Bilderklau im Internet

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vitalis
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Bilderklau im Internet

Beitrag von vitalis »

Das Urteil des LG Köln setzt den Streitwert für einen Unterlassungsantrag hinsichtlich des öffentliche Zugänglichmachen eines Lichtbildes im Sinne von § 72 UrhG im gerichtlichen Verfahren wiederholt auf 6.000 €, im Falle privater oder kleingewerblicher Nutzung auf 3.000 € fest.

Hierzu äußert sich RA Christian Solmecke: http://www.wbs-law.de/internetrecht/fot ... ild-50582/
mausi44
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Re: Bilderklau im Internet

Beitrag von mausi44 »

Da mache ich mir keine Sorgen,meine Artikel sind alle selbst gescannt!
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