Eine Anmerkung zu den Shops, bzw. für die Vielanbieter!

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
barbara
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Beitrag von barbara »

Habe ich natürlich auch gemacht (das mit dem Monat). Zum Glück wollen die meisten Leute Bücher ja auch besitzen. Und du hast schon recht, 14 Tage ist auch schon heikel. Ich hatte bei AMA mal drei unkommentierte Rücksendungen innerhalb einer Woche, und zwar neue Bücher, von denen konnte ich nur eines weiterverkaufen, eins war fleckig und eines musste ich erstmal "enträuchern" :twisted:
Daraufhin habe ich erstmal alle Raritäten von der dortigen Webseite genommen, weil ich dachte, dass wird jetzt Standard. Wurde es aber zum Glück nicht, seitdem habe ich kein Buch mehr zurückbekommen, von keiner Webseite und auch nicht aus dem Buchhandel. Ist wohl immer alles ein bisschen Zufall.
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Cassandra
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Beitrag von Cassandra »

mueslifresser hat geschrieben:---------------------------------edit----------------------------

Es ging darum das einige leute jede menge (800 plus) bücher eingestellt haben, den shop nutzen und als privatverkäufer tätig sind. die überlegung ist nun, ob man damit eine reaktion von gewerblichen "konkurenten" in form einer abmahnung bzw. vom finanzamt provoziert. es gibt einige urteile im zusammenhang mit ebay, wo schon bei wesentlich weniger angeboten und verkäufen eine gewerbliches handeln unterstellt wurde mit den entsprechenden konsequenzen.
Hallo,
ich glaube es geht auch bei gewerblichen Anbietern um "Nachhaltigkeit" und "Gewinnerzielung", ich meine damit bei einer einmaligen Verkaufsaktion in Form von Frühjahrsputz oder Haushaltsauflösung fehlt die Nachhaltigkeit.
Anders ist es wohl wenn man andauernd Ware hinzu kauft, um sie wieder zu verkaufen.
Früher galt mal, dass man bis 800 DM mit Nebenjobs steuerfrei (z. b. auf Flohmärkten) hinzu verdienen durfte, ich frage mich was aus dieser Regelung geworden ist.

Wenn ebay-Händler und booklooker-Händler Gewerbe anmelden müssen, und Steuern auf ihre Gewinne abführen müssen, bin ich sehr dafür, dass endlich auf Wochenmärkten und bei Profi-Flohmarkt-Händlern elektronische Registrierkassen (und damit eine korrekte Tagesabrechnung) zur Pflicht werden. Das sollte angeblich zu 2005 oder 2006 eingeführt werden, aber hat man wohl "vergessen". Alle Erlöse auf Wochenmärkten sind daher nicht nachvollziehbar und der Händler kann gegenüber dem Finanzamt angeben was er will! Ich finde das ist eine echte "Lücke", über das sich die Finanzämter mal Gedanken machen sollten. Ich weiß es, da ich mit zwei Markthändlern befreundet bin und der eine verdient viel mehr, als was er als Kleinunternehmer (Imker) verdienen darf.
Rainer, Zufall Dorsten
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Beitrag von Rainer, Zufall Dorsten »

Zitat:"Alle Erlöse auf Wochenmärkten sind daher nicht nachvollziehbar und der Händler kann gegenüber dem Finanzamt angeben was er will!"

Das glaube ich so nicht! :shock:
Der markthändler setzt ja bei seiner Steuererklärung auch die Rechnungen vom Großmarkt ab. :D

gruß rainer
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Rainer, Zufall Dorsten
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Beitrag von Rainer, Zufall Dorsten »

8) 8) 8)
hier mal ein wirklich sehr "privater"Anbieter:

http://www.booklooker.de/app/profile.ph ... ID=3271896

13580 Bücher im Angebot

wer glaubt wird seelig.und wer backt wird meh... :roll:
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Rainer, Zufall Dorsten
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Beitrag von Rainer, Zufall Dorsten »

und der nächste: 8)

https://www.booklooker.de/app/profile.p ... ID=3297799

8500 bücher im angebot,alles privat!! :roll:
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Rainer, Zufall Dorsten
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Beitrag von Rainer, Zufall Dorsten »

:roll:
mal nachreiche,aus seinen Agbs:

Haben Sie Fragen, einfach mailen, auch was Zusammenfassung mehrerer Sendungen betrifft. z.B. (ebay, booklooker u. amazon, zur zt. 12.000 Angebote, unter www.amazon.de/seller/fp7850.

jaja alles sehr privat!!! 8)

bescheißt die käufer um ihre rechte,aber ist ja egal,hauptsache Booklooker bekommt die Provision.

hallo Booklooker Team!!!
Im Interesse aller ordentlich arbeitenden Händler,schmeißt diese Schwarzarbeiter endlich raus!! 8)
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Yumo
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Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

hallo Booklooker Team!!!
Im Interesse aller ordentlich arbeitenden Händler,schmeißt diese Schwarzarbeiter endlich raus!!
Ich versteh die Aufregung nicht so ganz, klingt ein wenig nach "Futterneid".
Wie schon mehrfach hier diskutiert, scheint es beim Verkauf von Büchern eine Art Grauzone zu sein - die Meinungen gehen darüber auseinander, ab wann man Gewerbe anmelden sollte, um zumindest Ärger mit dem FA zu vermeiden. Ein Urteil diesbezüglich gibt es momentan jedenfalls noch nicht.
Manche lesen eben viel und haben deswegen entsprechend viele Bücher gekauft. Dann kann es durchaus sein, daß man mehr als 10.000 Bücher hat, ohne daß man Bücher ausschließlich zum Verkauf dazu erworben hat. Sicher wirkt es recht merkwürdig, wenn jemand auf mehreren Plattformen gleichzeitig anbietet und sehr viele Bücher hat. Aber nur deswegen unseriöse Absichten zu unterstellen, finde ich etwas voreilig.
Außerdem hat der a-VK "fp7850" Kleingewerbe angemeldet. Wenn er dann Interessenten auf andere Plattformen aufmerksam macht, bei denen er auch anbietet, finde ich das letztlich gar nicht mal so schlimm - so werden schließlich auch potentielle K auf bl aufmerksam. Dem Auszug zufolge bietet er schließlich nur an, Bestellungen aus verschiedenen Plattformen zusammen zu verschicken. Auch daran kann ich nichts unlauteres erkennen.
Wie bei fast allem liegt die Interpretation wohl im Auge des Betrachters.
Yumo
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Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

Nachtrag:

Ich habe soeben bei meinem zuständigen Finanzamt angerufen. Hier habe ich die Auskunft erhalten, daß man erst ab einem Jahresumsatz von 17.000 ? Gewerbe anmelden müsse. Wieviele Bücher man dabei anbietet, ist völlig irrelevant, die Erlöse sind ausschlaggebend. Alle Erlöse durch den Verkauf, die unter dem o.g. Betrag liegen, fallen demnach unter die "Kleinbetragsgrenze", dies die Auskunft vom FA.
barbara
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Beitrag von barbara »

Oh je, wenn dich da die Dame vom FA nicht falsch verstanden hat - die 17.000 EUR Jahresumsatz sind nämlich exakt die Grenze für die Umsatzsteuerpflicht - darunter ist man als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Zu dem Thema "Gewerbe anmelden" gibt im Internet ganz andere Meinungen.

Ich gebe dir insoweit recht, dass man aus der Menge der angebotenen Bücher nicht unbedingt auf gewerbliche Tätigkeit schließen kann. Wir haben über 10.000 private Bücher - wenn unsere Erben die eines Tages verkaufen wollen, glaubt ihnen auch kein Mensch, dass sie kein Gewerbe haben.
Yumo
Beiträge: 6810
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

Oh je, wenn dich da die Dame vom FA nicht falsch verstanden hat - die 17.000 EUR Jahresumsatz sind nämlich exakt die Grenze für die Umsatzsteuerpflicht - darunter ist man als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Zu dem Thema "Gewerbe anmelden" gibt im Internet ganz andere Meinungen.
Nun ja, ich habe explizit danach gefragt, ab wann man Gewerbe anmelden müsse. Auf ihre Frage, wie hoch der Umsatz sei, lautete die Antwort, daß ich mir bei der von mir genannten Summe keine Gedanken zu machen brauche, dies würde unter die Kleinbetragsgrenze fallen.
Natürlich habe ich daraufhin nachgefragt, ab wann Gewerbe angemeldet werden müsse. Sie nannte dann den Umsatz von 17.000 ?/p.a.. Auf alle Fälle sagte sie, daß es auf die Menge der Bücher nicht ankäme, sondern nur auf den Umsatz.
blokk
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Wohnort: Petershagen

Beitrag von blokk »

Yumo hat geschrieben:
Oh je, wenn dich da die Dame vom FA nicht falsch verstanden hat - die 17.000 EUR Jahresumsatz sind nämlich exakt die Grenze für die Umsatzsteuerpflicht - darunter ist man als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Zu dem Thema "Gewerbe anmelden" gibt im Internet ganz andere Meinungen.
Nun ja, ich habe explizit danach gefragt, ab wann man Gewerbe anmelden müsse. Auf ihre Frage, wie hoch der Umsatz sei, lautete die Antwort, daß ich mir bei der von mir genannten Summe keine Gedanken zu machen brauche, dies würde unter die Kleinbetragsgrenze fallen.
Natürlich habe ich daraufhin nachgefragt, ab wann Gewerbe angemeldet werden müsse. Sie nannte dann den Umsatz von 17.000 ?/p.a.. Auf alle Fälle sagte sie, daß es auf die Menge der Bücher nicht ankäme, sondern nur auf den Umsatz.
Hat Barbara aber Recht - die 17.000 Euronen sind die Schallgrenze zur Mehrwertsteuerpflicht.
Anmeldepflichtig ist dagegen jede Tätigkeit, die auf Dauer eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Es gibt in dieser Richtung schon jede Menge Urteile, die zwar nicht alle exakt in die gleiche Richtung gehen. Dabei sollte man aber nicht vergessen, dass erstens die meisten Verfahren aus Abmahnungen entstanden sind und somit unter das Wettbewerbsrecht fallen und zweitens das Finanzamt immer wissen will, womit wir unsere Brötchen verdienen. Ob sich daraus eine Steuerpflicht ergibt, liegt einzig in der Entscheidung des Finanzamtes.
Rainer, Zufall Dorsten
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Beitrag von Rainer, Zufall Dorsten »

:roll:
von yumo:..Ich versteh die Aufregung nicht so ganz, klingt ein wenig nach "Futterneid".

kleine Anmerkung von mir,14000 Bücher ist kein Papenstiel,alleine die lagerung braucht etwa 60 qm Grundfläche.

für die Organisation und Verwaltung von 14000 Büchern brauchst du mindestens 2 Mitarbeiter.

ich werde ab heute hier in diesem Forum täglich einen privat gewerblichen
Verkäufer anprangern bis Booklooker endlich diese Anbieter auf ihre Pflichten hinweißt. 8)
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Rainer, Zufall Dorsten
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Beitrag von Rainer, Zufall Dorsten »

yumo...dein ZITAT

Außerdem hat der a-VK "fp7850" Kleingewerbe angemeldet.

Woher hast du diese Erkennis??? :shock:

fp7850 (Deutschland, Privatanbieter)

ich habe vor einigen Wochen bei ihm gekauft,Kontonummer und Anschrift liegt mir vor,Abmahnung durch meinen RA ist raus. :D
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Rainer, Zufall Dorsten
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Wohnort: links der lippe

Beitrag von Rainer, Zufall Dorsten »

die nächste :roll:

https://www.booklooker.de/app/detail.ph ... sortOrder=

5132 bücher im angebot,natürlich PRIVATVERKÄUFER

ja nee iss klar 8)
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Yumo
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Beitrag von Yumo »

Außerdem hat der a-VK "fp7850" Kleingewerbe angemeldet.

Woher hast du diese Erkennis???
Da dein Link nicht funktioniert hat, habe ich in der Suchmaske den Namen des Anbieters eingegeben und es wurden die AGBs des Nutzers angezeigt.
ich werde ab heute hier in diesem Forum täglich einen privat gewerblichen
Verkäufer anprangern bis Booklooker endlich diese Anbieter auf ihre Pflichten hinweißt.
und
ich habe vor einigen Wochen bei ihm gekauft,Kontonummer und Anschrift liegt mir vor,Abmahnung durch meinen RA ist raus.
Das lasse ich lieber unkommentiert, du zeigst damit deutlich genug, wes Geistes Kind du bist.
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