Ist mein Impressum abmahnsicher?

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Klaus-B
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Ist mein Impressum abmahnsicher?

Beitrag von Klaus-B »

Hallo zusammen,

es geht darum, ob mein zukünftiges Impressum abmahnsicher ist. Aber am besten fange ich wohl mal von vorne an.

Also, ich plane den Wechsel vom Privatverkäufer zum gewerblichen Händler.
Bereits seit einiger Zeit, setze ich mich mit den gesetzlichen Vorschriften auseinander.
Die ganzen Sachen, wie Widerufrecht, oder auch was ins Impressum muss u.s.w. ist alles kein Problem.

Es geht viel mehr darum, zu beschreiben was ich eigentlich verkaufen will.
Meine Idee ist nun, neben gebrauchten Büchern, auch Rest- und Sonderauflagen und Mängelexemplare
zu verkaufen. Aber eben auch Hörbücher, Filme, Musik und Spiele, das eben, was bei booklooker so vertrieben wird. Aber auch bei den Filmen, Hörbüchern u.s.w. wird es sich nicht um aktuelle Neuware, sonder und Restposten handeln.

Im Großen und Ganzen fällt mein Sortiment ind den Bereich "Modernes Antiquariat", konnte ich bisher feststellen. Doch gehören hier auch die gebrauchten Bücher hin, die ich ggf. nicht mal vom Großhändler sondern aus Privatverkäufen bezogen habe?

So kam ich auf die Idee, mein Handeln mit "Buch- und Medienversand" zu überschreiben. Hierbei ist jedoch nicht erkennbar, dass es sich bei meiner Ware um "Mangelware" oder "2.Wahl" handelt. Kann ein schlauer Abmahnanwalt mir daraus den Vorwurf machen, es sei irreführend für den Kunden, da er nicht sofort erkennt, welche Waren ich anbiete?

Ich hab dann fleißig gegooglet, was die Verwirrung erst komplett gemacht hat. Z.B. ist die Bezeichnung, "Gebrauchtbuchhändler" ein gängiger Begriff, der leider die anderen Medien nicht berücksichtigt.

Und zum Schluss hat mich noch die Frage beschäftigt, wie ich meine Tätigkeit auf meinen Geschäftsunterlagen unterbringen soll, wenn ich dazu verpflichtet bin, z.B. bei Rechnungen?

Was ich meine ist Folgendes: (Beispiel - Schreiner)

-SCHREINEREI
-Fred Nagel
-Holzwurmgasse 23
-ooooo Waldeslust

Für "Modernes Antiquariat", "Medienversand" u.s.w. ist das kein Problem.
Aber für: "Versand für neue und gebrauchte Bücher, so wie Filme und Spiele aus Restposten" ???

Oder kann es sein, dass ich eine derart ausführliche und detailierte Schilderung nur in das Formular bei der Gewerbeanmeldung abgeben muss?

"Second-Hand-Online-Antiqariat" habe ich auch irgendwo gelesen, doch ich verkaufe ja nicht ausschließlich 2.-Hand-Ware.

Wäre schön, wenn jemand einen Tipp hätte. Bei den Beanstandungen, die ich in den letzten Jahre erfolgt habe und die auch tatsächlich zu Abmahnungen geführt haben, wundert mich nichts mehr. Und solche Fehler, wenn Sie es denn sind, kann man ja vermeiden.

Ich bedanke mich schon mal für jegliche Hife

Bis bald

Klaus
mausi44
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Re: Ist mein Impressum abmahnsicher?

Beitrag von mausi44 »

da mußt du dir rechtlichen Rat holen um auf der sicheren Seite zu sein.
Als ich mein Gewerbe angemeldet habe,bin ich in den dt.Händlerbund eingetreten.
Dort wurde dann mein Impressum gemacht und mir gesendet.
Für jede Plattform,wo man verkauft,braucht man AGBs mit allem drum und dran,welche speziell auf die jeweilige Plattform zugeschnitten sind.
Du darfst ja mit deinen AGbs nicht die der Plattform widerlegen.
Man bekommt auch rechtlichen Rat beim Händlerbund,gerade wenn man Abmahnungen erhält.
Die schickst du dann dorthin und ein Anwalt schaut sie sich an.
Du wirst auch über rechtliche Neuerungen beim Onlinehandel per Mail benachrichtigt.
blokk
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Re: Ist mein Impressum abmahnsicher?

Beitrag von blokk »

Wäre schön, wenn jemand einen Tipp hätte. Bei den Beanstandungen, die ich in den letzten Jahre erfolgt habe und die auch tatsächlich zu Abmahnungen geführt haben, wundert mich nichts mehr. Und solche Fehler, wenn Sie es denn sind, kann man ja vermeiden.
Bei deinem Sammelsurium im Angebot ist wirklich kostenpflichtiger Rat vom RA geboten. Kostet halt, aber du willst ja auch was verdienen.
kalokalokairi
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Re: Ist mein Impressum abmahnsicher?

Beitrag von kalokalokairi »

Ich drehe der Einfachheit halber deine Zitate chronologisch um. ;-)
Klaus-B hat geschrieben: Oder kann es sein, dass ich eine derart ausführliche und detailierte Schilderung nur in das Formular bei der Gewerbeanmeldung abgeben muss?
Ja. Einmal braucht du eine Firmierung, zum andern musst du bei der Gewerbeanmeldung alle Inhalte angeben.
Das kannst du sehr explizit und genau aufzählen, du könntest dabei aber auch allgemeiner "Handel mit Medien aller Art" angeben - dann hast du nichts vergessen und auch zukünftige neue Medien drin, außer, du planst beispielsweise mittelfristig noch die dazugehörigen Abspielgeräte mit in dein Sortiment aufnehmen.

Ich gehe mal davon aus, dass du eine einfache Personenfirma gründen willst. Dann muss gezwungenermaßen dein Vor- und Zuname in die Firmierung. Dazu darfst du dann noch einen erklärenden Zusatz, der deine Tätigkeit beschreibt, aufnehmen.
Klaus-B hat geschrieben:Hallo zusammen,

es geht darum, ob mein zukünftiges Impressum abmahnsicher ist.
Dein Impressum sollte dann abmahnsicher sein, wenn in der Namenszeile genau die Bezeichnung steht, wie du dein Gewerbe bei der Gewerbeanmeldung genannt hast.

Alex Mustermann Medienhandel
Würmchengasse 7
12345 Entenhausen

Alex Mustermann Medien - neu und gebraucht
Würmchengasse 7
12345 Entenhausen

An- und Verkauf von Medien Alex Mustermann
Würmchengasse 7
12345 Entenhausen

Medienan- und -verkauf Alex Mustermann
Würmchengasse 7
12345 Entenhausen

Was du tunlichst unterlassen solltest, sind Einträge wie "Geschäftsführer Alex Mustermann", wenn du "nur" eine Personenfirma hast - den GF gibt es nur in Firmen mit HRB-Eintrag.
Klaus-B hat geschrieben: Und zum Schluss hat mich noch die Frage beschäftigt, wie ich meine Tätigkeit auf meinen Geschäftsunterlagen unterbringen soll, wenn ich dazu verpflichtet bin, z.B. bei Rechnungen?
Siehe Impressum. Firma, Anschrift, Kontaktdaten etc., USt.-ID-Nr., falls vorhanden.

Hier findest du online jede Menge rechtlicher Infos, die auch immer sehr aktuell sind:
http://www.internetrecht-rostock.de/

mausi44 hat geschrieben: Für jede Plattform,wo man verkauft,braucht man AGBs mit allem drum und dran,welche speziell auf die jeweilige Plattform zugeschnitten sind.
Hast du dafür eine Quelle?

Die Kombination aus den Regelungen im BGB und AGB der jeweiligen Plattform umfassen doch eingentlich schon alles, was für Kaufverträge relevant ist, und die WRB ist inzwischen gesetztlich vorgegeben.
mausi44
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Re: Ist mein Impressum abmahnsicher?

Beitrag von mausi44 »

meine Quelle ist der Händlerbund.
Die haben meine AGBs usw.erstellt.
Wenn ich z.B.eine eigene Internetseite machen will,heißt einen komplett eigenen Shop ohne BL usw,dann brauche ich wieder andre AGB.
Im großen u.ganzen sind sie gleich,unterscheiden sich nur gering.
Das ist gar nicht so leicht zu erklären.
Nun soll sich was an der 40,-€ Klausel ändern,da hat mir der Händlerbund schon was für meine AGB gesendet,was geändert werden soll.
Ich muß mich da nur durcharbeiten.
kalokalokairi
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Re: Ist mein Impressum abmahnsicher?

Beitrag von kalokalokairi »

mausi44 hat geschrieben:meine Quelle ist der Händlerbund.
Die haben meine AGBs usw.erstellt.
Wenn ich z.B.eine eigene Internetseite machen will,heißt einen komplett eigenen Shop ohne BL usw,dann brauche ich wieder andre AGB.
Im großen u.ganzen sind sie gleich,unterscheiden sich nur gering.
Das ist gar nicht so leicht zu erklären.
Nun soll sich was an der 40,-€ Klausel ändern,da hat mir der Händlerbund schon was für meine AGB gesendet,was geändert werden soll.
Ich muß mich da nur durcharbeiten.
Dass man für unterschiedliche Seiten wie BL, Ebay oder Amazon unterschiedliche AGB braucht, falls man welche hat, ist schon klar. Da muss man die eigenen jeweils an deren AGB anpassen.

Aber dass man als Einzelfirma überhaupt AGB brauchen soll, erschließt sich mir nicht so richtig.

Wenn ich als Verbraucher im Netz einkaufe, gelten die "Spielregeln", die das BGB festgelegt hat. Widerrufsrecht, die Übernahme des Verlustrisikos durch den Vk usw.

Diese Regelungen und Verbraucherrechte darf ein Händler nicht durch seine AGB einschränken - wozu also zusätzliche Regelungen?

Sinn machen sie sicher dann, wenn man mit anderen Firmen handelt, weil da Freiheit in der AGB-Gestaltung herrscht. Aber für den Einzelhandel auf Seiten wie BL :?:
mausi44
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Re: Ist mein Impressum abmahnsicher?

Beitrag von mausi44 »

ich verstehe das auch nicht so ganz.Ich dachte ja auch,das eine vom Anwalt erstellt AGB reicht,aber ich wurde eines besseren belehrt.
blokk
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Re: Ist mein Impressum abmahnsicher?

Beitrag von blokk »

kalokalokairi hat geschrieben:Sinn machen sie sicher dann, wenn man mit anderen Firmen handelt, weil da Freiheit in der AGB-Gestaltung herrscht. Aber für den Einzelhandel auf Seiten wie BL :?:
Richtig. Hat man selbst keine AGB, gelten die AGB des gewerblichen Käufers. Und wenn der dort drinstehen hat "Versandrisiko liegt beim Verkäufer", hat man die Loserkarte in der Hand.

Ca. 20% meines Umsatzes mache ich übrigens mit gewerblichen Kunden.
kalokalokairi
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Re: Ist mein Impressum abmahnsicher?

Beitrag von kalokalokairi »

blokk hat geschrieben:
kalokalokairi hat geschrieben:Sinn machen sie sicher dann, wenn man mit anderen Firmen handelt, weil da Freiheit in der AGB-Gestaltung herrscht. Aber für den Einzelhandel auf Seiten wie BL :?:
Ca. 20% meines Umsatzes mache ich übrigens mit gewerblichen Kunden.
Ich staune! :)
mausi44
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Re: Ist mein Impressum abmahnsicher?

Beitrag von mausi44 »

Auch BL ist meines Erachtens eine Firma,wenn auch nur online.
Es gibt ein Impressum und einen Geschäftsführer.
kalokalokairi
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Re: Ist mein Impressum abmahnsicher?

Beitrag von kalokalokairi »

mausi44 hat geschrieben:Auch BL ist meines Erachtens eine Firma,wenn auch nur online.
Es gibt ein Impressum und einen Geschäftsführer.
Klar ist das 'ne Firma - und für dieses Geschäftsverhältnis gelten die AGB von BL.

Über die AGB, die Ihr Gewerblichen für Geschäfte mit Euren Kunden erstellt, war mir nur absolut nicht klar, dass so viele andere Gewerbler bei anderen kaufen. Dann macht es natürlich ausgesprochen viel Sinn, AGB zu haben. :-)
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