Eine Anmerkung zu den Shops, bzw. für die Vielanbieter!

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Beitrag von nanoq »

So, da bin ich wieder und ich habe meine Texte auch wiedergefunden.

Hier sind also nochmal meine Ausführungen zu den rechtlichen Hintergründen:

Es gibt mehrere zu beachtende rechtliche Aspekte, wichtig ist, dass der steuerliche Gewerbetreibende nicht automatisch mit dem ?Unternehmer? laut bürgerlichem Recht gleichzusetzen ist.

Im Steuerrecht geht es tatsächlich ?nur? um?s Geld, also um die Frage, ob man Steuern zahlen muss, oder nicht. Diese Frage ist mit dem Finanzamt zu klären. Es ist absolut sinnvoll die Frage, wann man ein Gewerbe anmelden sollte, vorab mit dem zuständigen Finanzamt oder dem Steuerberater abzuklären. Ich persönlich gehe davon aus, dass bei den meisten Buchverkäufern hier bei booklooker die Grenzen für das Versteuern der Einkünfte wohl nicht erreicht werden. Insoweit kommt es i. Ü. auch nicht auf die Anzahl der angebotenen Bücher an, sondern darauf, welchen Umsatz und Gewinn man mit deren Verkauf macht.

Allerdings kann die Situation bei dem Unternehmer gemäß BGB durchaus etwas anders aussehen ? und darauf beziehen sich auch die meisten Gerichtsentscheidungen, die im Internet so kursieren (auch die in den Beiträgen oben zitierte Entscheidung des LG Berlin). Man kann durchaus Unternehmer in diesem Sinn sein, auch wenn man es gegenüber dem Finanzamt nicht ist.

Im BGB wird nämlich der Begriff des sogenannten Unternehmers einerseits (oder auch der Gewerbetreibende oder Händler) ganz konkret dem Begriff des Verbrauchers andererseits gegenüber gestellt. Die Regelungen, die insoweit relevant sind, kommen aus dem Verbraucherschutzgedanken und sind nach EU-Vorgaben in das BGB eingearbeitet worden.

Die Idee, die eigentlich dahinter steht ist nämlich, dass sichergestellt werde soll, dass ein Verbraucher nicht dadurch über den Tisch gezogen werden kann, dass sein Geschäftspartner sich schlicht und einfach als ?privat? bezeichnet, obwohl er eigentlich gewerblich handelt. Der Gewerbliche hat eben einige Verbraucherschutzvorschriften zu beachten, wie z.B. das Widerrufsrecht des Käufers und die Tatsache, dass er die Gewährleistung nicht ausschließen kann.

Und damit der Kunde weiß, dass er beispielsweise ein solches Widerrufsrecht hat, muss der Händler darauf auch hinweisen ? tut er das nicht, kann eine Abmahnung erfolgen (dies ist ein weites Feld, über das ich mich jetzt lieber nicht noch auslassen möchte...).

Darüber hinaus ist es aber so, dass dem Kunden auch ohne den Hinweis des Händlers das Widerrufsrecht zusteht (sofern er es tatsächlich mit einem Unternehmer gemäß BGB zu tun hat) ? den Unternehmer schützt es in diesem Fall kein bisschen, wenn er behauptet Privatverkäufer zu sein. (Das habe ich selbst vor kurzem in der Praxis durchgezogen, dabei ging es allerdings nicht um Bücher: da war ein Verkäufer, der sich bei einem Internetauktionshaus als ?privat? bezeichnet hat und sich unter Bezugnahme darauf weigerte, die Ware wieder zurückzunehmen ? er wurde vom Gericht zur Rücknahme verurteilt, weil er entgegen seiner Bezeichnung eben doch Unternehmer i.S. des BGB war).

Wegen der unterschiedlichen Regelungen im Steuerrecht und im Zivilrecht muss man aufpassen, dass man nicht beides in einen Topf wirft. Es kann halt durchaus sein, dass man zwar die steuerlichen Grenzen nicht erreicht und deshalb insoweit nicht als Gewerbetreibender angemeldet sein braucht. Wenn man dann u.U. sogar vom Finanzamt die Auskunft bekommt, man sei nicht ?gewerblich? tätig, muss dass noch nicht heißen, dass das auch zivilrechtlich gilt! Also bitte nicht nur auf Auskünfte des Finanzamts verlassen!

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Wesentlich ist für viele sicher die Frage, ab wann man bei booklooker als Unternehmer gilt. Diese Frage kann ich allerdings leider nicht beantworten. Deshalb bitte ich, nicht enttäuscht zu sein, wenn ich hier keine Zahlen der einzustellenden Bücher nenne oder ähnliches. Aber vielleicht können meine (allgemeinen) Ausführungen für den einen oder anderen, der sich fragt, ob er ggf. Unternehmer sein könnte, eine kleine Hilfestellung sein.

Wann man als reiner Bücherverkäufer bürgerlich-rechtlich als gewerblich einzustufen ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Ein Gericht muss auch in jedem Einzelfall entscheiden, ob der jeweilige Verkäufer als Unternehmer handelt oder nicht. Insoweit kann es nicht allein auf die Anzahl der angebotenen Bücher ankommen, sondern auf das ganze ?Drumherum? (oder juristisch ausgedrückt auf die ?Gesamtumstände?).

Laut § 14 BGB ist ein Unternehmer eine Person, die ?... bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.?

Unternehmer ist man danach also auf jeden Fall, wenn man das ganze in irgendeiner Form beruflich betreibt und zwar auch als Nebentätigkeit (!), also z.B. auch dann, wenn man als Arbeitsloser nebenher noch Geld mit derartigen Verkäufen verdient o.ä.

Allerdings hat der BGH mal in einer (vielzitierten) Entscheidung gesagt, dass nicht unbedingt eine ?Gewinnerzielungsabsicht? gegeben sein muss. Doch auch dies muss man wieder im Kontext des Urteils betrachten: dort war es so, dass vorgetragen worden war, man könne nur dann Unternehmer sein, wenn man auch Gewinne erzielen wolle ? der BGH geht diesbezüglich aber davon aus, dass man die Unternehmereigenschaft gerade nicht mit diesem Argument kippen kann (mit anderen Worten: einfach zu behaupten: ?ich will doch eigentlich gar kein Geld damit verdienen? reicht nicht aus, wenn noch andere Anzeichen vorliegen, dass man eben doch gewerbsmäßig handelt). Wenn aber deutlich wird, dass es in erster Linie darum geht, Gewinne zu machen, ist dies aber ein deutliches Indiz dafür, dass derjenige Unternehmer ist.

Eine gewerbliche Tätigkeit setzt nach der Rechtsprechung ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus.

Als Unternehmer wird man sich daher auch sehen müssen, wenn man Bücher hinzukauft, um sie zu verkaufen. (Und an dieser Stelle mal ein Zitat aus dem Urteil des LG Berlin, auf das schon mal jemand hingewiesen hatte, dort heißt es u.a.: ?Insgesamt vermittelt die Kauf- und Verkaufstätigkeit der Antragsgegnerin den Eindruck eines schwunghaften Handels mit Kinderkleidung, wie sie vergleichbar in einem Second-Hand-Laden vorgenommen wird.? Wenn also das Gericht im Hinblick auf die Einzelheiten des Falles den Eindruck gehabt hätte, dass wirklich nur Verkäufe aus dem Privatbereich der Dame erfolgt sind, wäre sie wohl nicht verurteilt worden).

Die Verkaufstätigkeit muss auch einen gewissen Umfang haben. Die Gerichte nehmen bei eBay-Verkäufern in der Regel den sogenannten Status als ?Powerseller? als Maßstab. Ich kenne mich bei eBay nicht aus, aber soweit ich das aus den Urteilen gesehen habe, heißt das, dass man ein ziemliche Menge von Verkäufen aufweisen muss.

Auch die Gründe für die Verkäufe können eine Rolle spielen. Es kommt hier bei booklooker sicherlich gar nicht so selten vor, dass jemand z.B. von den Eltern Bücher erbt und wenn diese ihr ganzes Leben gesammelt haben, kann da ja schon einiges zusammenkommen. Wenn man die dann nicht alle behalten kann oder will und deshalb verkauft, wird das in aller Regel wohl nicht dazu führen, dass man Unternehmer ist. Allerdings kann man auch das nicht einfach so pauschal sagen, denn wenn die Erbschaft aus einer regelrechten Bibliothek besteht oder etliche wertvolle Stücke dabei sind, kann schon wieder alles anders aussehen. (Es gibt z.B. ein Urteil des OLG Frankfurt a.M., wo jemand als Unternehmer eingestuft wurde, der eine private Stempelsammlung verkauft hat, allerdings war diese Sammlung sehr umfangreich, es waren weit über 100.000 Stück, die zwar nicht alle auf einmal angeboten wurden aber insgesamt alle verkauft werden sollten).

Außerdem wird im Allgemeinen auch immer wieder darauf abgestellt, ob jemand das Verkaufen ?dauerhaft? betreibt. Aber auch hier muss man Unterschiede machen. Denn gerade bei booklooker ist es ja so, dass man die Bücher ohne weiteres über Jahre ?mitlaufen? lassen kann ? und bei jemandem, der vielleicht nur 30 Bücher hier eingestellt hat, diese aber schon seit 5 Jahren, würde ganz sicher auch trotz der mehrjährigen Dauer niemand auf die Idee kommen, ihn als Unternehmer anzusehen.

Sinn und Zweck der Regelungen des BGB ist, wie ich oben schon geschrieben hatte, der Schutz des Verbrauchers. Und genau die Frage, ob die Käufer bei diesem Verkäufer ?geschützt? werden müssen, ist von einem Gericht auch zu berücksichtigen, wenn es zu beurteilen hat, ob in dem jeweilige Fall nun ein Verbraucher privat etwas an einen anderen Verbraucher verkauft oder ob der Verkäufer doch als Unternehmer einzustufen ist.

Die Grenzen zwischen privatem Verkäufer und Unternehmer sind hier also fließend. Es ist jeder Einzelfall für sich zu betrachten, was auch gut so ist, da es ja bei jedem individuelle Hintergründe gibt.

Und wenn man mal weiter denkt: Was wäre denn, wenn es z.B. eine mengenmäßige Grenze für den Verkauf von Büchern gäbe? Wenn man ? um mal eine Zahl in den Raum zu stellen ? ab 1000 zu verkaufenden Büchern Unternehmer wäre? Dann könnten doch einfach die schwarzen Schafe unter den eigentlich gewerblichen Verkäufern ihren Bestand jeweils immer mit 995 Büchern führen, so dass sie um die Gewährleistung und die Widerrufsmöglichkeit herumkommen. Und in diesem Fall hätte der Kunde dann keine Möglichkeit dagegen anzugehen.

Fazit: Niemand wird allgemeingültige Regelungen aufstellen können, wann man bei booklooker als Unternehmer gilt (mit allen Konsequenzen). Es muss jeder für sich selbst prüfen, ob er bei der Menge der zu verkaufenden Bücher und bei der Intensität, mit der er den Verkauf hier betreibt, möglicherweise Unternehmer ist oder eben nicht.

Ich möchte mit diesem Beitrag ein wenig sensibilisieren, damit diejenigen, die ihre Bücher auf ehrliche Weise loswerden möchten, nicht in Probleme und Ärger hineinlaufen, die sie hätten vermeiden können. Wer also sehr viele Bücher hier verkauft oder den Verkauf recht intensiv betreibt, muss darüber nachdenken, ob er Unternehmer sein könnte, und diejenigen, bei denen das tatsächlich der Fall ist, müssen bitte die dann für sie geltenden Regeln beachten.

(Bei Interesse an den zitierten Urteilen liefere ich gerne die jeweiligen Aktenzeichen nach).
nanoq
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Beitrag von nanoq »

Ja, und nachdem ich meine früheren Ausführungen wiederholt habe, möchte ich mich doch erstmal für die netten Willkommensgrüße bedanken (die jetzt ja witzigerweise schon vor meinem ersten Beitrag stehen ? das hat doch auch was).

Und dann habe ich auch gleich noch ein paar Anmerkungen zu den Reaktionen auf meine Texte, nämlich an Antje. Was das Unwesen im Bereich der Abmahnungen angeht, gebe ich dir absolut Recht. Das ist mittlerweile nicht mehr nur eine Unsitte, sondern meiner Ansicht nach sogar schon ein Missbrauch der Vorschriften. Dies war ja auch einer der Gründe für meine rechtlichen Ausschweifungen. Mir ging es unter anderem darum, diejenigen auf die Problematik hinzuweisen, die Unternehmer gem. BGB sein könnten, sich dessen aber gar nicht bewusst sind (eben weil es sich finanziell gar nicht so großartig auswirkt). Ich habe es in der Praxis einfach schon zu oft erlebt, dass jemand vor mir saß und höchst erstaunt sagte ?aber mein Steuerberater hat doch gesagt....? und dem ich dann erklären musste, dass das steuerlich höchstwahrscheinlich auch alles richtig war, juristisch aber leider auch noch anderes zu beachten gewesen wäre. Und wenn man von vorneherein weiß, dass in bestimmten Bereichen etwas problematisch werden kann, (also hier: dass man unter Umständen in den gewerblichen Bereich fallen kann, obwohl man nicht den steuerlich relevanten Umsatz hat), dann können derartige Probleme und eben auch hierauf bezogene Abmahnungen durchaus vermieden werden.

Übrigens: Die fröhlichen Abmahner (wie ich sie mal nennen möchte) sollten sich auch der Tatsache bewusst sein, dass ihr Handeln unter Umständen durchaus rechtsmissbräuchlich sein kann. Hier mal ein Zitat aus einer Entscheidung des LG München I zu diesem Thema: ?Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte/Antragsteller mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und damit sachfremde Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen.? Mit anderen Worten, gegen unberechtigte Abmahnungen kann und sollte man sich auch zur Wehr setzen. Aber das nur mal am Rande.

Schöne Grüße

nanoq
Hermann
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Beitrag von Hermann »

Was ist denn hier das Problem ?

Rainer, Zufall ist es nur ein Zufall, dass es einen Anbieter aus Dorsten gibt ?

Kennen wir uns ? ich würde dich gerne in meine Buddy-List aufnehmen, da du ja so gut im Benutzer-Profile verlinken bist....wie ist denn dein Link :?:

Poste ihn ruhig, steigert ganz bestimmt deine Verkäufe und du kannst die Anwaltskosten leichter abstottern. In Raten vielleicht ?

Lieben Gruß

Rainer oder Siegfried oder Hans-Wurst !

@booklooker: die Moderation dieses Forums lässt etwas zu wünschen übrig !


Ich heisse nur für heute Hermann ....jede Ähnlichkeit mit anderen Usern ist Rainer, Zufall :!: :twisted:
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Vandam
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Beitrag von Vandam »

Nein, sie ist keine exakte Wissenschaft, die Juristerei.

Ich warte auf den Tag, an dem jede Mutti, die aufm Kindersachenmarkt die zu klein gewordenen Strampler ihres Filius verkauft und jeder Heini, der seine Dachbodenfunde oder seine Kinderbücher verkloppt, ein Gewerbe anmelden und für seine drei Euro fuffzich im Jahr eine Steuererklärung abgeben muss. Von uns Kleinkrautern im Internet ganz zu schweigen.

Die Finanzämter würden mit Arbeit zugesch*ssen werden, und die Bearbeitung von all diesem Kleckerleskram wäre teurer als die Einnahmen daraus.

O, Sankt Bürokratius, steh uns bei!
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antje
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Beitrag von antje »

Noch mal vielen Dank, nanoq - ich geb dir vollkommen Recht - nur erst mal Recht bekommen, wenn man den Ärger hat - das sind zwei Seiten einer Medaille - auch wenn man im Recht ist.

@Vandam: Dir muss ich auch völlig zustimmen. Wir bürokratisieren uns noch zu Tode.

mitnichten,das war rainer Zufall

gruß hermann
Das ist ein Zitat aus dem Weihnachtsthread - ist schon ne Weile her. :roll:
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
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x_Cleopatra_x
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Beitrag von x_Cleopatra_x »

Dieses Thema macht mich ganz konfus! :evil:

Ich habe auch Bücher hier und noch lange nicht alle, denn es braucht ne Menge Zeit, da ich die meisten Bücher (Erbe von Papa) scannen muß, denn sie haben noch keine ISBN Nummer und es gibt keine Bilder davon bei booklooker. (Also schaut schnell nach, ich scanne Bilder von alten Büchern :wink: :D )

Ich habe auch Gewerbe angemeldet, aber nicht wegen Büchern!
Ich bin zur Zeit Künstlerin, ich arbeite mit Speckstein. Da ich diese *Kunstwerke* evtl. verkaufen wollte und ich nicht weiß, wie das rechtlich ist, bin ich zum Gewerbeamt und fragte nach.
Da ich evtl. auch Schulungen machen möchte, bekam ich den Rat Gewerbe anzumelden. Ich plane die Schulungen, konkrett mache ich noch keine.
Da ich meine Werkstatt schon im Januar eingerichtet habe, ich wollte testen, ob Speckstein nicht nur ein Zeitvertreib für 2 Monate ist, fragte ich denn im März bei der Anmeldung, ob eine rückwirkende Anmeldung zu Januar geht, wegen des Absetzens der Rechnungen.
Ja geht, ohne Probleme. Das war am 28.03.2007
Am 10.04.2007 bekam ich einen Bescheid, das ich eine Ordnungswidrigkeit getätigt hätte, da ich mein Gewerbe schon im Januar hätte anmelden müßen.
Ich war baff: die Sachbearbeiterin der Gewerbestelle sagte mir, man kann ohne Probleme rückwirkend zu Jahresanfang anmelden!!!

Anruf in Kurzform: was soll das? was bedeutet das?
75Euro Ordnungswidrigkeit oder die Anmeldung auf 28.03.07 zurückschreiben.

Ich also zum Rathaus, zurückschreiben lassen: 20 Euro wegen Ummeldung!!!!

Alles zetern und mordio hilft nicht, ich mußte zahlen!!!

Ich bin immer noch stocksauer, denn ich habe ganz speziell gefragt: Geht das mit anmelden rückwirkend zu Januar?

Die Kollegin (die Sachbearbeiterin, vom ersten Antrag, war nicht da) sagte mir Wort wörtlich: wir dürfen die Bürger, in ihrer Entscheidung, nicht beeinflussen!!!!!

Aber in eine Ordnungswidrigkeit dürfen sie uns treiben??????????????
Und wir können nichts dagegen tun?????

Dieses Thema ist ähnlich. Keiner weiß was, aber alle mahnen ab (übertrieben ausgelegt).

Und ich als kleiner User frage mich allmählich, ob ich das Internet nicht besser meide, denn wie führe ich einen Shop ( mit Kunstwerken, Einzelstücken), brechen mir die AGBs den Hals, weil die Kosten einer Abmahnung wären vermutlich höher, als eine Figur, mit sagen wir mal 50 Euro, als Einzelstück. Wer kann mir denn nun helfen? Der Anwalt (wenn ja welcher), der Steuerberater? die Ämter? auch das Finanzamt wollte mir keine Auskunft geben und war sauer, das ich nicht perfekt informiert war!

Ja ich bin vermutlich zu naiv, möchte ich doch gerne Klarheit.

Aber wenn ich diese Fragezeichen, die ich alle heute vor mir sehe, hätte in meinem Beruf (Krankenpflege) so gegeben, wie die Antworten, die ich heute bekomme, wäre so mancher gestorben.

Das war ein schwieriger Satz, ich hoffe Ihr versteht ihn, denn er ist aus Wut und Unkenntnis geschrieben. Ein Versuch zu beschreiben, Verantwortung im Beruf zu übernehmen, denn Verantwortung muß man in der Krankenpflege übernehmen, sonst ist Gefahr in Verzug.
Wie soll ich als Krankenpflegerin verstehen, das andere Berufe sowas wie Verantwortung nicht kennen lernen oder gar brauchen?

Ich weiß, das ich von einer Lösung weit entfernt bin, aber ich suche weiter danach :wink:
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Vandam
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Beitrag von Vandam »

Es gibt Fachanwälte für Internetrecht. Die können ihre Ratschläge aber auch mit der Sicherheit geben, die die aktuelle Rechtslage hergibt, und das scheint mir derzeit alles sehr schwammig zu sein. Aber ehe man sich selber AGBs zusammenmurkst, die nachher nix taugen, loht sich die Ausgabe vielleicht, wenn man als Gewerblicher auf der sicheren Seite sein will.

Es wäre schön, wenn jemand mit derselben Sicherheit wie 1 + 1 = 2 sagen könnte: Ein Gewerbe muss man anmelden wenn man in einem Zeitraum X einen Umsatz von mindestens EUR y macht ... oder sonstwas Nachvollziehbares.

All das Geblubbere, dass das alles Ermessenssache sei, das bringt einen nicht weiter - es sei denn, man verdient mit einem Absahnverein ... pardon, Abmahnverein ... sein Geld.
blokk
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Beitrag von blokk »

Da sprichst du gleich eine Reihe von Themen an:
Als Künstler bist du freiberuflich tätig
Als Vermarkter deiner Kunst gewerblich
und als Lehrkraft wiederum freiberuflich.
Alle drei Arten unterliegen sowohl im Steuerrecht ald auch im Verbraucherrecht unterschiedlichen Auflagen.

Ich würde dir dringend raten, deine Tätigkeit vorläufig ruhen zu lassen und dich mit einem Steueranwalt -nicht Steuerberater!- auseinander zu setzten.
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booklooker.de
Site Admin
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Registriert: Di 20. Sep 2005, 14:47
Kontaktdaten:

Re: Privatverkäufer

Beitrag von booklooker.de »

Hallo,

ein kurzes Statement von uns, gerichtet insbesondere
an "Reiner Zufall":

Auf diesen Thread im Forum wurden wir erst durch Beschwerden
von Usern hinsichtlich persönlicher Beleidigungen aufmerksam.

Dieses Forum wird von uns NICHT moderiert, und auch die
Beiträge werden NICHT regelmäßig gelesen. Die öffentliche
Nennung von einzelnen Anbietern gekoppelt mit dem anonym
geäußerten Verdacht des unlauteren Wettbewerbs bringt an dieser
Stelle rein gar nichts.

In der Vergangenheit haben wir immer wieder Hinweise darauf
erhalten, dass ein offensichtlich gewerblicher Anbieter bei uns
als Privatanbieter gelistet ist, in einem solchen Fall werden wir
auch tätig und stellen den Account um. Entscheidend ist aber nicht
die reine Anzahl der Angebote, wir prüfen jeden Einzelfall sehr genau
(Umsatz? Listung der Angebote bei anderen Plattformen? Eigene
Website? usw).

Hinweise in solchen Fällen bitte immer direkt per E-Mail an uns.
Auf öffentliche Anschuldigungen hier im Forum werden wir NICHT
reagieren.

Mit freundlichen Grüßen:
Das Team von booklooker.de
nanoq
Beiträge: 2173
Registriert: So 20. Mai 2007, 12:37

Beitrag von nanoq »

Hallo Cleopatra,

bei dir geht es zwar um ein anderes Thema, aber die Problematik geht auch ein wenig in dieselbe Richtung, wie das, worauf ich hinweisen wollte: Man darf sich bei so komplexen Angelegenheiten leider nicht nur auf die Auskunft nur einer Behörde verlassen. In deinem Fall hatte die Sachbearbeiterin zwar Recht, als sie deine konkrete Frage beantwortet hat, denn es ist durchaus möglich, eine rückwirkende Gewerbeanmeldung vorzunehmen ? allerdings hat sie dann entweder nicht weitergedacht oder die Folgen, die das in deinem Fall hatte, vielleicht auch gar nicht gekannt. Ob der Ordnungswidrigkeitsbescheid richtig bzw. rechtmäßig war, kann ich hier jetzt nicht beurteilen und da es ja schon ein paar Wochen her ist, dürfte es auch keinen Sinn mehr haben, damit jetzt noch zum Anwalt zu gehen. Aber dazu ein genereller Hinweis: denk doch mal über eine Rechtsschutzversicherung nach (die gibt es auch speziell für Gewerbetreibende und ich meine zumindest bei einigen Versicherern auch für kleine Gewerbe). Dann könntest du in Zukunft wenigstens in derartigen Fällen einen Anwalt aufsuchen, um gegen solche Ordnungswidrigkeiten vorzugehen.

Im Übrigen klingt dein Posting so, dass du eine umfassende Beratung hinsichtlich einer Selbständigkeit oder Existenzgründung gebrauchen könntest. Es gibt Beratungsstellen verschiedener Art, die hinsichtlich aller Bereiche einer Existenzgründung beraten (es gibt ja vieles zu beachten, wenn man sich selbständig macht, neben den Geschichten mit Finanzamt und Gewerbeamt z.B. möglicherweise auch hinsichtlich der Kranken- und Rentenversicherung usw.). Die Adressen von derartigen Beratungsstellen muss man natürlich auch erst mal kennen, um die rauszufinden könntest du z.B. mal beim Arbeitsamt (pardon: der Arbeitsagentur) nachfragen oder bei deiner örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung, oft kennt man dort entsprechende Anschriften. Auch das Bundeswirtschaftsministerium hat schon mal in Veröffentlichungen auf derartige Beratungsstellen hingewiesen. Ob das Ministerium allerdings z.B. eine Adressenliste hat, weiß ich nicht ? schau doch mal auf deren Internetseite, vielleicht findest du da ja etwas.

Tja und wenn du AGB für einen Internet-Shop erstellen möchtest, kann ich nur Vandam Recht geben, dass du dich was das angeht an einen Anwalt wenden solltest, der sich im Internet-Recht auskennt. Es muss nicht unbedingt ein Fachanwalt sein. In diesem Bereich gibt es nämlich noch nicht so viele Fachanwälte, weil es den Titel ?Fachanwalt für Informationstechnik? (wie es genau heißt) erst seit November 2006 gibt. Aber es wäre schon sinnvoll, dich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, der Internetrecht als Tätigkeitsschwerpunkt hat (und nicht nur als Interessenschwerpunkt) das heißt nämlich, dass er schon einige Zeit auf diesem Gebiet tätig sein muss. Im Übrigen ist meine persönliche Ansicht (die aber nicht unbedingt richtig sein muss), dass man in seine AGB nicht zu viele Regelungen hineinschreiben sollte ? umso weniger kann man falsch machen.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Suche nach kompetenten Helfern!

Gruß,
nanoq
nanoq
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Beitrag von nanoq »

.
Vandam hat geschrieben:Nein, sie ist keine exakte Wissenschaft, die Juristerei.
Da muss ich jetzt aber doch widersprechen, die Juristerei ist sehr exakt - es kommt oft auf jedes einzelne Wort an.

Und außerdem bitte ich darum, Juristen nicht einfach mit Bürokraten in einen Topf zu werfen, das widerstrebt meiner unbürokratischen Juristenseele...
(Wobei ich natürlich zugeben muss, dass es leider doch einige Leute gibt, auf die beides zutrifft)

Schöne Grüße

nanoq
Rainer, Zufall Dorsten
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Beitrag von Rainer, Zufall Dorsten »

hallo booklooker team

"euer Zitat":
"ein kurzes Statement von uns, gerichtet insbesondere
an "Reiner Zufall":

Auf diesen Thread im Forum wurden wir erst durch Beschwerden
von Usern hinsichtlich persönlicher Beleidigungen aufmerksam. "

Gut,für diese Beleidigungen möchte ich bei den Mitgliedern entschuldigen.

Ändert aber nichts an der Tatsache,das auf IHRER Plattform Schwarzanbieter und Steuerhinterzieher unterwegs sind.

UND aufgrund der technischen MÖGLICHKEITEN weiß Booklooker auch davon.

IHR unterstützt Schwarzhändler die den Verbraucher um seine RECHTE betrügen.

wir können uns auch gerne auf DIESER Plattform:

http://www.snakecirty.de/board/forumdis ... orumid=204

weiter unterhalten.

GRUß von RAINER Zufall.
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Beitrag von Rainer, Zufall Dorsten »

:D So,und jetzt sperrt mich!!!!! 8)
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Beitrag von blokk »

nanoq hat geschrieben:.
Vandam hat geschrieben:Nein, sie ist keine exakte Wissenschaft, die Juristerei.
Da muss ich jetzt aber doch widersprechen, die Juristerei ist sehr exakt - es kommt oft auf jedes einzelne Wort an.

Und außerdem bitte ich darum, Juristen nicht einfach mit Bürokraten in einen Topf zu werfen, das widerstrebt meiner unbürokratischen Juristenseele...
(Wobei ich natürlich zugeben muss, dass es leider doch einige Leute gibt, auf die beides zutrifft)

Schöne Grüße

nanoq
Schön, dich hier zu haben
Rainer, Zufall Dorsten
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Beitrag von Rainer, Zufall Dorsten »

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