rachebewertung :(

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talentlos
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rachebewertung :(

Beitrag von talentlos »

hallo,

folgender fall:

habe am 21.09 zwei dvds gekauft, am 24.09 dann endlich die bankdaten erhalten und sofort überwiesen (vormittags). geld sollte also am 25.09 dagewesen sein!
gestern hatte ich die ware leider immernoch nicht, also hab ich den verkäufer angeschrieben. er antwortete dann später, es sei unterwegs. et voila, heute kams wirklich. habe mir trotzdem vorgenommen, 3 von 4 sternen zu vergeben, das der versand sich 13 tage hinzog.

habe also wie gesagt heute die ware erhalten, päkchen war ziemlich mitgenommen und an verschiedenen stellen aufgerissen - kann aber durchaus durch transport (post) entstanden sein. die hüllen waren auch noch gut erhalten, die dvds an sich allerdings mit kleinen kratzern nur so übersät. dazu muss ich sagen: die beiden dvds wurden als "wie neu" verkauft!

habe mich also dazu entschieden, insgesamt 2 von 4 sternen zu vergeben und habe geschrieben, dass der versand sich etwas hingezogen hat und die ware nicht so ist, wie sie angepriesen wurde.

und jetzt sehe ich gerade, dass ich auch eine bewertung erhalten habe. 1 von 4 sternen!
was soll das denn? dafür, dass ich das geld innerhalb eines tages überwiesen habe? oder weil ich mal nach 12 tagen nachgefragt habe, wo die ware bleibt?

der verkäufer hat schon diverse schlechte bewertungen, in denen die versandzeit bemängelt wird. alles in allem hat er auch nur 87% positive bewertungen...

wie auch immer, er gibt ale antwort auf die bewertung jetzt an, dass das mit der versandzeit ja nicht so schlimm sei (wobei er sich in der gestrigen mail ausdrücklich dafür entschuldigt hat, dass es so LANGE dauert) und ich mir das mit den kratzern auf den dvds aus den fingern saugen würde..fragt sich nur wieso ich das tun sollte!

sei ihr der meinung, ich habe zu schlecht bewertet?
und kann man irgendwas gegen solch offensichtliche rachebewertungen tun?

momentan ist es mir egal, weil ich hier nicht ganz so aktiv bin und auch nichts verkaufen will, trotzdem ist sowas natürlich ärgerlich und auf solche leute habe ich mal gar keine lust!

so, das musste ich mal loswerden!
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d_r_m_s
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von d_r_m_s »

hallo talentlos, willkommen im Forum !

auch wenn der Anlass jetzt kein schöner ist (und sich bei der Bewertung wohl auch nicht viel machen lässt), schau hier ruhig öfter mal rein ...

87 % ist natürlich schon ein sehr schlechtes Profil, wenn allerdings nur die Versandzeit bemängelt wird, würde es mich auch nicht unbedingt abhalten (mal vorausgesetzt, dass kein halbwegs vergleichbares Angebot verfügbar wäre) ...

funktionieren die DVDs problemlos ? Mit richtigen Kratzern eigentlich ungewöhnlich ... minimale und oft nur je nach Lichteinfall sichtbare 'Kratzer' entstehen oft schon, wenn man eine CD/DVD mal ausserhalb der Hülle ablegt ... sollte man nicht, hat aber i.d.R. keinen Effekt auf die Funktion ... in dem Fall wären zwei Sterne m.E. relativ hart (und der VK wäre sich vielleicht wirklich keiner Schuld bewusst) ...

bis zu einem Jahr nach dem Kauf kann man Bewertungen übrigens nicht nur abgeben, sondern auch verbessern bzw. den Kommentar ändern ... falls man sich doch noch einigt ... oder im Kommentar noch etwas ergänzen möchte ...
bammbamm7
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von bammbamm7 »

Hallo tatenlos,

auch von mir ein herzliches Willkommen im Forum :D
Grundsätzlich mal finde ich 1 bzw. 2 Sterne in ber Bewertung immer dann in Ordnung, wenn es denn etwas konkret zu bemängeln gibt.
In Deinem Fall kann über die Versandzeit zwar diskutiert werden, inwieweit die Post oder der Versender "Schuld" ist, bei Kratzern, die nicht beschrieben sind, ist mE eindeutig der Versender verantwortlich => 2 Sterne sind für mich voll i.O.
Allerdings 1 Stern als Antwort ohne konkreten Grund würde ich als solches kommentieren, dann kann sich jeder verantwortungsbewusste Interessent seinen Teil selbst dazu denken.
Ich selbst schau mir bei jedem Kauf/Verkauf die einzelnen Bewertungen samt eventuellen Kommentaren des Vertragspartners genau an...
Isiera
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von Isiera »

Ich würde auf jeden Fall an deiner Stelle die erhaltene Bewertung kommentieren und erklären, wie es dazu gekommen ist. Ob es etwas bringt sich an den Support von booklooker zu wenden, weiß ich nicht, aber probiere es doch einfach mal.
Ansonsten finde ich deine Bewertung auch in Ordnung. Wenn etwas wie neu beschrieben wird, dann sollte es auch keine Kratzer haben, egal ob die DVDs sich noch abspielen lassen oder nicht.
briefmarkenjaeger
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von briefmarkenjaeger »

talentlos hat geschrieben:habe am 21.09 zwei dvds gekauft, am 24.09 dann endlich die bankdaten erhalten
Das ist schonmal recht lange. Ich antworte meistens am gleichen Tag, es sei denn die Bestellung kommt spät Abends - in dem Fall kommt die Antwort am nächsten Morgen, wobei meine Bankverbindung bereits in der Booklooker-Bestellbestätigung enthalten ist, ich diese aber auch nochmal manuell versende.
talentlos hat geschrieben:und sofort überwiesen (vormittags). geld sollte also am 25.09 dagewesen sein!
Diese Einschätzung halte ich für sehr optimistisch. Meiner Einschätzung nach brauchen die meisten Überweisungen 2 Werktage und im Extremfall sogar 3 Werktage. Da der 24. Ein Donnerstag war könnte es passieren, dass der VK den Eingang erst am Montag den 28.09. auf dem Konto hatte.
talentlos hat geschrieben:heute kams wirklich. habe mir trotzdem vorgenommen, 3 von 4 sternen zu vergeben, das der versand sich 13 tage hinzog.
Was für ein Datum stand auf dem Poststempel? Konnte der VK etwas für die lange Lieferzeit?
talentlos hat geschrieben:die dvds an sich allerdings mit kleinen kratzern nur so übersät. dazu muss ich sagen: die beiden dvds wurden als "wie neu" verkauft!
Ich selber verwende den Ausdruck "wie neu" lediglich bei Artikeln, die auch wie neu aussehen, wobei dort natürlich keine Einschweißfolie vorhanden ist.
talentlos hat geschrieben:habe mich also dazu entschieden, insgesamt 2 von 4 sternen zu vergeben
Falls der VK die Ware nach dem Geldeingang zeitnah versendet haben sollte, so finde ich die Bewertung zu hart, sofern die DVD's problemlos abspielbar sein sollten.
talentlos hat geschrieben:und jetzt sehe ich gerade, dass ich auch eine bewertung erhalten habe. 1 von 4 sternen!
Diese Bewertung ist vollkommen inakzeptabel, da es offensichtlich eine Rachebewertung ist. Ich würde dir empfehlen, dich mit dem VK in Verbindung zu setzen und erstmal zu versuchen den Vorgang per Email besser zu klären. Sollte dies nicht möglich sein, so würde ich dir empfehlen, dich an Booklooker zu wenden. Ich selber gebe die Bewertungen als VK immer direkt nach dem Geldeingang des Kunden ab. Bisher hatte ich lediglich eine überhaupt nicht gerechfertige Bewertung eines Kunden erhalten, allerdings konnte ich per Email den Kunden dazu bewegen, seine abgegebene Bewertung zumindest auf den Status ok zu verbessern, obwohl ich den verzögerten Versand durch die Post nicht zu verantworten hatte (die Ware ging innerhalb von 24 Stunden nach dem Geldeingang raus).
talentlos hat geschrieben:der verkäufer hat schon diverse schlechte bewertungen, in denen die versandzeit bemängelt wird. alles in allem hat er auch nur 87% positive bewertungen...
Das ist ein sehr schlechtes Bewertungsprofil. Wenn er jedoch sehr wenige Bewertungen hat kann auch eine negative Bewertung das Profil in den Keller ziehen.
talentlos hat geschrieben:wie auch immer, er gibt ale antwort auf die bewertung jetzt an, dass das mit der versandzeit ja nicht so schlimm sei (wobei er sich in der gestrigen mail ausdrücklich dafür entschuldigt hat, dass es so LANGE dauert)
Für eine lange Versandzeit entschuldige ich mich auch bei meinen Kunden, auch wenn ich die Ware spätestens am nächsten Tag nach dem Geldeingang verschicke und die Post dies zu verantworten hat.
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xenna
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von xenna »

Ich glaube, wenn du den Fall dem support@booklooker.de schilderst, können die die Bewertung aus deinem Profil löschen, denn auch booklooker kann an Rachebewertungen nicht gelegen sein.
Und egal, ob deine Bewertung jetzt zu hart war oder nicht (ich finde sie nach deiner Schilderung ok), rechtfertigt diese in keinem Fall eine Rachebewertung.
Guckst du hier
Und hier stell´ich mich persönlich vor:
http://www.booklooker.de/xenna
Yumo
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von Yumo »

Den Tip, den Support einzuschalten, kann ich nur befürworten. Mir ist es in anderer Richtung passiert, daß ich eine negative Bewertung bekommen habe, weil der Käufer das Angebot nicht richtig gelesen bzw. nicht vor dem Kauf nachgefragt hat. Nachdem ich BL den Vorfall geschildert hatte, wurde seine negative Bewertung entfernt.
Von mir auch ein "Willkommen" im Forum.
Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.
Tali
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von Tali »

Mich würde mal etwas anderes interessieren:

Hast Du eine Versandbestätigung vom Kunden bekommen?

eigentlich gehört es sich (meiner Meinung nach),
dem Kunden mitzuteilen, wann der Artikel versendet wird/ wurde.

Wenn die Kommunikation nicht gut war,
sind die zwei Sterne gerechtfertigt.

Wegen der Rachebewertung unbedingt an den Support wenden,
denn so etwas gehört sich nicht.

Gruß
Tali
Meine Stöberecke

um interessante Selbstgespräche führen zu können, ist ein intelligenter Gesprächspartner vonnöten (H.G.Wells)
talentlos
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von talentlos »

danke für die willkommens-grüße und die ratschläge!

die dvds funktionieren momentan (!) problemlos. allerdings will ich, wenn ich etwas "wie neu" kaufe, derartige ware auch erhalten. die eine dvds würde ich als "in ordnung" bezeichnen, ein paar leichte spuren auf der dvd, die andere weist aber wirklich eine richtige kratzerlandschaft auf. also sowas kommt nicht durch 1mal gucken und dann mal eben neben dem dvdplayer ablegen!
hier gehts mir auch lediglich ums prinzip. die leute, die zukünftig dort kaufen, sollten einfach wissen, was auf sie zukommen könnte!

zum thema versand: habe den verkäufer wie gesagt am 7.10 angeschrieben, er hat auch prompt geantwortet und sich für die lange wartezeit entschuldigt, die ware sei nun losgeschickt. damit steht für mich fest, dass er sich seiner schuld doch total bewusst ist..und in der bewertung redet er das alles dann wiederum klein. merkwürdig!
auf dem poststempel steht halt auch 7.10. am 8.10 kams dann an!

ich hätte mir einfach mehr kommunikation geschwünscht. wenn man die ware aus welchen gründen auch immer nicht losschicken kann, kann man ja immerhin noch bescheidsagen, in dem fall hätte ich damit leben können. aber so ohne kontaktaufnahme etc... :?


ach, hier mal die bewertung, die ich erhalten habe: "Ende September Geld drauf, 7.Oktober Ware erhalten, trotzdem schlecht bewertet. Falsche Angaben zum Zustand der DVDs. Unschön! Aufgewertet zu 2 Punkten, will Käufer nicht die Statistik kaputtmachen."

der letzte satz wurde gestern hinzugefügt! :roll:


das bewertungssysteme fidne ich auch etwas fragwürdig. 3 sterne für "Alles O.K." und 2 sterne für "problematische Angelegenheit". zwischen diesen beiden aussagen liegen doch eigentlich welten! ich fand die abwicklung zwar nicht problematisch, aber auch alles andere als ok!

nungut, werde mich mal an den support wenden.
vielen dank für eure bemühungen!
Sahnetörtchen69
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Registriert: Do 29. Jul 2010, 20:34

Re: rachebewertung :(

Beitrag von Sahnetörtchen69 »

Hallöli,

in letzter Zeit häufen sich bei mir hier leider die Falle zunehmend, dass Bücher "wie neu" angeboten mit Kugelschreiberkritzeleien, Wasserschäden im inneren der Bücher (also nicht vom Transport), fleckig, abgestoßen und verranzt eintreffen. Ob Neulinge oder eingesessene o. gewerbliche Verkäufer spielt hierbei keine Rolle. Allerdings sind Neulinge nach meinen Erfahrungen z. T. sogar einsichtiger als die alteingesessenen oder gewerblichen VK und man möchte auch ihnen eine Chance geben - sonst hätten wir ja auch hier nie ein buch verkauft ;). Dabei habe ich in letzter Zeit immer nur noch "wie neu" bestellt, da dies ja wohl kaum Platz für Missverständnisse lässt ( Dachte ich Dummdödel jedenfalls - aber Puuuuustekuchen)!

Wie neu heißt vereinfacht mängelfrei und verschenkbar sein , bzw. jeder Mangel wie ME-kennzeichnung oder-Stempel sowie Vergilbung sollte erwähnt werden.
Habe nun wieder eine Schmuddelbuch erhalten, welches mit falschem Foto und "wie neu" angeboten wurde und geduldig 22 Tage auf die Erstattung des Geldes gewartet und dieses noch mit einer 3Sterne-Bewertung quittiert - gelte aber jetzt als "schwierige Kundin" und erhielt für die Reklamationen (Booklooker erhielt von mir immer von mir eine Kopie der Mails an den VK, die ich schrieb - damit nicht behauptet wird, dass ich unhöflich bin) eine 3 Sterne-Bewertung. Klar heißt das alles in Ordnung - aber deshalb ist es doch nicht gerecht einen Stern für nachweislich berechtigte Kritik abzuziehen.

Habe diesen Monat bestimmt mindestens 10 solcher Ranz-Bücher, die "wie neu" angeboten waren, bekommen...Damit das klar ist: nicht mit kleinen Dellchen oder so sondern mit groben Mängeln wie Kulikritzeleien, wellig von Wasserschäden, stark angestoßen und fleckig.
Da ich meine Bewertung nicht mit Rache-Bewertungen verderben will, bewerte ich immer eher zu gut.

Man weiß, hier kauf ich nie wieder (wäre also eigentlich nur ein Stern) gibt aber 3 Sterne weil es sonst eh eine fiese Rachebewertung gibt ( Das merkt man im Schriftverkehr sehr schnell wenn man solche Sprüche um die Ohren bekommt:
Zitat:
" hoffentlich fällt Ihre Bewertung nicht so aus wie ich befürchte" und "
Zitat:
"Beurteilen Sie mich bitte so wie es empfinden, denn meistens sagt eine
Beurteilung mehr über den aus der das Urteil gefällt hat."

Zu diesen Zitaten hätte ich gerne mal Eure Meinung gelesen :D
Man muss nicht alles wissen - man muss nur wissen wo es steht!
Achtung: Lesen GEFÄHRDET die Dummheit! :) ;)
blokk
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von blokk »

Als Käufer würde ich solche Bücher garnicht akzeptieren und auf eine Rückabwicklung mit Erstattung aller meiner Kosten drängen.

Die Einstufung "wie neu etc." ist zwar eine subjektive Bewertung in Anbetracht des Alters des Buches, aber eine genaue Beschreibung der Alters- und Gebrauchsspuren sollte auf gar keinen Fall fehlen. Was mir akzeptabel erscheint, kann mein Kunde in spe möglicherweiser als unakzeptabel betrachten. Deshalb setze ich zu jedem Buch eine detailierte Zustandsbeschreibung.

Sollte mein Kunde trotzdem das Buch nicht behalten wollen, ist es für mich zumindest "nur" ein Widerruf und keine Mängelrüge - was sich in der Aufteilung der Kosten bemerkbar macht.

Zurück zu deinem Fall: Eine fehlerhafte oder völlig fehlende Zustandsbeschreibung mit dem Erhaltungszustand "wie neu" und der Tatsache, dass das Buch sichtbare Gebrauchsspuren aufweist, berechtigt dich auf jeden Fall zur Mängelrüge. In dem Fall muss der Verkäufer -auch der private- das Buch zurück nehmen und dir sämtliche Kosten inkl. Rücksendekosten erstatten.
Marcus T. Cicero
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Es gehört zu den ungeschriebenen Gesetzen des Online-Handels:

Wer eine negative Bewertung erteilt, erhält mit großer Wahrscheinlichkeit postwendend eine zurück!

Wer selbst auf ein gutes Bewertungsprofil angewiesen ist, weil er Waren nicht nur kauft, sondern auch verkauft, sollte sich daher hüten, negative Bewertungen abzugeben, wenn er sich nicht selbst schaden will.

Da dieses institutionelle Problem für das Vertrauen in die Bewertungssysteme nicht förderlich ist, haben die beiden Marktführer im Online-Handel EBAY und Amazon Maßnahmen ergriffen, Rachebewertungen zu verhindern. Als Verkäufer bei EBAY kann man keine negative Bewertungen abgeben. Bei Amazon ist die Abgabe zwar möglich, fließt aber nicht in das Punkt-Bewertungsprofil ein.
talentlos hat geschrieben:die dvds an sich allerdings mit kleinen kratzern nur so übersät. dazu muss ich sagen: die beiden dvds wurden als "wie neu" verkauft!
Gerade bei DVDs sieht man häufig Bezeichnungen wie "einmal abgespielt" oder "wie neu".
Das stimmt allerdings nur in 50 Prozent der Fälle. Spielt man eine DVD nach dem Neukauf tatsächlich nur 1x ab, sind keinerlei sichtbare Kratzer erkennbar. Wer das Gegenteil behauptet, möge die Probe auf's Exempel machen.
blokk hat geschrieben:Die Einstufung "wie neu etc." ist zwar eine subjektive Bewertung in Anbetracht des Alters des Buches, aber eine genaue Beschreibung der Alters- und Gebrauchsspuren sollte auf gar keinen Fall fehlen. Was mir akzeptabel erscheint, kann mein Kunde in spe möglicherweiser als unakzeptabel betrachten. Deshalb setze ich zu jedem Buch eine detailierte Zustandsbeschreibung.
Zustandsbeschreibungen haben stets einen großen subjektiven Ermessensspielraum, sofern keine klaren Richtlinen vorgegeben sind. Bei Amazon gibt es die:

"Wie neu: Video/DVD offensichtlich ungeöffnet und in Top-Zustand (Originalverpackung ist nicht zwingend). Hülle oder Box ist sauber, nicht verblichen und weist keinerlei Gebrauchsspuren auf. Lässt sich noch als Geschenk verwenden."
Quelle: http://www.amazon.de/gp/help/customer/d ... 777&sr=1-1

Aus meiner Sicht herrscht großer Handlungsbedarf auf Seiten booklookers das Bewertungssystem sowohl hinsichtlich der Problematik von Rachebewertungen als auch hinsichtlich eines ausgereiften, für gewerbliche und private Verkäufer einheitlichen und verbindlichen Zustandsbeschreibungskataloges zu reformieren.
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d_r_m_s
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von d_r_m_s »

Marcus T. Cicero hat geschrieben:... Aus meiner Sicht herrscht großer Handlungsbedarf auf Seiten booklookers das Bewertungssystem sowohl hinsichtlich der Problematik von Rachebewertungen ... zu reformieren.
dadurch, dass man einer Seite negative Bewertungen (und auf Ebay sogar jeglichen nicht-positiven Kommentar) verbietet oder die negativen Bewertungen soweit wie möglich versteckt, verhindert man leider keine falschen Bewertungen ... vor den entsprechenden Änderungen hatte ich zu dem Bewertungssystem auf Ebay wesentlich mehr Vertrauen ... wenn man Äusserungen beider Seiten vergleichen kann findet man viel eher heraus, auf welcher Seite der Hallodri sitzt ...
Marcus T. Cicero hat geschrieben:Zustandsbeschreibungen haben stets einen großen subjektiven Ermessensspielraum, sofern keine klaren Richtlinen vorgegeben sind. Bei Amazon gibt es die:

"Wie neu: Video/DVD offensichtlich ungeöffnet und in Top-Zustand (Originalverpackung ist nicht zwingend). Hülle oder Box ist sauber, nicht verblichen und weist keinerlei Gebrauchsspuren auf. Lässt sich noch als Geschenk verwenden."
aha ... die Originalverpackung muss nicht zwingend vorhanden sein, aber auf jeden Fall ungeöffnet ... oder kann man DVDs inzwischen öffnen ... :? ... klare Richtlinie :mrgreen:

natürlich wissen wir beide, wie das wohl gemeint sein soll ... aber genau über diese Art 'klarer Richtlinien' habe ich auch schon endlose Diskussionen gesehen ... nicht nur bei Bewertungsfragen ... :twisted:

Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
  • Eine siehst du,
    eine andere sehe ich,
    und die dritte sehen wir beide nicht.


:wink:
Kapuzinerkresse
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von Kapuzinerkresse »

Aus meiner Sicht herrscht großer Handlungsbedarf auf Seiten booklookers das Bewertungssystem sowohl hinsichtlich der Problematik von Rachebewertungen als auch hinsichtlich eines ausgereiften, für gewerbliche und private Verkäufer einheitlichen und verbindlichen Zustandsbeschreibungskataloges zu reformieren.
Aus meiner Sicht nicht!

Definiere Rachebewertung...
Derjenige, der als zweiter eine negative Bewertung abgibt, gibt diese automatisch aus Rachegelüsten ab?

Zustand: "Lässt sich noch als Geschenk verwenden."
Wer bestimmt, was ich verschenke? Speziell das kleine Wörtchen "noch" lässt viel Gestaltungsspielraum...

Egal, wie man die Thematik dreht und wendet. Die Problematik liegt nicht in irgendwelchen Zustandsbeschreibungen und/oder Rachebewertungen, sondern in der mangelhaften Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer. Im Versandhandel wird es immer unterschiedliche Ansichten über den Zustand eines Artikels geben. Große Versandhäuser, die ausschließlich mit Neuware handeln, kalkulieren mit 10 und mehr Prozent Rücklauf. Den Rücklauf gibt es nicht, weil der Zustand falsch beschrieben war, sondern weil der Käufer andere Erwartungen hatte. Der Käufer im Versandhandel hat halt nicht die Möglichkeit die Ware nach seinen Kriterien zu prüfen, wie es im stationären Handel möglich wäre.

Und genau an dieser Stelle beginnt die unbedingt notwendige Kommunikation, die der Käufer anstossen muss. Einfach negative Bewertungen abzugeben ohne Rücksprache mit den Verkäufer aufzunehmen, bedeutet, daß der Käufer die Verantwortung für seine - möglicherweise überzogenen - Erwartungshaltungen auf den Verkäufer zu überträgt.

Ich mag mit dieser Ansicht alleine stehen, aber ein solcher Käufer hat genauso eine negative Bewertung 'verdient', wie die schwarzen Schafen unter den Verkäufern, die die Zustandskriterien zu wohlwollend für die eigene Kasse auslegen...
Und das hat nichts mit 'Rache' zu tun, sondern ist die Folge mangelhafter Kommunikationsfähigkeit des Käufers.
»Die Alten sind uns Neuen überlegen im Büchermachen. Wißt Ihr auch warum? Die Alten schrieben nicht des Geldes wegen und druckten nicht fürs Publikum.« Jens Immanuel Baggesen
Marcus T. Cicero
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Re: rachebewertung :(

Beitrag von Marcus T. Cicero »

Kapuzinerkresse hat geschrieben:Zustand: "Lässt sich noch als Geschenk verwenden."
Wer bestimmt, was ich verschenke? Speziell das kleine Wörtchen "noch" lässt viel Gestaltungsspielraum...
d_r_m_s hat geschrieben:
Marcus T. Cicero hat geschrieben: "Wie neu: Video/DVD offensichtlich ungeöffnet und in Top-Zustand (Originalverpackung ist nicht zwingend). Hülle oder Box ist sauber, nicht verblichen und weist keinerlei Gebrauchsspuren auf. Lässt sich noch als Geschenk verwenden."
aha ... die Originalverpackung muss nicht zwingend vorhanden sein, aber auf jeden Fall ungeöffnet ... oder kann man DVDs inzwischen öffnen ... :? ... klare Richtlinie
...natürlich wissen wir beide, wie das wohl gemeint sein soll ...
Eben. Dies wissen wir. Daraus folgt:
Tauchen irgendwelche Gebrauchsspuren auf - an der Hülle oder der offiziell nicht abgespielten weil "ungeöffneten" DVD -, dann kann dieser Artikel nicht als "wie neu" eingestellt werden.
Sollten Gebrauchsspuren vorhanden sein, dann hat der Verkäufer gegen die Richtlinie verstoßen und ich kann ganz ohne Diskussion mein Geld zurückverlangen. Der Verkäufer kann sich nicht allein wie es Kapuzinerkresse vermutet auf den Geschenkaspekt berufen.

Es ist typisch deutsch, dass man sich um semantische Feinheiten, die man sorgsam aus dem Ganzen herauspickt, streitet, sich in der Folge auf keinen Katalog von Richtlinien einigen kann und schlussendlich das Ergebnis herauskommt, dass mangels Richtlinen und frei von jedweder Semantik Artikel mit deutlich sichtbaren Gebrauchsspuren wie im geschilderten Fall als "wie neu" verkauft werden.

Es gibt keine idealen Lösungen, sondern nur brauchbare. Und brauchbare Lösungen sind besser als überhaupt keine Lösungen.
d_r_m_s hat geschrieben:wenn man Äusserungen beider Seiten vergleichen kann findet man viel eher heraus, auf welcher Seite der Hallodri sitzt ...
Klar: Die Mehrzahl der Leute macht sich die Mühe bei negativen Bewertungen auch die Bewertungen der Gegenseite zu lesen.
d_r_m_s hat geschrieben:dadurch, dass man einer Seite negative Bewertungen (und auf Ebay sogar jeglichen nicht-positiven Kommentar) verbietet oder die negativen Bewertungen soweit wie möglich versteckt, verhindert man leider keine falschen Bewertungen ... vor den entsprechenden Änderungen hatte ich zu dem Bewertungssystem auf Ebay wesentlich mehr Vertrauen ...
Ebay hätte diese Änderungen weder vollzogen, noch beibehalten, wenn es Ihre Argumente teilen würde. Amazon hat dieses System schon so lange, dass zumindest ich Ihnen nicht sagen kann, ob vorher Rachebewertungen, die ins Punkt-Bewertungsprofil eingehen, überhaupt möglich waren.

Kundenfehlverhalten nach dem Kauf dürfte hauptsächlich darin bestehen, dass Artikel nicht bezahlt werden. Dann kann man bei ebay evtl. abgegebene negative Kundenbewertungen löschen lassen . Bei Amazon ist die Nichtzahlung von vorneherein ausgeschlossen.
Kapuzinerkresse hat geschrieben: Definiere Rachebewertung...
Lesen Sie den am Anfang des Threads geschilderten Fall und Sie bekommen eine Vorstellung davon, was man darunter verstehen und wie man es definieren könnte.
Kapuzinerkresse hat geschrieben:Die Problematik liegt nicht in irgendwelchen Zustandsbeschreibungen und/oder Rachebewertungen, sondern in der mangelhaften Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer. Im Versandhandel wird es immer unterschiedliche Ansichten über den Zustand eines Artikels geben.
Sie glauben ja wohl nicht im Ernst, dass es nicht möglich sein soll, unzweideutige Zustandsbeschreibungen abzugeben. Wenn es so wäre, käme der Onlinehandel schnell zum Erliegen.

Kapuzinerkresse hat geschrieben:Einfach negative Bewertungen abzugeben ohne Rücksprache mit den Verkäufer aufzunehmen, bedeutet, daß der Käufer die Verantwortung für seine - möglicherweise überzogenen - Erwartungshaltungen auf den Verkäufer zu überträgt.

Ich mag mit dieser Ansicht alleine stehen, aber ein solcher Käufer hat genauso eine negative Bewertung 'verdient',
...
Und das hat nichts mit 'Rache' zu tun, sondern ist die Folge mangelhafter Kommunikationsfähigkeit des Käufers.
Es ist mittlerweile eine beliebte Masche geworden, Artikel mit erheblichen Gebrauchsspuren als "neuwertig" zu bezeichnen, um sie leichter angesichts der erheblichen und ehrlichen Konkurrenz verkaufen zu können und sich anschließend - nach Erhalt des Geldes - bereitwillig auf zu verhandelnde Preisminderungen einzulassen.

Bei dieser Art von unehrlichem Verhalten bekämen Sie selbst von mir sofort und ohne Rücksprache eine fette negative Bewertung (sogar Ihre Rachebewertung wäre mir in diesem Falle egal) und zudem würde ich anschließend, damit Ihre Forderung nach Kommunikation nicht zu kurz kommt, das machen, was blokk geschrieben hat:
blokk hat geschrieben:Als Käufer würde ich solche Bücher garnicht akzeptieren und auf eine Rückabwicklung mit Erstattung aller meiner Kosten drängen.
...
Eine fehlerhafte oder völlig fehlende Zustandsbeschreibung mit dem Erhaltungszustand "wie neu" und der Tatsache, dass das Buch sichtbare Gebrauchsspuren aufweist, berechtigt dich auf jeden Fall zur Mängelrüge. In dem Fall muss der Verkäufer -auch der private- das Buch zurück nehmen und dir sämtliche Kosten inkl. Rücksendekosten erstatten.
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