(Fast) neue Abofalle für Gewerbetreibende

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Mary
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(Fast) neue Abofalle für Gewerbetreibende

Beitrag von Mary »

Meine Eltern vermieten gewerbsmäßig Ferienwohnungen und hatten dieser Tage Post, die hochamtlich aussah.
Die Post kam von der "Gewerbeauskunftszentrale" und tat ganz amtlich. Man sollte die Daten überprüfen, die Gewerbeart angeben und das Ding unterschrieben zurückschicken.

Tatsächlich handelt es sich dabei um eine teure Abofalle, die einen schnell mal bei einer Laufzeit von zwei Jahren immerhin 956,40 Euro plus Umsatzsteuer kostet!

Also Vorsicht.

Im übrigen bekommt man, wenn man nicht reagiert, nach einiger Zeit nochmal eine Erinnerung geschickt, daß man doch bitte den Wisch zurücksenden soll.
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Summerhill1972
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Re: (Fast) neue Abofalle für Gewerbetreibende

Beitrag von Summerhill1972 »

Ja sind die denn des Wahnsinn´s? :shock:

Hoffentlich kriegen die nichts anderes als Anzeigen. :evil:
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antje
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Re: (Fast) neue Abofalle für Gewerbetreibende

Beitrag von antje »

Diese Briefe - und auch Mails - von der Bande krieg ich schon seit langer Zeit und schmeiße sie regelmäßig in den Müll. Hier in Nordhessen ging das vor kurzem durch die Presse, weil sich da wohl einige hatten "einfangen" lassen. Ich wundere mich immer wieder, wie leichtfertig die Menschen was unterschreiben.
Viele Grüße, Antje
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nanoq
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Re: (Fast) neue Abofalle für Gewerbetreibende

Beitrag von nanoq »

Mary hat geschrieben:Meine Eltern vermieten gewerbsmäßig Ferienwohnungen und hatten dieser Tage Post, die hochamtlich aussah.
Die Post kam von der "Gewerbeauskunftszentrale" und tat ganz amtlich. Man sollte die Daten überprüfen, die Gewerbeart angeben und das Ding unterschrieben zurückschicken.

Tatsächlich handelt es sich dabei um eine teure Abofalle, die einen schnell mal bei einer Laufzeit von zwei Jahren immerhin 956,40 Euro plus Umsatzsteuer kostet!

Also Vorsicht.

Im übrigen bekommt man, wenn man nicht reagiert, nach einiger Zeit nochmal eine Erinnerung geschickt, daß man doch bitte den Wisch zurücksenden soll.
Und wenn man es unterschrieben hat, wird man immer wieder mit Mahnschreiben bedrängt, wobei es die "Gewerbeauskunftszentrale" auch überhaupt nicht interessiert, wenn bereits ein Anwalt die rechtliche Vertretung angezeigt hat, es wird trotzdem immer wieder der Mandant direkt angeschrieben. (Ich hab da so ein paar Fälle…)

Neu ist das Ganze wirklich nicht, es scheint sich aber dennoch zu lohnen, offensichtlich gibt es genug Leute und Kleingewerbetreibende, die früher oder später zahlen.

Diese Praktiken, insbesondere diejenigen der hier genannten "Gewerbeauskunftszentrale", waren auch schon häufiger Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Es gibt sogar zwei Urteile, in denen die Gewerbeauskunftszentrale den Rechtsstreit gewonnen hat. (Und ich muss sagen, zumindest bei einem dieser beiden Urteile lag es schlicht daran, dass der Betroffene dem Gericht gegenüber nicht ordentlich vorgetragen hat, das andere Urteil kenne ich nicht ganz im Wortlaut.) Diese beiden Urteile werden - natürlich - immer wieder in den Mahnschreiben dieser Firma zitiert. Es gibt aber erheblich mehr Urteile, in denen die Gewerbeauskunftszentrale die Gerichtsverfahren verloren hat.

Und es gibt mittlerweile ein ganz aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (26.07.2012, Az.: VII ZR 262/11), in dem festgestellt wird, dass bei derartigen Fällen kein Vertrag zustande gekommen ist.

Leider bedeutet das nicht, dass diese Firma (und auch die übrigen, die die gleiche Masche verwenden) nun aufhören würden, ich habe eher den Eindruck, dass sie nun ihre Aktivitäten noch verstärken.


Es ist auch so, dass diese Firmen (auch die Gewerbeauskunftszentrale) ihre Formulare immer mal wieder etwas ändern, um dann auch damit argumentieren zu können, dass der Sachverhalt in dem jeweiligen Fall doch ganz anders gelagert war, weil ja ein ganz anderes Formular verwendet worden ist…

Vor diesem Hintergrund würde mich doch auch mal das aktuell von der Gewerbeauskunftszentrale verwendete Formular interessieren, ich würde gern mal sehen ob und ggf. inwieweit die das "angepasst" haben. Mary, habt ihr das Ding schon weggeworfen? Falls nicht, würdest du es mir mal gelegentlich zukommen lassen (natürlich mit geschwärzten Namen und Daten deiner Eltern)?


Zusammenfassend wiederhole ich hier noch mal Marys Warnung:

Irgendwelche unverlangt zugesandte Formulare bitte nicht ungeprüft unterschreiben.

Falls man doch drauf reingefallen ist, dann sollte man den Gegner auf die BGH-Rechtsprechung hinweisen und erklären, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Vorsichtshalber sollte man aber dennoch darüber hinaus die entsprechende Erklärung so schnell wie möglich anfechten und einen eventuellen Vertrag vorsorglich hilfsweise kündigen.

Die Chancen, dass man nicht zahlen muss, sind – gerade im Hinblick auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung – wirklich gut.


Aber besser ist es eben doch, wenn man gar nicht erst unterschreibt. Man erspart sich viel Ärger.
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gildenhaus
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Re: (Fast) neue Abofalle für Gewerbetreibende

Beitrag von gildenhaus »

Nicht nur die Abofallen scheinen immer häufiger zuzunehmen. Ich habe vor ein paar Wochen per Post ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten, in dem ich zur Zahlung von über 130 Euro aufgefordert wurde. Irgendwelche Dienstleistungen einer holländischen Firma sollte ich in Anspruch genommen und nicht bezahlt haben.
Im ersten Moment habe ich tatsächlich schwer in meinem Hirn gekramt, ob ich irgendeine Rechnung vergessen habe. Bei Recherchen im Internet fand ich dann ein paar spärliche Angaben über dieses spezielle Inkassobüro, das offensichtlich mit irgendwelchen Porno-Anbietern aus Holland und Spanien zusammenarbeitet. Natürlich habe ich nicht auf das Schreiben reagiert.
Vor ein paar Tagen kam die zweite "letzte Mahnung" mit einer Androhung, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abzugeben. Bin mal gespannt, wann die nächste "letzte Mahnung" kommt.
Weshalb ich das hier überhaupt schreibe, ist die Information aus einer Fernsehsendung, dass fast 80 Prozent aller Empfänger solcher Schreiben das Geld tatsächlich über kurz oder lang überweisen - aus Scham oder Unwissenheit oder Angst vor möglichen Folgen.
Im Moment überlege ich noch, ob ich das zur Anzeige bringe. Hat vermutlich wenig Sinn.
Aber als Rat kann ich nur empfehlen, nicht auf das recht professionell aufgemachte Schreiben zu reagieren und gar das Geld zu überweisen. Reagieren müsste man nur, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt. Bis dahin scheint Ignorieren die beste Lösung zu sein.
Möglicherweise hat nanoq dazu noch Anregungen.
"Nie, Knabe, nie grub Nero neben Orenburg eine Bank ein" (Palindrom)
nanoq
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Re: (Fast) neue Abofalle für Gewerbetreibende

Beitrag von nanoq »

gildenhaus, in dem von dir geschilderten Fall würde ich auch empfehlen, nicht zu reagieren.

Denn das, was du bekommen hast, kann schlicht und einfach dazu dienen, dass der Mahnende die ihm vorliegenden Namen und Daten verifizieren und wenn möglich noch ergänzen möchte.

Das Ignorieren funktioniert aber nur dort, wo man sicher ist, tatsächlich keinen wie auch immer gearteten Vertrag geschlossen zu haben.

Hat man, beispielsweise bei der "Gewerbeauskunftszentrale" oder bei einer ähnlich agierenden Firma (es gibt z.B. auch eine, deren Name stark an die Gelben Seiten der Telekom erinnert) etwas unterschrieben, dann sollte man das auf jeden Fall anfechten und ausdrücklich auf das Nichtvorhandensein eines Vertrages bzw. das Nichtbestehen der Forderung hinweisen (am besten so, dass man den Zugang des eigenen Schreibens nachweisen kann, also mit Einschreiben/ Rückschein oder sogar mit Zustellung durch den Gerichtsvollzieher). Wenn man sicher ist, dass das eigene Schreiben dort angekommen ist (und sei es auch nur, dass die Gegenseite in der nächsten Mahnung darauf Bezug nimmt und damit indirekt den Erhalt bestätigt), kann man die weiteren Mahnungen auch ruhig ignorieren.

Aber bei einem Vertrag, den man selbst unterschrieben hat, von Anfang an nicht zu reagieren, ist nicht das Wahre, denn – je nach dem Aussehen und Wortlaut des Formulars – kann es z.B. durchaus wichtig sein, eine wirksame Anfechtung zu erklären.


Als Faustregel würde ich mal sagen, dass man dann, wenn man selbst Angaben gemacht hat und damit einen Vertrag geschlossen haben könnte, auf jeden Fall einer Vertragsbestätigung bzw. der ersten Mahnung widersprechen und einen möglichen Vertragsschluss anfechten sollte. Hat man mit dem Mahnenden wirklich nichts zu tun gehabt, also nichts unterschrieben/ bestellt/ mitgeteilt, dann sollte man die Schreiben ignorieren, um nicht quasi "hintenrum" zu bestätigen, dass man existiert und Anschrift und Kontaktdaten zutreffend sind. Also, es kommt immer auf den jeweiligen Fall an, ob man irgendetwas tun muss oder nicht und wenn ja, was man machen sollte.


Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an Fallen, auf die man leicht hereinfallen kann. Spontan fallen mir noch zwei weitere ein:

Ein telefonisch angebotenes angeblich kostenloses Probeabo einer Zeitschrift, das sich aber doch als kostenpflichtiges Dauerabo entpuppt und bei dem Widerrufsschreiben, wie auch Kündigungsschreiben sämtlich nicht bei der Firma ankommen, weshalb sich das Abo verlängert...

Eine Internetseite, auf der man angeblich ganz tolle Angebote irgendwelcher Großhändler finden kann und bei der es sich ebenfalls um eine Abofalle handelt, mit dem zusätzlichen Haken, dass sich das Angebot der Seite ausdrücklich nur an Gewerbetreibende richtet (das muss man konkret bei Eingabe der persönlichen Daten bestätigen), die – anders als Verbraucher – anschließend auch keinen Widerruf erklären können, wenn sie feststellen, dass das angeblich so tolle Angebot lediglich darin besteht, dass ihnen eine Adressliste irgendwelcher Großhändler zur Verfügung gestellt wird...
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spiralnebel111
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Re: (Fast) neue Abofalle für Gewerbetreibende

Beitrag von spiralnebel111 »

Meine Tochter hatte sich - damals noch minderjährig - eine Seite mit interessanten Vornamen angesehen. Einige Monate später kam ein böser Brief von einem Rechtsanwalt, ich glaube es war eine Mahnung, dass die Seite kostenpflichtig ist, und sie 170 € zu zahlen hätte. Voller Drohungen. Meine Tochter sagte, die Seite sei nicht kostenpflichtig gewesen, aber man hätte sich anmelden müssen. Nachschauen konnten wir nicht, die Seite war verschwunden. Googlen ergab, dass jener Rechtsanwalt sich auf solche Drohungen spezialisiert hatte. Daraufhin haben wir den Wisch weggeworfen und nie wieder etwas gehört.
kalokalokairi
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Re: (Fast) neue Abofalle für Gewerbetreibende

Beitrag von kalokalokairi »

Der am besten klingende Tipp, den ich zu postalischen Schreiben je bekommen habe:
Mit Notiz "Empfänger unbekannt verzogen" zurückgehen lassen. Die Gelegenheit, es selbst in der Praxis auszuprobieren, fehlt mir aber gottseidank noch. *aufholzklopf*
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Mary
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Re: (Fast) neue Abofalle für Gewerbetreibende

Beitrag von Mary »

Hallo nanoq,

ich frage meine Mutter morgen mal, ob sie den Wisch noch hat, glaube aber, daß sie ihn buchstäblich ins Feuer geworfen hat.
Ansonsten schicke ich es dir gerne zu.
Wenn die "Erinnerung" kommt, werde ich das Teil dann auf jeden Fall kassieren.

Im Internet hab ich mich auf der Seite der GMZ mal umgesehen und mußte feststellen, daß bereits einige Gewerbetreibende meiner Gegend darauf reingefallen sind.

Solong
Mary
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nanoq
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Re: (Fast) neue Abofalle für Gewerbetreibende

Beitrag von nanoq »

Mary hat geschrieben:ich frage meine Mutter morgen mal, ob sie den Wisch noch hat, glaube aber, daß sie ihn buchstäblich ins Feuer geworfen hat.
Mary, das ist ja aus der Sicht deiner Mutter auch absolut richtig. Nicht dass man es versehentlich doch noch unterschreibt und zurückschickt. (Oder jemand anders unterschreibt - einem Mandanten von mir ist es passiert, dass seine Sekretärin den Wisch "i.A." unterschrieben und weggeschickt hat, er war nämlich eine Woche im Urlaub und sie dachte, es sei dringend, da auf dem Schreiben eine Frist genannt wurde.)

Also falls deine Eltern das nicht mehr haben, ist das natürlich OK, es geht ja im Prinzip nur darum, meine "professionelle" Neugier zu befriedigen. Es würde mich eben interessieren, ob die die aktuelle Rechtsprechung irgendwie schon eingearbeitet haben.
nanoq
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Re: (Fast) neue Abofalle für Gewerbetreibende

Beitrag von nanoq »

kalokalokairi hat geschrieben:Mit Notiz "Empfänger unbekannt verzogen" zurückgehen lassen.
Das würde ich ja lieber nicht machen.

Sollte es sich um ein Schreiben handeln, mit dem das Bestehen einer Adresse geprüft werden soll, wüsste der Absender nun immerhin, dass der Empfänger zumindest mal an dieser Anschrift zu erreichen war und kann problemlos per Einwohnermeldeamtsanfrage, Gewerbeamtsanfrage u.ä. herausfinden, wo derjenige abgeblieben ist – bzw. dass er noch immer dort sitzt.

Sollte es um eine Forderung gehen, die doch auf dem eigenen Verhalten beruht (man hat sich irgendwo angemeldet, ohne zu merken, dass man damit angeblich einen Vertrag schließt usw.) dann kann es wie gesagt eventuell nach hinten losgehen, wenn man das nicht klarstellt, bzw. nicht anficht.

Im Übrigen ist es auch so, dass eine Forderung, die unbestritten ist, bei der Schufa eingetragen werden darf. Bekommt man also Post von einem Inkassounternehmen, auf die man nicht antwortet (und das gilt ja auch beim Zurückgehenlassen mit dem Vermerkt "unbekannt verzogen"), dann könnte es eventuell passieren, dass das irgendwann mal in der Schufa als offene Forderung auftaucht. Und wenn man das nicht regelmäßig prüft (und Hand aufs Herz, wie viele lassen sich schon jedes Jahr eine Selbstauskunft von der Schufa erteilen?), merkt man es wahrscheinlich erstmal gar nicht.

Und noch was: Es gibt Inkassofirmen, die "Hausbesuche" machen. Hat man es mit einem derartigen Inkassounternehmen zu tun und schickt man deren Post mit dem Verzogen-Vermerk zurück, kann es durchaus sein, dass die mal "nachgucken" kommen und auch bei den Nachbarn nachfragen.

Man sollte immer genau überlegen, ob man auf ein Schreiben, das man bekommt, reagieren sollte oder lieber nicht. Was im einzelnen Fall besser ist, hängt eben von der jeweiligen konkreten Situation ab.
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Summerhill1972
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Re: (Fast) neue Abofalle für Gewerbetreibende

Beitrag von Summerhill1972 »

Erhalten am 24.09.2012:

Sehr geehrter Kunde,

bei der Prüfung der Rechnungen habe wir festgestellt, dass Ihre Rechnung Nr.
23515.2012 noch nicht beglichen ist.

Artikel Bezeichnung: Apple FFSA 788,26 Euro

Wir bitten wir Sie so schnell wie möglich, Ihre offene Rechnung zu bezahlen und
damit weitere juristische Kosten einzusparen.

Wir sehen uns gezwungen Ihnen 14,00 Euro darüber hinaus zu der noch offenen
Forderung als Mahnung in Rechnung stellen.
Wir bitten Sie, den offenen Betrag bis zum 28.09.2012 auf das angegebene Konto zu
übersenden.

Der Überweisungsschein und die Lieferadresse liegen diesem Brief als Kopie bei.

Mit verpflichtenden Grüßen

NeumannShop GmbH Ansbach
Leitung: Nina Schuster
Fimen-ID: DE698721909


Erhalten am 07.10.2012:

Hallo,

bei der Durchsicht der Rechnungen mussten wir feststellen, dass Ihre Bestellung
Nummer 2977/2012 nicht bezahlt ist.

Bestellung: Nikon AEZB 854,82 Euro

Wir verpflichten wir Sie erneut, Ihre offene Rechnung zu begleichen und damit
weitere Inkasso-Büro Kosten einzusparen.

Wir müssen Ihnen 19,00 Euro darüber hinaus zu der noch offenen Forderung als
Mahngebühr in Rechnung stellen.
Wir bitten Sie, den fälligen Betrag bis zum 10.10.2012 auf das angegebene Konto zu
überweisen.

Der Zahlschein und die Artikel liegen dieser E-Mail als Beilage bei.

Mit freundlichen Grüßen

HerbertOnlineShop GmbH Annaburg
Leiter: Chiara Franke
Steuer-Nr.: DE922357512


Ich habe beide Schreiben an die Stelle: "besonderer-spam@internet-beschwerdestelle.de" und an die hiesige Polizeidienststelle geschickt. Hoffentlich nützt es was.
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Mary
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Re: (Fast) neue Abofalle für Gewerbetreibende

Beitrag von Mary »

Hallo nanoq,

meine Eltern haben das Schreiben doch noch.
Bitte schicke mir doch per PN deine Adresse, dann sende ich dir das Schreiben zu.

Viele Grüße
Mary

Summerhill, diese Email-Adresse hab ich mir gespeichert. Die kann man immer brauchen. Danke!
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kalokalokairi
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Re: (Fast) neue Abofalle für Gewerbetreibende

Beitrag von kalokalokairi »

nanoq hat geschrieben:
kalokalokairi hat geschrieben:Mit Notiz "Empfänger unbekannt verzogen" zurückgehen lassen.
Das würde ich ja lieber nicht machen.

Sollte es sich um ein Schreiben handeln, mit dem das Bestehen einer Adresse geprüft werden soll, wüsste der Absender nun immerhin, dass der Empfänger zumindest mal an dieser Anschrift zu erreichen war und kann problemlos per Einwohnermeldeamtsanfrage, Gewerbeamtsanfrage u.ä. herausfinden, wo derjenige abgeblieben ist – bzw. dass er noch immer dort sitzt.

Sollte es um eine Forderung gehen, die doch auf dem eigenen Verhalten beruht (man hat sich irgendwo angemeldet, ohne zu merken, dass man damit angeblich einen Vertrag schließt usw.) dann kann es wie gesagt eventuell nach hinten losgehen, wenn man das nicht klarstellt, bzw. nicht anficht.

Im Übrigen ist es auch so, dass eine Forderung, die unbestritten ist, bei der Schufa eingetragen werden darf. Bekommt man also Post von einem Inkassounternehmen, auf die man nicht antwortet (und das gilt ja auch beim Zurückgehenlassen mit dem Vermerkt "unbekannt verzogen"), dann könnte es eventuell passieren, dass das irgendwann mal in der Schufa als offene Forderung auftaucht. Und wenn man das nicht regelmäßig prüft (und Hand aufs Herz, wie viele lassen sich schon jedes Jahr eine Selbstauskunft von der Schufa erteilen?), merkt man es wahrscheinlich erstmal gar nicht.

Und noch was: Es gibt Inkassofirmen, die "Hausbesuche" machen. Hat man es mit einem derartigen Inkassounternehmen zu tun und schickt man deren Post mit dem Verzogen-Vermerk zurück, kann es durchaus sein, dass die mal "nachgucken" kommen und auch bei den Nachbarn nachfragen.

Man sollte immer genau überlegen, ob man auf ein Schreiben, das man bekommt, reagieren sollte oder lieber nicht. Was im einzelnen Fall besser ist, hängt eben von der jeweiligen konkreten Situation ab.
Ich stimme dir insoweit zu, als dass man so nur reagieren sollte, wenn man weiß, dass keine berechtigten Forderungen von wemauchimmer bestehen.

Einige Möglichkeiten, die du hier ausmalst, halte ich für genau die Gedankengänge, die einen zum Grübeln und zu Selbstzweifeln bringen, ob da nicht doch etwas war, ob man vielleicht doch besser zahlt, bevor ein noch teurer Mahnbescheid kommt.

Dass jemand, der mir eine Rechnung oder Mahnung schickt, die jeglicher Grundlage entbehrt, um dann nach meiner (neuen?) Adresse zu forschen, halte ich für extrem unwahrscheinlich. Da kauft man vermutlich günstiger 1000 neue Adressen bei irgendeinem Händler - ist weniger aufwändig und bringt mehr ein.
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Mary
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Re: (Fast) neue Abofalle für Gewerbetreibende

Beitrag von Mary »

Nun, soweit ich mich erinnere, ist der Mahnbescheid erstmal nur für den, der ihn ausstellt teuer, man muß nur drauf reagieren.

Aber im Großen und Ganzen hast du schon recht, der "anständige" Bürger zahlt dann...
Genügt es nicht zu sehen, dass ein Garten schön ist, ohne dass man auch noch glauben müsste, dass Feen darin wohnen?- Douglas Adams
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