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"Verjährungsfrist"

Verfasst: Mo 21. Aug 2006, 11:12
von rororos
Wie lange würdet Ihr ein Buch aufheben, das zwar bezahlt wurde, die Sendung jedoch als unzustellbar zurückkam. Die Bestellerin wurde per E-Mail informiert, und das Ganze liegt nun beinahe ein ganzes Jahr zurück.

Zweiter Fall, der auch schon fast ein Jahr zurückliegt: Es wurde nur ein Teilbetrag überwiesen, Rest wurde angekündigt, kam aber nie. Wann ist das denn "verjährt", d.h. wann kann ich das Buch wieder neu zum Verkauf anbieten?

Verfasst: Mo 21. Aug 2006, 11:23
von elbroto
Moralisch geshen würd ich s machen


hast Du jeweils gemahnt?

Verfasst: Mo 21. Aug 2006, 11:27
von bienwald
klicke mal hier:
http://www.juraforum.de/forum/t29638/s.html

da kannst du deine Frage stellen. Ich habe im BGB grade nichts passendes gefunden.

Ich würde aber in deinem Fall Meldung an BL machen und die Sache vergessen. Bzw. wenn die Bankverbindung bekannt ist, den Kaufpreis zurückerstatten, dann dürfte nichts passieren.
Im zweiten Fall sehe ich das auch klar. Ist noch dein Eigentum, Käufer hat den Restpreis nicht bezahlt. - Die Anzahlung würde ich rücküberweisen und fertig.