Wer hat das Urheberrecht bei eigenen Fotos von Büchern?

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Aristo
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Wer hat das Urheberrecht bei eigenen Fotos von Büchern?

Beitrag von Aristo »

Ich habe mal eine allgemeine Frage, die sich gerade auf einer anderen Plattform auftat ...

Wenn ich im Internet Fotos von Büchern veröffentliche, die ich gern vorstellen oder verkaufen möchte: Verstößt das gegen das Urheberrecht?
Konkret wollte jemand in FB in einer Gruppe ein Buch vorstellen und hat es quasi auf seinem Küchentisch fotografiert ...
Die Angaben zum Autor und Verlag waren ja ersichtlich.
Die Gruppenadmins haben die Bildveröffentlichung mit Hinweis auf das Urheberrecht untersagt, der musste stattdessen einen Link auf den A***** einstellen.

Wie verhält es sich hier bei Booklooker, wenn ich eigene Fotos der Bücher einstelle, die ich verkaufen möchte - zwengs genauer Zustandsbeschreibung?

Manchmal frag ich mich grad, was darf ich eigentlich überhaupt noch veröffentlichen ... :roll:
Zuletzt geändert von Aristo am Do 28. Nov 2019, 16:06, insgesamt 1-mal geändert.
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spiralnebel111
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Re: Urheberrecht bei eigenen Fotos von Büchern?

Beitrag von spiralnebel111 »

Es gibt mindestens ein Forum, da schreibt das Forum (!) vor, dass man mit Abazock verlinken muß. Das geht so weit, dass man alle drei (?) Posts wenigstens einen Titel mit Autor nennen muß, wenn man dort bleiben will. Ich glaube der wird dann automatisch verlinkt, weiß es nicht genau, denn natürlich bin ich nicht geblieben. Kann gut sein, daß es beim Fratzenbuch genauso gehandhabt wird. Kann man die Admins nicht fragen, was das soll?
Und natürlich hat Armazong kein Urheberrecht auf die Bücher, das ist einfach Unsinn! Oder Betrug, wie man's nimmt.
Im Gegenteil, Du hast das Recht auf Deine Fotos, die Du selber gemacht hast!
Sammlerkabinett
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Re: Urheberrecht bei eigenen Fotos von Büchern?

Beitrag von Sammlerkabinett »

Es hängt von den jeweiligen Gruppenregeln ab, was erlaubt ist und was Postings anbetrifft. Generell gilt das Urheberrecht auf selbstaufgenomme Bilder. Manchmal hilft es die Gruppenregeln zu lesen.
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Aristo
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Re: Urheberrecht bei eigenen Fotos von Büchern?

Beitrag von Aristo »

Sammlerkabinett hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 11:34 Es hängt von den jeweiligen Gruppenregeln ab, was erlaubt ist und was Postings anbetrifft. Generell gilt das Urheberrecht auf selbstaufgenomme Bilder. Manchmal hilft es die Gruppenregeln zu lesen.
Das mit den Gruppenregeln mag ja sein, da kann man als Admin einer FB-Gruppe ja quasi reinschreiben, was man möchte.
Wie ist es aber tatsächlich rechtlich?
Kann der Fotograf (oder der Admin) abgemahnt werden, wenn man ein selbstgemachtes Foto von einem Buch einstellt, das man toll findet und den Mitgruppis vorstellen möchte? Unterliegt die Abbildung eines Buchcovers dem Urheberrecht? Ich würde sagen, nein, aber finde nix verbindliches im Netz dazu.
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Aristo
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Re: Urheberrecht bei eigenen Fotos von Büchern?

Beitrag von Aristo »

spiralnebel111 hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 06:00 Kann man die Admins nicht fragen, was das soll?
Die haben (auch) keine Ahnung und sind übervorsichtig, würde ich sagen.
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Sammlerkabinett
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Re: Urheberrecht bei eigenen Fotos von Büchern?

Beitrag von Sammlerkabinett »

Die Abbildung eines Buches, dass selber aufgenommen wurde unterliegt dem Urheberrecht. Einige Plattformen wie Amaschön, Die Bucht und auch BL verwenden daher Stockphotos, die bereitgestellt werden und somit nicht unter das Urheberrecht fallen und verwendet werden dürfen.
Das kopieren und einfügen von Photos anderer Verkäufer ist generell verboten, sofern sie nicht schriftlich zustimmen.
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Aristo
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Re: Urheberrecht bei eigenen Fotos von Büchern?

Beitrag von Aristo »

Sammlerkabinett hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 21:47 Die Abbildung eines Buches, dass selber aufgenommen wurde unterliegt dem Urheberrecht. Einige Plattformen wie Amaschön, Die Bucht und auch BL verwenden daher Stockphotos, die bereitgestellt werden und somit nicht unter das Urheberrecht fallen und verwendet werden dürfen.
Das kopieren und einfügen von Photos anderer Verkäufer ist generell verboten, sofern sie nicht schriftlich zustimmen.
Dass man nicht kopieren darf, ist klar, und Quatsch ist es auch, denn ich möchte ja den Zustand "meines" Buches beschreiben und zeigen, das ich zum Verkauf anbiete.

Noch mal zur Klarheit: Bei wem liegt denn nun das Urheberrecht?
Bei mir als Fotografen des Buches?
Beim Autor des Buches?
Beim Verlag?
Oder ... ???

Das war eigentlich meine Frage.
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Rotfeder
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Re: Wer hat das Urheberrecht bei eigenen Fotos von Büchern?

Beitrag von Rotfeder »

Meinem subjektiven Empfinden nach kann das Urheberrecht da nicht greifen. Das Cover ist ja lediglich die äußere Hülle - die das Buch in allen möglichen Medien präsentiert (Katalogen, Internet, Lokalpresse, Fernsehen) und ja auch in der Buchhandlung offen ausliegt.

Auf einer Verlags-Homepage (Anaconda, andere Verlage mögen vergleichbare Rechtsbedingungen haben) findet man dazu Folgendes:

[Zitat]
Rechtliche Hinweise/Urheberrechtshinweise:
1.) Coverdaten dürfen ausschließlich im Rahmen der Rezension des jeweiligen Buches verwendet werden.
2.) Cover dürfen nicht verändert werden, Bildmotive nicht vom Cover gelöst werden, Cover müssen in der
Originalgestaltung verwendet werden.
3.) Innenseiten dürfen nur nach vorheriger Absprache verwendet werden
[Zitat Ende]

Das wäre mit deinem Beispieles also konform.

Außerdem darf ich schließlich auch mein Mofa, mein Sportboot und meinen Hubschrauber fotografieren und damit im Internet prahlen. :D Alles bezahlt und mein Besitz. :D

Vielleicht hat Faceb*** in seinen AGBs gesonderte Klauseln, die eine Verlinkung zu Ama*** verlangen? Aus geschäftlichen Gründen?
Sammlerkabinett
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Re: Wer hat das Urheberrecht bei eigenen Fotos von Büchern?

Beitrag von Sammlerkabinett »

Das Urheberrecht regelt klar, dass die Rechte am Bild/ Photo beim Urheber liegen, der es aufgenommen hat. https://www.urheberrecht.de/fotos/
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Aristo
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Re: Wer hat das Urheberrecht bei eigenen Fotos von Büchern?

Beitrag von Aristo »

Rotfeder hat geschrieben: Do 28. Nov 2019, 19:39 Vielleicht hat Faceb*** in seinen AGBs gesonderte Klauseln, die eine Verlinkung zu Ama*** verlangen? Aus geschäftlichen Gründen?
Das ist keine Frage von FB, sondern der einzelnen Gruppe. Es handhabt tatsächlich jeder Gruppenadmin dort anders.
Ein Beitrag mit einem Buchfoto wird von den einen erlaubt, der andere verbietet das Veröffentlichen des Fotos.

Wie gesagt - ich bin der Ansicht, hier wird aus "Angst" mehr verboten als nötig.

DANKE erstmal für die Ausführungen hier! :D
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digitalis
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Re: Urheberrecht bei eigenen Fotos von Büchern?

Beitrag von digitalis »

Sammlerkabinett hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 21:47 ...Einige Plattformen wie Amaschön, Die Bucht und auch BL verwenden daher Stockphotos, die bereitgestellt werden und somit nicht unter das Urheberrecht fallen und verwendet werden dürfen. ...
Ebay macht das nicht, wenn es sich um gebrauchte Bücher handelt. Bei denen werden die Bilder der Anbietenden verwendet.
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spiralnebel111
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Re: Wer hat das Urheberrecht bei eigenen Fotos von Büchern?

Beitrag von spiralnebel111 »

Also noch mal zum Mitschreiben:
1. Wenn Du ein Foto machst von einem Buch und es einstellst, verletzt Du keine Urheberrechte. (Du behauptet ja nicht, das Buch geschrieben oder gestaltet zu haben, sondern nur, daß Du es fotografiert hast - und das hast Du ja).
2. Wenn jemand anders dann Dein Foto klaut und für seine Bücher benutzt, dann verletzt er die Urheberrechte. Nämlich Deine.

Alles andere sind Eigentümlichkeiten oder Vorschriften der Webseiten (oder Admins und so weiter). Und sonst nichts.
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Aristo
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Re: Wer hat das Urheberrecht bei eigenen Fotos von Büchern?

Beitrag von Aristo »

Ich habe jetzt von einer Admine dieser Gruppe einen Link bekommen, den ich recht interessant finde.
Insofern tun Admins solcher Gruppen wohl doch gut dran, vorsichtig zu sein ...

guckstu hier

Uns hier in den Verkaufsplattformen betrifft es eher nicht.
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