Booklooker helfen bekannter zu werden

Fragen & Antworten rund um die Funktionen von booklooker (Buddylist, Blacklist, Suchaufträge, Urlaubsservice etc).
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booklooker.de
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Re: Booklooker helfen bekannter zu werden

Beitrag von booklooker.de »

Hallo,

noch eine kleine Bitte in eigener Sache: Wer uns helfen möchte unseren Bekanntheitsgrad zu steigern kann einen (möglichst ausführlichen) Erfahrungsbericht auf folgenden Plattformen veröffentlichen:

http://www.ciao.com/booklooker_de__199698
http://www.dooyoo.de/online-shops/booklooker-de/
http://www.yopi.de/booklooker_de_Websites

Danke & schönen Gruß
das Team von booklooker.de
briefmarkenjaeger
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Re: Booklooker helfen bekannter zu werden

Beitrag von briefmarkenjaeger »

Ich denke, dass Booklooker bekannter werden könnte, wenn die Angebote in mehr Meta-Suchmaschinen, insbesondere im englischsprachigen Raum gelistet würden (z. B. http://www.addall.com ). Zumindest auf die Bereiche der Bildbände, Kalender oder Drucke würde sich dies wohl positiv auswirken.
Damit diese Maßnahme jedoch Wirkung zeigt müsste die Booklooker-Seite internationalisiert werden (die Menüs, Masken usw. müssten zusätzlich auf die englische Sprache angepasst werden und die Verkäufer müssten die Möglichkeit haben die Versand-, Zahlungsinformationen usw. optional in 2 Sprachen einzugeben).

Desweiteren müsste noch ein internationales Zahlungssystem wie bei Amazon eingeführt werden, wobei diese Zahlungsart optional angeboten werden sollte und dem Verkäufer die Entscheidung überlassen werden sollte, ob er diesen Service anbietet und ob er die zusätzlichen Kosten zahlt oder ob der Kunde diese zu tragen hat oder ob er die daraus resultierenden Kosten teilweise an den Kunden weitergibt. Selbstverständlich muss eine eventuelle Kostenweitergabe aus der Zahlungsweise dem Kunden transparent dargestellt werden.

Darüberhinaus könnte Booklooker mehr Kunden gewinnen, wenn Neukunden weniger negative Erfahrungen machen müssten. Ich denke da z. B. an Verkäufer, die eine Lieferbarkeit nicht garantieren und somit Kunden verärgern, die sich bereits auf das Buch gefreut haben, aber es durch die Stornierung dann doch nicht geliefert bekommen. Booklooker könnte dies erreichen, indem Verkäufern mit garantierter Lieferbarkeit ein kleiner Provisionsrabatt gewährt wird und dass bei Verkäufern ohne Liefergarantie eine kleine Provisionerhöhung durchgeführt wird.
Denkbar wäre auch das Bewertungensprofil oder die Bewertungsanzahl in die Provisionshöhe mit einfliessen zu lassen und bei einem schlechteren Profil die Verkaufsprovision etwas zu erhöhen.
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lemmy
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Re: Booklooker helfen bekannter zu werden

Beitrag von lemmy »

Nur mal so zur Info:
Bei Jokers läuft gerade per Newsletter und per Katalog eine große Werbeaktion für die Jokers-Bücherbörse, die ja de facto Booklooker ist.
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bebbi

Re: Booklooker helfen bekannter zu werden

Beitrag von bebbi »

lemmy hat geschrieben:Nur mal so zur Info:
Bei Jokers läuft gerade per Newsletter und per Katalog eine große Werbeaktion für die Jokers-Bücherbörse, die ja de facto Booklooker ist.
Das lässt einen hoffen :-).
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stöpsel
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Re: Booklooker helfen bekannter zu werden

Beitrag von stöpsel »

lemmy hat geschrieben:Nur mal so zur Info:
Bei Jokers läuft gerade per Newsletter und per Katalog eine große Werbeaktion für die Jokers-Bücherbörse, die ja de facto Booklooker ist.
So ist es. Zudem gehört Jokers ja zur Verlagsgruppe Weltbild, die ja auch (fast) jeder kennt. Und Weltbild-Marktplatz ist in Zusammenarbeit mit Booklooker (Dadurch bin ich damals selbst auf Booklooker gekommen :D ) Werbung wird in jedem Katalog dafür gemacht.
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PaulPic
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Re: Booklooker helfen bekannter zu werden

Beitrag von PaulPic »

Ich hatte ein Buch über Booklooker bei Weltbild bestellt und bekam als Erstkunde einen Prospekt. In diesem Prospekt wurde unter Internet der „Weltbild Marktplatz“ aufgeführt. Ich brauchte nicht lange, um zu schließen, dass es sich hierbei um Booklooker handelt.

Das geht nun wirklich nicht. Ich muss als Kunde wissen, dass dieses Schiff unter zweierlei Flaggen fährt.

Nun kann man den Verantwortlichen bei Booklooker noch deren Jugend zugute halten, aber dem Geschäftsführer von Weltbild ist dieser Generalfehler voll anzukreiden. Der hätte seinerseits entsprechende Anweisungen für die Tochterfirma geben müssen.

Ich empfehle auch hier Blue Ocean Strategy (ISBN 978-1-59139-619-2); offenbar kann dieser alte Haudegen die guten Ratschläge in diesem Buch ebenfalls gut gebrauchen.

Er war ja mal sehr berühmt dafür, den Weltbild Verlag aus kleinsten Anfängen in höchste Höhen geführt zu haben; jetzt muss man hören, dass der Konzern in Schwierigkeiten geraten ist. Woran das wohl liegt?
Paul
bebbi

Re: Booklooker helfen bekannter zu werden

Beitrag von bebbi »

PaulPic hat geschrieben:Ich hatte ein Buch über Booklooker bei Weltbild bestellt und bekam als Erstkunde einen Prospekt. In diesem Prospekt wurde unter Internet der „Weltbild Marktplatz“ aufgeführt. Ich brauchte nicht lange, um zu schließen, dass es sich hierbei um Booklooker handelt.

Das geht nun wirklich nicht. Ich muss als Kunde wissen, dass dieses Schiff unter zweierlei Flaggen fährt.
Was ist das Problem? *nix versteh*
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Flachs
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Re: Booklooker helfen bekannter zu werden

Beitrag von Flachs »

bebbi hat geschrieben:Was ist das Problem? *nix versteh*
Wenn Booklooker bei Weltbild nicht "Booklooker", sondern "Weltbild Marktplatz" heißt, erhöht das nicht gerade den nominellen Bekanntheitsgrad von Booklooker... :mrgreen:

Mir überwies neulich sogar ein Kunde den Rechnungsbetrag unter dem Verwendungszweck: "Weltbild-Bestellung". :twisted:

... dabei hatte meine Mail mit der Bankverbindung ausdrücklich den Betreff: "Ihr Kauf über Booklooker"... :roll:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
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PaulPic
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Re: Booklooker helfen bekannter zu werden

Beitrag von PaulPic »

Flachs hat geschrieben:Wenn Booklooker bei Weltbild nicht "Booklooker", sondern "Weltbild Marktplatz" heißt, erhöht das nicht gerade den nominellen Bekanntheitsgrad von Booklooker... :mrgreen:
Nicht nur das: Ich habe einen Vertrag mit Booklooker und Booklooker einen Vertrag mit mir, aber ich habe keinen Vertrag mit Weltbild und Weltbild hat keinen Vertrag mit mir.

In dem Vertrag mit Booklooker steht folgendes:
16. Eine Änderung der Erscheinungsform und der angebotenen Leistungen des Marktplatzes booklooker behält sich booklooker vor.

21. Als Verkäufer erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen auf dieser Internetpräsenz eingestellten Produkte und öffentlichen Daten auch auf Internetseiten von booklooker-Partnerunternehmen präsentiert werden dürfen.

Das ist o.k. Es stellt sich aber die Frage, ob die Partnerunternehmen so tun dürfen, als seien sie selbst Vertragspartner.

Booklooker kann vielleicht davon ausgehen, dass es in meinem Interesse ist, meine Daten auch noch unter falscher Flagge zu veröffentlichen, aber rein rechtlich wird hier ein neues Vertragsverhältnis begründet. Wenn nicht mehr Booklooker, sondern Weltbild als Vermittler auftritt oder sonst irgendjemand, mit wem habe ich dann ein Vertragsverhältnis? Tritt Weltbild durch seinen Vertrag mit Booklooker automatisch dem von mir mit Booklooker geschlossenen Vertrag hinzu, ohne dass ich etwas davon weiß? Geht so etwas überhaupt vertragsrechtlich?

Wäre ich Anwalt, fände ich das Thema sehr spannend. Daraus könnte man sicherlich einen interessanten Fall stricken. Wäre ich Booklooker und würde hier mitlesen, würde ich sofort meinen Anwalt fragen, ob hier nicht gefährliche Tretminen verborgen liegen. Wenn mein Anwalt das bestätigen würde, würde ich umgehend meinen Investor, nämlich Weltbild, informieren, damit deren Rechtsabteilung sich mit der Frage beschäftigen kann. Die schmücken sich hier doch mit falschen Federn und suggerieren zumindest im Prospekt ihren Kunden, etwas zu besitzen, was de facto nicht der Fall ist!

Auf vielen anderen Plattformen, beispielsweise Spiegel Online, werden zusätzliche Dienste angeboten (Fahrzeugmarkt, Partnermarkt usw.), aber jeweils unter deren originären Markennamen. Nun werden diese Plattformen nicht an den angepriesenen Diensten beteiligt sein, aber wer weiß? Irgend eine Art von Kompensation muss es geben. Auch da würde es ja naheliegen, sich mit fremden Federn zu schmücken.

Dabei ist es sogar umgekehrt so, das selbst bei vollständigen Übernahmen, wie bei PayPal oder mobile.de durch eBay, die Dienstkennzeichnung erhalten bleibt. Man muss sich dann selbst bewusstmachen, dass es sich bei PayPal im Grunde um eBay handelt, nämlich um ein hundertprozentiges Tochterunternehmen. Weltbild tut im Prospekt aber so, als sei Booklooker dasselbe wie Weltbild - Booklooker kommt dort gar nicht vor.

Ich habe nun mal http://www.weltbild.com aufgerufen; dort werden die Unterseiten Weltbild.de, Jokers.de, Kidoh.de, buecher.de angeboten, nicht jedoch Booklooker.de - hier würde das hingehören, zumindest wenn Booklooker eine hundertprozentige Tochter wäre. Wie man sieht, kann Weltbild ebenfalls gut mit den originären Namen der Töchter leben. Warum wird bei Booklooker eine Ausnahme gemacht? Vermutlich, um die Kunden nicht auf dumme Gedanken zu bringen.

Dann bin ich zu http://www.weltbild.de gewechselt und habe in all der Informationsflut vergebens minutenlang nach dem angepriesenen Marktplatz Ausschau gehalten. Das wundert mich nicht, wenn die wollen ja ihre Neuware verkaufen und tun gut daran, den Marktplatz zu verstecken. Aber was soll das mit dem Prospekt? Ich holte den nochmal aus dem Papierkorb: Weltbild Marktplatz: Über 15 Millionen gebrauchte Bücher, CDs und Filme finden, kaufen & verkaufen.. Hier wird der Marktplatz laut und deutlich angepriesen! Nach dieser Ankündigung hätte ich erwartet, den Marktplatz auf den ersten Blick so finden.

Daraufhin habe ich die Browser-Suche bemüht mit dem Suchbegriff Marktplatz und bin fündig geworden: Unter Spezialshops heißt es Weltbild-Marktplatz. Man wird auf die Adresse http://www.weltbild-marktplatz.de weitergeleitet; hier findet man ein Design, das ganz entfernt an Booklooker erinnert; das HTML-Titel-Tag lautet: "Weltbild Booklooker". (Das ist das, was der Browser ganz oben in seiner Titelzeile anzeigt und die meisten Menschen gar nicht wahrnehmen.) Dann habe ich erneut die Suche bemüht mit dem Suchbegriff Booklooker und fand den Satz: Der Weltbild Marktplatz in Zusammenarbeit mit booklooker. Puh! Schließlich sah ich unterhalb der Zeile mit den Reitern Bücher/Hörbücher/Filme/Musik/Spiele In Zusammenarbeit mit booklooker. Zusammenarbeit ist echt gut! ;-)

Unter "So einfach geht's":
Kaufen:
Wie geht das bei booklooker?
Aha.

Ob das alles so ganz überzeugt?
Paul
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Re: Booklooker helfen bekannter zu werden

Beitrag von booklooker.de »

Hallo,

wir würden uns freuen, wenn einige Käufer/innen nach einer Bestellung hier eine Bewertung für unsere Plattform abgeben:

https://www.shopauskunft.de/appraisal_n ... D-857.html

Vielen Dank & schönen Gruß
Das Team von booklooker.de
el

Re: Booklooker helfen bekannter zu werden

Beitrag von el »

Mich hätt s jetzt eher gefreut wenn BL auf PaulPiucs Post direkt geantwortet hätte. Sein Vortrag ist so unberechtigt nicht.
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Re: Booklooker helfen bekannter zu werden

Beitrag von booklooker.de »

Hallo,

wir haben die Ausführungen von "paulpic" nicht ganz verstanden. Wir kooperieren mit Weltbild, Jokers und buecher.de, indem wir für diese Firmen deren Marktplatz-Bereiche betreiben. Diese Kooperation bringt uns und unseren Verkäufern viel Umsatz & Neukunden, dafür nehmen wir in Kauf, dass die Marke "booklooker" optisch und inhaltlich zurückhaltend präsentiert wird.
Das ist o.k. Es stellt sich aber die Frage, ob die Partnerunternehmen so tun dürfen, als seien sie selbst Vertragspartner.
Das sehen wir nicht so, aus den AGB auf den Partner-Seiten und im Impressum geht eindeutig hervor, wer die Plattform betreibt, siehe z.B.:

http://www.weltbild-marktplatz.de/pages ... looker.php
http://www.weltbild-marktplatz.de/pages/impressum2.php

Schönen Gruß
Das Team von booklooker.de
Marcus T. Cicero
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Re: Booklooker helfen bekannter zu werden

Beitrag von Marcus T. Cicero »

PaulPic hat geschrieben:
In dem Vertrag mit Booklooker steht folgendes:
16. Eine Änderung der Erscheinungsform und der angebotenen Leistungen des Marktplatzes booklooker behält sich booklooker vor.

21. Als Verkäufer erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen auf dieser Internetpräsenz eingestellten Produkte und öffentlichen Daten auch auf Internetseiten von booklooker-Partnerunternehmen präsentiert werden dürfen.

Das ist o.k. Es stellt sich aber die Frage, ob die Partnerunternehmen so tun dürfen, als seien sie selbst Vertragspartner. ...

Booklooker kann vielleicht davon ausgehen, dass es in meinem Interesse ist, meine Daten auch noch unter falscher Flagge zu veröffentlichen, aber rein rechtlich wird hier ein neues Vertragsverhältnis begründet.
Rein rechtlich dürfte booklooker durch Nr. 21 und 16 für seine Vorgehensweise, das Booklooker-Angebot in veränderter Form als Weltbild-Marktplatz zu präsentieren, abgesichert sein.

Booklooker oder Weltbild werden bei Käufen gerade nicht Vertragspartner und sind auch keine "klassischen Vermittler", die etwa einen Auftrag haben, einen Käufer für einen Verkäufer oder einen Verkäufer für einen Käufer zu suchen, sondern sind als Betreiber einer Handelsplattform - auf der die Verträge zwischen den (angemeldeten) Kunden und den (angemeldeten) Anbietern geschlossen werden - Anbieter einer Gelegenheit für beide Seiten Transaktionen zu schließen. Sie sind somit Vermittler der Transaktionen zwischen Kunde UND Verkäufer. Dies läuft auf beiden Marktplätzen identisch ab. Bei Weltbild wird somit kein "neues" Vertragsverhältnis begründet. Da das Impressum auf die wahren Betreiber verweist, dürfte somit auch rechtlich kein Problem entstehen.

Eher schon bedenklich im Sinne des Good Governance (=der guten Unternehmensführung) und ungeachtet der Rechtslage ist der fehlende explizite Hinweis, dass der Booklooker Marktplatz auch als Weltbild Marktplatz auftritt. Etwas mehr Transparenz kann sicherlich in den seltensten Fällen schaden.

Auf die beteiligungsmäßige Verquickung zwischen booklooker und Weltbild bin ich erst hier im Forum als Nebenaspekt der Diskussion um die Kaufparität aufmerksam gemacht worden.

Ferner kann man auch i.S. einer Corporate Identity überlegen, ob es sinnvoll ist, das identische Angebot unter zwei verschiedenen Oberflächen zu präsentieren. Mir gefiele auch unter diesem Gesichtspunkt ein einheitlicher Auftritt besser.
Zuletzt geändert von Marcus T. Cicero am Fr 9. Jul 2010, 23:37, insgesamt 3-mal geändert.
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Flachs
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Re: Booklooker helfen bekannter zu werden

Beitrag von Flachs »

booklooker.de hat geschrieben:wir würden uns freuen, wenn einige Käufer/innen nach einer Bestellung hier eine Bewertung für unsere Plattform abgeben:

https://www.shopauskunft.de/appraisal_n ... D-857.html

Vielen Dank & schönen Gruß
Das Team von booklooker.de

In meiner Eigenschaft als Käufer über die Plattform Booklooker habe ich mir diese Bewertungsseite gerade mal angesehen und kann nur dringend davon abraten, denn:
Shopauskunft.de fordert unter "Booklooker.de bewerten" folgende Angaben:

- Zum Auftrag als solchem:
Bestell-Nr.
Bestell-Datum
Kunden-Nr.
Lieferdatum
Warenwert in EUR
Reklamation
Zahlungsweise
RMA-Nr.


Und zu diesen Angaben heißt es dort:
Shopauskunft.de hat geschrieben: Die Bestell- oder Rechungsnummer ist unbedingt notwendig. Nur so können wir oder der Shop gegebenenfalls Ihre Transaktion recherchieren.
:!:

Hallo?!?
Diese Angaben betreffen samt und sonders die persönliche Transaktion zwischen meinem Verkäufer und mir selbst; BL bezieht daraus lediglich, sofern der Verkauf tatsächlich zustande kam, seine Provision, ist aber ansonsten daran unbeteiligt:
Booklooker AGB hat geschrieben: Verkäufer und Käufer schließen Kaufgeschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. booklooker vermittelt diese Transaktionen.

Und wo bleibt hier der von Booklooker immer so hochgehaltene Datenschutz, wenn ich auf dieser "Bewertungsseite" private Verkaufsdaten sogar eines Dritten, nämlich meines ahnungslosen Verkäufers, preisgeben - nicht nur soll, sondern laut Shopauskunft.de sogar - muß?!

Mit welchem Recht erlaubt sich Shopauskunft.de, die privaten Käufe und Verkäufe unbescholtener Bürger bis ins kleinste Detail einsehen zu wollen?!? :shock:

Und, liebes BL-Team: Was bitte haben diese Abläufe zwischen Privatpersonen mit der eigentlichen Bewertung Eurer Plattform zu tun?!? :?:

Letzteres fragt man sich dann auch wieder beim letzten Block von Angaben, die angeblich der Bewertung der Verkaufsplattform Booklooker dienen sollen:

- Als "Allgemeine Bewertungskriterien":
Bedienerfreundlichkeit
Bestellabwicklung
Lieferung
Preisgestaltung
Produktsortiment
Service & Support


Hey, der einzige(!) Punkt in dieser Reihe, der wirklich Booklooker selbst betrifft, ist die Bedienerfreundlichkeit, da dem Benutzerprogramm von Booklooker geschuldet. Alles andere betrifft wiederum die persönlich gestalteten Abläufe zwischen Käufer und Verkäufer, aus denen Booklooker sich seinen (oben bereits zitierten) AGB zufolge ja grundsätzlich heraushält. :!:

Fazit:
Diese Seite hilft nicht, den Bekanntheitsgrad von Booklooker zu verstärken, da ja bis auf eine winzige Ausnahme gar keine Booklooker direkt betreffenden Daten erhoben werden, sondern dient der unstatthaften Datenerfassung privater Verkaufstransaktionen. Insofern muß vor einer gutgläubigen Nutzung dieser Seite sogar dringend gewarnt werden.

Ich selbst werde keinen meiner Verkäufer solchen Datenschutzverstößen preisgeben. Und sollte einer meiner Kunden dem Mißbrauch persönlicher Transaktionsdaten auf dieser Seite Vorschub leisten, werde ich rechtlich gegen ihn vorgehen.

Im übrigen wäre es wünschenswert, wenn das BL-Team die datenschutzrechtlichen Konsequenzen solch fragwürdiger Fördermethoden vor der Veröffentlichung solcher Empfehlungen gründlich überdenken würde.
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
Marcus T. Cicero
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Registriert: Di 23. Mär 2010, 23:41

Re: Booklooker helfen bekannter zu werden

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Flachs hat geschrieben: Hey, der einzige(!) Punkt in dieser Reihe, der wirklich Booklooker selbst betrifft, ist die Bedienerfreundlichkeit, da dem Benutzerprogramm von Booklooker geschuldet. Alles andere betrifft wiederum die persönlich gestalteten Abläufe zwischen Käufer und Verkäufer, aus denen Booklooker sich seinen (oben bereits zitierten) AGB zufolge ja grundsätzlich heraushält. :!:
So ist es.

Eine mehr oder weniger gelungene Verkaufstransaktion zwischen Kunde und Verkäufer soll herhalten für die Bewertung des Marktplatzes "booklooker". Tatsächlich sollte booklooker nur eine Bewertung für den Bestellprozess, die Darstellung des Angebotes, den Service bei Problemen und den Bekanntheitsgrad der Plattform erhalten - alles andere ist Sache zwischen Käufer und Verkäufer.
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