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Buchpreisbindung

Verfasst: Fr 11. Mai 2012, 20:26
von Mary
Hallo liebe Foris,

mir muß mal einer das mit der Buchpreisbindung erklären, wie für eine Doofe :oops:

Zum Hintergrund meiner Verwirrung: vor einiger Zeit habe ich mir zum Geburtstag und zur Vervollständigung meiner heißgeliebten Philip K. Dick Sammlung das Buch "Der Mann dessen Zähne alle exakt gleich waren" für stolze 40 Euro direkt beim Verlag bestellt. 40 Euro sind der offiziele Buchpreis.
Es wird nur von diesem Verlag rausgegeben und zwar in einer einmaligen Sonderedition von 1000 Stück, danach ist Schluß.

Wenn ich das Buch z.b. mit findmybook suche, finde ich es auch bei ama..., zum stolzen Preis von 45 Euro aufwärts gebraucht (ein VK preist es sogar für 67 Euro als Sammlerstück an - lol - ist ja schließlich der Sinn der Auflage), neu sogar für 60 Euro.

Ist das rechtens, denn mir ist nicht bekannt, das Edition Phantasia die Buchpreisbindung für das Werk aufgehoben hat? Und unterliegt ein Buch, nur weil es gebraucht ist, nicht mehr der Buchpreisbindung?

Kann mir das jemand verständlich erklären, oder liege ich richtig mit meiner Annahme, daß die Amazonen gegen die Buchpreisbindung verstoßen?

Viele Grüße
Mary

Re: Buchpreisbindung

Verfasst: Fr 11. Mai 2012, 21:28
von Flachs
Die Buchpreisbindung besagt, daß ein Buch neu nicht unter diesem Preis verkauft werden darf, teurer aber jederzeit. :wink:

Mängel-, Remittenden- und gebrauchte Exemplare hingegen unterliegen generell schon vor deren Aufhebung nicht mehr der Preisbindung.

Re: Buchpreisbindung

Verfasst: Fr 11. Mai 2012, 21:55
von barbara
Flachs hat geschrieben:Die Buchpreisbindung besagt, daß ein Buch neu nicht unter diesem Preis verkauft werden darf, teurer aber jederzeit. :wink:
Nein, der Preis darf auch nicht überschritten werden, wenn er vom Verlag festgesetzt ist:

§ 3 Preisbindung

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.

( http://www.preisbindungsgesetz.de/content/gesetze/ )

Das Buch steht im Verzeichnis Lieferbarer Bücher mit gebundenem Ladenpreis (unter http://www.buchhandel.de nachzusehen). Finde ich zwar erstaunlich, da es 1985 erschienen ist - aber gut, wenn der Verlag das so will.

Mary hat also Recht, die Verkäufer verstoßen gegen das Buchpreisbindungsgesetz (wenn sie denn gewerblich handeln, ein Impressum hat keiner von denen). Wahrscheinlich nicht einmal bewusst - man geht einfach nicht davon aus, das ein Buch nach mehr als 25 Jahren noch preisgebunden ist, und der zweite, der ein Buch einstellt, orientiert sich sowieso am ersten....

Re: Buchpreisbindung

Verfasst: Fr 11. Mai 2012, 22:02
von Flachs
barbara hat geschrieben:Nein, der Preis darf auch nicht überschritten werden, wenn er vom Verlag festgesetzt ist
Dann danke ich Dir ganz herzlich für diese Richtigstellung! :D

Re: Buchpreisbindung

Verfasst: Sa 12. Mai 2012, 15:35
von Mary
Und ich danke auch!

Hab ich das also richtig erkannt!

Re: Buchpreisbindung

Verfasst: So 20. Mai 2012, 16:31
von spike50
Es dann wieder Leute gibt, die nicht den unterschied zwischen Neu und Gebraucht nicht kennen.

Es werden gerne unbenutzte Bücher gerne mal als Neubücher ausgegeben. Es gibt deswegen wohl wiederum Verwirrung der Kaufer.

Re: Buchpreisbindung

Verfasst: So 20. Mai 2012, 19:35
von Flachs
spike50 hat geschrieben:die nicht den unterschied zwischen Neu und Gebraucht nicht kennen.
In diesem Thread geht es aber nicht um Zustandsbeschreibungen, sondern um tatsächliche Neuware. :wink:

Re: Buchpreisbindung

Verfasst: Mo 21. Mai 2012, 11:23
von d_r_m_s
Flachs hat geschrieben:
spike50 hat geschrieben:die nicht den unterschied zwischen Neu und Gebraucht nicht kennen.
In diesem Thread geht es aber nicht um Zustandsbeschreibungen, sondern um tatsächliche Neuware. :wink:
spike50 hat geschrieben:...
Es werden gerne unbenutzte Bücher gerne mal als Neubücher ausgegeben. Es gibt deswegen wohl wiederum Verwirrung der Kaufer.
warum das für Käufer verwirrend sein soll verstehe ich zwar auch nicht ... wenn das Buch tatsächlich neuwertig ist gibt es für den Käufer ja keinen Unterschied ...

der VK muss eben beachten, wenn er das Buch als 'neu' einstellt, dass er sich dann wohl an die Buchpreisbindung zu halten hat, solange sie für das jeweilige Buch besteht ... mit 'wie neu' kann er dagegen machen was er will (solange ihm niemand nachweist, dass das Buch ganz normal frisch von Verlag oder Grosshändler kam) ...

Re: Buchpreisbindung

Verfasst: Mo 21. Mai 2012, 15:22
von spike50
Wie oft wird z. B bei EBay unbenutzte gebrauchte Bücher als Neu verkauft werden. Ich könnte mir das Buch ja orginal verschweißt kaufen und gleich wieder als Neu für einen hoheren Preis anbieten.

Re: Buchpreisbindung

Verfasst: Mo 21. Mai 2012, 19:00
von d_r_m_s
spike50 hat geschrieben:Wie oft wird z. B bei EBay unbenutzte gebrauchte Bücher als Neu verkauft werden. Ich könnte mir das Buch ja orginal verschweißt kaufen und gleich wieder als Neu für einen hoheren Preis anbieten.
lies doch bitte mal den dritten Post in diesem Thread ... :roll:

Re: Buchpreisbindung

Verfasst: Mo 21. Mai 2012, 19:35
von Spinnweb
Moin zusammen,

ich bin ja nicht neugierig, aber wie ist es mit der Buchpreisbindung für Händler aus der Schweiz die nach Deutschland verkaufen?
Nach,
In Deutschland sind nach aktuellem Stand folgende Bücher von der Buchpreisbindung ausgenommen:
- Bücher, die in buchpreisbindungsfreien Ländern (z. B. Großbritannien) verlegt und nach Deutschland importiert werden
- Bei grenzüberschreitenden Verkäufen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, außer wenn die Bücher allein zum Zwecke einer Wiedereinfuhr ausgeführt worden sind
(Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Buchpreis ... #Ausnahmen)
brauchen Händler aus der Schweiz keine Rücksicht auf die Buchpreisbindung in Deutschland nehmen, bei Büchern aus schweizer Verlagen sowieso nicht und bei Büchern aus deutschen oder österreichischen Verlagen auch nicht, weil die Schweiz zwar Mitglied der EFTA aber nicht Mitglied des EWR ist.
Ist das so richtig?

Und wo ich schon mal dabei bin beim Fragen fragen ...
Welche Auswirkungen hat den eine Freistellung des Buchpreis für den Buchpreis an sich, und für eher kleine, lokale Läden?
Immerhin haben in der Schweiz bei einer Volksabstimmung nur 56,1% gegen die Einführung eines Gesetzes zur Buchpreisbindung gestimmt (ich gehe mal von einer ja / nein Option aus).
(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Buchpreis ... er_Schweiz)

Vorab schon herzlichen Dank für eure Antworten.

Einen feinen Tag noch
Spinnweb

Re: Buchpreisbindung

Verfasst: Mi 9. Mär 2016, 10:51
von BlackFox
Ich habe mal eine Frage, die sich auch auf die Buchpreisbindung bezieht:

Fallen Notizbücher (z.B Moleskine Notizbücher) und Kalender auch unter die Buchpreisbindung?
Immerhin haben die ja auch eine ISBN Nr.