Neue Abmahnfalle: Verpackungsverordnung

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

" ... der Händler kauft die Lizenz,
der Kunde bezahlt Müllgebühren, ... Wer ist der Gewinner?" Kohagie

Deine Fragen gehen wieder davon aus, dass für die Verpackungsentsorgung notwendigerweise zweimal bezahlt werden müsste. In welchem Verhältnis stehen die Lizenzgebühren für das hier zu berücksichtigende Verpackungsmaterial und Müllgebühren?

Mit der neuen Verpackungsverordnung sorgt der deutsche Staat dafür, dass die Verpackungen rechtlich aus der kommunalen Entsorgung herausgenommen werden. Für die hier in Frage stehenden Verpackungen ist die private Entsorgungswirtschaft zuständig, die ihre Unternehmung u.a. mit der neuen Verpackungsverordnung sich finanzieren lässt. Bürger bezahlen für diese Verpackungen zweimal: Müllgebühren an den Staat für die kommunale Entsorgung und Lizenzgebühren für die private Entsorgungsindustrie. Müsste im Gegenzug Politik Müllgebühren nicht senken? Wer sind die Gewinner?

Dass hier ein gewinnbringender Markt vorhanden ist, ist Deinen Ausführungen zu entnehmen. Diesem gewinnbringenden Markt wurde vom deutschen Staat der entsprechende rechtliche Rahmen zugefügt, der kein anderer als der liberale ist, dessen Merkmal beispielsweise die ab 01.01.2009 in Gesetzeskraft tretenden Lizenzierungen und Lizenzzahlungen sind.
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Kohagie
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noch abstruser

Beitrag von Kohagie »

- Mit der neuen Verpackungsverordnung sorgt der deutsche Staat dafür, dass die Verpackungen rechtlich aus der kommunalen Entsorgung herausgenommen werden, und der privaten Entsorgungsindustrie zugeführt werden. -

Dann ist das Ganze ja noch abstruser!
Bei uns z.B. gibt es seit Jahren schon keine kommunalen Entsorger mehr.

Es wäre nun interessant zu wissen in welchen Städten und Gemeinden und so schon lange keine kommunale Entsorgung mehr besteht.

Unser LK hat seit, ich denke, dem Jahr 2000 einen Vertrag mit einem privaten Entsorger, der alles entsorgt und zwar: Bio-, Rest-, Papier- und Sperrmüll.

Wir bezahlen über das Landratsamt unser Gebühren an den privaten Entsorger. Klar wird da noch was abgeknapst werden.

M.E. hat bisher die Entsorgung auch ohne die zusätzliche Lizenzierung und das ganze Primborium funktioniert.
Gegenteiliges wurde nicht belegt oder bewiesen - geschrieben schon -.

Die einzige Änderung wird darin bestehen zusätzlich Lizenzgebühren für Verpackungen zu bezahlen. Mehr nicht!

Nutzen? Für die Umwelt?

LG
Moranda
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Beitrag von Moranda »

Hallo Zusammen,

im Hamburger Raum haben private Entsorger Tonnen verteilt um da Papier und Pappe einzusammeln. Die Leute haben in gutem Glauben diese Tonnen befüllt und bleiben jetzt, wenn sie ihr Papier und ihre Pappe nicht in andere Tonnen des üblichen Entsorgers umfüllen auf ihrem Kram sitzen, weil es diesen pivaten Entsorgern untersagt wurde, gefüllte Tonnen wieder abzuholen.
Nicht jeder, der da Geld verdienen möchte, darf es auch.
Auch nicht jeder der Zertifikate ausstellen möchte, ist dazu berechtigt und schon gar nicht an Privatleute. Da ist Vorsicht angeraten.
Soweit ich das beurteilen kann, passiert da auch gar nichts Neues.
Es gab immer schon Lizenzgebühren auf Verpackungsmaterial.
Vielleicht gibt es jetzt ein paar Anbieter mehr, die sich den Kuchen teilen.

Aber ganz bestimmt wird das Geld bei den Entsorgern landen, die auch entsorgen und ganz bestimmt werden Lizenzen so sie denn vorgeschrieben sind von Händlern und Lieferanten erworben und die Kosten an die Käufer weitergegeben.
Wo sich da eine Abmahnfalle auftun soll, erschließt sich mir nicht
Kalli
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Beitrag von Kalli »

" Wo sich da eine Abmahnfalle auftun soll, erschließt sich mir nicht." Moranda

Nach der Argumentation der bundesweit tätigen Entsorger soll mit der neuen Verpackungsverordnung die Lücke geschlossen werden, die bis zum 31.12.2008 von den sogenannten "Trittbrettfahrern" genutzt wird. Wird der Gesetzgeber diese Lücke nicht schliessen, so wird argumentiert, sei die Entsorgung finanziell nicht mehr zu leisten.

Bis zum 31.12.2008 ist im Internethandel eine Wahlmöglichkeit gegeben. Wer in Verpackungen gefüllte Waren an den privaten Endverbraucher bringen lässt, kann sich einen der bundesweit tätigen Entsorger anschließen und die Versandverpackungen lizenzieren lassen und dafür Lizenzentgeld zahlen, ODER die Entsorgung selber organisieren. Im zweiten Fall, muss der Kunde u.a. bereits auf der Angebotsseite darauf verwiesen werden, dass der Verkäufer die Versandverpackung auf seine Kosten zurücknimmt.

Nicht selten blieb die Verpackungsverordnung unbeachtet. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verpackungsverpackung fällt die Wahlmöglichkeit. Die Lizenzierung der an den privaten Endverbraucher kommenden Versandverpackungen ist ab dem 01.01.2009 gesetzlich vorgeschrieben. Damit soll die Lücke geschlossen werden.

Eigentlich ganz einfach: Wird der Großhandel in die gesetzliche Pflicht der Lizenzierung ... genommen, wird er die Kosten an den Käufer der bereits lizenzierten Versandverpackungen weitergeben. Der Käufer wäre mit dem Kauf dieser auf dem Markt erhältlichen Versandverpackungen von einen direkten vertraglichen Anschluss an einen der Entsorger somit auch der direkten Zahlung des Lizenzentgeldes befreit. Mit dem Kauf dieser Verpackungen erwirbt er zugleich den Nachweiss, dass seine an den privaten Endverbraucher kommenden Versandverpackungen lizenziert sind. Mit diesem Nachweiss zielt eine entsprechende Abmahnung ins Leere.

Mit der neuen Verpackungsverordnung entfällt jedoch nicht nur die oben kurz angeführte Hinweisspflicht sondern auch die Kennzeichnungspflicht der Versandverpackungen somit auch der Grüne Punkt. Davon ausgehend, ist ab 01.01.2009 nicht mehr ohne obigen Nachweiss ersichtlich, ob eine Verpackung bereits lizenziert wurde.

Konkret: Im Umlauf kommt eine vom Internethandel an den privaten Endverbraucher gebrachte bereits vom Großhandel auf den Markt gebrachte lizenzierte, jedoch nicht entsprechend gekennzeichnete Versandverpackung. Diese bereits einmal lizenzierte Versandverpackung muss, wird diese vom privaten Endverbraucher abermals in den Umlauf gebracht somit nicht der privaten Entsorgungswirtschaft unmittelbar zugeführt, nochmals lizenziert werden. Dieser private Endverbraucher steht, bietet er auch nur 1 (!) Artikel im Internet an, und lässt diesen in dieser Versandverpackung zu einen privaten Endverbraucher bringen, gesetzlich in der Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass diese Versandverpackung lizenziert ist. Nicht auszuschließen, dass hier die Abmahnfalle gegeben ist. In diesem Fall müsste wegen 1 (!) Artikel ein Vertrag mit einem der Versorger abgeschlossen werden, bezw. müsste eine vom Großhandel bereits lizenzierte UND entsprechend ersichtlich gekennzeichnete Versandverpackung auf den Markt erhältlich sein, etwa in der Schreibwarenabteilung vor Ort. Da jedoch die Kennzeichnungspflicht der Versandverpackungen ab 01.01.2009 entfällt ...

Ob Versandverpackungen nun mehrmals lizenziert werden oder vom privaten Endverbraucher unmittelbar an bundesweit tätige private Entsorger abgegeben werden: die Lücke ist mittels des Eingriffes dieses Industriezweiges in den Internethandel, eben mit der gesetzlich vorgeschriebenen Lizienzierung zum ersten rechtlich geschlossen und zum zweiten ist diese Unternehmung zugleich finanziell gefestigter aufgestellt.
Kapuzinerkresse
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Beitrag von Kapuzinerkresse »

wie jetzt?

Eine mehrfach benutzte Versandverpackung muß auch mehrfach lizensiert werden? D.h. Abfallvermeidung wird bestraft? Wer denkt sich denn solch einen Schwachsinn aus?

Und Privatleute müssen auch die lizensierten Verpackungen verwenden? D.h. also, daß jeder private E%ay-Verkäufer, der mir die Ware in einem Aldikarton schickt, ist damit ein Fall für den Abmahnhai?

Ein Hoch auf die deutsche Gesetzgebung! *AchtungSarkasmus
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antje
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Beitrag von antje »

Nein, Kapuzinerkresse - ich denke, das ist nicht so (um es mal ganz freundlich auszudrücken).

Einmal lizenzierte Verpackungen sind lizenziert und können natürlich so lange gebraucht werden, bis sie der Entsorgung anheimfallen - sie werden ja nur einmal entsorgt und müssen daher auch nur einmal lizenziert werden. Und genau aus diesem Grund werden sich Hersteller und Importeure auch um die Lizenzierungen kümmern.
So viel Schwachsinn traue ich noch nicht mal unserer Regierung zu!

Kalli, du solltest private Anbieter vielleicht nicht so in Angst und Schrecken versetzen. Ich halte das jedenfalls für Blödsinn. Es stand von Anfang überall, dass sich für Privatleute (und private Anbieter sind nun einmal auch Privatleute) gar nix ändert.
Eine Abmahnung, die mit diesen Argumenten käme, stünde auf äußerst wackligen Füßen!

Ein Aldi-Karton wird unter Garantie lizenziert sein und muss nicht doppelt lizenziert werden!!!
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

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Kalli
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Beitrag von Kalli »

"wie jetzt?" Kapuzinerkresse

Wie gesagt, die Sache wäre ganz einfach. Ja, wenn der Gesetzgeber die Kennzeichnungspflicht nicht aufgehoben hätte. Letztlich ist völlig egal, ob Waren in Profiverpackungen oder in selbst zusammengeschusterten Verpackungen zum privaten Endverbraucher gebracht werden - diese müssen notwendigerweise von einen Glied in der Kette (Hersteller - Großhandel - Internetanbieter von Waren, die diese Versandverpackungen kaufen oder basteln) lizenziert werden.

Die neue Verpackungsverordnung kennt, so weit ich sehe, den begrifflichen Unterschied zwischen Privatanbieter und Gewerbetreibenden nicht. Diese differenziert nicht bei den Erstinverkehrbringer von Versandverpackungen und die diese Verpackungen mit Waren befüllenden Anbieter: dieser ist stets Händler. Diese neue Verpackungsverordnung differenziert bei den Empfänger der Verkaufsverpackungen. Der Adressat wird als privater Endverbraucher definiert.
Zuletzt geändert von Kalli am Mi 27. Aug 2008, 19:13, insgesamt 2-mal geändert.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Einmal lizenzierte Verpackungen sind lizenziert und können natürlich so lange gebraucht werden, bis sie der Entsorgung anheimfallen." Antje

Ja, normalerweise. Diese Verpackungen sind auch entsprechend gekennzeichnet: Grüner Punkt.

Warum entfällt ausdrücklich ab 01.01.2009 die Kennzeichnungspflicht der Versandverpackungen? Warum wird in der neuen Verpackungsverordnung nicht klar und deutlich herausgestellt, dass mit der Lizenzierung zugleich die Kennzeichnungspflicht durchzuführen ist - egal von welchem Glied in der Kette? Warum wird nicht festgeschrieben, dass mit der Kennzeichnungspflicht für jeden klar ersichtlich ist, ob eine Versandverpackung bereits lizenziert wurde oder nicht? Entsprechende Abmahnungen würden von Anfang an, ins Leere zielen.

"Kalli, du solltest private Anbieter vielleicht nicht so in Angst und Schrecken versetzen. Ich halte das jedenfalls für Blödsinn. Es stand von Anfang überall, dass sich für Privatleute (und private Anbieter sind nun einmal auch Privatleute) gar nix ändert." Antje


"Blödsinn" Antje. Die Beurteilung liegt im Auge des Betrachters.


Warum sollten private Anbieter sich denn angesprochen fühlen, wenn diese überall lesen können, dass ihnen die neue Verpackungsverordnung völlig gleichgültig sein soll?
Zuletzt geändert von Kalli am Mi 27. Aug 2008, 20:44, insgesamt 5-mal geändert.
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Kohagie
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was kann man schon erwarten

Beitrag von Kohagie »

was kann man schon von einem Minister erwarten der eine Tierpatenschaft übernimt, sich groß feiern läßt und die Kosten dieser Patenschaft dem Steuerzahler aufhalst. Wir haben´s ja.

Wird der Gesetzgeber diese Lücke nicht schliessen, so wird argumentiert, sei die Entsorgung finanziell nicht mehr zu leisten. 1000.-- Euro/Tonne ist also nicht genug.

Wer in Verpackungen gefüllte Waren an den privaten Endverbraucher bringen lässt, ..... gefüllte Waren, bringen lässt, wer denkt sich nur sowas aus?

Nicht selten blieb die Verpackungsverordnung unbeachtet. Der Händler kauft den Karton/LUPO/Umschlag, befüllt diesen mit Ware und lässt diesen zum Endverbraucher bringen. Der Endverbraucher entnimt dem Karton/LUPO/Umschlag die Ware und entsorgt die leere Verpackung in seiner Papiertonne. Was gab es denn da zu beachten?

Wird der Großhandel in die gesetzliche Pflicht der Lizenzierung ... genommen, wird er die Kosten an den Käufer der bereits lizenzierten Versandverpackungen weitergeben. Einfacher wäre z.B. gewesen, wenn überhaupt notwendig, der Großhändler ist verpflichtet an die Behörde X einen Betrag X je verkaufter Verpackung abzuführen. Und gut is! Wie so eine Art Kohlepfennig oder wie einmal die Berlinmarke oder so. Die Kontrolle und Überwachung ist gegeben und kein Händler oder sonst wird mit diesem Kram belastet. Aber was ist schon einfach?

Dieser private Endverbraucher steht, bietet er auch nur 1 (!) Artikel im Internet an, und lässt diesen in dieser Versandverpackung zu einen privaten Endverbraucher bringen, gesetzlich in der Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass diese Versandverpackung lizenziert ist. Wo hast du denn das gefunden? Nicht das das jetzt der Minister G. oder einer seiner Mannen/Frauen liest und auch noch damit anfängt! Das nimt mir ja jede Freude.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Wird der Gesetzgeber diese Lücke nicht schliessen, so wird argumentiert, sei die Entsorgung finanziell nicht mehr zu leisten. 1000.-- Euro/Tonne ist also nicht genug." Kohagie.

Das sagst Du. Sagen nicht jene, die so argumentieren und die jene als "Trittbrettfahrer" bezeichnen, die der Wahlmöglichkeit (freiwilliger Anschluss an ihr Entsorgungssysten ODER die Selbstentsorgung zu leisten) nicht nachkommen und welche von ihnen als das Übel ausgegeben wird, mit dem ihr Entsorgungssystem gegen die Wand fahren wird.




"Wer in Verpackungen gefüllte Waren an den privaten Endverbraucher bringen lässt, ..... gefüllte Waren, bringen lässt, wer denkt sich nur sowas aus?" Kohagie.

So und ähnlich, der Gesetzgeber.




"Nicht selten blieb die Verpackungsverordnung unbeachtet. Der Händler kauft den Karton/LUPO/Umschlag, befüllt diesen mit Ware und lässt diesen zum Endverbraucher bringen. Der Endverbraucher entnimt dem Karton/LUPO/Umschlag die Ware und entsorgt die leere Verpackung in seiner Papiertonne. Was gab es denn da zu beachten?" Kohagie.

Bist Du Anbieter, müsstest Du eigentlich wissen, dasss der private Endverbraucher von dieser Verpackungsverordnung nichts wissen muss, sondern derjenige, der Waren im Internet ... verkauft.




"Wird der Großhandel in die gesetzliche Pflicht der Lizenzierung ... genommen, wird er die Kosten an den Käufer der bereits lizenzierten Versandverpackungen weitergeben. Einfacher wäre z.B. gewesen, wenn überhaupt notwendig, der Großhändler ist verpflichtet an die Behörde X einen Betrag X je verkaufter Verpackung abzuführen. Und gut is! Wie so eine Art Kohlepfennig oder wie einmal die Berlinmarke oder so. Die Kontrolle und Überwachung ist gegeben und kein Händler oder sonst wird mit diesem Kram belastet. Aber was ist schon einfach?" Kohagie.

Gute Frage! Warum werden solche Worte, wie beispielsweise Erstinverkehrbringer, privater Endverbraucher ... wohl festgeschrieben?




"Dieser private Endverbraucher steht, bietet er auch nur 1 (!) Artikel im Internet an, und lässt diesen in dieser Versandverpackung zu einen privaten Endverbraucher bringen, gesetzlich in der Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass diese Versandverpackung lizenziert ist. Wo hast du denn das gefunden? Nicht das das jetzt der Minister G. oder einer seiner Mannen/Frauen liest und auch noch damit anfängt! Das nimt mir ja jede Freude." Kohagie.

Folgt das nicht, d.h. mehrmals Lizenzierung, aus der gesetzlichen Rücknahme der Kennzeichnungspflicht lizenzierter Versandverpackungen? Muss ja nicht alles so auf das Auge gedrückt festgeschrieben sein. Dir die Freude (welche?) nehmen. Ach Kohagie!
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antje
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Beitrag von antje »

Also:

Ein Privatverkäufer, der eine Lupo-Tasche im Geschäft doer auch im Großhandel kauft, wird, wie wir ja jetzt gesehen haben, mit dem Kauf lizenzierter Ware rechnen können. Wird natürlich teurer, das ist wohl allen klar, oder? Ist auch so geplant, kann man aber wohl nicht mehr ändern. Kosten müssen über die Versandkosten u. U. an den Käufer weitergegeben werden. Jedenfalls wird sich ein Privatverkäufer (und wohl auch kein kleiner gewerblicher ibäh- oder bl-Händler) großen Kopf um die VerpV machen müssen.

Ein Privatverkäufer, der einen gebrauchten Aldi-Karton verwendet (oder auch eine Cornflakes-Packung, wie ich sie mal bekommen habe :roll: ), kann davon ausgehen, dass diese lizenziert ist - denn alles, was in den normalen Handel kommt in normalen Geschäften, wird lizenziert sein. Ich glaube, kein noch so dümmlicher Anwalt wird versuchen, einen Privatverkäufer wegen eines gebrauchten Aldi-Kartons bzw. fehlender Lizenz abzumahnen.
Außerdem, davon ganz abgesehen: Wer einen gebrauchten Aldi-Karton (oder von mir aus auch Lidl) verwendet, ist kein Erstinverkehrbringer von mit Ware befülltem Verpackungsmaterial mehr! Also muss sich kein Privatverkäufer Sorgen machen, außer, dass er vielleicht kein Toilettenpapier zum Einwickeln oder altes Zeitungspapier verwenden sollte. Und wer dann abmahnt, und das vor Gericht durchzieht, wird keine große Freude daran haben - dessen bin ich mir nun wirklich sicher.
Also, Leute - lasst die Kirche im Dorf! Es wird dazu kommen, dass Hersteller jeden Pieps lizenzieren lassen, und gut. Anders geht es ja auch gar nicht.
Viele Grüße, Antje
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Kohagie
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so wird es sein, werden

Beitrag von Kohagie »

@ Antje :lol: genauso wird es sein oder genauso ist es.

Mich nervt halt nur, daß der kleine Händler keine Lobby hat und immer mehr in seinen rechten, Möglichkeiten Und Geldbeutel eingeschränkt wrd.
Hier ist aber auch kein Zusammenhalt und es erfolgt/e hier kein Aufschrei, nur ein leises Stöhnen.

Und diese neue Verordnung ist doch nun wirklich so überflüssig wie ein P..... am A..... - entschuldigt bitte, was anderes fällt oder fiel mir dazu nicht ein. :twisted:

LG
blokk
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Re: so wird es sein, werden

Beitrag von blokk »

Kohagie hat geschrieben:
Und diese neue Verordnung ist doch nun wirklich so überflüssig wie ein P..... am A..... - entschuldigt bitte, was anderes fällt oder fiel mir dazu nicht ein. :twisted:

LG
Ich verweise da gern den Kropf im Hals - braucht man keine Pünktchen für setzen :lol:

Inhaltlich kann ich nur hinzufügen, dass es schon Altpapierhändler gibt, die von Privat ankaufen. Vom Engerschnallen des Gürtels bei Rohstoffhändlern kann also keine Rede sein. Tatsächlich soll es sogar so sein, dass einige Kommunen alte Verträge mit Altpapierentsorgern gekündigt haben, weil diese sich weigerten, die Kommunen am warmen Regen der gestiegenden Altpapierpreise teilhaben zu lassen.

Was die von uns bevorzugten Lupos angeht, wird der Endverbraucher, der keine weitere Verwendung dafür hat, dieselben nach wie vor im Restmüll entsorgen, weil ihm die Trennung von Papier und Plastik schon zu kompliziert und zu aufwendig erscheint.

Letztendlich wird es zumindest in unserer Branche nur darum gehen, die wohlgefüllten Taschen der großen Verwerter und der Lizensierer noch etwas besser zu füllen.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Pflichtveröffentlichung
ne-na.de/Verpackungsverordnung: Streit mit
Bundesumweltministerium - Handel kann nicht effizient gegen
Trittbrettfahrer vorgehen
ne-na.de/Verpackungsverordnung: Streit mit Bundesumweltministerium - Handel kann nicht effizient gegen Trittbrettfahrer vorgehen

Berlin, 29. August 2008 - Mit heftiger Kritik reagiert man in der Entsorgungswirtschaft auf ein Schreiben des Bundesumweltministeriums an das Handelshaus Globus. ,,Darin hatte das Ministerium klargestellt, dass mit der Novelle der Verpackungsverordnung alleine die Erstinverkehrbringer darüber entscheiden, bei welchen dualen Systemen sie ihre Verkaufsverpackungen lizenzieren", schreibt der Fachdienst Euwid. Das Entsorgungsunternehmen BellandVision vermutet, dass das BMU-Schreiben nur vorgeblich in ,,klarstellender" Absicht erfolgt sei. Das Ministerium greife in fragwürdiger Weise in das Marktgeschehen ein. Irritierend sei die Tatsache, dass der Brief an Globus kurz nach dem Versand vom Markenverband instrumentalisiert worden sei. ,,Der Pegnitzer Dienstleister verweist auf die Pflicht des Händlers, sich zu vergewissern, dass die Lieferanten tatsächlich systembeteiligte und kein Trittbrettfahrer-Verpackungen liefern", berichtet Euwid. Ansonsten würde der Händler, der nicht selbst bei einem dualen System lizenzieren darf, gegen das Abgabeverbot verstoßen und beginge eine mit Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit. Ähnlich kritische Stellungnahmen kommen aus dem Handel. ,,Es kann aus meiner Sicht nicht im Raum stehen bleiben, dass der Handel bei Pflichtverletzungen mit Bußgeldern belegt wird, aber keine effizienten Möglichkeiten hat, die Lizenzierung auch zu gewährleisten", moniert Rainhardt Freiherr von Leoprechting, Bereichleiter Public Affairs der Metro AG und Umweltausschuss-Vorsitzender vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE). Eine Meldung vom medienbüro.sohn. Für den Inhalt ist das medienbüro.sohn verantwortlich.

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August 29, 2008 07:59 ET (11:59 GMT)"
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Beitrag von blokk »

Und was soll uns das jetzt an neuen Erkenntnissen bringen, Kalli?
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