selbst dafür die Verantwortung, dass veraltete Angebote gelöscht werden. booklooker übernimmt daher keine Gewähr, dass ein noch auf seiner Webseite aufgeführter Artikel bei der Bestellung beim Verkäufer noch erhältlich ist.
Nur_fürs_forum
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Re: Wann kommt ein Verkauf bei Booklooker zustande ?

Beitrag von Nur_fürs_forum »

Ich hatte in meinem Angebote keinen schriftlich Zustatz wie z.B. "Angebot freibleibend".

Die Funktion "garantierte Lieferbarkeit" war bei mir allerdings deaktiviert.
nanoq
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Re: Wann kommt ein Verkauf bei Booklooker zustande ?

Beitrag von nanoq »

yellowtower hat geschrieben:Angebote von Anbietern auf Online-Plattformen, welche über eine Möglichkeit des Sofort-Kaufs angeboten werden, stellen ein verbindliches Vertragsangebot dar. Die Rechtsprechung verneint hier die "invitatio ad offerendum".
Diese Behauptung ist schlicht und einfach falsch, die Rechtsprechung verneint das keineswegs.

Ich habe im Moment wirklich nicht alle entsprechenden Urteil hier vorliegen und ich habe auch keine Zeit, danach zu suchen, ich muss ja schließlich arbeiten. Aber auf die Schnelle kann ich zumindest schon mal den Beschluss des OLG Nürnberg vom 10.06.2009 (14 U 622/09) und das Urteil des BGH vom 26.01.05 (NJW 2005, 976) zur Lektüre empfehlen. Beide Gerichte sagen klar, dass mit der Präsentation der Ware auf der Internetseite kein verbindliches Angebot abgegeben wurde, sondern eben eine invitatio ad offerendum.
yellowtower

Re: Wann kommt ein Verkauf bei Booklooker zustande ?

Beitrag von yellowtower »

nanoq hat geschrieben:Beide Gerichte sagen klar, dass mit der Präsentation der Ware auf der Internetseite kein verbindliches Angebot abgegeben wurde, sondern eben eine invitatio ad offerendum.
Schon wieder Äpfel mit Birnen .... nichts differenziert.

Mach Dich bitte mal mit dem deutschen Vertragsrecht vertraut.
yellowtower

Re: Wann kommt ein Verkauf bei Booklooker zustande ?

Beitrag von yellowtower »

Nur_fürs_forum hat geschrieben:Ich hatte in meinem Angebote keinen schriftlich Zustatz wie z.B. "Angebot freibleibend".

Die Funktion "garantierte Lieferbarkeit" war bei mir allerdings deaktiviert.
Ok, gut :D
nanoq
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Re: Wann kommt ein Verkauf bei Booklooker zustande ?

Beitrag von nanoq »

yellowtower hat geschrieben: Mach Dich bitte mal mit dem deutschen Vertragsrecht vertraut.
Yellowtower, dass du kein Jurist bist, ist schon klar. Weshalb du mir aber meine langjährigen juristischen Kenntnisse absprechen willst, weiß ich wirklich nicht. Ich kenne das deutsche Recht auch das "Vertragsrecht". Aber mir reicht's, ich werde hier öffentlich bestimmt keine Stellungnahme mehr dazu abgeben.
yellowtower

Re: Wann kommt ein Verkauf bei Booklooker zustande ?

Beitrag von yellowtower »

nanoq hat geschrieben:Weshalb du mir aber meine langjährigen juristischen Kenntnisse absprechen willst, weiß ich wirklich nicht.
Was - DU bist Jurist ??
yellowtower

Re: Wann kommt ein Verkauf bei Booklooker zustande ?

Beitrag von yellowtower »

nanoq hat geschrieben:Ich kenne das deutsche Recht auch das "Vertragsrecht".
Dann würde ich Dich bitten, es richtig zu deuten.
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xenna
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Re: Wann kommt ein Verkauf bei Booklooker zustande ?

Beitrag von xenna »

yellowtower hat geschrieben:
nanoq hat geschrieben:Weshalb du mir aber meine langjährigen juristischen Kenntnisse absprechen willst, weiß ich wirklich nicht.
Was - DU bist Jurist ??
Ja, ist sie 8)
Guckst du hier
Und hier stell´ich mich persönlich vor:
http://www.booklooker.de/xenna
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d_r_m_s
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Re: Wann kommt ein Verkauf bei Booklooker zustande ?

Beitrag von d_r_m_s »

yellowtower hat geschrieben:
nanoq hat geschrieben:Ich kenne das deutsche Recht auch das "Vertragsrecht".
Dann würde ich Dich bitten, es richtig zu deuten.
wenn es um 'Deutungen' geht wird die Sache ja immer schwierig ...

kein Grund, persönlich zu werden ... 2 Anwälte (oder Richter, oder ...), 3 Meinungen ... kennt man doch ... 8)

die letzten Jahre waren wir hier schon ganz froh über nanoq's Beiträge ... und da ging es teilweise um Wichtigeres als eine verkorkste Bestellung ...

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
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