ab sofort: kostenlose Selbstbedienung bei ebay (LG Berlin)!

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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noname
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Registriert: Mi 18. Jan 2006, 10:33

ab sofort: kostenlose Selbstbedienung bei ebay (LG Berlin)!

Beitrag von noname »

gelöscht
Zuletzt geändert von noname am Fr 26. Okt 2007, 22:49, insgesamt 2-mal geändert.
Rainer, Zufall Dorsten
Beiträge: 43
Registriert: Mo 27. Nov 2006, 11:10
Wohnort: links der lippe

Beitrag von Rainer, Zufall Dorsten »

8)
ich dachte immer Werbung ist im Forum unerwünscht.

http://www.internetrecht-rostock.de/Impressum.htm

:roll:
Hier könnte Ihre Werbung stehen!
elbroto

Beitrag von elbroto »

Ich dachte immer sowas klärt ein Gentlemen per PN :roll:
blokk
Beiträge: 1248
Registriert: Mi 6. Dez 2006, 21:02
Wohnort: Petershagen

Re: ab sofort: kostenlose Selbstbedienung bei ebay (LG Berli

Beitrag von blokk »

noname hat geschrieben:Landgericht Berlin verbietet Wertersatzanspruch bei Ausübung des Widerrufsrechtes durch Verbraucher bei eBay

wer's nicht glaubt:

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-wertersatz.htm

Auf jeden Fall ein lesenswerter Artikel.
bücherwurm03
Beiträge: 1926
Registriert: Do 27. Okt 2005, 00:27

Beitrag von bücherwurm03 »

sehr informatif, danke. aber wieder mal typisch paragraphenfuchserei !

das dann gleich davon ausgegangen wird. dass die masse sich jetzt selbst bedient und ibäh zum selbstbedienungsladen wird halte ich für übertrieben.

ich wette die wenigsten käufer wissen davon und mich würde interessieren wie oft solch ein wertersatz von käufern überhaupt mal gefordert wurde.

gibts da zahlen ?

das würde ich dann unter shit happens abbuchen ! es gibt immer mal solche spezis die auf ihr "komisches" recht pochen und das ausnutzen. ich glaube aber, dass das eher selten ist !


gruß bücherwurm03
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Vandam
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Beitrag von Vandam »

Ich liebe die Juristerei - ich kann so einen Text zehnmal lesen ohne ihn einmal zu verstehen.

Ich hab immer noch keinen Plan, was das Wertersatzgedönsbach sein soll. Aus irgendwelchen mir unbegreiflichen Gründen isses nun rechtens, wenn Kunden bei Ebay was bestellen und nicht bezahlen? Oder wie?
blokk
Beiträge: 1248
Registriert: Mi 6. Dez 2006, 21:02
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Beitrag von blokk »

Vandam hat geschrieben:Ich liebe die Juristerei - ich kann so einen Text zehnmal lesen ohne ihn einmal zu verstehen.

Ich hab immer noch keinen Plan, was das Wertersatzgedönsbach sein soll. Aus irgendwelchen mir unbegreiflichen Gründen isses nun rechtens, wenn Kunden bei Ebay was bestellen und nicht bezahlen? Oder wie?

Wertersatzanspruch entsteht, wenn du eine Sache verkaufst, auslieferst und sie in einem Zustand zurückerhälst, der nicht mehr dem Wert entspricht, als du ihn ausgeliefert hast.
Beispiel : du verkaufst ein Auto mit km-Stand 20.000 km und Käufer gibt das Auto mit km-Stand 40.000 km zurück,
Klar, dass du das Auto jetzt mit doppelter km-Zahl wahrscheinlich nicht zum gleichen Preis verkaufen kannst.
Die Differenz zwischem erstem Verkaufspreis und neu erzieltem Verkaufspreis nennt man "Wertminderung" und kann vom ersten Verkaufspreis als Wertersatz eingehalten werden. -eigentlich jedenfalls-

Nach diesem Urteil ist es nun so, dass du dir bei ebay ein neues -oder relativ neues- Auto bei einem Händler ersteigerst, den Kaufpreis bezahlst, vier Wochen lang durch die Gegend juckelst und kurz vor Ablauf der Rückgabefrist das Auto dem Händler wieder auf den Hof stellst und deine Kohle zurückforderst.
Kann man billiger Auto fahren? :roll:
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Vandam
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Beitrag von Vandam »

Merci! Jo, jetzt habe ich das kapiert!

Hat nicht immer viel mit gesundem Menschenverstand zu tun, das Rechtsgedöns.
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