puzzle hat geschrieben:"
"schon seltsam, wie schwer das Grundprinzip zu verstehen ist ...
bewertet werden sollte der gesamte Vorgang, und der Käufer ist der erste, der weiss, ob alles abgeschlossen ist ... entsprechend sollte sich der Käufer dann in irgendeiner Weise bemerkbar machen ... das finde ich nicht zuviel verlangt ..."
Dem stimme ich absolut nicht zu. Denn wenn ein Verkäufer immer seine Bewertungen grundsätzlich nach denen der Käufers richtet, hätte der Käufer ja nie eine Möglichkeit den Verkäufer ehrlich zu bewerten. Außerdem ist mit der Bezahlung des Artikel ja die Käuferverpflichtung ja erledigt.
Falls ein Buch wirklich nicht ankommen sollte, kann man ja erst mal nachfragen.
a) ich spreche von Feedback, nirgends habe ich gesagt, dass ein Käufer von mir maximal die gleichen Sternchen bekommt wie er sie mir gegeben hat ... aber gerade im Vorfeld einer schlechten Bewertung erwarte ich erst einmal Kommunikation ... z.B. auch die Möglichkeit, einen NFA zu stellen ...
b) wer mir eine Mail schreibt 'Buch wohlbehalten angekommen' bekommt von mir seine Bewertung ... auch da erwarte ich natürlich, dass hinterher nicht auf einmal Beschwerden kommen, die man problemlos vorher hätte artikulieren können ...
c) rein rechtlich ist mit der Bezahlung auch für den Käufer nicht alles erledigt ... sind für uns zwar i.d.R. nur juristische Spitzfindigkeiten, aber der Käufer hat (so habe ich es zumindest in speziellen Diskussionen in anderen Foren verstanden) auch eine Verpflichtung, die Ware anzunehmen ...
d) mir ist es auch als Käufer nicht recht, wenn ich eine positive Bewertung bekommen habe und dann einen schwerwiegenden Mangel finde ... die gute Frage ist doch dann: Hat der VK das wirklich nicht gesehen (was manchmal schon sehr schwer zu glauben war), oder soll ich mir nur ein schlechtes Gewissen machen, weil ich am Ende vielleicht eine gute Bewertung mit einer schlechten beantworte (was ich ausgesprochen ungern mache) ...
da habe ich zum Schluss lieber die sauber kommentierte und gut erkennbare Rachebewertung