Besonderer Hinweis:
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB jedoch NICHT bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Frage: Stimmt das so? Wenn ich jetzt zum Beispiel eine CD/DVD entsiegle und dann feststelle dass sie kaputt ist, hab ich dann nicht das Recht sie zurückzugeben?
Auszug aus einer AGB
- terracotta
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Re: Auszug aus einer AGB
So steht es im Gesetz.Phantom der Oper hat geschrieben:Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB jedoch NICHT bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Frage: Stimmt das so?
Dann kannst Du erstmal vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen, s. z. B. http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4131 .Wenn ich jetzt zum Beispiel eine CD/DVD entsiegle und dann feststelle dass sie kaputt ist, hab ich dann nicht das Recht sie zurückzugeben?
Gruß, terracotta
Das Widerrufsrecht ist ja unabhängig von der Gewährleistung - wenn du feststellst, dass der Datenträger kaputt ist, greift ja letzteres. Wenn du allerdings das Ding anschaust und dann feststellst, dass die Musik blöd ist (oder der Film) - dann kannst du dich nicht mehr auf dein Widerrufsrecht berufen, was auch voll o. k. ist.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
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