Bewertung nach Storno

Alles rund um die Bewertungsfunktion. BITTE KEINE BESCHWERDEN - diese bitte senden an support@booklooker.de
Benutzeravatar
bienwald
Beiträge: 1135
Registriert: Mi 2. Aug 2006, 16:50
Wohnort: Südpfalz
Kontaktdaten:

Beitrag von bienwald »

ich hatte auch mal einen Rücktritt von einem Kauf eines Buches bei mir, der deshalb zustande kam, weil ich kurz per mail darauf hinwies, dass dieses Buch etwas am Umschlag beschädigt ist und sich als Geschenk evtl. nicht eigenen könnte.
Der Käufer trat daraufhin vom Kauf zurück, ich war einverstanden, Meldung bei BL, wir bewerteten uns dann gegenseitig gut, und fertig.
Ich finde das war ok. :D
Herzlichen Gruß
Bienwald
Bild

hier gehts zu meiner HP
Benutzeravatar
leselust
Beiträge: 55
Registriert: Sa 24. Sep 2005, 21:14

Beitrag von leselust »

Im Prinzip finde ich, daß man auch nach einem Storno bewerten sollte, wenn es für andere interessant sein könnte.

Ich hatte neulich meinen ersten Fall, daß ein Käufer was bestellt und sich dann überhaupt nicht mehr meldet. Nach mehreren mails und Fristen (das Buch hatte ich zum Glück noch nicht abgeschickt), habe ich dann storniert und 1 Sternbewertung mit Erklärung gegeben. Einige TAge später habe ich mir das Profil nochmal angesehen und da war der Käufer von booklooker gesperrt worden - wobei der Kauf bei mir der Einzige bisher war. Aber ich fand es gut, daß booklooker von sich aus eingeschritten ist.

Leider habe ich jetzt schon den 2. Fall, daß einer bestellt und sich dann nicht mehr meldet

:cry: wobei ich das nicht verstehen, denn man weiß doch, ob man was gekauft hat und möchte das dann auch haben :?

Aber die allermeisten Fälle verlaufen zum Glück problemlos!

Liebe Grüße von der leselust
Hier ist der klick zu meinem Angebot!

Viel Spaß beim Stöbern...
ginafabia
Beiträge: 413
Registriert: Mo 7. Nov 2005, 13:40
Wohnort: Buchholz/Nordheide

Beitrag von ginafabia »

Ich habe gerade den Fall, das eine Käuferin zwei Videos bei mir bestellt hat (15 Uhr).
Ich habe ihr die Daten um 17 Uhr zugemailt und habe die Videos abends 18 Uhr von meinem Mann bei der Post abgeben lassen, da ich demnächst in den Urlaub fahre und nicht rechtzeitig nach Geldeingang versenden könnte.
Dann um 20.30 Uhr schreibt sie mir sie will zurücktreten, weil sie gedacht hätte es wären DVDs ( Walt Disney 2,- Euro das Stück, also sehr unwahrscheinlich das es sich hierbei um DVD handelt ). Es wäre ja bei Disklooker eingestellt und da geht sie eben von aus. das es dort nur DVDs gibt. ich habe mir das mal angeschaut, es ist sehr klar erkennbar um welches Format es sich bei allen Angeboten handelt, das steht nämlich immer gleich unter dem Titel.
Ich habe ihr geschrieben, das die Videos unterwegs sind und ich es eigentlich nicht einsehe, das ich jetzt die 2,20 Euro Port zahlen soll, weil sie nicht richtig lesen kann.
Ich habe ihr geschrieben sie soll auf den Umschlag zurück an Absender draufschreiben. Aber eigentlich ärgert es mich auch und ich möchte meine Portokosten erstattet bekommen.
Sie meldet sich nun gar nicht mehr. Die Filme muss sie heute bekommen haben, man kann sich ja wenigstens mal meleden, ich finde die Art eben nicht ok.
Soll ich ihr jetzt noch schreiben, das sie mir wenigstens das Porto erstatten soll? Wenn ich jetzt einfach so alles hinnehme, sie mir die Filme zurcü schickt und ich eine schlechte Bewertung abgebe, die sie ja eigentlich auch verdient hat, kassiere ich sicherlich eine Rachebewertung.
Was würdet Ihr machen?
Enibas

Beitrag von Enibas »

Ja ja mit den Bewertungen ist das halt immer so eine Sache.
Ich würde jetzt mal noch gar keine Bewertung abgeben und erst mal abwarten. Ich selbst bin nämlich immer gleich so voreilig und bewerte dann auch.
Die Portokosten würde ich fordern; das muß die Käuferin ja einsehen.
Aber mit dem voreiligen Wegschicken ist das auch so eine Sache. Ich habe vor längerer Zeit auch 2 Bücher an Käufer geschickt ohne den Zahlungseingang abzuwarten. Die Folge war, sie haben mich nicht einmal bewertet und ich hatte schon 4 Sterne gegeben. Jetzt schrieb ich an BL, sie sollten die Bewertung rausnehmen; Antwort das geht nicht. Ich solle mit gutem Beispiel vorangehen.
Letzte Woche hatte ich einen anderen Fall. Ein Buch an ein Mitglied hier verkauft, welches selber Bücher anbietet. Erst meldete er sich nicht, dann habe ich nochmal eine Mail geschickt. Daraufhin Entschuldigung, er hätte es vergessen, war in Urlaub. Er hat lauter 4 Sterne Bewertungen, aber selber läßt er sich eine Zeit oder bewertet überhaupt nicht. Gut, das Geld ging ein. Ich schickte das Buch ab und bat um kurze Mitteilung bei Bucheingang. Bis jetzt nicht. Dummerweise habe ich jetzt auch schon wieder bewertet. Ich kann es einfach nicht lassen.
Benutzeravatar
Brombeere
Beiträge: 65
Registriert: Di 3. Okt 2006, 19:56
Wohnort: Herzogenaurach

Beitrag von Brombeere »

Das mit den Videos ist ja albern. Selbst wenn man sich mal verliest - kann ja jedem passieren, dann kann man ja mal anfragen wg. Zurücktreten, aber wenn die Videos halt schon verschickt sind sollte man sich doch wirklich sagen, Na gut, mist, hätt ich mal besser aufgepasst anstatt dann den VK, der da ja nun nix für kann, auf dem Porto sitzen zu lassen...
blokk
Beiträge: 1248
Registriert: Mi 6. Dez 2006, 21:02
Wohnort: Petershagen

Beitrag von blokk »

ginafabia hat geschrieben: Ich habe ihr die Daten um 17 Uhr zugemailt und habe die Videos abends 18 Uhr von meinem Mann bei der Post abgeben lassen, da ich demnächst in den Urlaub fahre und nicht rechtzeitig nach Geldeingang versenden könnte.

Ich habe ihr geschrieben sie soll auf den Umschlag zurück an Absender draufschreiben. Aber eigentlich ärgert es mich auch und ich möchte meine Portokosten erstattet bekommen.
Die Probleme Video statt DVD und LP/MC statt CD treten immer wieder auf. Mir sind auch schon ein paar Käufer untergekommen, die sich von einem günstigen Preis haben blenden lassen und ohne weiteres Nachsehen auf "Kaufen" gedrückt haben.
Erst bei meiner Bestätigungsmail fiel denen auf Grund der hohen Versandkosten auf, das etwas wohl nicht stimmen kann und dann, aber erst dann lasen sie sich genauer durch, was sie eigentlich gekauft haben und baten um eine Stornierung der Bestellung.
Es steht mir zwar nicht zu, dich in irgendeiner Weise zu kritisieren, kann mir aber nicht die Bemerkung verkneifen, dass ein Versenden vor Geldeingang einem privaten Verkäufer große Probleme bringen kann.
Mein Rat : verbuch es unter "Erfahrung". Es macht wirklich keinen Sinn, wegen ein paar Euro sich eine Falte mehr einzufangen :roll:
ginafabia
Beiträge: 413
Registriert: Mo 7. Nov 2005, 13:40
Wohnort: Buchholz/Nordheide

Beitrag von ginafabia »

:) Sie hat mir tatsächlich das Porto erstattet.
Habe den kauf nun storniert und die Videos wieder eingestellt.
Bei mir ist das noch nicht passiert, aber wenn Ihr sagt das es das Problem öfter gibt, dann sollte man vielleicht das Format hinter den Titel setzen.
Mir selbst ist das mal bei Ebay passiert. Ich wollte unbedingt eine CD haben, die es schon Ewigkeiten nicht mehr gab.
Dann hatte iuch den Titel gefunden bei Ebay und sofort auf Höchstgebot 35 Euro gesetzt. Erst zwei tage später habe ich gesehen, das es sich um eine LP handelte ( die ich selbst auch schon hatte) und eben nich um die CD.
Mein Bibbern ging los, das hoffentlich keiner hochbietet.
Habe die LP dann gott-sei-Dank für 1 Euro bekommen ( alle anderen hatten wohl besser gelesen als ich)
Habe die Käuferin jetzt positiv bewertet, sie hat die Filme sofort retour geschickt und das Porot erstattet. Und wiedereinstellen ist ja nur ein Knopfdruck.
Leselady2007

Beitrag von Leselady2007 »

Hallo ich habe ein Problem.
Ich habe heute morgen einen Verkauf storniert,weil der Käufer weder bezahlt hat noch auf Emails geantwortet.habe ihn nun mit ebendieser Begründung mit nur einem Stern bewertet.so weit,so schlecht.
Aber mein eigentliches Problem ist,daß ich im Glauben an das Gute im Menschen das Buch bereits verschickt habe.
Darf ich in diesem Fall überhaupt noch stornieren?und was kann ich tun wenn der Käufer mir nun aus Rache eine schlechte Bewertung gibt,die ja wirklich unverdient wäre? :? Ratlose Grüsse leselady
Benutzeravatar
Flachs
Beiträge: 11883
Registriert: Mi 2. Nov 2005, 17:57
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

Beitrag von Flachs »

leselady2007 hat geschrieben:Darf ich in diesem Fall überhaupt noch stornieren?
Da Du Deinen Teil des Vertrages bereits erfüllt hast, ist eine Stornierung derzeit nicht angebracht, sondern Du mußt Deinen Anspruch dem Käufer gegenüber geltend machen: Entweder er zahlt vertragsgemäß, oder er muß Dir das Buch auf seine Kosten zurücksenden (und Dir idealerweise auch Deine Unkosten erstatten). :!:

Davon, daß der Verkauf nicht zustandegekommen ist, kann in diesem Fall eigentlich erst die Rede sein, wenn der Handel rückgängig gemacht wurde, indem der Käufer Dir das Buch zurückgeschickt hat.

Zahlt der Kunde hingegen, was ich Dir sehr wünschen würde, ist der Verkauf ordnungsgemäß abgewickelt worden und eine Stornierung damit hinfällig.
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
Benutzeravatar
d_r_m_s
Beiträge: 3593
Registriert: Do 27. Okt 2005, 11:54
Wohnort: Grossraum Karlsruhe

Beitrag von d_r_m_s »

das mit der Stornierung sehe ich in diesem Fall etwas anders (sorry, Flachs :wink: ) ...

wenn man nicht auch noch die Booklooker-Gebühr bezahlen möchte, sollte man m.E. rechtzeitig (6-Wochen-Frist) stornieren ... bei meinen Stornierungen war dann auch immer eine Zeitlang noch ein Button zu sehen, mit dem man die Stornierung rückgängig machen konnte (weiss allerdings nicht, wie lange ... meine letzte Stornierung war vor ca. 6 Monaten, da geht nichts mehr) ...

ohne Kontakt zum Käufer (und nach mehreren Wochen ohne Geldeingang) sollte man erstmal davon ausgehen, dass das Geld nicht mehr kommt ... und bei stark verspätetem Geldeingang kann man diese Verzögerung ja jederzeit nachweisen, so dass auch eine böswillige Meldung eines Käufers wegen angeblichem Provisionsbetrug an Booklooker geklärt werden könnte ...

wie Booklooker mit einer Rachebewertung umgeht hängt sicher von den Umständen ab ... wenn die Unzuverlässigkeit des Mitglieds so auffällig ist, dass sie zum Ausschluss führt, würde ich von einer Löschung ausgehen ... bei Einzelproblemen wohl eher nicht ...

@ leselady2007: hast du mal versucht, über einen anderen Mail-Provider Kontakt aufzunehmen (es gibt da z.B. gerade einen Thread über Probleme mit Käufern, die bei gmx sind) ...
oder bei Mitgliedern, die selbst verkaufen, eine Anfrage über Booklooker gestellt ...
und bei etwas höheren Beträgen könnte sich auch ein Briefchen oder eine Postkarte lohnen (ich würde den Brief vorziehen, denn meine Bankdaten muss nicht jeder Unbeteiligte kennen :wink: ) ...
Benutzeravatar
Flachs
Beiträge: 11883
Registriert: Mi 2. Nov 2005, 17:57
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

Beitrag von Flachs »

d_r_m_s hat geschrieben:das mit der Stornierung sehe ich in diesem Fall etwas anders (sorry, Flachs :wink: ) ...
Naja, an dem Punkt, wo die Sechs-Wochen-Frist zu verstreichen droht, sehe ich das dann genau wie Du... :wink:

Aber sofern das Bewertungsprofil des Käufers nichts anderes besagt, habe ich auch eher den Verdacht, daß er möglicherweise die Mails gar nicht bekommen hat, und schließe mich Deinem Rat an, es nochmal mit einem anderen Mail-Provider zu versuchen.
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
Leselady2007

Beitrag von Leselady2007 »

Flachs hat geschrieben:
leselady2007 hat geschrieben:Darf ich in diesem Fall überhaupt noch stornieren?
Da Du Deinen Teil des Vertrages bereits erfüllt hast, ist eine Stornierung derzeit nicht angebracht, sondern Du mußt Deinen Anspruch dem Käufer gegenüber geltend machen: Entweder er zahlt vertragsgemäß, oder er muß Dir das Buch auf seine Kosten zurücksenden (und Dir idealerweise auch Deine Unkosten erstatten). :!:

Davon, daß der Verkauf nicht zustandegekommen ist, kann in diesem Fall eigentlich erst die Rede sein, wenn der Handel rückgängig gemacht wurde, indem der Käufer Dir das Buch zurückgeschickt hat.

Zahlt der Kunde hingegen, was ich Dir sehr wünschen würde, ist der Verkauf ordnungsgemäß abgewickelt worden und eine Stornierung damit hinfällig.
Danke Flachs ich habe die Stornierung jetzt zurück genommen,es war Gottseidank kein sehr teures Buch,sodass ich es auch unter
"Erfahrungen"
abbuchen werde. :roll:
Ich kann nur hoffen daß diese Kundin jetzt auch noch die Frechheit besitzt mir eine Rachebewertung zu geben :shock:
Benutzeravatar
Flachs
Beiträge: 11883
Registriert: Mi 2. Nov 2005, 17:57
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

Beitrag von Flachs »

leselady2007 hat geschrieben:Danke Flachs ich habe die Stornierung jetzt zurück genommen,es war Gottseidank kein sehr teures Buch,sodass ich es auch unter
"Erfahrungen"
abbuchen werde. :roll:
Ich kann nur hoffen daß diese Kundin jetzt auch noch die Frechheit besitzt mir eine Rachebewertung zu geben :shock:
Aber kurz bevor die sechs Wochen vorbei sind, in denen man noch stornieren könnte, solltest Du Dich, wenn bis dahin keine Zahlung mehr erfolgt, wirklich an den Rat von d_r_m_s halten. :wink:

Vielleicht bemerkt Deine Kundin ja anhand Deiner Bewertung noch, daß da etwas nicht stimmt. Oder hat sie das mit der Vorkasse nicht verstanden und meint, es gelte "zahlbar ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware"??? :roll: - Ist schließlich schon mal vorgekommen, wie auch sonstige überaus seltsamen Begründungen... :?
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
Leselady2007

Beitrag von Leselady2007 »

Der Verkauf ist jetzt drei Wochen her,die Kundin hat 4 Käufe,aber noch nicht eine einzige Bewertung ausser meiner.
In dieser Zeit habe ich insgesamt 6 Emails geschrieben und nicht eine einzige wurde beantwortet von ihr und Zahlung ist auch keine eingegangen bisher.Gut,so hoch ist die Provision in diesem Fall nicht,es wäre noch zu verschmerzen,
aber der ganze Ärger regt mich schon tierisch auf :evil: wenn ich ein Buch bestelle,sollte ich es doch wohl auch bezahlen :roll:
Aber die ein Stern Bewertung bleibt und Blacklist auch :!: und falls meine Emails wirklich nicht angekommen sein sollten,was ich stark bezweifle,könnte sie sich ja auch mal rühren und nachfragen,sie hat ja auch meine Emailadresse!
Wenn sich bei mir ein Verkäufer innerhalb dieser Zeit nicht melden würde,
wäre das für mich ein Grund,
da mal nachzuhaken.
Und das ich das Buch schon verschickt habe,
ist ja meine eigene Schuld :oops:
Benutzeravatar
Flachs
Beiträge: 11883
Registriert: Mi 2. Nov 2005, 17:57
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

Beitrag von Flachs »

@Leselady:
:shock: In diesem Fall würde ich allerdings die Käuferin BL melden und dem BL-Team die Angelegenheit schildern. Zum einen klärt sich die Sache dadurch vielleicht noch, und zum anderen würde ihr Benutzerkonto gesperrt, falls sie immer nur bestellt, aber anschließend die Bezahlung nicht auf die Reihe bekommt.
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
Antworten