dumme frage

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digitalis
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Registriert: So 29. Jul 2007, 01:06

dumme frage

Beitrag von digitalis »

Ich fürchte, meine Frage ist sehr dumm, weil die Antwort sich von selber versteht. :oops:
Aber sie passt mir nicht in den Kram und deshalb hoffe ich, dass sie vielleicht doch nicht stimmt:
ist ein Raubdruck nach vierzig Jahren immer noch ein Raubdruck und deshalb nicht legal verkäuflich? Oder hat er sich vielleicht im Laufe der Jahrzehnte in eine Kuriosität, gar Antiquität oder Sammlerstück verwandelt, das ich ganz erlaubt bei booklooker einstellen kann?
Ich sachdoch, dumme Frage. :( Aber schön wärs, wenns wär! :)
Was meint Ihr?
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briefmarkenjaeger
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Registriert: Sa 16. Jun 2007, 16:01
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Re: dumme frage

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Von meinem Rechtsempfinden nach ist der Verkauf eines Raubdrucks dann immer noch illegal. Eine Ausnahme wäre es, wenn der Künstler bereits über 70 Jahre Tod wäre, da ab diesem Zeitpunkt das Urheberrecht erlischt.
Bookorsair
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Re: dumme frage

Beitrag von Bookorsair »

Hallo digitalis,
mit dem Verkauf von Raubdrucken bewegen wir uns in einer Grauzone. An und für sich bleibt ein Raubdruck ein Raubdruck, wenn die Urheberrechte noch wirksam sind. Besonders eng wird es, wenn gegen einen Raubdruck ein Gerichtsbeschluss vorliegt, d.h. die weitere Herstellung und Verbreitung desselben gerichtlich bei Stafandrohung untersagt ist.
Nun gibt es aber Raubdrucke -besonders die in kleiner Auflage hergestellten - die auf grosses Sammlerinteresse stossen. Sie werden gehandelt wie auch z. B. auch berühmte Fälschungen (die als solche gekennzeichnet sind!) von Werken aus der bildenden Kunst, Fotografie, etc., auch wenn da der Vergleich etwas hinkt, wie ich gerne zugebe.
Aber wenn Du z. B. den illegalen, aber seltenen Druck einer Adorno-Vorlesung aus den 60igern hast, dann kannst Du den schon zum Kauf anbieten; es gab schon Richter, die solche Drucke als "Zeitdokumente" durchgehen liessen. Ich erinnere mich an Zeiten, wo man im Laufe eines Abends in seiner Kneite ein halbes Dutzend Raubdrucke von aktuellen Büchern angeboten bekam.
Aber aufpassen muss man schon.
Im Zeitalter der überall und immer verfügbaren online-Kopien in allen möglichen Ausführungsformen, die kein Mensch mehr kontrollieren kann, weckt das Wort "Raubkopie" fast schon wehmütige Erinnerungen........
Gruss
b.
Wir werden nie so klug sein, um den Schaden zu beheben, durch den wir es wurden....
Ausserdem: manche sehen vor lauter Büchern die Bibliothek nicht.
Hier geht es zu meinen Büchern: http://www.booklooker.de/bookorsair
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digitalis
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Re: dumme frage

Beitrag von digitalis »

Bookorsair hat geschrieben: mit dem Verkauf von Raubdrucken bewegen wir uns in einer Grauzone. An und für sich bleibt ein Raubdruck ein Raubdruck, wenn die Urheberrechte noch wirksam sind.
Hallo bookorsair, vielen Dank für die freundliche und ausführliche Antwort.
Hier weiß ich schon nicht Bescheid. Gibt es noch Urheberrechte, wenn der Raubdruck aus den frühen Siebzigern eine Dokumentensammlung vom 4. bis 7. Dezember 1920 ist? Ich denke, den hat ein Arbeitskreis oder möglicherweise sogar ein Seminar gemacht, weil er/es sich mit dem Thema beschäftigte. Nach 50 Jahren kann mensch ja in den bis dahin geschlossenen Archiven lesen und suchen. Deshalb gab es Anfang der Siebziger auch etliche Forschungsarbeiten zu den frühen Jahren der Weimarer Republik. Es findet sich jedoch nicht immer ein Verlag, der die entsprechenden Dokumente dann veröffentlicht, weil es sich nicht lohnt. Oder die Veröffentlichung muss dank der geringen Auflage elend teuer sein.
Bookorsair hat geschrieben: Besonders eng wird es, wenn gegen einen Raubdruck ein Gerichtsbeschluss vorliegt, d.h. die weitere Herstellung und Verbreitung desselben gerichtlich bei Stafandrohung untersagt ist.
Wie kriegt man das denn raus? Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass der "Bericht über die Verhandlungen des Vereinigungsparteitages der U.S.P.D. (Linke) und der KPD (Spartakusbund)" so wichtig war, dass der Kadi sich damit beschäftigte.
Bookorsair hat geschrieben:Nun gibt es aber Raubdrucke -besonders die in kleiner Auflage hergestellten - die auf grosses Sammlerinteresse stossen. Sie werden gehandelt wie auch z. B. auch berühmte Fälschungen (die als solche gekennzeichnet sind!) von Werken aus der bildenden Kunst, Fotografie, etc., auch wenn da der Vergleich etwas hinkt, wie ich gerne zugebe.
Und wie kriegt man das raus? Allerdings kann ich mir das bei dem Buch erst recht nicht vorstellen.
Bookorsair hat geschrieben: Aber wenn Du z. B. den illegalen, aber seltenen Druck einer Adorno-Vorlesung aus den 60igern hast, dann kannst Du den schon zum Kauf anbieten; es gab schon Richter, die solche Drucke als "Zeitdokumente" durchgehen liessen.
Schade, nö, den habe ich leider nicht.
Bookorsair hat geschrieben:Ich erinnere mich an Zeiten, wo man im Laufe eines Abends in seiner Kneite ein halbes Dutzend Raubdrucke von aktuellen Büchern angeboten bekam.
Aber aufpassen muss man schon.
Im Zeitalter der überall und immer verfügbaren online-Kopien in allen möglichen Ausführungsformen, die kein Mensch mehr kontrollieren kann, weckt das Wort "Raubkopie" fast schon wehmütige Erinnerungen........
Achja, die hatte ich auch, als ich das Buch aus dem Regal raus sortierte, seufz.
Ich kann mich noch gut erinnern, mit welchem großen Vergnügen unter der Leitung des Profs ein ganzes kleines Seminar einen Raubdruck herstellte - die Seminarräume stanken zwischenzeitlich ordentlich nach dem Klebes - weil der Prof es überhaupt nicht einsah, dass seine StudentInnen für seine Seminare nicht an eben dieses Buch rankommen konnten. "Wenn es nicht wieder aufgelegt wird oder nur zu Wahnsinnspreisen, dann machen wir es selber für ein Zehntel."
Die Zeiten haben sich schon reichlich geändert.
Ich werde mal ein bisschen rumsuchen, vielleicht krieg ich was raus. :)
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digitalis
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Re: dumme frage

Beitrag von digitalis »

Nachschlag:
Alles klar. Der Band wird x mal im Internat angeboten - auch bei booklooker - zu sehr moderatem bis übergeschnappten Preis, einige wenige Male sogar das Original von 1921. Sorge vor der rächenden Iustitia muss ich wohl nicht haben.
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BlackFox
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Re: dumme frage

Beitrag von BlackFox »

Ich hab auch nochmal ne Frage - ist mir bei meinem letzten Kauf auf booklooker aufgefallen.

Die Verkäuferin ist privat, aber wenn ich ihr Profil anklicke, steht bei der Straße:
"aus Datenschutzgründen wird die Straße nicht angezeigt."

Hab in meinem eigenen Profil mal ein bisschen rumprobiert, ob ich das auch hinkriegen würde, aber eine Straße fordert Booklooker bei den Adressdaten zwingend.
Hab auch keinen Button a la Straße verbergen oder sowas entdecken können.

Hat jemand eine Idee, wie es zu dieser Anzeige kommt?
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bookworms
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Re: dumme frage

Beitrag von bookworms »

Wenn Du Käufer bist, steht das bei privaten Verkäufern immer so da! Das ist also keine Einstellung, die Du vornehmen musst, sondern das macht BL automatisch.
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BlackFox
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Re: dumme frage

Beitrag von BlackFox »

Gut zu wissen.
Dann hab ich die Einstellung ja auch, wenn jemand bei mir kauft.
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