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Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
blokk
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Beitrag von blokk »

Somit hat der Verkäufer also schlimmstenfalls immer die Looser-Karte ?*grübel
elbroto

Beitrag von elbroto »

Ich sehe das aus Verbrauchersicht...und finde die derzeitige Rerchtslage passend. Außerdem: Wer als Verkäufer ein reines Gewissen hat braucht sich vor der verbraucherfreundlichen Regelung nicht fürchten ;)
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antje
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Beitrag von antje »

elbroto hat geschrieben:Ich sehe das aus Verbrauchersicht...und finde die derzeitige Rerchtslage passend. Außerdem: Wer als Verkäufer ein reines Gewissen hat braucht sich vor der verbraucherfreundlichen Regelung nicht fürchten ;)
Und was, lieber el, passiert, wenn sich der Verbraucher genau auf diese Rechte stürzt und behauptet, er habe die Ware nicht bekommen??? Du hast als Verkäufer doch entweder nur die Möglichkeit, 1. - alles versichert zu versenden, und dann entweder dem Kunden die Kosten dafür aufzubürden und nichts zu verkaufen, weil niemand ein Buch für 2 Euro bestellt, wenn er dann 4 Euro Versandkosten bezahlen soll, oder aber die Versandkosten zum großen Teil selber zu tragen, wobei das im o. g. Fall ein Verlustgeschäft ohnegleichen wird, oder
2. - verbraucherfreundlich, weil günstig zu verkaufen und das Risiko in Kauf zu nehmen, evtl. völlig betrogen zu werden, weil sich überhaupt nicht nachvollziehen lässt, ob das Buch nun angekommen ist oder nicht - genauso wie beim Widerrufsrecht.

Was auch passiert, du hast als gewerblicher Verkäufer immer die A***-karte, und das finde ich ganz und gar nicht in Ordnung!!!
Viele Grüße, Antje
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antje
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Beitrag von antje »

Ich hab jetzt folgendes in meinen AGB drinstehen:

Versandkosten:

Die Versandkosten staffeln sich wie folgt: (alle Preise in ?, Gewicht in g einschließlich Verpackung, Versand durch die Deutsche Post oder mit Hermes). Sollte eine andere Versandart gewünscht werden, erhöhen sich die Kosten zu Lasten des Käufers entsprechend.


Und dann folgt die Aufstellung meiner Versandkosten wie auf jeder Angebotsseite meiner Bücher.

Das habe ich so stehen lassen, um vorzubeugen, falls ein Kunde mal auf die Idee kommen sollte, er wolle das aber per UPS oder so haben, weil das schneller geht, und dann natürlich für den Preis, der in den AGB steht.

Ich hoffe, das ist jetzt so in Ordnung, oder ist das wieder zu verbraucherfeindlich???? :shock:
Viele Grüße, Antje
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Spinnweb
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Beitrag von Spinnweb »

Moin zusammen.

Verbraucherschutz ist schon eine wichtige Sache. Ich kann als Käufer nicht in meiner Kalkulation die Summe x? durch verlorene oder unbrauchbare Sendungen berücksichtigen und bei jedem Einkauf den entsprechenden Anteil vom Kaufpreis abziehen. Der Verkäufer kann bei seiner Preisgestaltung entsprechende Verluste einbeziehen.
Verbraucherschutz kann man als eine Art Versicherung verstehen in die die Gemeinschaft der Verbraucher ihren Beitrag über den Preis einzahlt. Und wie bei allen anderen Versicherungen bezahlt der Verbraucher auch den Missbrauch.
Der "Gegner" der Händler ist nicht der Verbraucher sondern die Konkurrenz. Und da als besondere Qualität der Privatanbieter, der, weil er keinen Schutz bieten muss, seine Preise niedriger halten kann. Dieser Nachteil kann für den gewerblichen Verkäufer zum Vorteil werden wenn er nicht nur, wie vorgeschrieben, darauf hinweist, sondern zusätzlich damit wirbt, dass man ein Wiederrufsrecht, einen "versicherten" Transport und Gewährleistung bietet.
blokk
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Beitrag von blokk »

Spinnweb hat geschrieben:Moin zusammen.
Verbraucherschutz kann man als eine Art Versicherung verstehen in die die Gemeinschaft der Verbraucher ihren Beitrag über den Preis einzahlt. Und wie bei allen anderen Versicherungen bezahlt der Verbraucher auch den Missbrauch.
Der "Gegner" der Händler ist nicht der Verbraucher sondern die Konkurrenz. Und da als besondere Qualität der Privatanbieter, der, weil er keinen Schutz bieten muss, seine Preise niedriger halten kann. Dieser Nachteil kann für den gewerblichen Verkäufer zum Vorteil werden wenn er nicht nur, wie vorgeschrieben, darauf hinweist, sondern zusätzlich damit wirbt, dass man ein Wiederrufsrecht, einen "versicherten" Transport und Gewährleistung bietet.
Na dein Wort mal in Gottes Ohr :wink:
Du hast doch sicher auch schon von der "Geiz ist geil"-Werbung gehört, oder?
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antje
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Beitrag von antje »

Da stimme ich dir zu, blokk!

@spinnweb: Natürlich muss Verbraucherschutz sein, denn selbstverständlich gibt es auch einige schwarze Schafe unter den Händlern, das ist klar.

Aber so, wie das im Moment im Internet gehandhabt werden muss (von Gesetzgeber und Gerichten her), ist der Händler seinen Kunden u. U. ausgeliefert. Natürlich kann er das auf die Preise aufschlagen, aber ist er dann noch konkurrenzfähig? Wie du schon richtig bemerkt hast, brauchen Privatverkäufer diese Schutzmechanismen nicht (was auch gut ist) und können günstiger anbieten - daher ist die Konkurrenzfähigkeit wohl eher dahin.

Also, Verbraucherschutz - auch und gerade bei Internethandel, unbedingt ja. Aber übertreiben muss man auch nix.
Viele Grüße, Antje
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blokk
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Beitrag von blokk »

Heute erhielt ich die Mail eines Käufers, in der als Fußnote folgendes vermerkt war :
Ich untersage jedwede Speicherung meiner Person bzw. meiner Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche Zustimmung. § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
Ich untersage die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
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Wieweit soll das eigentlich noch gehen? :|
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