Rücktritt vom Kaufvertrag

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Antworten
Flotsch
Beiträge: 1
Registriert: Di 9. Nov 2010, 20:34

Rücktritt vom Kaufvertrag

Beitrag von Flotsch »

Moin, moin!
heute hätte ich auch mal eine Frage.

Hatte ein Buch (€34,05) verkauft und die Zahlungsemailzugeschickt.

Darauf erhielt ich die Rückantwort:

"Ich habe die Bestellung nicht vergessen, aber leider bin erst am 13.2.2012 wieder so weit ok, dass ich die Überweisung vornehmen kann, ich meine abgeben kann."

Und einige Tage später erhielt ich dann die folgende Reaktion:
"Ich trete hiermit von der Bestellung zurück, da mir dieser Titel wohl zum Geburtstag geschenkt werden soll. Ich bitte um Verständnis."
Kann ich unter so banalen Umständen einfach vom Vertrag zurücktreten
und für die Käuferin ist dann alles erledigt?
Würde mich über Eure Kommentare freuen.
Gruß Flotsch
Benutzeravatar
spiralnebel111
Beiträge: 10937
Registriert: Sa 13. Nov 2010, 17:50
Kontaktdaten:

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

Beitrag von spiralnebel111 »

Natürlich kannst Du! Stornieren und fertig! Wo ist das Problem?
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

Beitrag von nanoq »

Spiralnebel, Flotsch meint wohl eher, ob die Käuferin einfach so zurücktreten durfte…

Also, Flotsch, eigentlich reicht das für die Käuferin nicht als Rücktrittsgrund. Aber was willst du denn dagegen machen? Klagen, wegen eines einzelnen Buches? Du kannst hier ja keinen Mahnbescheid machen, da die Gegnerin neben der Zahlung auch zur Abnahme des Buches zu verurteilen ist. Du hast also eine Zug-um-Zug-Forderung, die nur im Wege der Klage durchzusetzen ist. Das bedeutet, dass du zunächst mal allein einen Gerichtskostenvorschuss ans Gericht von 75,00 € zahlen musst. Klagen musst du übrigens bei dem Gericht am Wohnsitz deiner Käuferin, so dass du unter Umständen zu dem Gerichtstermin durch halb Deutschland fahren musst.

Ehrlich gesagt, finde ich nicht, dass sich das lohnt. Ganz abgesehen von der Zeit und der Energie, die man in so eine Sache reinsteckt.

Also wenn du damit zu mir als Anwältin kämst, würdest du von mir ausnahmsweise mal eine kostenlose Beratung erhalten. Ich würde nämlich sagen: "Sparen Sie sich und mir die Arbeit. Stellen Sie das Buch wieder zum Verkauf ein und vergessen Sie diese Dame." Und damit würde ich dich wieder nach Hause schicken.
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

Beitrag von nanoq »

Oh, vor meinem Beitrag stand doch kürzlich noch Werbung für ein bestimmtes Inkassobüro...

Da diese Reklame nun weg ist, bleibe ich hier auch mal ganz allgemein:
Natürlich kann man für die Beitreibung von Geldforderungen auch Inkassounternehmen einschalten, auch, wenn es sich lediglich um kleinere Beträge handelt.

Allerdings geht es im hier gegebenen Fall ja gerade nicht nur um die Forderung als solche, sondern auch noch um die Abnahmeverpflichtung des Käufers. Was will man denn da mit der Zahlungsbeitreibung durch ein Inkassounternehmen?

In diesem Fall hat der Verkäufer ja sein Buch noch und damit ist es doch eine andere Situation als bei einem Verkäufer, der bereits auf Rechnung verschickt hat und dann auf der Forderung sitzen bleibt. Das wäre schon eher ein Fall für eine Inkassofirma.

Meine Anmerkungen zu diesem Thema hier sollen aber nicht bedeuten, dass ich finde, man solle Kleinbeträge immer abschreiben, ich plädiere nur dafür, die Kirche im Dorf zu lassen und dann, wenn (noch) kein weiterer Schaden entstanden ist, die Sache einfach abzuhaken.
Benutzeravatar
antje
Beiträge: 2965
Registriert: Do 22. Sep 2005, 11:39
Wohnort: Nochthessen

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

Beitrag von antje »

Bestellen.....widerrufen......bestellen....widerrufen.....es nervt langsam ein bisschen :roll:
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
kalokalokairi
Beiträge: 695
Registriert: So 16. Okt 2011, 11:41
Wohnort: 65719

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

Beitrag von kalokalokairi »

Hast du 'ne Serie erwischt?

Tröste dich, das geht vorüber ... ;-)
Benutzeravatar
antje
Beiträge: 2965
Registriert: Do 22. Sep 2005, 11:39
Wohnort: Nochthessen

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag

Beitrag von antje »

Und wenn sie nicht widerrufen, dann brauchen sie ewig und drei Tage bis zur Bezahlung. Das bin ich eigentlich anders gewöhnt. Macht im Moment nicht grad viel Spaß.... *jammermodus aus*
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
Antworten