Ich bin auf einen anderen gewerblichen Anbieter gestoßen der die gleichen Bücher wie ich verkauft, sich aber nicht an die Buchpreisbindung hält. Ich hab ihn darauf aufmerksam gemacht, aber ich glaube nicht das er darauf reagieren wird.
Was ist eure Meinung, was sollte ich in so einem Fall machen? Ich will ja auch nicht böse sein und gleich zum Anwalt rennen und ihm um 2 Millionen verklagen
(so wie das viele andere, böse Leute tun )
So einer bin ich ja nicht - ich will ihm ja nix böses aber ich finde es nicht ok das er sich nicht an die Buchpreisbindung hält und Bücher unter Preis als neu verkauft die ich nur als wie neu anbieten kann und er sich wettbewerbswiedrig verhält.
Was tun wenn sich Mitbewerber nicht an die Buchpreisbindung
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Re: Was tun wenn sich Mitbewerber nicht an die Buchpreisbindung
Wenn er absolut nicht reagiert (z. B. auf einen einfachen Brief mit Fristsetzung), könntest Du ihn bei der Wettbewerbszentrale melden: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/be ... /hinweise/" onclick="window.open(this.href);return false;No-Neets.de hat geschrieben:Ich bin auf einen anderen gewerblichen Anbieter gestoßen der die gleichen Bücher wie ich verkauft, sich aber nicht an die Buchpreisbindung hält. Ich hab ihn darauf aufmerksam gemacht, aber ich glaube nicht das er darauf reagieren wird.
Was ist eure Meinung, was sollte ich in so einem Fall machen? Ich will ja auch nicht böse sein und gleich zum Anwalt rennen und ihm um 2 Millionen verklagen
Das kostete ihn dann "nur" € 189,– ...
In so einem Fall fände ich eine Beschwerde übrigens gerechtfertigt und hielte das auch nicht für eine Denunziation.
Gruß, terracotta
Re: Was tun wenn sich Mitbewerber nicht an die Buchpreisbindung
Eine andere Möglichkeit wäre, den Verlag auf den Verstoß hinzuweisen. Dann bliebe es wohl nicht bei der preisgünstigen Variante und hätte zudem den Vorteil, dass der Verkäufer auf die Black-List der Verlage kommt.
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Re: Was tun wenn sich Mitbewerber nicht an die Buchpreisbindung
Danke für die vielen Antworten. Er hat sich mittlerweile bei mir gemeldet und gesagt die Buchpreisbindung wurde für die entsprechenden Bücher vom Verlag aufgehoben. Keine Ahnung wie ich das nachprüfen kann, will ich auch nicht weil ich glaube ihm, weil ich wollte ihm ja eh nix böses, sondern es hat mich einfach mal interessiert was es mit der Situation so auf sich hat und eure Antworten waren alle sehr Aufschlussreich.
Interessant wäre es jetzt natürlich doch schon zu wissen wie man das rausfinden kann welche Bücher aus der Buchpreisbindung vom Verlag raus genommen wurden... dann könnte ich die vielleicht auch als neu anbieten
Interessant wäre es jetzt natürlich doch schon zu wissen wie man das rausfinden kann welche Bücher aus der Buchpreisbindung vom Verlag raus genommen wurden... dann könnte ich die vielleicht auch als neu anbieten
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Re: Was tun wenn sich Mitbewerber nicht an die Buchpreisbindung
Die Aufhebung der Buchpreisbindung geben die Verlage auf den sog. "gelben Seiten" einer Beilage des "Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel" bekannt.No-Neets.de hat geschrieben:...
Interessant wäre es jetzt natürlich doch schon zu wissen wie man das rausfinden kann welche Bücher aus der Buchpreisbindung vom Verlag raus genommen wurden...
Da nun nicht jeder das Blatt aboniert hat kann man sich auch anders behelfen.
Wenn es sich um einen größeren Verlag handelt, dann werden Bücher mit aufgehobenen Ladenpreisen bei den großen Barsortimenten "KNOE/KV" oder "LIBRI" nicht mehr gelistet. Da kommt dann meistens so eine Meldung wie "Ladenpreis aufgehoben; führen wir nicht mehr" Die Datenbestände der Barsortimenter sind normalerweise topaktuell gepflegt.
Kleinere Verlage werden bei den Barsortimenten erst gar nicht ins Programm genommen. Hier kann man davon ausgehen, dass wenn die Titel nicht mehr im "VLB" stehen, sie nicht mehr lieferbar sind. (Die Verlage pflegen die Titelmeldungen i.d.R. selbst; Der Datenbestand ist leider oftmals ziemlich "träge")
Für alle Titel gilt: Auf der Homepage der jeweiligen Verlage nachgucken; dort sollten normalerweise nur die lieferbaren/ladenpreisgebundenen Bücher stehen (bei Ausnahmen bitte nicht hauen )
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Re: Was tun wenn sich Mitbewerber nicht an die Buchpreisbindung
Sorry, aber das ist schlichtweg falsch.PitBull hat geschrieben:Dass, wie amazon, viele Deiner Konkurrenten "kostenlosen Versand" anbieten, ist allerdings faktisch ein Unterlaufen der Preisbindung.
§7 des BuchprG bestimmt ganz klar, daß der Verkäufer seine Preisbindungsverpflichtung nicht verletzt, wenn er die Versandkosten übernimmt.
Re: Was tun wenn sich Mitbewerber nicht an die Buchpreisbindung
Es ist wohl auch die Frage ob die Bücher schonmal verkauft würden.
1.) Der Buchpreis schon einmal gezahlt.z. B Ich kaufe mich ein Buch und stelle es dann in Regal. Nach 2 Monaten merke ich das Buch nicht lesen will, dann ist das Buch zwar nicht mehr neu sonder gebraucht, aber es gibt genug die es dann als Neu verkaufen würden.
2.) Ich würde eher vermuten, das die Bücher aus einer Konkursmasse stammt. Bei Konkurs darf der Buchpreis aufgehoben werden und deswegen billiger verkaufen kann. Dann hat jemand den Bestand aufgekauft und jetz bietet er die Bücher an.
1.) Der Buchpreis schon einmal gezahlt.z. B Ich kaufe mich ein Buch und stelle es dann in Regal. Nach 2 Monaten merke ich das Buch nicht lesen will, dann ist das Buch zwar nicht mehr neu sonder gebraucht, aber es gibt genug die es dann als Neu verkaufen würden.
2.) Ich würde eher vermuten, das die Bücher aus einer Konkursmasse stammt. Bei Konkurs darf der Buchpreis aufgehoben werden und deswegen billiger verkaufen kann. Dann hat jemand den Bestand aufgekauft und jetz bietet er die Bücher an.
Re: Was tun wenn sich Mitbewerber nicht an die Buchpreisbindung
Soweit mir bekannt, ist ein Buch, das an einen Endverbraucher verkauft wurde, kein neues Buch.
Ich habe einmal hier ein Buch aus einer Konkursmasse gekauft. Die Verkäuferin teilte mir dies mit. Sofern das Buch der Preisbindung unterliegt, muss es dann als Mängelexemplar gestempelt werden, wenn es günstiger verkauft werden soll.
Ich habe einmal hier ein Buch aus einer Konkursmasse gekauft. Die Verkäuferin teilte mir dies mit. Sofern das Buch der Preisbindung unterliegt, muss es dann als Mängelexemplar gestempelt werden, wenn es günstiger verkauft werden soll.