nur umbenannt: wie bekomme ich den verlust ersetzt, wenn....

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
hagsche
Beiträge: 20
Registriert: Do 22. Jun 2006, 17:56

nur umbenannt: wie bekomme ich den verlust ersetzt, wenn....

Beitrag von hagsche »

edit------------------------------------------------------------------------------
...dhl meine sendung "untewegs verkauft"
end edit-------------------------------------------------------------------------

Ich bin zwar Privatanbieter, jedoch denke ich, daß ich mit meiner Frage hier richtig bin, ich hole am besten mal etwas aus:

ich habe mir vor ca. 6 Jahren bei Scientology für ne stange geld ne menge bücher und kasettenvorträge andrehen lassen (issn anderes kapitel). jetzt will ich das weiterverkaufen.

das material ist größtenteils unbenutzt, manches noch eingeschweißt, wobei die folie aber meistens schon risse hat, jedoch habe ich das in den meisten fällen so bekommen, auch habe ich das teilweise offen bekommen.

die rechnung habe ich nicht mehr.

5 jahre lagerung (teilweise auf dem dachboden) und 2 umzüge haben insgesamt leichte spuren hinterlassen.

die neupreise für teile dieses materials übersteigen 100euro, ist auch was für 400 euro dabei.

einen verkauf für über 100 euro habe ich bereits abschließen können, wobei ich auf eigene kosten die versicherung für 3 euro (oder warens 3,50?) zum postpaket abgeschlossen habe (wobei die sendung für -ich glaube- bis 5000euro versichtert wird).

dabei habe ich folgenden dialog mit dem postmann geführt:(in etwa)

ich: da ist ware drin, bekomme ich die bei verlust voll erstattet)
er: wenn sie die rechnung vorweisen können, ja.
ich: ne, ist gebrauchtware, ich will den preis, den der käufer bezahlt hat, zurückerstattet bekommen.
er: also wenn das gebrauchtware ist....
ich:(falle ihm wegen kurzschlußreaktion ins wort) ne, also das ist schon noch neuwertig. ich verkaufe das über das internet, und habe dafür schon vorauskasse bekommen.
er:(wird abwiegelnd)...ok, ...schicken wir es ab... (und fängt an die sendung fertigzumachen)
ich:na gut...

kann mir jemand sagen, wie man das richtig macht?

vielen dank
Zuletzt geändert von hagsche am Fr 7. Jul 2006, 16:28, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Flachs
Beiträge: 11883
Registriert: Mi 2. Nov 2005, 17:57
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

Re: Bemessungsgrundlage für Postpaket-Versicherung bei....

Beitrag von Flachs »

hagsche hat geschrieben:ich habe mir vor ca. 6 Jahren bei Scientology für ne stange geld ne menge bücher und kasettenvorträge andrehen lassen (issn anderes kapitel). jetzt will ich das weiterverkaufen.
:shock: Sag mal, Du hast doch sicher aus guten Gründen mit Scientology gebrochen, und nun willst Du das Zeug auch noch anderen Leuten - und das ist der Ausdruck, den Du für Dich selbst gewählt hast - andrehen?! Verpflichtet Dich Dein Gewissen denn zu nichts?! :?:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
barbara
Beiträge: 606
Registriert: Fr 23. Sep 2005, 08:02

Beitrag von barbara »

Hej, Flachs!
Das war zwar auch mein erster Gedanke...aber: die dies kaufen, kaufen es eh - und warum dann nicht von jemand, der das rausgeworfene Geld damit zum Teil wenigstens wieder reinholen kann, anstatt es dem Autor/Herausgeber auch noch in den Rachen zu werfen.
hagsche
Beiträge: 20
Registriert: Do 22. Jun 2006, 17:56

Re: Bemessungsgrundlage für Postpaket-Versicherung bei....

Beitrag von hagsche »

Flachs hat geschrieben:
hagsche hat geschrieben:ich habe mir vor ca. 6 Jahren bei Scientology für ne stange geld ne menge bücher und kasettenvorträge andrehen lassen (issn anderes kapitel). jetzt will ich das weiterverkaufen.
:shock: Sag mal, Du hast doch sicher aus guten Gründen mit Scientology gebrochen, und nun willst Du das Zeug auch noch anderen Leuten - und das ist der Ausdruck, den Du für Dich selbst gewählt hast - andrehen?! Verpflichtet Dich Dein Gewissen denn zu nichts?! :?:
gibt es gut ohne böse? wo bin ich hier gelandet? das material steht auf keinem index. wollen wir hier ALLE bücher verkaufen, oder werden hier bücherverbrennungen veanstaltet? ich sagte: "issn anderes kapitel". ich habe nur so weit ausgeholt, damit völlig geklärt ist, wie dinge liegen.

alles was ich wissen will, ist, ob ich bei verlust von der post die volle vorkasse rausbekommen kann, und wie ich mich geschickt verhalte, damit ich nicht verarscht werde. können wir bitte sachlich bleiben? wenn du mir in bezug auf meine frage weiterhelfen könntest, wäre ich dir sehr dankbar.

edit: meine zielgruppe sind scientologen, die sparen wollen, bzw. freie scientologen . auch andere spirituelle gruppen oder privatleute verwenden dieses material. das sind alles insider-angebote. ich will niemandem etwas andrehen oder anwerben oder sonst was.
Benutzeravatar
antje
Beiträge: 2965
Registriert: Do 22. Sep 2005, 11:39
Wohnort: Nochthessen

Beitrag von antje »

Hallo, hagsche!

Wenn du ein DHL-Postpaket für versendest, ist dieses lt. des Gebührenheftchens der Post sowieso schon bis 500 Euro versichert. Wenn du es bis 2.500 Euro versichern willst, kostet das dann erst 3,50 Euro extra. Brauchst du das dann überhaupt?

Wenn das Paket verloren geht, müsste es eigentlich ausreichen, wenn du die Bestellungsbestätigung und einen Beleg über den Zahlungseingang des Kunden vorweisen kannst, um dein Geld wieder zu kriegen. Dabei dürfte es völlig unerheblich sein, ob das Neu- oder Gebrauchtware ist, denn du willst ja nicht den Neuwert wiederhaben, sondern nur das, was du beim erfolgreichen Verkauf dafür bekommen würdest.
Allerdings fällt mir gerade ein: es kann auch sein, dass der EMPFÄNGER im Falle eines Falles einen Antrag auf Erstattung stellen muss, denn er hatte ja den Verlust, du hast ja dein Geld schon. Das weiß ich jetzt auch nicht so genau. Aber die Gebührenheftchen gibt es kostenlos bei der Post, da stehen auch einige Tel. Nr. drin, an die du dich vielleicht wenden könntest.

@flachs:
Ich hab auch ein paar Bücher der Zeugen Jehovas im Programm, obwohl ich auch finde, dass diese Sekte was ist, was die Welt mit Sicherheit nicht braucht. Wie barbara schon schreibt, wer es haben will, kauft es eh.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
Benutzeravatar
mueslifresser
Beiträge: 510
Registriert: Fr 17. Mär 2006, 16:22
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitrag von mueslifresser »

antje hat geschrieben: Allerdings fällt mir gerade ein: es kann auch sein, dass der EMPFÄNGER im Falle eines Falles einen Antrag auf Erstattung stellen muss, denn er hatte ja den Verlust, du hast ja dein Geld schon.
nein das ist nicht so, ist jedoch ein weit verbreiteter irrtum. denn der absender des paketes ist ein vertragsverhältnis mit der post eingegangen bzw ist der auftraggeber. d.h. der empfänger kann zu post gehen und samba tanzen, und hat trotzdem kein anrecht auf erstattung (von der post).

der verlust des paketes (samt inhalt) macht der absender er muß ihn also geltend machen. der käufer (empfänger) kann natürlich vom verkäufer sein geld zurückverlangen da er mit ihm ein vertragsverhältnis eingegangen ist. den geldbetrag zu erstatten sollte dann mit hilfe des geldes von der post auch kein problem sein.

ich hatte dies bezüglich mal eine nette ausseinandersetzung mit einer sehr unverschämten dame eines buchclubs. meine partnerin war dort mitglied und hat dies gekündigt mit der bitte um zusendung einer empfangsbestätigung. eine empfangsbestätigung kam nie bei uns an und es wurden angeblich auch noch bücher zugesand (das die bücher vermutlich wirklich im haus ankamen, jedoch auf und nicht im briefkasten landeten (weil sie icht passten) ist eine andere sache und auch nicht mein problem da sie nicht richtig zugestellt ist.

nachdem ich diese dreiste dame darauf hingewiesen habe das mit ihrem logistikpartner was nicht stimmt, meinte die doch zu mir: ich solle doch gefälligst zur post gehen und das selbst klären (bücher suchen und brief suchen).
nachdem ich zu ihr meinte das die post mir keine auskunftgeben wird da ich nicht der auftraggeber bin und theoretisch ja noch nicht einmal weiß das ich bücher und post erhalten soll wurde sie richig zickig und fragte wie sie das denn anstellen solle bei soundsoviel hunderttausend sendungen im monat. das ist mir natürlich egal! nachdem ich vor jahren allerdings mal versuchte als empfänger eine ebay-sendung zu suchen (was nicht gelang aus o.g. gründen) ist als der absender gefragt bei solchen dingen.

soweit ich weiß ist sogar unerheblich was der käufer gezahlt hat. wenn er 100? gezahlt hat und die wiederbeschaffung 200? kostet, hat die poast meines wissens pech gehabt.

so.... nun hoffe ich, das ich nicht zu viele irrttümer und fehler in den text eingebaut habe :-D.

aber die ursprüngliche frage lautet doch sinngemäß: wie weise ich den wert des paket inhaltes bei der post im fall des falles nach? und muss ich den wert überhaupt nachweisen? oder täusche ich mich da? denn zu diesen beiden fragen kann ich auch keine antwort geben (obwohl iichnun so einen langen text geschrieben habe:-D)

viele grüße

m.
hagsche
Beiträge: 20
Registriert: Do 22. Jun 2006, 17:56

Beitrag von hagsche »

antje hat geschrieben:Hallo, hagsche!

Wenn du ein DHL-Postpaket für versendest, ist dieses lt. des Gebührenheftchens der Post sowieso schon bis 500 Euro versichert. Wenn du es bis 2.500 Euro versichern willst, kostet das dann erst 3,50 Euro extra. Brauchst du das dann überhaupt?
also, wenn ein DHL-Postpaket das ist, was ich da in der ganz normalen Post-Filiale als Paket für 4 Euro Grund + 3,?? Euro versicherung abgegeben habe, dann sind die dort knallhart auf abzocke aus. ich habe extra noch gefragt, ob ich gar nix bekomme, wenn ich keine versicherung abschließe, und es hieß: nein! (also gar nix)

aber trotzdem danke für die tips!
Benutzeravatar
mueslifresser
Beiträge: 510
Registriert: Fr 17. Mär 2006, 16:22
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitrag von mueslifresser »

als für 3,90 gibst du meines wissens kein paket sondern ein päkchen auf. für 7,20 gibts dann das paket, meines erachtens mit versicherung. da ich aber gerade draussen sitze .... und mal wieder zu faul bin rein zulaufen.... schuae ich später nochmal nach. :-D

wenn du mit hermes versendest hast du die 500? versicherung schon für 3,90?.
hagsche
Beiträge: 20
Registriert: Do 22. Jun 2006, 17:56

Beitrag von hagsche »

mueslifresser hat geschrieben:soweit ich weiß ist sogar unerheblich was der käufer gezahlt hat. wenn er 100? gezahlt hat und die wiederbeschaffung 200? kostet, hat die poast meines wissens pech gehabt.


das könnte nämlich sein. und damit sieht es so aus, daß ich ohne rechnung gar nix rausbekomme, oder zummindest nicht den gebraucht-verkaufswert.
mueslifresser hat geschrieben:aber die ursprüngliche frage lautet doch sinngemäß: wie weise ich den wert des paket inhaltes bei der post im fall des falles nach? und muss ich den wert überhaupt nachweisen? oder täusche ich mich da? denn zu diesen beiden fragen kann ich auch keine antwort geben (obwohl iichnun so einen langen text geschrieben habe:-D)
das ist in der tat die frage.
ich werde mich wohl mit der frage mal an booklooker wenden müssen...
aber trotzdem danke
diebuecherwuermer
Beiträge: 135
Registriert: Do 22. Sep 2005, 10:37

Beitrag von diebuecherwuermer »

hagsche hat geschrieben:also, wenn ein DHL-Postpaket das ist, was ich da in der ganz normalen Post-Filiale als Paket für 4 Euro Grund + 3,?? Euro versicherung abgegeben habe, dann sind die dort knallhart auf abzocke aus. ich habe extra noch gefragt, ob ich gar nix bekomme, wenn ich keine versicherung abschließe, und es hieß: nein! (also gar nix)

aber trotzdem danke für die tips!
Also das klingt nach PÄCKCHEN plus Versicherung. Päckchen (3,90 EUR seit 1.5., vorher 4,30 EUR) sind tatsächlich NICHT versichert. Pakete sind bis 500 EUR automatisch versichert.
Komischerweise sieht es aber auf den Seiten der Post so aus, als könne man Päckchen überhaupt nicht zusätzlich versichern...

Bist Du sicher, dass Du ca. 4 EUR gezahlt hast? Dann hast Du evtl. für einen Zusatzservice gezahlt, der am Ende nicht gehaftet hätte... Bei einem normalen Paket ist die Versicherung erst ab 500 EUR zusätzlich nötig... Sehr komisch, Dein Fall.

Zur Information sind die Seiten von DHL bzw. der Post ganz nützlich.

Gruß
diebuecherwuermer
hagsche
Beiträge: 20
Registriert: Do 22. Jun 2006, 17:56

Beitrag von hagsche »

mueslifresser hat geschrieben:als für 3,90 gibst du meines wissens kein paket sondern ein päkchen auf. für 7,20 gibts dann das paket, meines erachtens mit versicherung. da ich aber gerade draussen sitze .... und mal wieder zu faul bin rein zulaufen.... schuae ich später nochmal nach. :-D
dann hat sich das möglicherweise jüngst geändert, bzw. ich irre. aber päckchen ist klar für 3,90. nee, kann sein daß du irrst. glaube habe auch schon mal ein paket für 4 euro bei der post abgeschickt.

edit: 1.5 eine änderung? STOP! alles zurück! das material verkauft sich nicht so schnell! seit 1.5.06 habe ich nichts mehr verkauft. das war vorher.
mueslifresser hat geschrieben:wenn du mit hermes versendest hast du die 500? versicherung schon für 3,90?.
hermes? kenne ich nicht. gibts das hier im Main-Tauber-Kreis? weiß du auch, wie das dort mit meinem eigentlichen problem, dem wert-nachweis im falle ist?
Benutzeravatar
terracotta
Beiträge: 1028
Registriert: Di 9. Mai 2006, 10:51
Wohnort: NRW

Beitrag von terracotta »

hagsche hat geschrieben: hermes? kenne ich nicht. gibts das hier im Main-Tauber-Kreis?
http://www.hermespaketshop.de
weiß du auch, wie das dort mit meinem eigentlichen problem, dem wert-nachweis im falle ist?
Als Nachweis sollten die ausgedruckten Mails bzw. ein Ausdruck der Webseite mit Verkaufsdaten sowie ein Kontoauszug, daß Du tatsächlich Geld für den Inhalt der Sendung erhalten hast, reichen.

Genau genommen steht Dir der Wiederbeschaffungswert zu, ich stelle es mir aber recht aufwendig vor, den zu ermitteln und plausibel zu machen.
Gruß, terracotta
hagsche
Beiträge: 20
Registriert: Do 22. Jun 2006, 17:56

Beitrag von hagsche »

terracotta hat geschrieben:
hagsche hat geschrieben: hermes? kenne ich nicht. gibts das hier im Main-Tauber-Kreis?
http://www.hermespaketshop.de
weiß du auch, wie das dort mit meinem eigentlichen problem, dem wert-nachweis im falle ist?
Als Nachweis sollten die ausgedruckten Mails bzw. ein Ausdruck der Webseite mit Verkaufsdaten sowie ein Kontoauszug, daß Du tatsächlich Geld für den Inhalt der Sendung erhalten hast, reichen.
aber ob das bei der post auch so ist, weißt du nicht zufällig? werde wohl mich mal direkt bei der post deswegen durchbohren müssen. ist halt nicht gewährleistet, daß die auch kundenfreundlich auskunft geben.
terracotta hat geschrieben:Genau genommen steht Dir der Wiederbeschaffungswert zu, ich stelle es mir aber recht aufwendig vor, den zu ermitteln und plausibel zu machen.
hm... da das material in den aktuellen sc-katalogen teilweise möglicherweise noch gelistet ist, ist die ermittlung des wiederbeschaffungswertes kein problem. würde da der katalog reichen, oder muß es die rechnung sein? könnte ich aber in diesem fall nicht total easy versicherungsbetrug machen (auch wenn es nur mit rechnung gehen würde?)?
Benutzeravatar
terracotta
Beiträge: 1028
Registriert: Di 9. Mai 2006, 10:51
Wohnort: NRW

Beitrag von terracotta »

Als Nachweis sollten die ausgedruckten Mails bzw. ein Ausdruck der Webseite mit Verkaufsdaten sowie ein Kontoauszug, daß Du tatsächlich Geld für den Inhalt der Sendung erhalten hast, reichen.
aber ob das bei der post auch so ist, weißt du nicht zufällig?
Das sollte bei der Post genauso sein, wie sollte man denn sonst einen Nachweis darüber führen, was man verschickt hat? Einen Zeugen werden die wohl nicht verlangen.
Genau genommen steht Dir der Wiederbeschaffungswert zu, ich stelle es mir aber recht aufwendig vor, den zu ermitteln und plausibel zu machen.
hm... da das material in den aktuellen sc-katalogen teilweise möglicherweise noch gelistet ist, ist die ermittlung des wiederbeschaffungswertes kein problem. würde da der katalog reichen, oder muß es die rechnung sein?
Da es um Wiederbeschaffung geht, sollte da der Katalog reichen. Du mußt halt nur genau nachweisen, was Du an wen verschickt hast und was es Dich kosten würde, das wiederzubeschaffen.
Gruß, terracotta
hagsche
Beiträge: 20
Registriert: Do 22. Jun 2006, 17:56

Beitrag von hagsche »

Das ist ja eine super auskunft @terracotta. so hatte ich ja gehofft, daß das funktionieren würde. du schreibst aber "sollte". kann ich jetzt mit dieser information schlafen gehen, oder sollte ich besser weitere nachforschungen anstellen, um ganz sicher zu sein? natürlich werde ich meine ergebnisse dann auch hier veröffentlichen.
Antworten