Bewertungskommentare nur zeitlich begrenzt einsehbar?

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booklooker.de
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Beitrag von booklooker.de »

Hallo,
eine unnötige Bevormundung des angeblich mündigen Bürgers, die den Wert des Bewertungssystems gerade da, wo es ev. interessant ist, stark mindert ...
Das sehen wir etwas anders. In unseren Augen ist die Frage,
*wer* vor über 2 Jahren welche Bewertung abgegeben hat,
nicht unbedingt die Stelle, an der es interessant wird. Und
nur darum geht es.

Die Bewertung selbst inkl. Kommentar bleibt erhalten.

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
briefmarkenjaeger
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Beitrag von briefmarkenjaeger »

booklooker.de hat geschrieben:Hallo,
eine unnötige Bevormundung des angeblich mündigen Bürgers, die den Wert des Bewertungssystems gerade da, wo es ev. interessant ist, stark mindert ...
Das sehen wir etwas anders. In unseren Augen ist die Frage,
*wer* vor über 2 Jahren welche Bewertung abgegeben hat,
nicht unbedingt die Stelle, an der es interessant wird. Und
nur darum geht es.
Es ist sehr wohl von Bedeutung, wer den Kommentar abgegeben hat. Angenommen jemand gibt einen negativen Kommentar ab und dieser ist unbegründet - was dann? Früher hatte man die Möglichkeit sich die Bewertungen von dem User anzuschauen und wenn dies bei dem User eine Masche ist und er dies häufiger gemacht hat, so konnte man dies möglicherweise an seinem Bewertungsprofil erkennen, aber nun hat man keine Möglichkeit (nach dem Anonymisierungszeitpunkt) solche Ärgernisse zu überprüfen und zu erkennen, ob die Bewertung korrekt war oder nicht. Die Kommentarfunktion hilft in diesem Fall nicht besonders weiter, da man ja alles mögliche in die Kommentare reinschreiben könnte, was dann nicht mehr überprüfbar wäre.

Ich überlege mir sehr stark, ob ich in Zukunft noch bereit bin, als erster meine Bewertung abzugeben, wie ich es derzeit noch handhabe, da ihr bei Booklooker dem Bewertungssystem offenbar keinen grossen Stellenwert beimesst.
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

eine Frage habe ich jetzt noch ...
booklooker.de hat geschrieben: ... Die Bewertung selbst inkl. Kommentar bleibt erhalten. ...
darf ich im Kommentar zu einer Bewertung, die mir nicht schmeckt und die ich auch in Zukunft gerne im Zusammenhang mit dem Urheber bewertet sehen möchte, den Alias des Urhebers nennen (und wird dieser Kommentar dann auch vollständig erhalten bleiben) ?

das wird ja i.d.R. nicht allzu häufig nötig sein, und ein einzelnes Mitglied sollte eigentlich auch nicht regelmässig Anlass dazu geben ... eine statistische Auswertung sollte also keine wesentlichen Aufschlüsse über ein bestimmtes Verhalten, Vorlieben etc. geben können ... es sei denn, ein Mitglied macht so regelmässig Probleme, dass es gesperrt gehört (und das passiert ja bisher dann auch sehr zügig) ...

darf ich alternativ in dem Fall, dass ich mal eine schlechte Bewertung abgeben möchte, meinen Alias hineinschreiben (sofern mir der Platz dafür ausreicht ?
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merlina22
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Beitrag von merlina22 »

Ich habe da auch eine Frage,
Wäre es dann nicht besser, nach 2 Jahren auch eine negative Bewertung aus dem Gesamtschnitt herauszurechnen? Sie kann ja weiterhin in der Gesamtstatistik im Profil stehen, aber so, das der Schnitt dann wieder 100 % entspricht. (Versteht jemand was ich meine?)
An der aktuellen Umsetzung kann man zwar sehen, das jemand eine negative Bewertung bekommen hat, aber da der Urheber anonymisiert ist, kann man keinerlei Rückschlüsse mehr ziehen, was es mit der Bewertung auf sich hat. In diesem Fall würde ich es fair finden, wenn dann nicht der Schnitt versaut ist.
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lemmy
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Beitrag von lemmy »

Lasst uns das Bewertungssystem doch vollends abschaffen, scheint ja wohl überflüssig zu sein! :twisted:
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booklooker.de
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Beitrag von booklooker.de »

Hallo,

wir sind für Kritik immer offen, das wissen die meisten,
aber in dieser Sache können wir die Kritik in großen
Teilen nicht wirklich nachvollziehen.
Es ist sehr wohl von Bedeutung, wer den Kommentar abgegeben hat. Angenommen jemand gibt einen negativen Kommentar ab und dieser ist unbegründet - was dann?
Nochmal: es geht um Bewertungen, die *älter als 2 Jahre*
sind. Wenn jemand eine unbegründete Bewertung erhält,
dann wird er sich wahrscheinlich nicht erst 2 Jahre später
mit diesem Thema beschäftigen.
darf ich im Kommentar zu einer Bewertung den Alias des Urhebers nennen (und wird dieser Kommentar dann auch vollständig erhalten bleiben) ?
Ja.
Angenommen jemand gibt einen negativen Kommentar ab und dieser ist unbegründet - was dann? Früher hatte man die Möglichkeit sich die Bewertungen von dem User anzuschauen
Die Möglichkeit besteht doch weiterhin. Wenn Sie eine aktuelle
Bewertung erhalten, dann wird doch angezeigt von wem diese
Bewertung stammt, und somit kann man sich das Profil des
Benutzers anzeigen lassen - genau wie vorher auch.
Ich überlege mir sehr stark, ob ich in Zukunft noch bereit bin, als erster meine Bewertung abzugeben, wie ich es derzeit noch handhabe, da ihr bei Booklooker dem Bewertungssystem offenbar keinen grossen Stellenwert beimesst.
Diese Kritik ist in unseren Augen völlig unangebracht.
Bewertungen sind ein essentieller Bestandteil unserer
Plattform, und daran ändert sich rein gar nichts.

Essentiell ist in unseren Augen auch der Datenschutz, und uns
ging es darum, zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten
einen vernünftigen Kompromiss zu finden. Unserer Meinung
nach ist dies gelungen.

Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
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buch-wittenberg
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Beitrag von buch-wittenberg »

Solange die Kommentare noch zu lesen sind, reicht das für mich aus.

Sollte man sich dann doch mal eine Negative Bewertung einfangen,
dann ist diese doch auch meistens berechtigt und es ist egal wer diese Bewertung abgegeben hat.
Yumo
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Beitrag von Yumo »

booklooker.de hat geschrieben:Das sehen wir etwas anders. In unseren Augen ist die Frage, *wer* vor über 2 Jahren welche Bewertung abgegeben hat, nicht unbedingt die Stelle, an der es interessant wird. Und nur darum geht es.
Die 2 Jahre sind, da sie ja ein Kompromiß sind, offenbar willkürlich gewählt, was das Zitat m.E. bestätigt. Daß dies von den meisten Usern, die sich hier zum Thema äußern, anders beurteilt wird, zeigen die Beiträge.
Ein Punkt, der für mich gegen die anonymisierte Regelung spricht, ist die, daß es anhand der älteren Bewertungen nicht mehr so leicht bzw. gar nicht nachvollziehbar ist, ob es sich bei manchen Negativbewertungen z.B. um Rachebewertungen handelt. Dies ist für mich beispielsweise durchaus ein Kriterium, jemanden auf die Blacklist zu setzen, weil ich mit solchen Kunden keine Transaktionen vornehmen möchte. Außerdem sind notorische "Negativbewerter" kaum noch auszumachen, weil ältere Bewertungen eben anonymisiert sind; somit fehlt die Verlinkung.
Wenn Bewertungen nicht nach 2 Jahren komplett (d.h. auch im Profil) gelöscht werden, spielt es daher durchaus eine Rolle, wer die Bewertung angegeben hat.

Trotz der Ausführungen sind mir die Argumente des Datenschutzbeauftragten nicht wirklich zugänglich, weshalb das Bewertungsverhalten bzw. die erhaltenen Bewertungen (nach 2 Jahren) anonymisiert werden müssen. Wenn es "theoretisch" nur darum geht, daß das mögliche Kaufverhalten nicht nachvollzogen werden soll, ist mir das Ganze umso unverständlicher. Privatanbieter haben selten einen Kundenstamm, da weniger Bücher im Angebot als Händler; wenn bestimmte Privatleute wiederholt bei einem bestimmten Händler kaufen, ist er - sofern der BL-Name des Käufers nicht der reale Name ist - ohnehin anonym und nicht als Person zu erkennen. I.d.R. läßt sich dann doch nur feststellen, daß Kunde A bei Anbieter B eine gewisse Anzahl an Bestellungen getätigt hat, die bewertet wurden. Was daran den Datenschutz gefährden soll, verstehe ich beim besten Willen nicht.
Wenn Bewertungen wichtig sind, dann gilt dies auch für ältere Bewertungen; das Kaufverhalten könnte man schließlich nach wie vor über den Zeitraum nachvollziehen, bis die Bewertungen anonymisiert werden. Hier stellt sich doch die Frage, für wen das Kaufverhalten über einen längeren Zeitraum interessant sein soll und ob bzw. welche Konsequenzen dies haben könnte.

Mein Beitrag richtet sich nicht gegen das BL-Team, sondern gegen das Vorgehen des betreffenden Datenschützers.
Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.
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merlina22
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Beitrag von merlina22 »

buch-wittenberg hat geschrieben:Solange die Kommentare noch zu lesen sind, reicht das für mich aus.

Sollte man sich dann doch mal eine Negative Bewertung einfangen,
dann ist diese doch auch meistens berechtigt und es ist egal wer diese Bewertung abgegeben hat.
Meistens ist hier das Zauberwort.

Wir reden da gerne noch mal drüber, wenn du eine schlechte Bewertung für einen ganz normalen Ablauf bekommst und als Kommentar dazu: Die Welt ist alles was der Fall ist.
:roll:

Die Bewertungen sind dadurch nicht mehr nachvollziehbar.
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briefmarkenjaeger
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Beitrag von briefmarkenjaeger »

merlina22 hat geschrieben:Wäre es dann nicht besser, nach 2 Jahren auch eine negative Bewertung aus dem Gesamtschnitt herauszurechnen?
Das wäre noch schlechter als die vorgesehene Anonymisierung nach Ablauf von 2 Jahren, da eine absichtliche Falschbewertung wohl eher die Ausnahme ist und es wäre doch unfair, wenn ein, über lange Zeit aufgebautes, positives Profil dadurch teilweise entwertet würde, da zahlreiche positive Bewertungen verschwinden würden.
booklooker.de hat geschrieben:Nochmal: es geht um Bewertungen, die *älter als 2 Jahre*
sind. Wenn jemand eine unbegründete Bewertung erhält,
dann wird er sich wahrscheinlich nicht erst 2 Jahre später
mit diesem Thema beschäftigen.
Das habe ich bereits verstanden, aber es geht mir um die Zeit nach Ablauf der 2 Jahre, wenn andere User ein Profil studieren wollen und versuchen möchten zu erkennen, wer denn in den Kommentaren Recht hat und dies ist nunmal hauptsächlich über das Gesamt-Bewertungsprofil möglich, aber wenn der Bewerter-Name fehlt, ist auch die Einsicht in das Profil des Users nicht möglich.
booklooker.de hat geschrieben:
darf ich im Kommentar zu einer Bewertung den Alias des Urhebers nennen (und wird dieser Kommentar dann auch vollständig erhalten bleiben) ?
Ja.
Ok, damit kann ich in Kombination mit der Anonymisierung, die dann nicht mehr anonym ist, leben. In schwierigen Fällen, die eher die Ausnahme darstellen, werde ich dann einfach den Usernamen in die Antwortbewertung mit reinschreiben.
booklooker.de hat geschrieben:
Angenommen jemand gibt einen negativen Kommentar ab und dieser ist unbegründet - was dann? Früher hatte man die Möglichkeit sich die Bewertungen von dem User anzuschauen
Die Möglichkeit besteht doch weiterhin. Wenn Sie eine aktuelle Bewertung erhalten, dann wird doch angezeigt von wem diese Bewertung stammt, und somit kann man sich das Profil des
Benutzers anzeigen lassen - genau wie vorher auch.
Aber nur 2 Jahre lang - danach sind die Benutzernamen nicht mehr sichtbar und eine 3. Person, die aus den Kommentaren versucht schlau zu werden, hat Probleme mit der Nachvollziehbarkeit.
booklooker.de hat geschrieben:Bewertungen sind ein essentieller Bestandteil unserer Plattform, und daran ändert sich rein gar nichts.
Nur mit der Transparenz hapert es nach Ablauf von 2 Jahren. Es ist doch unglaublich was sich ein "Datenschützer" alles erlauben kann. Meiner Meinung nach unterstützt diese Vorgehensweise eindeutig Benutzer, die keine sauberen Geschäfte machen und mit Rachebewertungen jemand anderem eins reinwürgen wollen.
Ein Benutzer mit einem sauberen Profil zieht aus der neuen Regelung nur Nachteile.

Warum wird nicht einfach in das Profil eine Funktion eingebaut, in der jeder einzelne User entscheiden kann, ob er seine Bewertungen nach Ablauf von 2 Jahren anonymisieren lassen möchte oder nicht. Ich möchte z. B. nicht, dass meine eigenen Bewertungen anonymisiert werden, da ich nichts zu verbergen habe und ich sehe auch nicht ein, dass darüber jemand anderes entscheiden darf. Sollte dies umgesetzt werden, so würde ich im 2 Schritt dafür plädieren, dass man sich aussuchen kann, ob man mit anonymisierten Bewertungs-Accounts weiterhin Geschäfte machen möchte.
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merlina22
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Beitrag von merlina22 »

Briefmarkenjaeger hat geschrieben:
merlina22 hat geschrieben:Wäre es dann nicht besser, nach 2 Jahren auch eine negative Bewertung aus dem Gesamtschnitt herauszurechnen?
Das wäre noch schlechter als die vorgesehene Anonymisierung nach Ablauf von 2 Jahren, da eine absichtliche Falschbewertung wohl eher die Ausnahme ist und es wäre doch unfair, wenn ein, über lange Zeit aufgebautes, positives Profil dadurch teilweise entwertet würde, da zahlreiche positive Bewertungen verschwinden würden.

Gut, das du das ansprichtst! Genau das meinte ich nicht! Die positiven Bewertungen sollen gar nicht verschwinden, sondern ich dachte mir das eher so, als Beispiel:
Am 1 Januar 2009 hat jemand mit 99 positiven Bertungen eine negative Bewertung bekommen. Der Gesamtschnitt ist damit nicht mehr 100 % sondern 99 % (Stimmt das?) Er bekommt weiterhin positive Bewertungen aber keine negative Bewertung mehr. Der Gesamtschnitt kommt aber nicht mehr auf 100 %.
Am 2 Januar 2011 wird der Gesamtschnitt wieder als 100 % angezeigt. (Was ja auch wichtig in den Angeboten ist.) und die negative Bewertung wird weiterhin als Zahl 1 bei den Sternen aufgeführt. So kann man bei Interesse anonymisiert nachschauen, ob ein Kommentar bei der Bewertung steht.
Es wird auch darauf hingewiesen, das jemand mal eine schlechte Bewertung bekommen hat.
Da durch das anonymisieren dann die Möglichkeit fehlt, genauer nach dem Bewertungsverhalten des "Gebers" zu forschen, wird man wenigstens nicht mehr zusätzlich bestraft, indem der Gesamtschnitt weiterhin als unter 100 % geführt wird.

LG
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briefmarkenjaeger
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Beitrag von briefmarkenjaeger »

@merlina22: Eine einseitige Streichung der schlechten Bewertungen, wenn auch nur aus der Gesamt-Bewertungsprozentzahl, nach 2 Jahren, halte ich auch nicht für richtig.

Sollte zukünftig bei mir wirklich mal eine ungerechtfertigte Bewertung im Profil auftauchen, so werde ich den Usernamen in dem Antwortkommentar vermerken, sowie Booklooker davon in Kenntniss setzen.
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antje
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Beitrag von antje »

buch-wittenberg hat geschrieben:Solange die Kommentare noch zu lesen sind, reicht das für mich aus.

Sollte man sich dann doch mal eine Negative Bewertung einfangen,
dann ist diese doch auch meistens berechtigt und es ist egal wer diese Bewertung abgegeben hat.
Ich sehe das ähnlich wie buch-wittenberg. Und ich muss auch jetzt nach der ganzen Diskussion sagen, dass mich das nicht sonderlich stört, wenn ich nicht mehr lesen kann, von wem eine Bewertung kommt. Und merlina: Einen kryptischen Kommentar, wie du ihn angeführt hast, in einem Profil, bewerte ich meinerseits eh nur mit Kopfschütteln und denke nicht weiter darüber nach...der zählt für mich gar nicht...
Und mit 99,9 % kann ich auch notfalls leben -im Gegenteil, ich muss es ja auch mit 99,8 % - erste war evtl. gerechtfertigt, oder wahrscheinlich, ich habs angenommen. Die zweite war ohne Kommentar - nachgefragt, keine Antwort erhalten - seis drum.

Wie lange dauert es so im Schnitt, bis Ihr euch für ein Buch entschieden habt? Reichen euch einige Monate? :mrgreen:

Ich les jetzt noch nicht mal die alten Kommentare, sondern werde nur hellhörig, wenn es eine oder mehrere in letzter Zeit gab, und das auch noch aus dem gleichen Grund... da kaufe ich dann auch nicht. Aber eine schlechte Bewertung oder auch zwei vor 4 oder 5 Jahren interessiert mich eher wenig, wenn in letzter Zeit alles in Ordnung war - und wie gesagt - ich hab auch schon einiges an Büchern gekauft, und bin erst einmal einem versuchten Betrug fast aufgesessen - aber das war nicht hier. Strafanzeige gestellt, paar Wochen später Kister Bücher erhalten und fertig.

Meine Meinung bedeutet nicht, dass ich das Vorgehen des Datenschutzbeauftragten nachvollziehen kann (und ich gehe davon aus, dass es so ist, wie bl es beschreibt) - und ich muss auch mal ganz ehrlich sagen, dass so manche Kommentare hier reichlich unsachlich wurden - das ist jetzt das erste Mal, dass booklooker nicht nach dem Gusto des Forums handelt und sich nicht weiter auf Diskussionen einlässt, und ich denke mal, sie werden schon irgendwelche guten Gründe dafür haben und uns nicht bloß ärgern wollen....
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
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d_r_m_s
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Beitrag von d_r_m_s »

antje hat geschrieben:... Wie lange dauert es so im Schnitt, bis Ihr euch für ein Buch entschieden habt? Reichen euch einige Monate? :mrgreen: ...
das kann lange dauern 8) ... deswegen würde ich mich ja dann gerne schnell entscheiden können, bei welchem Verkäufer ich das Buch bestelle :wink: ...
antje hat geschrieben:... sie werden schon irgendwelche guten Gründe dafür haben ...
das scheint wohl so zu sein ...
briefmarkenjaeger
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Beitrag von briefmarkenjaeger »

Wie bereits weiter oben berichtet habe ich am 04.05.2009 das LDI mit der Bitte um weitere Informationen zu dem Thema angeschrieben:
hiermit schreibe ich Sie an, da mir die Neuregelung zur Begrenzung der Vorhaltezeit von Kaufs-/Verkaufsbewertungen bei Internet-Verkaufsplattformen von 2 Jahren suspekt vorkommt.
Ich bekam Ihren Namen als Ansprechpartner zu diesem Thema von Herrn Conrad, Geschäftführer der Internet-Verkaufsplattform Booklooker, auf Anfrage genannt. Ich selber bin sowohl mit einem Gewerbe-Account, als auch mit einem Privat-Account bei der Buchbörse Booklooker angemeldet und nutze sowohl die Kaufs-, als auch die Verkaufsmöglichkeit.

Bitte teilen Sie mir mit, ob eine Anonymisierung von Kaufs-/Verkaufsbewertungen nach Ablauf von 2 Jahren rechtlich zwingend erforderlich ist, da das Bewertungsprofil im Internet die einzige Möglichkeit ist, einen Geschäftspartner einzuschätzen.
In den meisten Fällen lassen sich die Bewertungen vorab ohnehin nur einem Benutzernamen/Nick zuordnen und lediglich bei Händlern lässt der Benutzername einen Rückschluss auf die vollständige Adresse zu.
Meiner, sowie vieler anderer User Auffassung nach ist die Bewertungsanonymisierung nach 2 Jahren nicht akzeptabel.

Als Begründung, die gegen eine zeitlich begrenzte Bewertungsanzeige sprechen, möchte ich folgende Punkte anführen:
1. Benutzer, die sich immer um eine gute Abwicklung bemüht haben, werden benachteiligt, da die (überwiegend positiven) Bewertungspunkte älter als 2 Jahre nicht mehr, bzw. nur noch anonym, berücksichtigt werden.
2. Im Umkehrschluss käme die Regelung schlechten Käufern/Verkäufern zu gute, vor allen Dingen, wenn sie früher einmal die Käufe oder Verkäufe unzuverlässig abgewickelt haben.
3. Wenn es zu einem Bewertungsdisput kommt und möglicherweise Rachebewertungen abgegeben werden, so sind die Antworten auf die Bewertungskommentare von grösster Wichtigkeit, insbesondere, wenn es sich womöglich um unwahre Aussagen handelt.

Es sollte doch jedem User selber überlassen bleiben, welche Rückschlüsse er auf Bewertungen älter als 2 Jahre zieht. Sollte man erkennen, dass sich der Käufer oder Verkäufer in den letzten 2 Jahren gebessert hat, so wird man ihm vielleicht noch eine Chance geben, aber trotzdem halte ich die Unterschlagung von Bewertungen, bzw. die Anonymisierung von Bewertungen (älter als 2 Jahre) für fahrlässig, insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz.

Nachfolgend hätte ich nun noch ein paar Fragen:
1. Ist die Anonymisierung von Bewertung nach 2 Jahren wirklich gewünscht oder sieht der Datenschutz lediglich die Beschränkung der Speicherung von Bestell-/Verkaufs-Vorgängen, sowie der zugehörigen Rechnungen auf maximal 2 Jahre vor?
2. Wäre es im Sinne des Datenschutzes, wenn jeder User individuell entscheiden könnte, ob er eine über 2 Jahre hinausgehende Bewertungvorhaltefrist akzeptiert (z. B. über die Profileinstellungen bei den Kaufs-/Verkaufsplattformen) oder wäre dagegen etwas einzuwenden?
3. Wäre es mit dem Datenschutz vereinbar, dass wenn solch eine individuelle Einstellung, wie unter Punkt 2, vorhanden wäre, man in den Optionen auswählen könnte, ob Benutzer mit aktivierter Bewertungsanonymisierung (nach 2 Jahren), sowohl von den Käufen, als auch von Verkäufen ausgeschlossen würden und somit auf Wunsch automatisch auf der Blacklist landen?
4. Könnte man, wenn die Kaufs-/Verkaufsplattform die optionale Zustimm-Möglichkeit im Profil bietet, Verkäufe länger als 2 Jahre speichern? Dies hätte den Vorteil, dass man früher verkaufte Artikel, die man nach über 2 Jahren wieder einstellen möchte, schneller listen könnte, ohne nochmal die Artikel-Daten neu zu erfassen.
Nach weiteren 2 telefonischen Erinnerungen an meine Email-Anfrage erhielt ich am 09.06.2009 eine Antwort vom LDI NRW:
In der von Ihnen geführten Diskussion ging es nicht um die Begrenzung der Speicherung der Bewertungen.
Vielmehr ging es in der Hauptsache darum, dass im Rahmen der Bewertungen auch die zugehörigen Artikelinformationen abrufbar waren.
Für den Zweck der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit eines Käufers oder Verkäufers sind Artikelinformationen nicht erforderlich.
Eine Darstellung der Bewertungskommentare und dem Hinweis Positiv oder Negativ ist für diesen Zweck ausreichend.
Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang darauf, dass auch andere Auktionshäuser Ihre Praxis dahingehend geändert haben, dass zu einer Transaktion zugehörige Artikelinformationen bereits nach 90 Tagen gelöscht werden. Da eine dauerhafte Speicherung und Veröffentlichung der Artikelinformationen die Gefahr der Profilbildung birgt, wurde diese Praxis von Seiten des Datenschutzes in Frage gestellt.

Hiervon unberührt bleibt natürlich die Möglichkeit mit einer Einwilligungserklärung der Nutzer zu arbeiten. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass die Betroffenen im Vorfeld ausreichend unterrichtet wurden und eine rechtmäßige elektronische Einwilligungserklärung abgegeben haben. Die beinhaltet auch die Möglichkeit individuelle Einstellungen im Profil vornehmen zu können.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten. Sollten darüber hinaus noch Fragen offen bleiben, so stehe ich Ihnen natürlich weiterhin zur Verfügung.
Da mir die Antwort noch nicht ausführlich genug war, habe ich ebenfalls am 09.06.2009 eine weitere Email an das LDI NRW abgeschickt:
Habe ich Ihre Mail richtig verstanden, dass
der Benutzername inkl. Bewertungskommentar, sowie Bewertungspunktzahl
problemlos mit dem Datenschutz (auch nach mehr als 2 Jahren) vereinbar sind,
solange keine Rückschlüsse auf die Artikel möglich sind?
Leider habe ich bis jetzt noch keine Antwort auf meine 2. Email erhalten und erfahrungsgemäß dauert die Beantwortung der Anfragen recht lange, sodass ich euch den Zwischenstatus nicht vorenthalten wollte.
Da über das Bewertungssystem von Booklooker keine Rückschlüsse auf Artikelinformationen möglich waren/sind, bin ich der Meinung, dass das Bewertungssystem, auch nach der alten Vorgehensweise, einschliesslich der Benutzernamen-Anzeige >2 Jahre, nicht gegen den Datenschutz verstossen dürfte.
Sobald ich zur 2. Email eine Antwort erhalte, werde ich mich wieder melden.
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