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Blanko18
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Beitrag von Blanko18 »

Danke für die Antworten Blokk und Yumo! Jetzt bin ich ja doch schon beruhigter. :wink:

Und was die Buchhaltung betrifft, vielleicht könnte ich jmd. bei Fragen behilflich sein, denn ich studiere BWL und kenne mich somit auch ein wenig mit der Buchführung aus. Zwar bin ich neu dabei, würde mich aber trotzdem schlau machen.

Liebe Grüße
Blanko
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antje
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Beitrag von antje »

Hallo, Yumo!

Mit Buchhaltung musst du dich im Kleingewerbebereich auch nicht wirklich auskennen. Notfalls kannst du alle Belege (Einnahmen und - ganz wichtig - Ausgaben!!) im Schuhkarton sammeln und am Ende des Jahres bzw. Anfang des nächsten Jahres gegenrechnen = dein Gewinn. Viel mehr ist es eigentlich nicht.

Und an Ausgaben kannst du eine ganze Menge geltend machen - z. B. Fahrtkosten!! Nicht erst ab dem 21. Kilometer, sondern ab dem 1. Und Hin- und Rückfahrt!! :wink: - Und die Büchereinkäufe auf dem Flohmarkt nicht vergessen - dafür schreibe ich immer Eigenbelege, weil man ja die Händler schlecht bitten kann, eine Quittung auszustellen. Oder hat das schon mal jemand gemacht???? Wenn man es richtig bedenkt, kommt da ganz schön was zusammen an Ausgaben, zumindest am Anfang. Aber da kann Blanko18 vielleicht auch Näheres zu sagen.

Ein Nebengewerbe solltest du allerdings sichertshalber gegebenenfalls bei deinem Arb.geber anmelden. Wenn du nicht gerade in einer Buchhandlung arbeitest oder die Bücher en gros während deiner Arbeitszeit einstellst, dürfte der eigentlich nichts dagegen haben. Und mit deiner Krankenversicherung solltest du auch sprechen - bis zu einem gewissen Betrag bist du - glaube ich - auch frei, aber da musst du dich genau erkundigen. Ich glaube, da gibt es so eine ähnliche Grenze wie bei den Mini-Jobbern, aber genau weiß ich das jetzt auch nicht. Ich bin da jedenfalls noch gaaaaaaanz weit entfernt :wink:
Viele Grüße, Antje
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ginafabia
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Beitrag von ginafabia »

Aber mal für die Dummen:
Wie rechnet man die Bücher, die schon im Bestand sind, Deine eigenen also?
Denn die meisten fangen doch mit ihren eigenen alten Büchern an.
Oder verkaufst Du die als Privatmann an Dich als Geschäftsmann?
Blanko18
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Registriert: Mi 23. Nov 2005, 16:33

Beitrag von Blanko18 »

ginafabia hat geschrieben:Aber mal für die Dummen:
Wie rechnet man die Bücher, die schon im Bestand sind, Deine eigenen also?
Denn die meisten fangen doch mit ihren eigenen alten Büchern an.
Oder verkaufst Du die als Privatmann an Dich als Geschäftsmann?
Wenn man mit den eigenen Büchern beginnt, sollte man vielleicht den derzeiten Wert nehmen. Ist sozusagen dein Eigenkapital welches du mit in den "Betrieb" nimmst. Das dürfte um einiges leichter sein, als den Originalpreis von vor z.B. 20 Jahren zu nehmen, denn diesen Wert haben viele Bücher ja schon gar nicht mehr (siehe bei BL Bücher für 0,25,-). So würde ich dies handhaben.

Zur Buchhaltung. Ich würde es auch so machen wie Antje. Belege sammeln (vielleicht nicht im Karton, weil da kommt schnell etwas durcheinander, wenn man was sucht), sondern vielleicht auch einheften oder aufkleben und dann deine Einnahmen notieren und am Ende des Jahres oder während des Jahres halt immer deine Ausgaben gegenrechnen. Quasi wie ein Haushaltsbuch.

Wie das ganze zu versteuern ist, das weiß ich jetzt nicht. Normalerweise gibt da das Finanzamt auch Auskünfte.

Lieben Gruß
Blanko
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bee
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Beitrag von bee »

ginafabia hat geschrieben:Aber mal für die Dummen:
Wie rechnet man die Bücher, die schon im Bestand sind, Deine eigenen also?
Denn die meisten fangen doch mit ihren eigenen alten Büchern an.
Oder verkaufst Du die als Privatmann an Dich als Geschäftsmann?
Mein Steuerberater nennt dies 'Privateinlage' und sind sozusagen ein durchlaufender Posten beim Finanzamt, da es hier sozusagen null auf null aufgeht. Es wird hier kein 'Gewinn' in dem Sinn gerechnet (Buchhalterisch), d.h. Ausgabe = Einnahme. Das kann Dir jemand anders vielleicht besser erklären.
Zuhause ist, wo ein gutes Buch auf Dich wartet.

Schöne Bücher vom Lesestübchen
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