Auszug aus einer AGB

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Phantom der Oper
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Auszug aus einer AGB

Beitrag von Phantom der Oper »

Besonderer Hinweis:

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB jedoch NICHT bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.


Frage: Stimmt das so? Wenn ich jetzt zum Beispiel eine CD/DVD entsiegle und dann feststelle dass sie kaputt ist, hab ich dann nicht das Recht sie zurückzugeben?
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terracotta
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Registriert: Di 9. Mai 2006, 10:51
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Re: Auszug aus einer AGB

Beitrag von terracotta »

Phantom der Oper hat geschrieben:Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB jedoch NICHT bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Frage: Stimmt das so?
So steht es im Gesetz.
Wenn ich jetzt zum Beispiel eine CD/DVD entsiegle und dann feststelle dass sie kaputt ist, hab ich dann nicht das Recht sie zurückzugeben?
Dann kannst Du erstmal vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen, s. z. B. http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4131 .
Gruß, terracotta
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antje
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Beitrag von antje »

Das Widerrufsrecht ist ja unabhängig von der Gewährleistung - wenn du feststellst, dass der Datenträger kaputt ist, greift ja letzteres. Wenn du allerdings das Ding anschaust und dann feststellst, dass die Musik blöd ist (oder der Film) - dann kannst du dich nicht mehr auf dein Widerrufsrecht berufen, was auch voll o. k. ist.
Viele Grüße, Antje
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Phantom der Oper
Beiträge: 163
Registriert: So 5. Feb 2006, 00:44

Beitrag von Phantom der Oper »

danke für die info

und ja, der VK kann ja nix für meinen geschmack, das hab ich schon verstanden ;)
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