Büchersendung mit Versandverlust Schadensersatzforderung höher als Kaufpreis

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Bücheropa
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Büchersendung mit Versandverlust Schadensersatzforderung höher als Kaufpreis

Beitrag von Bücheropa »

Hallo
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe ein älteres Buch für einen relatif günstigen Preis (18 Euro) verkauft, da es nicht mehr besonders gut erhalten war. Dieses ging jedoch auf dem Versandweg verloren ( Büchersendung). Ich habe dem Kunden entsprechend meiner Verpflichtung als gewerblicher Händler den Kaufpreis in voller Höhe zurückerstattet, Er möchte jedoch jetzt eine Entschädigung von 230 Euro, da das Buch angeblich soviel wert wäre. Neue Stadtbaukunst München. Der Buchrücken war bei diesem Buch gebrochen also war es nicht mehr stabil, es war auch kein Sammlerstück mehr, daher der günstige Preis. Kann ein Kunde solch einen Fantasiepreis festsetzen ( die Bücher werden so um die 100 - bis 140 Euro gehandelt ( aber in einem weit besseren Zustand). Oder hat er nur Anspruch auf den Kaufpreis. Ich wäre für einen Meinung oder einen konkreten Hinweis sehr dankbar
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Aristo
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Re: Büchersendung mit Versandverlust Schadensersatzforderung höher als Kaufpreis

Beitrag von Aristo »

Ähhh?
Also rein rechtlich habe ich keine Ahnung, aber würde mal sagen: 18 Euro und meinetwegen noch die gezahlten Versandkosten und gut is.
Was ich gerade über den Käufer denke, behalte ich lieber für mich 8)
Gruß - Aristo

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spiralnebel111
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Re: Büchersendung mit Versandverlust Schadensersatzforderung höher als Kaufpreis

Beitrag von spiralnebel111 »

Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen, er versucht es einfach!
Ich wette das Buch ist ordnungsgemäß angekommen!
williwu
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Re: Büchersendung mit Versandverlust Schadensersatzforderung höher als Kaufpreis

Beitrag von williwu »

Also, die Rückzahlung des Kaufpreises und der Versandkosten sind Gewährleistung. Alles, was darüber hinaus geht, wäre Schadensersatz.
Und darum musst du dir keine Sorgen machen.
Erstens müsstest du vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Hast du nicht.
Und das auch noch widerrechtlich. Hast du nicht.
Du müsstest überhaupt einen Schaden angerichtet haben. Hast du nicht.
Und wenn überhaupt, soll der Käufer sich an die Post wenden. Sag ihm, das gibt nichts und gut ist.
Bei so einem Quatsch besteht natürlich die Gefahr, dass der Typ das Buch erhalten hat und vom Zustand enttäuscht war, weil er sich womöglich einen gewinnbringenden Weiterverkauf erhofft hat.
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spiralnebel111
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Re: Büchersendung mit Versandverlust Schadensersatzforderung höher als Kaufpreis

Beitrag von spiralnebel111 »

williwu hat geschrieben: Bei so einem Quatsch besteht natürlich die Gefahr, dass der Typ das Buch erhalten hat und vom Zustand enttäuscht war, weil er sich womöglich einen gewinnbringenden Weiterverkauf erhofft hat.
Das dachte ich auch: da hat sich jemand die Hände zu früh gerieben...
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Aristo
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Re: Büchersendung mit Versandverlust Schadensersatzforderung höher als Kaufpreis

Beitrag von Aristo »

Das war es, was ich mir auch so dachte .... wer weiß, wer weiß :shock:
Gruß - Aristo

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williwu
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Re: Büchersendung mit Versandverlust Schadensersatzforderung höher als Kaufpreis

Beitrag von williwu »

Aristo hat geschrieben:... wer weiß, wer weiß :shock:
Erst einmal der § 447 BGB: Nicht erschrecken bei Begriffen wie "Erfüllungsort" und "anderer Ort". "Erfüllungsort" ist der Sitz des Verkäufers (je nachdem das Zuhause oder der Betrieb), jeder andere Ort ist der "andere Ort". Bei einem Versendungskauf (wie über bl üblich) will der Käufer die Lieferung an einen anderen Ort, nämlich an seinen Wohnort (oder sonstwohin).
Die Gefahr des Untergangs (so heißt das schwarze Loch bei der Post, in dem einige Bücher und Filme von bl verschwinden) trägt der Käufer ab Übergabe der Ware an die Post durch den Verkäufer. Es sei denn, der Käufer hat auf seine Kosten ausdrücklich eine andere Versandart vorgegeben, und der Verkäufer hält sich nicht dran.

Auch hier noch zur Beruhigung ein paar Erläuterungen dazu: http://www.jura-basic.de/aufruf.php?fil ... sandrisiko
Bücheropa
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Re: Büchersendung mit Versandverlust Schadensersatzforderung höher als Kaufpreis

Beitrag von Bücheropa »

Hallo
dieses Szenario gilt nur für private Verkäufer, ich bin ein gewerblicher Händler, da sind die gesetzmäsigkeiten etwas anders, aber totzdem vielen Dank
tzgermany
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Re: Büchersendung mit Versandverlust Schadensersatzforderung höher als Kaufpreis

Beitrag von tzgermany »

williwu hat geschrieben:Erst einmal der § 447 BGB: Nicht erschrecken bei Begriffen wie "Erfüllungsort" und "anderer Ort". "Erfüllungsort" ist der Sitz des Verkäufers (je nachdem das Zuhause oder der Betrieb), jeder andere Ort ist der "andere Ort". Bei einem Versendungskauf (wie über bl üblich) will der Käufer die Lieferung an einen anderen Ort, nämlich an seinen Wohnort (oder sonstwohin).
Die Gefahr des Untergangs (so heißt das schwarze Loch bei der Post, in dem einige Bücher und Filme von bl verschwinden) trägt der Käufer ab Übergabe der Ware an die Post durch den Verkäufer. Es sei denn, der Käufer hat auf seine Kosten ausdrücklich eine andere Versandart vorgegeben, und der Verkäufer hält sich nicht dran.
Bücheropa hat geschrieben: dieses Szenario gilt nur für private Verkäufer, ich bin ein gewerblicher Händler, da sind die gesetzmäsigkeiten etwas anders, aber totzdem vielen Dank
Nämlich gemäß § 474 IV BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/474.html
Privater Account eines Verkäufers im Nebengewerbe.
williwu
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Re: Büchersendung mit Versandverlust Schadensersatzforderung höher als Kaufpreis

Beitrag von williwu »

Bücheropa hat geschrieben:dieses Szenario gilt nur für private Verkäufer, ich bin ein gewerblicher Händler, da sind die gesetzmäsigkeiten etwas anders, aber totzdem vielen Dank
Das stimmt, so weit es die Gewährleistung und den Gefahrenübergang betrifft. Aber das heißt nicht, dass für gewerbliche Verkäufer § 447 nicht gilt, er ist lediglich durch § 474 ergänzt worden. Aber nicht zum Bereich des Schadensersatzes.
Und da bleibt es dabei: Es muss erst einmal ein Schaden vorliegen. Die Sache mit dem Weiterverkauf kann nicht geltend gemacht werden, da es dann kein Verbrauchsgüterkauf (zum Begriff des Verbrauchers siehe § 13 BGB) wäre, und dann wäre wieder § 447 allein einschlägig.
Darüber hinaus hat der Unternehmer sicherlich auch AGB, in denen er die Haftung und damit mögliche Schadensersatzansprüche auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Und das gilt auch bei § 474.
Dreh- und Angelpunkt ist aber der Schaden, der entstanden sein soll. Und den kann man sich kaum durch eigene Wertfantasien selbst zaubern.
mausi44
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Re: Büchersendung mit Versandverlust Schadensersatzforderung höher als Kaufpreis

Beitrag von mausi44 »

Bücheropa hat geschrieben:Hallo
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe ein älteres Buch für einen relatif günstigen Preis (18 Euro) verkauft, da es nicht mehr besonders gut erhalten war. Dieses ging jedoch auf dem Versandweg verloren ( Büchersendung). Ich habe dem Kunden entsprechend meiner Verpflichtung als gewerblicher Händler den Kaufpreis in voller Höhe zurückerstattet, Er möchte jedoch jetzt eine Entschädigung von 230 Euro, da das Buch angeblich soviel wert wäre. Neue Stadtbaukunst München. Der Buchrücken war bei diesem Buch gebrochen also war es nicht mehr stabil, es war auch kein Sammlerstück mehr, daher der günstige Preis. Kann ein Kunde solch einen Fantasiepreis festsetzen ( die Bücher werden so um die 100 - bis 140 Euro gehandelt ( aber in einem weit besseren Zustand). Oder hat er nur Anspruch auf den Kaufpreis. Ich wäre für einen Meinung oder einen konkreten Hinweis sehr dankbar
Hallo,

hast du das Buch hier oder bei bei Amazon verkauft?
Derselbe Thread steht auch dort im Verkäuferforum.
Nur,daß dort ein Schadenersatz von 250,-€ verlangt wird...
Und natürlich unter anderem Verkäufernamen.
tzgermany
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Re: Büchersendung mit Versandverlust Schadensersatzforderung höher als Kaufpreis

Beitrag von tzgermany »

williwu hat geschrieben:Das stimmt, so weit es die Gewährleistung und den Gefahrenübergang betrifft. Aber das heißt nicht, dass für gewerbliche Verkäufer § 447 nicht gilt, er ist lediglich durch § 474 ergänzt worden. Aber nicht zum Bereich des Schadensersatzes
Das stimmt, allerdings regelt § 447 I ohnehin keinen Schadensersatz. Aus § 447 selbst könnte sich ein Schadensersatzanspruch nur aus Absatz 2 ergeben. Der ist aber ohnehin nicht einschlägig, wenn nicht mit einer anderen Versandart verschickt wurde, als bezahlt wurde. Daher kommt es diesbezüglich gar nicht darauf an, ob ein Schaden entstanden ist. Außerdem ist er wegen § 474 V 2 nicht anwendbar.
Aus §§ 447 I, 474 II, IV folgt zunächst einmal nur, dass der Gefahrübergang noch nicht erfolgt ist. Folge davon ist wiederum, dass der Kaufpreis nach § 326 IV zu ersetzen ist, weil die Leistung unmöglich i.S.d. § 275 I geworden ist, aber keine darüber hinausgehenden Schäden.

Schadensersatzansprüche könnten sich aber aus anderen Normen ergeben. Es ließe sich durchaus argumentieren, dass ein Schaden durch den Verlust entstanden ist, wenn das Buch tatsächlich einen höheren Wert hat. Dafür kommt es darauf an, ob aus den entsprechenden Normen auf das positive oder das negative Interesse zu haften ist. Wäre auf das positive Interesse zu haften, wäre evtl. ein solcher Schaden zu ersetzen. Wie weiter oben aber bereits erwähnt, setzen diese Normen in aller Regel Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus, der beim Versand wie gewünscht nicht anzunehmen ist.
Privater Account eines Verkäufers im Nebengewerbe.
Bücheropa
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Re: Büchersendung mit Versandverlust Schadensersatzforderung höher als Kaufpreis

Beitrag von Bücheropa »

Ich denke mein Freund ist auch tätig, ich vermute das er ebenfalls gewerblich tätig ist und bùcher über einem anderen Acount privat erwirbt. Ich habe mich auch schon in die Sicht eines Käufers versetzt, er wird das halt umgedreht
machen.
Ich hatte diese Buch zuerst bei bookloker dann bei ebay, aber amzon ist mir neu
mausi44
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Re: Büchersendung mit Versandverlust Schadensersatzforderung höher als Kaufpreis

Beitrag von mausi44 »

Mich wundert nur,daß dort praktisch derselbe Text,nur mit anderen Summen steht und es sich nach der Beschreibung nach um denselben Artikel handelt... :roll:
Bücheropa
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Re: Büchersendung mit Versandverlust Schadensersatzforderung höher als Kaufpreis

Beitrag von Bücheropa »

Ich habe mich eben dort angemeldet, und bereits eine Antwort dort gesehen, also bei mir verlangt er 230€, aber er reicht mir großzügig 20 Euro Nachlass ein, vermutlich die Diskrepanz, dass es sich hier um einen Geier handelt, ist mir allemal bewusst.
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