vielen Dank Summerhill,
habe noch viel mehr.Heut nachmittag gehts mit dem Einstellen weiter.
Bis bald.
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Umsatz-u.Mehrwertsteuer
Re: Umsatz-u.Mehrwertsteuer
da klingt wieder das Märchen vom 'durchlaufenden Posten' im Hintergrund mit ... hab ich ja auch geglaubt, bis ich eines Besseren belehrt wurde ...kalokalokairi hat geschrieben:Du führst das Geld sowieso ans Finanzamt ab:
Entweder als USt., falls du sie in den Rechnungen ausweist (wobei du dann die für betriebliche Ausgaben selbst bezahlte USt. als Vorsteuer quasi verrechnen kannst).
Oder, falls du die USt. nicht ausweist, wächst dein Einkommen eben um diesen Betrag; dann ist der Gesamtbetrag deines Einkommens zur Berechnung deiner zu zahlenden Einkommensteuer höher.
was du an 'USt.' / 'MWSt.' vereinnahmst gehört zu deinem Einkommen ... so wird es auch in den Formularen/Programmen eingetragen ... UST.-Vorauszahlungen werden natürlich vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen ... aber wenn durch unglückliche Umstände die USt.-Zahlung erst nach der Fälligkeit der EKSt. erfolgen kann, dann ist der Betrag erst EKSt.-pflichtig und hinterher trotzdem voll als USt. fällig ... und wenn du im Folgezeitraum nichts hast, wogegen du diese USt.-Zahlung aufrechnen könntest, dann hast du auf die USt. EKSt. gezahlt, und bekommst auch im Folgejahr nichts davon wieder ...
bei Nebenerwerb werden die Beträge nicht so extrem sein, im Vollzeitjob (und ohne die Wahl, auf USt.-Verrechnung zu verzichten) ist das deutsche Steuer(un)recht da schon manchmal echt ärgerlich ...
Ein kluger Mensch sagte einmal:
Jede Sache hat drei Seiten:
- Eine siehst du,
eine andere sehe ich,
und die dritte sehen wir beide nicht.