wer bewertet zuerst bzw soll

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Mary
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Re: wer bewertet zuerst bzw soll

Beitrag von Mary »

Wenn ich in einen Buchladen gehe oder ein Antiquariat, frage ich vorher auch nicht überall herum, ob dieser Laden vertrauenswürdig ist.
In einen Buchladen kannst Du aber reingehen und siehst das Buch, das Du kaufen willst, bevor Du die Kohle hinblätterst. Du siehst, ob es sauber ist, riechst, ob da ein Zigarrenabhängiger haust.
Du triffst vielleicht andere oder sogar viele Kunden die auf den Laden schwören. Im Internet hast Du kaum Infos über einen Händler, eine schicker Internetauftritt ist ja nicht alles, vielleicht ist unter der Tapete schon Schimmel... Darum finde ich Bewertungen schon wichtig. Eine gewisse Quote gibt ja auch Bewertungen ab.

Weil ich auch auf Rechnung verschicke, interessiert mich natürlich auch, was für Bewertungen Käufer so haben; bei mieser Zahlungsmoral ist mir Vorkasse dann doch in gewissen Fällen lieber...

Aber wer zuerst bewerten soll, da werden wir uns wohl alle nie einig werden, es gibt wirklich vernünftige Argumente für beide Sichtweisen. Da ist das schöne, das jeder machen kann, was er will.

Solong
Mary
Genügt es nicht zu sehen, dass ein Garten schön ist, ohne dass man auch noch glauben müsste, dass Feen darin wohnen?- Douglas Adams
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Bühermaus17
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Re: wer bewertet zuerst bzw soll

Beitrag von Bühermaus17 »

ein (hoffentlich) schönes Schlußwort ! :mrgreen:
Die Katze ist das einzige vierbeinige Tier, das den Menschen eingeredet hat, er müsse es erhalten, es brauche aber nichts dafür zu tun.
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Buchhandel Lausitz
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Re: wer bewertet zuerst bzw soll

Beitrag von Buchhandel Lausitz »

Immer noch:
Es bewertet , wer möchte, kein Zwang..
Ich hatte eine negative Berwertung eines Lebensmittel_ Professors,
habe gekämpft: Professor gestand seine "Sterilität" ein,
wir haben uns geeinigt.
Gebrauchte Bücher sind gebrauchte Bücher.
Makellose Bücher immer im Neubuchhandel kaufen.
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Bühermaus17
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Re: wer bewertet zuerst bzw soll

Beitrag von Bühermaus17 »

Wer war steril:Der Professor oder das Buch :shock: ????
Die Katze ist das einzige vierbeinige Tier, das den Menschen eingeredet hat, er müsse es erhalten, es brauche aber nichts dafür zu tun.
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Buchhandel Lausitz
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Re: wer bewertet zuerst bzw soll

Beitrag von Buchhandel Lausitz »

Bühermaus17 hat geschrieben:Wer war steril:Der Professor oder das Buch :shock: ????
Natürlich war der Professor steril ( Reinraumarbeitsplatz).
Das Buch hatte allerdings schon ca. 20 Jahre mit Menschen verbracht,
die nicht unbedingt, permanent einen weißen Kittel trugen.
heroe1160
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Re: wer bewertet zuerst bzw soll

Beitrag von heroe1160 »

Ich bin als Verkäufer dazu übergegangen, die Bewertung erst abzugeben, wenn die Käufer seine Bewertung abgegeben hat.

Mir ist schon passiert, dass ein Käufer eine schlechte Bewertung abgab, weil ihm die Versandkosten zu hoch waren. Die standen zwar vorher im Angebot eindeutig drin, aber offensichtlich konnte der Käufer nicht richtig lesen. Und dagegen kann man leider nichts unternehmen.

Dann gibt es Käufer die eine 3 Sterne Bewertung abgeben, ohne Grund. Wenn man dann nachfragt, weshalb nur eine 3 Sterne Bewertung abgegeben wurde, bekommt man zur Antwort, dass man seine Bewertung nicht begründen müsse.

Es gibt wirklich die „tollsten“ Sachen.
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xenna
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Re: wer bewertet zuerst bzw soll

Beitrag von xenna »

Auch ich bin dazu übergegangen, einen Verkauf erst dann zu bewerten, wenn ich eine Bewertung des Käufers erhalten habe.
Mir ist es kürzlich passiert, dass ich eine 4-Sterne-Bewertung für schnelle Zahlung gab und dann 2 Sterne kassiert habe, weil bei dem 30-Cent-Buch nach Meinung des Käufers die von mir beschriebenen kleinen Einrisse von ihm als große Einrisse empfunden wurden, weil man immerhin zwei Drittel eines Buchstabens :shock: und einen Trennstrich nicht mehr erkennen konnte :evil:
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amorist
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Re: wer bewertet zuerst bzw soll

Beitrag von amorist »

Bisher habe ich stets jeden Verkäufer bewertet, sobald das Buch eingetroffen war. Bisher übrigens stets mit 4 Sternen (in einem Fall habe ich auf eine Bewertung verzichtet, da der Verkäufer bereit war, das beanstandete Buch zurückzunehmen, worauf ich dann verzichtet habe).

Jetzt kommt es aber doch immer wieder vor, dass Verkäufer offensichtlich erst meine Bewertung abwarten oder in der Zahlungsinformation andeuten, dass sie so verfahren werden.

Ich verstehe, dass Verkäufer sich über ungerechtfertigte negative Bewertungen ärgern. Ich bitte diese aber zu bedenken:

Es handelt sich doch wohl um wenige Einzelfälle und ich finde es respektlos gegenüber all den Käufern, die sich ordentlich und fair verhalten. Wenn ein Verkäufer, dem ich durch den Kauf eines Buch bei ihm sowie die geleistete Vorauszahlung doch schon MEIN Vertrauen geschenkt habe mir das seine verweigert, so hat er eigentlich auch keine gute Bewertung verdient.

Ich werde künftig daher nur Verkäufer bewerten, die mich nach Zahlung des Kaufpreises bewertet haben und mir überlegen, ob ich nicht zumindest Privatverkäufer, denen ich keine Bewertung wert bin zusätzlich auf "ignore" setze (bei Händlern sehe ich das etwas lockerer)
Zuletzt geändert von amorist am Mo 12. Mär 2012, 03:40, insgesamt 1-mal geändert.
amorist
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Re: wer bewertet zuerst bzw soll

Beitrag von amorist »

Ergänzung

Selbstverständlich kontaktiere ich den Verkäufer, wenn ich eine Reklamtion habe und gebe ihm so die Möglichkeit, sich dazu zu äußern (bei potentieller Bewertung von weniger als 3 Sternen). Bei 3 Sternen wäre der Kontakt vom Sachverhalt abhängig, im Zweifel würde ich aber immer zugunsten des "Angeklagten" verfahen ;-)!

Wenn ich meine eigene Bewertung künftig nur abgebe, wenn mich der Verkäufer bewertet hat werde ich diesen über den Eingang des Buches informieren. Dies hat er bisher ja über die Bewertung erfahren.
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digitalis
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Re: wer bewertet zuerst bzw soll

Beitrag von digitalis »

amorist hat geschrieben:Bisher habe ich stets jeden Verkäufer bewertet, sobald das Buch eingetroffen war.
...
Jetzt kommt es aber doch immer wieder vor, dass Verkäufer offensichtlich erst meine Bewertung abwarten oder in der Zahlungsinformation andeuten, dass sie so verfahren werden.
Ich verstehe, dass Verkäufer sich über ungerechtfertigte negative Bewertungen ärgern. Ich bitte diese aber zu bedenken:
Es handelt sich doch wohl um wenige Einzelfälle und ich finde es respektlos gegenüber all den Käufern, die sich ordentlich und fair verhalten. Wenn ein Verkäufer, dem ich durch den Kauf eines Buch bei ihm sowie die geleistete Vorauszahlung doch schon MEIN Vertrauen geschenkt habe mir das seine verweigert, so hat er eigentlich auch keine gute Bewertung verdient.
Ich werde künftig daher nur Verkäufer bewerten, die mich nach Zahlung des Kaufpreises bewertet haben und mir überlegen, ob ich nicht zumindest Privatverkäufer, denen ich keine Bewertung wert bin zusätzlich auf "ignore" setze ...
Ich verstehe, dass und warum Du in Zukunft immer erst als ZweiteR bewerten willst. Ist ja Deine Sache, da Bewertungen freiwillig sind.
Warum Du das im umgekehrten Fall doch recht scharf kritisierst, begreife ich jedoch nicht. :)
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xenna
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Re: wer bewertet zuerst bzw soll

Beitrag von xenna »

Ich habe anfangs als VK immer gleich nach Zahlungseingang bewertet, auch fast immer mit 4 Sternen.
Aber nachdem mir dann nach einer 4-Sterne-Bewertung meinerseits 2x eine 1- bzw. 2-Sterne-Bewertung reingehauen wurde, weil, nach meiner Sicht ungerechtfertigt, z.B. ein 30 Cent-Buch mit deutlichen Gebrauchsspuren, die auch im Detail nochmal beschrieben wurden, der Zustand des Buches kritisiert wurde, bin ich jetzt dazu übergegangen, einen Verkauf erst dann zu bewerten, wenn dieser vom Käufer bewertet wurde.
Ein Verkauf ist für mich erst dann perfekt, wenn die Bewertung fair ist und nicht nur nach zügiger Zahlung. Und bei diesen beiden sehr unfairen Bewertungen habe ich mich im Nachhinein sehr geärgert, dass ich nur den schnellen Geldeingang bewertet habe und die unsachlichen und ungerechten Bewertungen im Nachhinein in meiner Bewertung nicht mehr berücksichtigen konnte.
Als Käufer bewerte ich, sobald das Buch bei mir angekommen ist.
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PaulPic
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Re: wer bewertet zuerst bzw soll

Beitrag von PaulPic »

amorist hat geschrieben:Ergänzung

Selbstverständlich kontaktiere ich den Verkäufer, wenn ich eine Reklamtion habe und gebe ihm so die Möglichkeit, sich dazu zu äußern (bei potentieller Bewertung von weniger als 3 Sternen). Bei 3 Sternen wäre der Kontakt vom Sachverhalt abhängig, im Zweifel würde ich aber immer zugunsten des "Angeklagten" verfahen ;-)!

Wenn ich meine eigene Bewertung künftig nur abgebe, wenn mich der Verkäufer bewertet hat werde ich diesen über den Eingang des Buches informieren. Dies hat er bisher ja über die Bewertung erfahren.
Das ist der springende Punkt, aber er löst nicht das Problem.

Wenn ich als Verkäufer davon ausgehen könnte, dass der Käufer sich so anständig verhält, könnte man darüber nachdenken, ob dieses Verfahren praxistauglich ist.

Das ist aber leider nicht der Fall, und zwar aus einem praktischen und einem systematischen Grund. Deshalb kann ich als Verkäufer den Käufer nicht in dem Moment mit der vollen Punktzahl beglücken, wo er seine Verpflichtung eingelöst hat.

Die Verpflichtung zur Zahlung ist nämlich ohnehin die Vorbedingung für die Transaktion; zahlt der Käufer nicht, muss ich nicht leisten. Eine Zahlung löst also keineswegs die Verpflichtung zur Bewertung aus.

Wenn der Käufer gezahlt hat und ich meine Gegenleistung erbringe, sind wir noch mitten in der Transaktion. Diese ist keineswegs abgeschlossen, es wäre also völlig verfrüht, jetzt schon ein Urteil darüber abzugeben. Das ist der systematischen Grund.

Nach dem Erhalt der Ware hat der Käufer die Gelegenheit, beliebig unfair zu handeln, mit oder ohne vorheriger Kontaktaufnahme; das ist der praktische Grund. Einer unfairen Bewertung wäre ich schutzlos ausgeliefert, so oder so. Bei Booklooker kann ich nämlich nur Verbesserungen vornehmen, nicht Verschlechterungen. Wer einmal ungerechtfertigt bewertet worden ist, wird diese Einschränkung seiner Handlungsfreiheit nicht vergessen.

Und weil das so ist, kann der Verkäufer erst dann seine volle Zufriedenheit zum Ausdruck bringen und die Transaktion als abgeschlossen angesehen, wenn er sich dessen gewiss ist, dass der Käufer vollkommen zufrieden ist, was dieser normalerweise durch seine Bewertung zum Ausdruck bringt.

Fazit: Nicht die Zahlung ist das Kriterium, nach dem ich als Verkäufer über die gesamte Transaktion urteile und urteilen kann, sondern die Kundenzufriedenheit.

Wenn der Kunde beliebt, seine Zufriedenheit dadurch auszudrücken, dass er gar nicht reagiert, soll mir das auch recht sein. Dann gehe ich davon aus, dass er zufrieden ist, und bin es auch. Und wenn er zu bequem ist, dies zurückzumelden, dann nehme ich dieses Recht für mich ebenfalls in Anspruch.
Paul
amorist
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Re: wer bewertet zuerst bzw soll

Beitrag von amorist »

digitalis hat geschrieben:
amorist hat geschrieben:Bisher habe ich stets jeden Verkäufer bewertet, sobald das Buch eingetroffen war.
...
Jetzt kommt es aber doch immer wieder vor, dass Verkäufer offensichtlich erst meine Bewertung abwarten oder in der Zahlungsinformation andeuten, dass sie so verfahren werden.
Ich verstehe, dass Verkäufer sich über ungerechtfertigte negative Bewertungen ärgern. Ich bitte diese aber zu bedenken:
Es handelt sich doch wohl um wenige Einzelfälle und ich finde es respektlos gegenüber all den Käufern, die sich ordentlich und fair verhalten. Wenn ein Verkäufer, dem ich durch den Kauf eines Buch bei ihm sowie die geleistete Vorauszahlung doch schon MEIN Vertrauen geschenkt habe mir das seine verweigert, so hat er eigentlich auch keine gute Bewertung verdient.
Ich werde künftig daher nur Verkäufer bewerten, die mich nach Zahlung des Kaufpreises bewertet haben und mir überlegen, ob ich nicht zumindest Privatverkäufer, denen ich keine Bewertung wert bin zusätzlich auf "ignore" setze ...
Ich verstehe, dass und warum Du in Zukunft immer erst als ZweiteR bewerten willst. Ist ja Deine Sache, da Bewertungen freiwillig sind.
Warum Du das im umgekehrten Fall doch recht scharf kritisierst, begreife ich jedoch nicht. :)
Ich kritisiere das, weil ich dem Verkäufer ja auch vertraue, durch meine Bestellung bei ihm und die Vorauszahlung. Steht doch in meinem Beitrag ;-). Oder glaubst Du, dass es nur schwarze Schafe unter den Käufern gibt und nicht auch bei den Verkäufern? Wenn er mir nicht vertraut, warum soll ich dann ihm vertrauen?

Recht hast Du, dass das jeder halten kann wie er will.
amorist
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Re: wer bewertet zuerst bzw soll

Beitrag von amorist »

Ich habe ja geschrieben, dass ich diese Verkäufer verstehe, was aber nicht bedeuten muß, dass ich ihr Handeln für richtig halte.

Toleranz gegenüber anderen Meinungen ist wichtig und Grundvoraussetzung für ein gedeihliches Miteinander, dasselbe gilt allerdings auch für den Austausch und die Diskussion unterschiedlicher Auffassungen.

Bitte entschuldigt, wenn ich meine Antworten in Fettschrift geschrieben habe. Ich wollte sie damit nicht gegenüber dem übrigen Text hervorheben sondern lediglich abgrenzen. Ich denke, das kann ich besser machen, beim nächsten Mal dann. Ich habe heute nicht so viel Zeit, das auszuprobieren. Vielen Dank für euer Verständnis!
PaulPic hat geschrieben:
Das ist der springende Punkt, aber er löst nicht das Problem.

Wenn ich als Verkäufer davon ausgehen könnte, dass der Käufer sich so anständig verhält, könnte man darüber nachdenken, ob dieses Verfahren praxistauglich ist.

Das ist aber leider nicht der Fall, und zwar aus einem praktischen und einem systematischen Grund. Deshalb kann ich als Verkäufer den Käufer nicht in dem Moment mit der vollen Punktzahl beglücken, wo er seine Verpflichtung eingelöst hat.

Die Verpflichtung zur Zahlung ist nämlich ohnehin die Vorbedingung für die Transaktion; zahlt der Käufer nicht, muss ich nicht leisten. Eine Zahlung löst also keineswegs die Verpflichtung zur Bewertung aus.

Die Bewertung stellt weder für den Verkäufer noch für den Käufer eine "Verpflichtung" dar. Auch nicht die Information über den Eingang des Buches, dies erfordert für mich allerdings der Anstand, entweder über die Abgabe einer Bewertung oder durch eine mail.

Du bist ein Schelm ;-) ! Die Vereinbarung über die Vorauszahlung ändert ja nichts daran, dass ich als Käufer dem mir unbekannten Verkäufer vertrauen muß, dass seine Buchbeschreibung korrekt ist und dass er liefert. Und ich finde es nun mal respektlos, dass mein Vertrauen mit Mißtrauen beantwortet wird und dass alle Käufer unter Generalverdacht gestellt werden, weil es unfaire Bewertungen durch Käufer gibt. Aus meiner Sicht ist das ein Problem, dass der Verkäufer mit diesen unfairen Käufern lösen muß, das gehört zum Geschäft. Du darst aber gerne anderer Meinung sein.

Hinzu kommt, dass Du nur mein Profil ansehen müßtest um Vorbehalte auszuschalten. Jedenfalls nach meiner Ansicht.


Wenn der Käufer gezahlt hat und ich meine Gegenleistung erbringe, sind wir noch mitten in der Transaktion. Diese ist keineswegs abgeschlossen, es wäre also völlig verfrüht, jetzt schon ein Urteil darüber abzugeben. Das ist der systematischen Grund.

Wenn ich das genauso sehen würde und alle anderen Verkäufer und Käufer auch, dann würde es hier keine Bewertungen mehr geben. Denn auch für mich ist die Transaktion erst nach der Bewertung durch den Verkäufer abgeschlossen.

Nach dem Erhalt der Ware hat der Käufer die Gelegenheit, beliebig unfair zu handeln, mit oder ohne vorheriger Kontaktaufnahme; das ist der praktische Grund. Einer unfairen Bewertung wäre ich schutzlos ausgeliefert, so oder so. Bei Booklooker kann ich nämlich nur Verbesserungen vornehmen, nicht Verschlechterungen. Wer einmal ungerechtfertigt bewertet worden ist, wird diese Einschränkung seiner Handlungsfreiheit nicht vergessen.

Du bist einer unfairen Bewertung genausowenig völlig schutzlos ausgeliefert wie ich als Käufer. Du kannst einen entsprechenden Kommentar zur Bewertung abgeben, diesen wohl auch nachträglich ändern und eine eindeutig falsche Bewertung löschen lassen. Jedenfall leite ich das aus den Beiträgen hier ab und aus eigenen Erfahrungen (Kommentaränderung, als ich eine Bewertung verwechselt hatte).

Und weil das so ist, kann der Verkäufer erst dann seine volle Zufriedenheit zum Ausdruck bringen und die Transaktion als abgeschlossen angesehen, wenn er sich dessen gewiss ist, dass der Käufer vollkommen zufrieden ist, was dieser normalerweise durch seine Bewertung zum Ausdruck bringt.

Du irrst, bitte entschuldige. Du WILLST Deine Bewertung erst dann zum Ausdruck bringen. Die meisten Verkäufer beweisen mir, dass man den Käufer nach Zahlung bewerten kann. Ich möchte Dich nur bitten, Dein Vorgehen als das zu bezeichnen was es ist, DEINE Verfahrensweise, nicht die für alle Verkäufer NOTWENDIGE. Das ist ja auch ganz in Ordnung, sollte aber nicht verallgemeinert werden.

Fazit: Nicht die Zahlung ist das Kriterium, nach dem ich als Verkäufer über die gesamte Transaktion urteile und urteilen kann, sondern die Kundenzufriedenheit.

Du machst Deine Bewertung davon abhängig, dass der Käufer zufrieden ist (wenn Du schreibst, dass die Kundenzufriedenheit das Kriterium ist, nach dem Du die gesamte Transaktion beurteilst)? Entschuldige, wenn ich schmunzle, da kann ich ja gottfroh sein, wenn ich zufrieden bin.

Wenn der Kunde beliebt, seine Zufriedenheit dadurch auszudrücken, dass er gar nicht reagiert, soll mir das auch recht sein. Dann gehe ich davon aus, dass er zufrieden ist, und bin es auch. Und wenn er zu bequem ist, dies zurückzumelden, dann nehme ich dieses Recht für mich ebenfalls in Anspruch.[/quote]

Ja, besonders bei uns Schwaben ist es das höchste Lob, nicht zu reklamieren. Insofern kann man schon davon ausgehen, dass alles in Ordnung war, wenn man von diesen Kunden nichts hört. Woher weißt Du aber, dass der Käufer sich nicht geäußert hat, weil er zu bequem ist? Vielleicht reagiert er nur wie Du, weil er glaubt, Du seist zu bequem ...? Da wären wir wieder bei dem Punkt, dass es dann hier gar keine Bewertungen mehr gäbe.





Fazit:Jeder ist seines Glückes Schmied und für seine Handlungen selbstverantwortlich. Ich wollte hier lediglich das Argument einbringen, dass der Käufer bei Vorauszahlung eine Vertrauens-Vorleistung erbringt, das man ebenfalls mit Vertrauen belohnen sollte. Dieses Argument hatte ich in dem Thread bisher nicht so gelesen, aber vielleicht habe ich es auch übersehen.

Machen wir also beide, was wir für richtig halten. Damit sind wir dann beide auch vollkommen in Einklang mit den Verfahrensregeln bei booklooker und mit der Vielfalt der Meinungen auf dieser Welt.
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PaulPic
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Re: wer bewertet zuerst bzw soll

Beitrag von PaulPic »

amorist hat geschrieben:Machen wir also beide, was wir für richtig halten. Damit sind wir dann beide auch vollkommen in Einklang mit den Verfahrensregeln bei booklooker und mit der Vielfalt der Meinungen auf dieser Welt.
Das kann nur jemand schreiben, der noch nicht auf die Nase gefallen ist.

Ich gebe zu, dass das Problem des Vertrauens ganz allgemein Schwierigkeiten aufwirft (http://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenendilemma). Hier handelt es sich aber um eine spezielle Situation.

Wir kommen einfach nicht um die Tatsache herum, dass Booklooker nicht vorsieht, Bewertungen zurückzustufen. Es gibt beispielsweise Leute, die der Meinung sind, drei Punkte sind gut genug. Sie geben grundsätzlich einfach keine vier Punkte, auch wenn alles äußerst perfekt war und in keiner Hinsicht verbessert werden könnte.

Das muss natürlich einen Verkäufer ärgern, der sich in jeder Hinsicht die größte Mühe gibt. Eine solche Bewertung hat unmittelbare Auswirkungen auf das Profil.

Der kann im übrigen nicht auf das Verständnis von Booklooker hoffen, weil Booklooker der Meinung ist, dass ein solches Verhalten vollkommen in Ordnung ist. Booklooker sieht hier keinen Handlungsbedarf. Damit soll der Verkäufer leben, Booklooker findet drei Sterne auch ganz schön.

Wir haben hier also ein Problem, und es gibt auch einen Vorschlag, wie man das Problem aus der Welt schaffen könnte: Indem man einfach die Vier-Sterne-Bewertung abschafft. Dazu kann sich Booklooker aber auch nicht durchringen.

Natürlich kann ich eine meiner Meinung nach ungerechtfertigte Bewertung kommentieren, und von dieser Möglichkeit werde ich auch Gebrauch machen. Aber dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, und nur derjenige, der sich wirklich auch die Kommentare im einzelnen anschaut, wird auf diesen ungelösten Konflikt stoßen und sich dann seine Meinung bilden können.

Ich würde es aber vorziehen, wenn es überhaupt gar keinen Konflikt gibt. Insofern würde ich auf eine Drei-Sterne-Bewertung gerne verzichten, denn eine nicht vorgenommene Bewertung fließt gar nicht in die Gesamtbewertung ein. Damit ist das Problem vom Tisch. Wenn der Käufer mich nicht bewerten will, ist die Gefahr gebannt.

Im übrigen verkaufe ich Bücher und keine Sterne. Ich vertraue darauf, dass der Käufer zunächst einmal das Angebot wahrnimmt und sich damit beschäftigt, insbesondere im Vergleich mit anderen Angeboten, denn selten werde ich der einzige sein, und erst anschließend wird er sich mit dem Profil beschäftigen.

Das Vertrauen des Käufers wird nicht in erster Linie über das Profil aufgebaut, sondern schon über das Angebot selbst. Damit gehe ich als Verkäufer schon in Vorleistung - ich gebe mir äußerste Mühe, mir das Vertrauen des Käufers zu erwerben.

Im übrigen habe ich als Verkäufer nicht das Recht, einen Verkauf zu verweigern - das ergibt sich schon aus dem bürgerlichen Gesetzbuch. Wo kämen wir denn dahin, wenn ich in ein Geschäft gehe und der Verkäufer mir nichts verkaufen will, weil ihm meine Nase nicht passt? Wer anbietet, verpflichtet sich, den angebotenen Vertrag zu erfüllen, wenn die Gegenseite einschlägt.

Sollte mir also jemand über den Weg laufen, der mir nicht ganz koscher vorkommt, setze ich ihn auf die Blacklist, dann werde ich einen möglichen Konflikt vermeiden. Hat er aber erst bei mir bestellt, ist es zu spät. Dann muss ich liefern, es sei denn ich würde lügen wollen, und in diesem Fall wäre der Kunde zu Recht erbost, insbesondere wenn eine Liefergarantie abgegeben wurde.

Diese Diskussion wird wahrscheinlich so lange toben, wie Betroffene und nicht Betroffene miteinander diskutieren. Wer einmal hereingefallen ist, sieht die Sache ganz anders.

Im übrigen darf ich doch fragen, warum ein Käufer mir vertrauen soll, wenn er ein Buch kauft, aber nicht mehr, sobald es um meine Bewertung geht? In dieser Hinsicht kann der Käufer sich wirklich über das Profil schlau machen.
Zuletzt geändert von PaulPic am Mo 12. Mär 2012, 16:46, insgesamt 1-mal geändert.
Paul
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