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"unverkäufliches leseexemplar"

Verfasst: Mo 12. Feb 2007, 20:25
von vertigo
hallo,

ich habe vor einer weile bei einer umfrage eines verlages mitgemacht und habe ein buch gewonnen. nun zu meiner frage: auf dem buchrückes steht " unverkäufliches leseexemplar". kann ich dieses buch weiterverkaufen ?

danke für die antwort


vertigo

Verfasst: Mo 12. Feb 2007, 21:31
von krimtango
Solange Du das in die Beschreibung/Kurzinfo reinschreibst, ganz bestimmt.

Re: "unverkäufliches leseexemplar"

Verfasst: Mo 12. Feb 2007, 21:42
von blokk
vertigo hat geschrieben:hallo,

ich habe vor einer weile bei einer umfrage eines verlages mitgemacht und habe ein buch gewonnen. nun zu meiner frage: auf dem buchrückes steht " unverkäufliches leseexemplar". kann ich dieses buch weiterverkaufen ?
vertigo
" unverkäufliches leseexemplar" sagt doch schon alles aus, oder? :roll:

Verfasst: Mo 12. Feb 2007, 21:43
von terracotta
krimtango hat geschrieben:Solange Du das in die Beschreibung/Kurzinfo reinschreibst, ganz bestimmt.
Sicher?
Nach der Auffassung müßte man dann ja auch Promo-CDs, auf denen Nicht zum Verkauf! steht, verkaufen dürfen.

Verfasst: Mo 12. Feb 2007, 21:57
von Yumo
In einem Ihbäh-Forum habe ich dazu etwas gefunden. Anscheinend dürfen Händler dies nicht verkaufen, Privtpersonen aber sehr wohl.
http://www.auktions-forum.info/thread.php?postid=61780

Verfasst: Mo 12. Feb 2007, 22:07
von blokk
Der Aufdruck "Unverkäufliches Leseexemplar" ist dir wohl nicht deutlich genug, oder irre ich mich da?
Das gilt selbstverständlich auch für private Verkäufer - weil nämlich nur private "Verkäufer" diese Exemplare erhalten.

Verfasst: Mo 12. Feb 2007, 22:19
von Yumo
Der Aufdruck "Unverkäufliches Leseexemplar" ist dir wohl nicht deutlich genug, oder irre ich mich da?
Das gilt selbstverständlich auch für private Verkäufer - weil nämlich nur private "Verkäufer" diese Exemplare erhalten.
Wenn du den Link durchliest, kannst du evtl. erkennen, daß es sich um eine "Grauzone" handelt, zumal es auf der 1. Seite auch einen Link gibt, in dem man sehen kann, daß auf Ihbäh sogar Promo-CDs versteigert werden. Und wie es weiter zu lesen ist, geht Ihbäh nicht mal mehr gegen die Anbieter vor.
Keineswegs erhalten nur Privatpersonen diese unverkäuflichen Leseexemplare, sondern z.B. auch Buchhandlungen oder Rezensenten. Vielleicht ist dir nicht klar genug, für wen oder wozu solch ein Exemplar dient? (Nur mal so nebenbei bemerkt, bevor man andere anblafft... :wink: )

Verfasst: Mo 12. Feb 2007, 22:28
von blokk
Yumo hat geschrieben:
Der Aufdruck "Unverkäufliches Leseexemplar" ist dir wohl nicht deutlich genug, oder irre ich mich da?
Das gilt selbstverständlich auch für private Verkäufer - weil nämlich nur private "Verkäufer" diese Exemplare erhalten.
Wenn du den Link durchliest, kannst du evtl. erkennen, daß es sich um eine "Grauzone" handelt, zumal es auf der 1. Seite auch einen Link gibt, in dem man sehen kann, daß auf Ihbäh sogar Promo-CDs versteigert werden. Und wie es weiter zu lesen ist, geht Ihbäh nicht mal mehr gegen die Anbieter vor.
Keineswegs erhalten nur Privatpersonen diese unverkäuflichen Leseexemplare, sondern z.B. auch Buchhandlungen oder Rezensenten. Vielleicht ist dir nicht klar genug, für wen oder wozu solch ein Exemplar dient? (Nur mal so nebenbei bemerkt, bevor man andere anblafft... :wink: )
Von "Anblaffen" kann ja wohl keine Rede sein, ich sehe es eher als eine klare Antwort auf eine klare Frage.
Aber wenn du dir sicher bist, dass du ein Ressession-Exemplar verkaufen darfst, verstehe ich deine Eingangs-Frage nicht.
Keineswegs erhalten nur Privatpersonen diese unverkäuflichen Leseexemplare, sondern z.B. auch Buchhandlungen oder Rezensenten.
Die Buchhandlungen und Rezensenten erhalten diese Leseexemplare allerdings mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass ein Weiterverkauf des Buches untersagt ist.

Aber wie schon gesagt, wenn du der Meinung bist, es trotzdem verkaufen zu dürfen - wir freuen uns über alle Erfahrungen.

Verfasst: Mo 12. Feb 2007, 22:56
von Yumo
@ blokk: Auf dein Post gehe ich nicht weiter ein, da das Ganze sonst zu sehr vom Thema abweicht. Nur so viel: vertigo stellte die Frage, nicht ich!

Verfasst: Di 13. Feb 2007, 08:55
von SCOTIA
Hallo vertigo,
wenn der Zusatz "Leseexemplar" in der Textbeschreibung mit aufgeführt wird, ist es für mich kein Hindernis, dieses Buch trotzdem zu kaufen - sollte aber auch entspr. günstig sein. In einem anderen Forum wurde dazu noch erwähnt, dass diese "Leseexemplare" nicht vor Erscheinungsdatum des "echten" Buches veräußert werden dürfen.
Um was für ein Buch handelt es sich denn? Bei Krimi darfst du mich gerne kontakten.
Grüßle, Scotia

Verfasst: Di 13. Feb 2007, 23:01
von marut
Hallo Vertigo,
natürlich kann ein Buch mit dem Vermerk "unverkäufliches Leseexemplar" verkauft werden. Diese Exemplare sind für die Presse und den Buchhandel, und werden von den Verlagen kostenlos verschickt. Damit aber keine Handel mit diesen verschenkten Büchern gemacht werden kann wird eben diser Stempel reingedruckt. Interessanter ist es noch, wenn Vorabexemplare bekannter Autoren, meist "unkorrigiert" als Paperback verschickt werden. Dies sind absolute Sammlerexemplare, da diese Bücher dann nur etwa in hunderter Auflage hergestellt werden, bevor dann das "richtige" kommt.
Fairerweise wird in den Beschreibungen jede Art von Stempel, signaturen, Anstreichungen usw. in der Beschreibung erwähnt. Aber ausser Anstreichungen im Text (sowie der Gesamtzustand eines Buches) vermindert so ein Stempel nicht den Preis.
Gruss Marut

Verfasst: Sa 17. Feb 2007, 22:51
von dresann
Hallo, Leseexemplare muss man nicht günstiger einstellen. Manche sind ganz scharf drauf, weil die nämlich noch unzesziert sind - also eine Originalfassung, die später nie mehr auftaucht. Ich bin Leseexemplare immer schnell losgeworden. Gruß dresann

Verfasst: Di 20. Feb 2007, 13:03
von vertigo
hallo,

danke für eure antworten. ich wollte eigentlich nur sichergehen, dass ich seitens des verlages keine probleme kriege.

vertigo

Verfasst: Do 12. Feb 2009, 09:06
von Fjodorson
ist es eigentlich egal ob auf der ersten Seite "unverkäufliches Leseexemplar" steht, oder nur zB "unkorrigiertes Leseexemplar"

Ich habe einige Leseexemplare vom gleichen Buch hier, die mit letzterem Gekennzeichnet sind und die noch nicht lange auf dem Markt sind.

es macht mich auf jeden Fall stutzig, dass man soviele Treffer landet wenn man bei ZVAB sucht. Aber sind das vielleicht nur Bücher älteren Jahrgangs?

Verfasst: Fr 20. Feb 2009, 11:14
von Fjodorson
schubs*