Neue Abmahnfalle: Verpackungsverordnung

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Kapuzinerkresse
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Beitrag von Kapuzinerkresse »

blokk hat geschrieben:Und was soll uns das jetzt an neuen Erkenntnissen bringen, Kalli?
Das es eine Sch%%ß-Regel ist, daß die Verpackungen mit Lizenz nicht entsprechend gekennzeichnet werden....
Kalli
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Beitrag von Kalli »

Das diese neue Verpackungsverordnung bereits mit der gesetzlichen Grundlage einen Interpretationsspielraum hergibt, der auf zwei Argumentationslinien beruht, deren jeweiligen Interessen sich gegensätzlich verhalten. Diese Interessenkollision resultiert aus der Argumentationslinie der Politik und die der wirtschaftsliberalen Entsorgungswirtschaft. Der politische Linie schlossen sich beispielsweise die IHK und der Einzelhandel an. Der wirtschaftsliberalen Linie schlossen sich Internet-Rechtsanwälte, ein Entsorger in Zusammenarbeit mit einen Auktionshaus an. Während die erste Linie argumentierend verharrt, schaffte die zweite Linie bereits Praxis.



Zunehmend offener zeigt sich, dass die unterschiedlichen Argumentationslinien der neuen Verpackungsvordnung im Grunde genommen gegensätzliche sind. Punkt ist, wer denn nun in der Praxis für die Lizienzierung und die Zahlung des Lizenzentgeldes in die gesetzliche Pflicht zu nehmen ist. Dass ist keineswegs unwichtig, hier wird eine Weiche gestellt. Der aktuelle Streit im Bundesumweltministerium beruht darauf, dass in der neuen Verpackungsverordnung bezüglich der Lizenzierung nicht eindeutig festgeschrieben wurde, wer denn nun genau in der Kette Hersteller - Großhändler - Käufer der Versandverpackungen in die gesetzliche Pflicht zu nehmen ist.


Lesart 1. Politik.

Argumentation:

Erstinverkehrbringer der Versandverpackungen sind nach dem Bundesumweltministerium die Hersteller bezw. die Großhändler. Diese MÜSSEN lizenzieren. Der Käufer dieser Versandverpackungen DARF (wozu auch, wenn doch ausschließlich lizenzierte Versandverpackungen auf den Markt kommen?) nicht lizenzieren. Mehrmals Lizienzierungen sind nach dieser Lesart vom Tisch. Wirklich? Wenn doch die Kennzeichnungspflicht für die Versandverpackungen gefallen! Also die nächste Hürde. Vom Tisch lässt sich bekanntlich nur entfernen, was zuvor darauf abgelegt wurde. Dass konnte die Politik nicht verhindern. Die Konsequenz, dass die wirtschaftsliberale Einflussnahme auf diese neue Verpackungsverordnung nicht gering war, zeigt sich nun in der Praxis.


In der neuen Verpackungsverordnung ist also nicht nur das Interesse der Politik zum Tragen gekommen, sondern auch:


Lesart 2. Das wirtschaftsliberale Interesse der Entsorger.

Argumentation:

Nicht der Hersteller bezw. der Großhändler, sondern der Käufer der Versandverpackungen sei der Erstinverkehrbringer. Dieser MUSS für die Lizenzierung sorgen und die Zahlung des Lizenzentgeldes per Vertragsabschluss mit einen ... der Entsorger leisten. Der Käufer der Versandverpackungen MUSS gesetzlich dafür einstehen, dass sein Lieferant ihm keine "Trittbrettfahrer-Verpackungen" (!) liefert. Die gesamte Last wird adressiert an diesen Käufer, der jenseits steht von Privatverkäufer und Gewerbetreibender.


Setzt sich die liberale Lesart in der Praxis durch, dass also der Käufer der Versandverpackungen die Lieferanten dieser Versandverpackungen zur Lizenzierung ... auffordern muss, wird der Lieferant dieser nachkommen müssen. Der im Auftrag des Käufers geleistete zeitliche und finanzielle Aufwand des Lieferanten (Lizenzierung, Dokumentation, Kauf entsprechender Software, Wirtschaftsprüfer) müsste der Internethändler bezahlen - ihm werden also vom Lieferanten zusätzliche Kosten zur Zahlung des Lizenzentgeldes auferlegt. Dass läuft in der Praxis darauf hinaus: Der Käufer wird nicht-lizenzierte Versandverpackungen anfordern, direkt einen Vertrag mit einen der Entsorger abschließen. Mit diesem Vorgang ist der Großhändler von der Lizenzierung befreit. Der Käufer der nicht-lizenzierten Versandverpackungen ist das Glied in der Kette der in die gesetzlichen Pflicht genommen und durch seinen "Freikauf" ungehindert sein "Kerngeschäft" nachgehen soll. Dass nennt sich dann freier Markt, alles andere wird von dieser Argumentation als fragwürdiges Eingreifen des Staates in das Marktgeschehen ausgegeben.


Wird vor diesem Hintergrund außerdem berücksichtigt, dass die Kennzeichnungspflicht der Versandverpackungen ab dem 01.01.2009 fällt, bedeutet dies, wird sich in der Praxis die wirtschaftsliberale Lesart durchsetzen, konkret: Jede Versandverpackung muss nicht nur einmal lizenziert werden, sondern sooft, wie diese vom Internethandel ... wiederverwendet wird. Denn, eine bereits lizenzierte Verpackung ist NICHT zwingend als diese gekennzeichnet. Aus diesem Handels- und Lizenzierungs-Kreislauf ist die Versandverpackung raus, wenn diese vom privaten Endverbraucher entsorgt wurde. So oder so steht die Lizenzierung auf rechtlicher Grundlage. Setzt sich das Bundesumweltministerium durch: mit der einmaligen Lizenzierung (die der Hersteller bezw. Großhändler leisten muss und für den Käufer der Versandverpackungen ist die Angelegenheit erledigt) + Entsorgung, bezw., setzt sich die Entsorgungswirtschaft durch, mit der vom Internethändler also vom Käufer der Versandverpackungen zu leistenden mehrmaligen Lizenzierung + Entsorgung.


Die neue Verpackungsverordnung gibt beide Argumenationslinien her, d.h. beide Lesarten gründen im Gesetzestext. Und da die Gegensätzlichkeit dieser beiden Linien in diesem Text festgeschrieben ist, müsste deren Lösung entweder in einer weiteren Novellierung bestehen oder eine dieser Argumentationslinien setzt sich in der Praxis durch, was darauf zielt, dass die andere Argumentationslinie zu ihrem Ende kommen wird.
Zuletzt geändert von Kalli am Mo 1. Sep 2008, 20:33, insgesamt 3-mal geändert.
blokk
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Beitrag von blokk »

Kalli, du wirfst da was durcheinander. Die Verordnung besagt, dass es gewissermaßen jedem Händler freisteht, bereits lizensierte Versandverpackungen zu kaufen oder sie selbst zu lizensieren. Als Versandhändler kann ich selbst lizensieren, muss es aber nicht.

Rechnen wird sich die Selbstlizensierung für Händler, die -sagen wir mal- mindestens 2-3 Tonnen Pappe/Papier im Jahr für den Versand verbrauchen. Bei der Verwendung von Lupos würde ich die Rentablitätsgrenze bei einem Verbrauch von 8.000 - 10.000 Stück/Jahr sehen.

Das sind Mengen, von denen hier im Forum wohl jeder träumt.

Wie ich auf diese Mengen komme?
Einer der günstigsten Anbieter der Lizens bietet sie für eine Jahresgebühr von 250 Euro an. Setzt man den Preisaufschlag für den lizensierten Lupo gegenüber den unlizensierten mit ca. 3 Cent an, kommt man auf die oben genannte Menge.

Du siehst also, dass die Diskusion über diese Neufassung der Verordnung für uns Kleinversender schlichtweg überflüssig ist. In einem Forum, in dem Großversender diskutieren, ist es selbstverständlich wichtig die günstigste Variante durchzurechnen.

Aber hier bei unseren beschaulichen Umsätzen doch wohl eher nicht? :lol:

Sollte es doch jemanden geben, dessen Umsätze meine Vorstellungen übersteigen, kann er/sie gern hier mitdiskutieren :
www.sellerforum.de
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antje
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Beitrag von antje »

Dass läuft in der Praxis darauf hinaus: Der Käufer wird nicht-lizenzierte Versandverpackungen anfordern, direkt einen Vertrag mit einen der Entsorger abschließen MÜSSEN. Mit diesem Vorgang ist der Großhändler von der Lizenzierung befreit
Wie kommst du jetzt darauf?

Ich - als relativ typischer Internet-Kleinhändler - benötige nicht mehr als höchstens 50 kg Verp.material im Jahr - eher einiges weniger. Anfrage bei einem der Entsorger hat ergeben: Preise pro Tonne Material zwischen 165,00 und 1160 Euro - jedenfalls für die Materialien, die ich benötigen würde.

Hört sich ja erstmal nicht so viel an - ergäbe im Mittel ca. 40 Euro pro Jahr bei 50 kg gemischt. ABER: Mindestgebühr pro Jahr 250 Euro! Ich müsste doch mit dem Klammersack gepudert sein, wenn ich unlizenziertes Verpackungsmaterial von meinem Großhändler verlangen würde! Nee, nee - und so wird es einigen bis vielen ergehen.
Die Zeche zahlt sowieso wieder der Endverbraucher, egal wie man es macht als Händler - denn über die Verteuerung der Verpackungskosten wird es für den Käufer im Endeffekt teurer werden, für niemand anders.

Woher weißt du jetzt schon, welche deiner beiden "Lesarten" sich durchsetzen wird?
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

müsste deren Lösung entweder in einer weiteren Novellierung bestehen oder eine dieser Argumentationslinien setzt sich in der Praxis durch,
Bis eine weitere Novellierung käme, werden Mitbewerber, Anwälte und Richter über das Handling bestimmen.

Kaum ist das eine geregelt käme schon die nächste Verordnung und damit Unsicherheit.

Ich wette um ..... ist die Verpackungsverordnung unzweideutig geregelt kommt die nächste Verodnung die wieder jeder nach seinem eigenen Gusto auslegen kann und so wird es immer weiter gehen.

Mal sehen wie lange es ab 01.01.09 dauert bis hier steht:
wer hat wegen der Lizenzierung eine Abmahnung erhalten.

Und die, die bisher für diesen Quatsch wahren, sind dann die Ersten die dann nach Änderungen schreien.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Woher weißt du jetzt schon, welche deiner beiden "Lesarten" sich durchsetzen wird?" Antje

Zwei Argumentationslinien, die der Gesetzestext hergibt stellte ich heraus, ohne eine zu favorisieren. Welche Argumentationslinie sich durchsetzen wird ist offen. Lediglich Tendenzen, wie diese sich beispielsweise aus dem Bundesministerium-Globus-Text ergeben, können aufgezeigt werden.

Andere hier im Forum schreiben bereits, wie das mit der neuen Verpackungsverordnung in der Praxis aussehen wird, welche Folgen für das Verkaufen im Internet in Zukunft auschlaggebend sind. Diese können jedoch, soweit ich sehe, lediglich auf eine dieser Linien setzen. Da ist naheliegend, auf jene zu setzen, die, wenn schon denn schon, am meisten den eigenen Interessen entgegenkommt. Die Waage schlägt dann eindeutig zur Argumentationslinie der Politik. Die andere Richtung wurde hier im Forum auch bereits favorisiert und das gleich mit Schaffung von Tatsachen. Da wurden dann vom Händler bereits lizenzierte Versandverpackungen angeboten, doppelt teuer wie die nicht-lizenzierten Versandverpackungen.
Zuletzt geändert von Kalli am Mo 1. Sep 2008, 19:11, insgesamt 1-mal geändert.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Verodnung die wieder jeder nach seinem eigenen Gusto auslegen kann" Kohagie

Zunächst gehts darum, welche Argumentationslinie sich in der PRAXIS durchsetzen wird. Beide können, vom Gesetzestext der neuen Verpackungsverordnung her gesehen, da dort ihre jeweilige Angelegenheit rechtlich begründet sich findet, durchgehalten werden. Beide Argumentationslinien können jedoch in der Praxis nicht durchgehalten werden.

Wie das in der Praxis aussieht, lässt sich aus dem Bundesumweltministerium-Globus-Text entnehmen. Denn hier ist die Ebene der Praxis, die des Ministeriums als ausführende Kraft auf der Grundlage des Gesetzestextes der neuen Verpackungsverordnung und die der Praxis der Wirtschaft, die eines Dienstleisters. Beide Linien, die der Politik sowie des Einzelhandels und die des Dienstleisters stehen in der Praxis völlig entgegen. Kommen diese Linien in der Praxis nicht zusammen, folgt die Novellierung. Bis dahin wird wohl die bestehende Verpackungsverordnung in Kraft bleiben. Dass jedoch, ist weit vorausgegriffen.
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

wenn´s doch wenigstens ein Gesetz wäre!

Es ist nur eine Verordnung und wer entscheidet denn in unserem Land ..... der Eine so und der Andere so und durch was oder warum kommen diese so der so Entscheidungen zustande?

Durch voraus gegangene Abmahnungen -

oder?
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"wenn´s doch wenigstens ein Gesetz wäre!

Es ist nur eine Verordnung und wer entscheidet denn in unserem Land ..... der Eine so und der Andere so und durch was oder warum kommen diese so der so Entscheidungen zustande?

Durch voraus gegangene Abmahnungen -

oder?
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kohagie"


Du meinst, bevor Ungereimtheiten der Verpackungsverordnung beendet werden, müssen erst Gewitter von Abmahnungen über den in die gesetzliche Pflicht zunehmenden, d.h. über den Verteiler von "Trittbrettfahrer-Verpackungen" kommen, bevor diese in der Form der Gesetzgebung aufgehoben werden? Die dafür zuständigen Rechtsanwälte müssten aktiv werden und kräftig das Wetter mit entsprechenden Folgen ihrer Blitzeinschläge, den Donnerkrach, dieses alles sich von wem?, natürlich vom "Trittbrettfahrer" gebührend bezahlen lassend, entfachen.
blokk
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Beitrag von blokk »

Das Schreckgespenst der drohenden Abmahnung kann man in diesem Fall getrost vergessen. Bevor ein "Konkurrent" seinen Anwalt beauftragt -oder der sich selbst, was ja auch schon vorgekommen ist-, muss ein Beweis gesichert werden.Testkäufe, Screenshots, etc eben.

Wie will ein Konkurrent -oder an Auftragsmangel leidender Anwalt- diese aber beschaffen, um jemandem nachzuweisen, dass die verwendeten Versandverpackungen nicht lizensiert sind? Eine Kennzeichnung der Verpackungen ist ja nicht erforderlich. Somit fallen selbst Testkäufe als Beweissicherung aus.

Beweise, und seien sie noch so windig, sind aber nun mal die Grundlage einer jeden Abmahnung. Rufen wir uns mal in Erinnerung: der Abmahner muss nachweisen, dass er durch das unfaire Verhalten des Konkurrenten einen möglichen Wettbewerbsnachteil hat. Der könnte bezogen auf diese Verordnung so aussehen, dass er die Einfuhr und Nicht-Lizensierung der Lupos beweisen kann.

Aber mal ehrlich - da wäre schon ein Einbruch in die Büroräume oder Bestechung der Angestellten erforderlich, um an die Beweise heranzukommen.

Jagen wir uns also besser nicht selbst ins Bockshorn und stilisieren eine Sache hoch, die sich mit einem Aufschlag von 2-3 Cent pro Lupo von selbst erledigt. Die Mehrkosten wegen der Lizensierung werden mich nicht einmal dazu bringen, über eine Erhöhung der Versandkosten nachzudenken.
Kapuzinerkresse
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Beitrag von Kapuzinerkresse »

@blokk: Der findige Abmahnhai wird einfach nach dem Kauf bei Dir Deine Lizensierungsunterlagen anfordern... Da braucht er nicht mal für einbrechen. Du lieferst ihm dann alles Frei-Haus...

Und wie kommst Du auf 2-3 Cent pro Umschlag? Alle von mir angefragten Großhändler kennen noch keine genauen Zahlen, rechnen aber mit Preissteigerungen von 30-50% durch die Lizensierungskosten...
zwille
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Beitrag von zwille »

Habe heute wieder ein paar Umschläge gekauft und das wurde zur Info mitgeschickt:

N E U E Informationen zur Verpackungsverordnung ab 01.01.2009:

Nach akuellen Angaben unseres Anwaltes, gibt es mittlerweile zwei unterschiedliche Sichtweisen zur neuen Verpackungsverordnung.
Bisher gingen wir davon aus, unseren Kunden die Lizenzierung und den damit verbundenen Aufwand abnehmen zu können. Das heißt, dass Sie bei uns lizenzierte Verpackungen kaufen hätten können. Die mittlerweile erfahrene zweite Sichtweise geht davon aus, dass es erforderlich ist, dass sich der Erstinverkehrbringer (§ 6 Abs. 1Satz 1Verpackungsverordnung), lizenzieren lassen müsste. Dadurch würde die Rechtssicherheit hinsichtlich der Angreifbarkeit, bereits lizenziert gekaufter Ware, verloren gehen. Aus diesen erwähnten Gründen sind uns nun aufgrund der unklaren Rechtssituation die Hände gebunden, weshalb wir vom Angebot lizenzierter Verpackungsmittel leider Abstand nehmen müßen.


Und was mach ich nu?
Mit meinen 300 - 400 Umschlägen die ich im Jahr brauche??
Mr.Manoon
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Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Schrieb ich schon vor Monaten, gemeinschaftlich zum Telefon greifen und sämtliche Ämter durchtelefonieren, so lange bis die Telefonanlagen da anfangen zu glühen und die netten Herrschaften zu gar nichts mehr kommen.
Wenn keiner was tut basteln die sich eine schöne Verordnung zusammen und dann kann man hinterher schön jammern.... :(
Ist mir eh ein Rätsel wofür jemand jetzt schon Geld für etwas ausgibt von dem man nicht weiß was es denn letztendlich wird.
:roll:
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Und was mach ich nu?
Mit meinen 300 - 400 Umschlägen die ich im Jahr brauche??" Zwille


Vorschlag: Abwarten.


Wenn die Linie des Bundesumweltministeriums weiterhin nicht aktiv wird, läuft's auf die von der wirtschaftsliberalen favorisierten Lizenzierungspraxis hinaus. Das bedeutet dann konkret: Der Käufer der Versandverpackungen ist gesetzlich in die Pflicht genommen, entweder, indirekt über den Großhändler oder/und mit einem direkten Vertragabschluß bei einen der Entsorger des dualen Systems für die Lizenzierung zu sorgen.

Ausserdem: Nicht nur die Versandverpackung, auch Tüten ... in die Ware eingepackt wird, muss der an den privaten Endkunden liefernde Verkäufer bei einen der Großhändler und/oder bei einen der Entsorger anmelden und dafür Lizenzentgeld bezahlen.
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

und jetzt ganz im ernst ich las irgendwo, daß z.B. Zeitungspapier das manchmal zum ausstopfen verwendet wird, auch zur Verpackung gehören soll und demzufolge dann lizenziert werden müßte. Aber darüber war man sich noch nicht einig - aber man sprach davon.

Da kommt was auf uns/Euch - kleineren - Versandhändler zu!

Wenn Ihr Pech habt, beinhaltet diese Verordnung und Lizenzierung nicht nur einige Cent je Verkauf, sondern das Damoklesschwert von Abmahnungen, schwingt schon sacht und langsam hin und her - es wird hier m.E. keine rechtsverbindliche und zu Eurem Vorteil reichende Erklärung geben. Noch nicht! Hoffentlich irre ich mich hier und das Handling wird rechtsverbindlich und einfach!

Aber schon stellt sich die nächste Frage, warum wurde eine Kennzeichnung auf der lizenzierten Verpackung, äußerlich angebracht, nicht genannt, gewollt, der grüne-Punkt als Erkennungsmerkmal abgeschafft? Weil dies wohl zu einfach gewesen wäre!
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