Neue Abmahnfalle: Verpackungsverordnung
Der Verpackungs-Zusatz-Satz...
Heute bekamen wir eine Büchersendung von einem Antiquariat, das das Buch nicht mehr in einem Lupo verpackt, sondern in Zeitungspapier gewickelt und in einen normalen Papierumschlag gesteckt hatte, und auf dessen Lieferschein zu lesen stand:
Übrigens gibt es hier bei uns keine Altpapiercontainer...
Unsere Verpackungen für die Sendungen bestehen entweder aus Papier oder aus Pappe und können direkt im nächstliegenden Papiercontainer entsorgt werden.
Als Lieferant nehmen wir natürlich auch das Verpackungsmaterial zurück, können es aber weder abholen, noch können wir die Kosten der Übersendung an sich tragen.
Übrigens gibt es hier bei uns keine Altpapiercontainer...
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
Zurücknehmen natürlich und mit diesem Corpus delicti die umgehende Aufstellung eines Altpapiercontainers beantragen!lemmy hat geschrieben:Aber was macht man dann mit dem Umschlag, in dem es zurück geschickt wurde?
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
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(Rabindranath Tagore)
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- Registriert: Sa 19. Jul 2008, 14:14
Moin,
und noch ´ne Frage. Ich versende meine Sachen eigentlich immer in bereits gebrauchten Verpackungen (... was ja wohl ökologisch das sinnvollste ist). Damit muß die Verpackung ja schon automatisch lizensiert gewesen sein, oder? Es wäre ja wohl völlig entgegengesetzt der Zielstellung der Verpackungsverordnung, wenn man eine alte Verpackung wiederverwendet und dafür nochmals bezahlen soll, zumal der Wortlaut des Gesetzes "... erstmals in den Verkehr bringen" heißt.
Muß ich dann einen entsprechenden Hinweis der Sendung beifügen?
Grüße,
clauclaudius.
P.S. Apropos Verpackung... Wie sieht das eigentlich mit Klopapier aus. Muß ich als Donnerbalkennutzer sicherstellen, dass die Toilettenpapierblätter einzeln mit dem Grünen Punkt versehen und lizensiert sind, damit diese vom Endverbraucher (Kanalisationsbetreiber) ordnungsgemäß entsorgt werden können?
"... dann hätte man für Deutschland eine Regelung, hätte keine regellose Regelung und die Länder die das nicht regeln wollen die haben dann die Bundesregelung und die Länder die das regeln wollen können dann das für sich regeln." (E. Stoiber)
und noch ´ne Frage. Ich versende meine Sachen eigentlich immer in bereits gebrauchten Verpackungen (... was ja wohl ökologisch das sinnvollste ist). Damit muß die Verpackung ja schon automatisch lizensiert gewesen sein, oder? Es wäre ja wohl völlig entgegengesetzt der Zielstellung der Verpackungsverordnung, wenn man eine alte Verpackung wiederverwendet und dafür nochmals bezahlen soll, zumal der Wortlaut des Gesetzes "... erstmals in den Verkehr bringen" heißt.
Muß ich dann einen entsprechenden Hinweis der Sendung beifügen?
Grüße,
clauclaudius.
P.S. Apropos Verpackung... Wie sieht das eigentlich mit Klopapier aus. Muß ich als Donnerbalkennutzer sicherstellen, dass die Toilettenpapierblätter einzeln mit dem Grünen Punkt versehen und lizensiert sind, damit diese vom Endverbraucher (Kanalisationsbetreiber) ordnungsgemäß entsorgt werden können?
"... dann hätte man für Deutschland eine Regelung, hätte keine regellose Regelung und die Länder die das nicht regeln wollen die haben dann die Bundesregelung und die Länder die das regeln wollen können dann das für sich regeln." (E. Stoiber)
- Kohagie
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Es wurde soweit mir bekannt beraten, geprüft wenn zerknüllte Zeitungen als Füllmaterial verwendet werden würden, ob man diese alten Zeitungen nicht auch zertifizieren lassen müsse .....!?!clauclaudius hat geschrieben:Moin,
und noch ´ne Frage. Ich versende meine Sachen eigentlich immer in bereits gebrauchten Verpackungen (... was ja wohl ökologisch das sinnvollste ist). Damit muß die Verpackung ja schon automatisch lizensiert gewesen sein, oder? Es wäre ja wohl völlig entgegengesetzt der Zielstellung der Verpackungsverordnung, wenn man eine alte Verpackung wiederverwendet und dafür nochmals bezahlen soll, zumal der Wortlaut des Gesetzes "... erstmals in den Verkehr bringen" heißt.
Muß ich dann einen entsprechenden Hinweis der Sendung beifügen?
Grüße,
clauclaudius.
P.S. Apropos Verpackung... Wie sieht das eigentlich mit Klopapier aus. Muß ich als Donnerbalkennutzer sicherstellen, dass die Toilettenpapierblätter einzeln mit dem Grünen Punkt versehen und lizensiert sind, damit diese vom Endverbraucher (Kanalisationsbetreiber) ordnungsgemäß entsorgt werden können?
"... dann hätte man für Deutschland eine Regelung, hätte keine regellose Regelung und die Länder die das nicht regeln wollen die haben dann die Bundesregelung und die Länder die das regeln wollen können dann das für sich regeln." (E. Stoiber)
Das mit dem Toilettenpapier ist also gar nicht so abwegig oder?
kohagie
http://www.h-giessler.de
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Wobei sich folgende Frage stellt: Das Toilettenpapier, das als Verpackungsmaterial benutzt wird, gilt i.S. der Verpackungsordnung eben auch als Verpackungsmaterial und erfuhr somit eine Umwidmung. Wurde das Toilettenpapier hingegen seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch zugefügt, ist der Betreiber der Kanalisation einzig Empfangsberechtigter im Sinne der Umweltgesetze. Nun stellt sich natürlich die Frage, wie vorzugehen ist, wenn eine Mischnutzung erfolgte, wobei sich hierbei möglichweise auch die Frage der Reihenfolge der so erfolgten Mischnutzung oder Vollnutzung stellt.
(Wegen ausstehender Regelung Kopie dieses Postings an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft (Brüssel), das Umweltbundesamt, die Landesumweltämter der Länder, den Umweltausschuß des Bundestages, die Umweltausschüsse der Länder, die Umweltsachverständigen der Parteien im Bundestag und der Länder, nachrichtlich an die Bundesverbände der Abfallentsorger, der Abwasserentsorger und dem Bundesverband abmahnender Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Lobbyisten zur vorausgaloppierenden Stellungnahme.)
(Wegen ausstehender Regelung Kopie dieses Postings an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft (Brüssel), das Umweltbundesamt, die Landesumweltämter der Länder, den Umweltausschuß des Bundestages, die Umweltausschüsse der Länder, die Umweltsachverständigen der Parteien im Bundestag und der Länder, nachrichtlich an die Bundesverbände der Abfallentsorger, der Abwasserentsorger und dem Bundesverband abmahnender Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Lobbyisten zur vorausgaloppierenden Stellungnahme.)
Grüße vom Bücherwurm
Meine Angebote nach Sparten
Linux is like a wigwam: No windows. No gates. Apache inside.
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Werbung Pauschalangebote Verpackungsverordnung
um die Diskussion mal in eine andere Richtung zu lenken...
Gibt es hier schon jemanden, der Erfahrungen mit einem der Anbieter gemacht hat? (speziell aus der Sicht eines Kleinunternehmers)
Endlich hat mich Werbung zur Verpackungsverordnung erreicht, die vielleicht sogar eine Lösung des Problems liefern kann:
http://www.wortfilter.de/News/news2849.html
http://www.zentek.de/myfactory/CMS/CMS. ... e=D&Mode=1
Gibt es hier schon jemanden, der Erfahrungen mit einem der Anbieter gemacht hat? (speziell aus der Sicht eines Kleinunternehmers)
Endlich hat mich Werbung zur Verpackungsverordnung erreicht, die vielleicht sogar eine Lösung des Problems liefern kann:
http://www.wortfilter.de/News/news2849.html
http://www.zentek.de/myfactory/CMS/CMS. ... e=D&Mode=1
Sind die Angebote einiger Entsorgungsunternehmer Schnellschüsse, dass möglichst viele Internethändler, die ihre Waren in Versandverpackungen zum privaten Endverbraucher bringen lassen, einen Vertrag über die Lizenzierung abschließen um die Zahlung des Lizenzentgeldes beispielsweise pauschal zu leisten?
Wenn nicht, werden auch keine bereits vom Hersteller / Großhändler lizenzierten Versandverpackungen auf den Markt kommen.
Konsequenz: Hinsichtlich des Versandhandels entfällt ein Kriterium, ob Anbieter privat oder gewerblich handeln. JEDER, ob er nun 1 oder 1000 Artikel im Internet anbietet und in Versandverpackungen zum privaten Endverbraucher bringen lässt, müsste dann einen Vertrag mit einen der Entsorger abschließen. Nur dann kann der Versandhandel den Nachweiss erbringen, etwa bei Abmahnung, dass seine Versandverpackungen lizenziert wurden.
Soweit ich sehe, ist in der neuen Verpackungsverordnung festgeschrieben, dass alle Versandverpackungen ab den 01.01.2009 die an den privaten Endverbraucher gebracht werden, lizenziert sein müssen. Dass Hersteller / Großhändler der Versandverpackungen vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen werden, dass diese lizenzieren und das Lizenzentgeld bezahlen steht dort nicht geschrieben. Dass wird wohl darauf hinauslaufen, dass bereits lizenzierte Versandverpackungen auf den Markt NICHT kommen werden. Das bedeutet dann, dass JEDER Internetanbieter der seine Ware in Versandverpackungen an den privaten Endverbraucher bringen lässt, in die vertragliche Pflicht genommen wird, die Lizenzierung und die Bezahlung des Lizenzentgeldes zu leisten.
Wenn nicht, werden auch keine bereits vom Hersteller / Großhändler lizenzierten Versandverpackungen auf den Markt kommen.
Konsequenz: Hinsichtlich des Versandhandels entfällt ein Kriterium, ob Anbieter privat oder gewerblich handeln. JEDER, ob er nun 1 oder 1000 Artikel im Internet anbietet und in Versandverpackungen zum privaten Endverbraucher bringen lässt, müsste dann einen Vertrag mit einen der Entsorger abschließen. Nur dann kann der Versandhandel den Nachweiss erbringen, etwa bei Abmahnung, dass seine Versandverpackungen lizenziert wurden.
Soweit ich sehe, ist in der neuen Verpackungsverordnung festgeschrieben, dass alle Versandverpackungen ab den 01.01.2009 die an den privaten Endverbraucher gebracht werden, lizenziert sein müssen. Dass Hersteller / Großhändler der Versandverpackungen vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen werden, dass diese lizenzieren und das Lizenzentgeld bezahlen steht dort nicht geschrieben. Dass wird wohl darauf hinauslaufen, dass bereits lizenzierte Versandverpackungen auf den Markt NICHT kommen werden. Das bedeutet dann, dass JEDER Internetanbieter der seine Ware in Versandverpackungen an den privaten Endverbraucher bringen lässt, in die vertragliche Pflicht genommen wird, die Lizenzierung und die Bezahlung des Lizenzentgeldes zu leisten.
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- Beiträge: 857
- Registriert: So 1. Apr 2007, 19:23
- Wohnort: Berlin
Einfach und kurz: Nö!Mr.Manoon hat geschrieben:Gilt dieser Wahnsinn auch wenn ich meinen Wohnsitz nach Polen verlege, dieser Standort wird immer interessanter....
Grüße vom Bücherwurm
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Nachricht von meinem LUPO-Lieferanten heute Morgen:
ACHTUNG:
Da das Thema "Neue Verpackungsmittelverordnung", die ab 1. Januar 2009 in Kraft tritt, gerade in jüngster Vergangenheit sehr große Irritationen hervorruft, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir ab Mitte/Ende November sowohl lizensierte als auch nicht lizensierte
Waren anbieten werden. Dies bedeutet für Sie keinen weiteren Arbeitsaufwand, da bei Kauf von lizensierter Ware Sie die Lizenznummer unsererseits mitgeteilt bekommen. Der Vorteil für Sie, es entfällt eine pauschale Gebühr. Sie bezahlen nur die Gebühr für die Artikel, die Sie lizensiert gekauft haben.
In 2008 ist die Lizensierung in dieser Form noch nicht notwendig!!!!
ACHTUNG:
Da das Thema "Neue Verpackungsmittelverordnung", die ab 1. Januar 2009 in Kraft tritt, gerade in jüngster Vergangenheit sehr große Irritationen hervorruft, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir ab Mitte/Ende November sowohl lizensierte als auch nicht lizensierte
Waren anbieten werden. Dies bedeutet für Sie keinen weiteren Arbeitsaufwand, da bei Kauf von lizensierter Ware Sie die Lizenznummer unsererseits mitgeteilt bekommen. Der Vorteil für Sie, es entfällt eine pauschale Gebühr. Sie bezahlen nur die Gebühr für die Artikel, die Sie lizensiert gekauft haben.
In 2008 ist die Lizensierung in dieser Form noch nicht notwendig!!!!