Ist mein Impressum abmahnsicher?
Verfasst: Mi 20. Feb 2013, 22:18
Hallo zusammen,
es geht darum, ob mein zukünftiges Impressum abmahnsicher ist. Aber am besten fange ich wohl mal von vorne an.
Also, ich plane den Wechsel vom Privatverkäufer zum gewerblichen Händler.
Bereits seit einiger Zeit, setze ich mich mit den gesetzlichen Vorschriften auseinander.
Die ganzen Sachen, wie Widerufrecht, oder auch was ins Impressum muss u.s.w. ist alles kein Problem.
Es geht viel mehr darum, zu beschreiben was ich eigentlich verkaufen will.
Meine Idee ist nun, neben gebrauchten Büchern, auch Rest- und Sonderauflagen und Mängelexemplare
zu verkaufen. Aber eben auch Hörbücher, Filme, Musik und Spiele, das eben, was bei booklooker so vertrieben wird. Aber auch bei den Filmen, Hörbüchern u.s.w. wird es sich nicht um aktuelle Neuware, sonder und Restposten handeln.
Im Großen und Ganzen fällt mein Sortiment ind den Bereich "Modernes Antiquariat", konnte ich bisher feststellen. Doch gehören hier auch die gebrauchten Bücher hin, die ich ggf. nicht mal vom Großhändler sondern aus Privatverkäufen bezogen habe?
So kam ich auf die Idee, mein Handeln mit "Buch- und Medienversand" zu überschreiben. Hierbei ist jedoch nicht erkennbar, dass es sich bei meiner Ware um "Mangelware" oder "2.Wahl" handelt. Kann ein schlauer Abmahnanwalt mir daraus den Vorwurf machen, es sei irreführend für den Kunden, da er nicht sofort erkennt, welche Waren ich anbiete?
Ich hab dann fleißig gegooglet, was die Verwirrung erst komplett gemacht hat. Z.B. ist die Bezeichnung, "Gebrauchtbuchhändler" ein gängiger Begriff, der leider die anderen Medien nicht berücksichtigt.
Und zum Schluss hat mich noch die Frage beschäftigt, wie ich meine Tätigkeit auf meinen Geschäftsunterlagen unterbringen soll, wenn ich dazu verpflichtet bin, z.B. bei Rechnungen?
Was ich meine ist Folgendes: (Beispiel - Schreiner)
-SCHREINEREI
-Fred Nagel
-Holzwurmgasse 23
-ooooo Waldeslust
Für "Modernes Antiquariat", "Medienversand" u.s.w. ist das kein Problem.
Aber für: "Versand für neue und gebrauchte Bücher, so wie Filme und Spiele aus Restposten" ???
Oder kann es sein, dass ich eine derart ausführliche und detailierte Schilderung nur in das Formular bei der Gewerbeanmeldung abgeben muss?
"Second-Hand-Online-Antiqariat" habe ich auch irgendwo gelesen, doch ich verkaufe ja nicht ausschließlich 2.-Hand-Ware.
Wäre schön, wenn jemand einen Tipp hätte. Bei den Beanstandungen, die ich in den letzten Jahre erfolgt habe und die auch tatsächlich zu Abmahnungen geführt haben, wundert mich nichts mehr. Und solche Fehler, wenn Sie es denn sind, kann man ja vermeiden.
Ich bedanke mich schon mal für jegliche Hife
Bis bald
Klaus
es geht darum, ob mein zukünftiges Impressum abmahnsicher ist. Aber am besten fange ich wohl mal von vorne an.
Also, ich plane den Wechsel vom Privatverkäufer zum gewerblichen Händler.
Bereits seit einiger Zeit, setze ich mich mit den gesetzlichen Vorschriften auseinander.
Die ganzen Sachen, wie Widerufrecht, oder auch was ins Impressum muss u.s.w. ist alles kein Problem.
Es geht viel mehr darum, zu beschreiben was ich eigentlich verkaufen will.
Meine Idee ist nun, neben gebrauchten Büchern, auch Rest- und Sonderauflagen und Mängelexemplare
zu verkaufen. Aber eben auch Hörbücher, Filme, Musik und Spiele, das eben, was bei booklooker so vertrieben wird. Aber auch bei den Filmen, Hörbüchern u.s.w. wird es sich nicht um aktuelle Neuware, sonder und Restposten handeln.
Im Großen und Ganzen fällt mein Sortiment ind den Bereich "Modernes Antiquariat", konnte ich bisher feststellen. Doch gehören hier auch die gebrauchten Bücher hin, die ich ggf. nicht mal vom Großhändler sondern aus Privatverkäufen bezogen habe?
So kam ich auf die Idee, mein Handeln mit "Buch- und Medienversand" zu überschreiben. Hierbei ist jedoch nicht erkennbar, dass es sich bei meiner Ware um "Mangelware" oder "2.Wahl" handelt. Kann ein schlauer Abmahnanwalt mir daraus den Vorwurf machen, es sei irreführend für den Kunden, da er nicht sofort erkennt, welche Waren ich anbiete?
Ich hab dann fleißig gegooglet, was die Verwirrung erst komplett gemacht hat. Z.B. ist die Bezeichnung, "Gebrauchtbuchhändler" ein gängiger Begriff, der leider die anderen Medien nicht berücksichtigt.
Und zum Schluss hat mich noch die Frage beschäftigt, wie ich meine Tätigkeit auf meinen Geschäftsunterlagen unterbringen soll, wenn ich dazu verpflichtet bin, z.B. bei Rechnungen?
Was ich meine ist Folgendes: (Beispiel - Schreiner)
-SCHREINEREI
-Fred Nagel
-Holzwurmgasse 23
-ooooo Waldeslust
Für "Modernes Antiquariat", "Medienversand" u.s.w. ist das kein Problem.
Aber für: "Versand für neue und gebrauchte Bücher, so wie Filme und Spiele aus Restposten" ???
Oder kann es sein, dass ich eine derart ausführliche und detailierte Schilderung nur in das Formular bei der Gewerbeanmeldung abgeben muss?
"Second-Hand-Online-Antiqariat" habe ich auch irgendwo gelesen, doch ich verkaufe ja nicht ausschließlich 2.-Hand-Ware.
Wäre schön, wenn jemand einen Tipp hätte. Bei den Beanstandungen, die ich in den letzten Jahre erfolgt habe und die auch tatsächlich zu Abmahnungen geführt haben, wundert mich nichts mehr. Und solche Fehler, wenn Sie es denn sind, kann man ja vermeiden.
Ich bedanke mich schon mal für jegliche Hife
Bis bald
Klaus