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Buchverkauf eines LESEEXEMPLAR erlaubt ??

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 14:05
von Helmhoevel
Ich wollte ein Buch einstellen, das mir ein Bekannter schenkte.

Auf dem Ersten Blatt steht gedruckt:
_____________________
LESEEXEMPLAR
Sperrfrist 10.März 1998
------------------------------


1. Auflage 1998 ISBN.... etc.

Darf ich das Buch einstellen, um es zu verkaufen ??

Re: Buchverkauf eines LESEEXEMPLAR erlaubt ??

Verfasst: Sa 28. Sep 2019, 15:15
von Alsterperle
Dieses Thema wurde hier im Forum schon mehrfach besprochen.
Wenn du dir unsicher bist, frage einfach beim Support nach.
Dann bist du auf der sicheren Seite.
Gruß
Alsterperle

Re: Buchverkauf eines LESEEXEMPLAR erlaubt ??

Verfasst: Di 2. Jun 2020, 10:29
von sbudig

Re: Buchverkauf eines LESEEXEMPLAR erlaubt ??

Verfasst: Di 2. Jun 2020, 10:45
von mausi44
...

Re: Buchverkauf eines LESEEXEMPLAR erlaubt ??

Verfasst: Di 2. Jun 2020, 16:43
von spiralnebel111
Ich habe schon mehrere Leseexemplare verkauft, aber natürlich nur solche die schon längst im Handel waren. Ich denke 1998 ist lange genug her, das gibt es im Handel vermutlich gar nicht mehr.
Unbedingt in der Beschreibung angeben.

Re: Buchverkauf eines LESEEXEMPLAR erlaubt ??

Verfasst: Di 28. Jul 2020, 18:04
von buchsurfer
Man kann und darf alles verkaufen. Nur muss alles klipp und klar in der Beschreibung erwähnt werden, leider geschieht dies oft nicht. Ist mir schon gelegentlich beim Kauf passiert. Da kauf ich ein "fast neues" oder "neues" Buch. Und dann steht ein fetter Stempel drin "Unverkäufliches Rezensionsexemplar". Mein Kauf eines Geburtstagsgeschenks war damit fehl gegangen. (Vielleicht hat der Verkäufer auch nicht in das Buch reingeschaut.)