Neue Abmahnfalle: Verpackungsverordnung
Scheint vom Vorgang her alles recht einfach zu sein, ausser den Ärger darüber zu unterdrücken, aber was soll's.
Man meldet sich da irgendwo an, schätzt die Menge wie man möchte und gibt ende des Jahres dann den tatsächlichen Wert anhand der Rechnungen vom Händler an, bei dem man die Verpackungen gekauft hat. Was drüber ist muß man dann natürlich nachzahlen, prüfen tut das erstmal niemand, wie auch. Allerdings müssen Händler bei denen größere Mengen anfallen am Ende des Jahres eine Vollständigkeitserklärung abgeben, da falsche Zahlen anzugeben könnte teuer werden. Bei den Kleinen wird das wohl nur stichprobenartig gemacht.
Vermutlich werden dann die Großhändler geprüft an wen die verkauft haben, keine Ahnung wie das gehen soll.
Viele der Anbieter machen da ein großes Rätselraten draus was es denn am Ende kostet, warum die das machen kann man sich denken, wer zb. schriftliche Abrechnungen o.ä. haben möchte zahlt zusätzlich !!!! 100 Euro pro Jahr, kein Lastschriftverfahren kostet zusätzlich 50 Euro und weitere Scherze.
Das ganze läuft wie überall, auf das Kleingedruckte achten, sonst wird es teuer.
Landbell bietet ab 150 Euro anscheinend ein recht durchsichtiges Angebot an, wird von ZVAB empfohlen, denke mal die kriegen massiven Druck wenn die mit solchen Winkelzügen ankommen.
Weiß jemand ob man solche Verträge kündigen kann wenn die während des Vertrages die Kosten erhöhen ??
Schlußendlich kann man auf seine Verdandkosten einfach 0,05 Cent draufschlagen, dann kommt das Geld wieder rein, die Dummen sind mal wieder die Endverbraucher, oder bei festgelegten Versandkosten natürlich die Händler.
Man meldet sich da irgendwo an, schätzt die Menge wie man möchte und gibt ende des Jahres dann den tatsächlichen Wert anhand der Rechnungen vom Händler an, bei dem man die Verpackungen gekauft hat. Was drüber ist muß man dann natürlich nachzahlen, prüfen tut das erstmal niemand, wie auch. Allerdings müssen Händler bei denen größere Mengen anfallen am Ende des Jahres eine Vollständigkeitserklärung abgeben, da falsche Zahlen anzugeben könnte teuer werden. Bei den Kleinen wird das wohl nur stichprobenartig gemacht.
Vermutlich werden dann die Großhändler geprüft an wen die verkauft haben, keine Ahnung wie das gehen soll.
Viele der Anbieter machen da ein großes Rätselraten draus was es denn am Ende kostet, warum die das machen kann man sich denken, wer zb. schriftliche Abrechnungen o.ä. haben möchte zahlt zusätzlich !!!! 100 Euro pro Jahr, kein Lastschriftverfahren kostet zusätzlich 50 Euro und weitere Scherze.
Das ganze läuft wie überall, auf das Kleingedruckte achten, sonst wird es teuer.
Landbell bietet ab 150 Euro anscheinend ein recht durchsichtiges Angebot an, wird von ZVAB empfohlen, denke mal die kriegen massiven Druck wenn die mit solchen Winkelzügen ankommen.
Weiß jemand ob man solche Verträge kündigen kann wenn die während des Vertrages die Kosten erhöhen ??
Schlußendlich kann man auf seine Verdandkosten einfach 0,05 Cent draufschlagen, dann kommt das Geld wieder rein, die Dummen sind mal wieder die Endverbraucher, oder bei festgelegten Versandkosten natürlich die Händler.
Über den Daumen gepeilt besteht ein Lupo aus 1/3 Plastik und 2/3 Papier.Yara hat geschrieben: Woher zur Hölle soll man wissen wieviele KG Verpackungsmaterial man im Jahr gebraucht hat? Soll ich jetzt alle Büchersendungen zusammenzählen und dann je nach Größe des verwendeten Umschlags die Gramm-Angaben zusammen zählen, dasselbe für Pakete, Einschreiben, Päckchen usw.?
Yara
2.500 Lupos Größe D plus 60 Kartons für die etwas größeren Bestellungen sind ungefähr das Limit für das 20 Euro-Angebot von Zentek.
Die Kosten für einen Lupo betragen also nicht einmal einen Cent. Dabei sind die Kartons noch nicht einmal herausgerechnet.
Angemeldet werden müssen in dem Fall 15 Kg Plastik und 35 Kg Papier.
Das dürfte doch egal sein, barbara - die Verpackungen, die Ihr an die Buchhandlungen loslasst, müsst Ihr doch auch lizenzieren, oder nicht? Ihr seid doch Erstinverkehrbringer? Oder versteh ich dich jetzt falsch?
Online UID beantragen geht tatsächlich nicht online -hab jetzt mit meinem FA-Menschen gesprochen, der sich mal erkundigen will - seine Auskunft bisher - eigentlich keine UID für Kleingewerbler nach § 19. Bin mal auf seine Antwort gespannt.
Online UID beantragen geht tatsächlich nicht online -hab jetzt mit meinem FA-Menschen gesprochen, der sich mal erkundigen will - seine Auskunft bisher - eigentlich keine UID für Kleingewerbler nach § 19. Bin mal auf seine Antwort gespannt.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
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- Vidya Venn
- Beiträge: 12653
- Registriert: Mo 7. Nov 2005, 19:17
- Wohnort: NRW
und wir Privaten müssen ganz sicher sein, dass unsere Verpackung bereits lizensiert ist, sonst müssen wir sie lizensieren z.B. über dieses Zentek. Aber eine Uid, die dafür wohl vonnöten ist, kriegen wir privaten doch gar nicht oder seh ich das falsch und hab ich das wohl immernoch nicht richtig verstanden???
- Kohagie
- Beiträge: 371
- Registriert: Do 13. Dez 2007, 21:53
- Wohnort: 91093 Heßdorf - Franken
- Kontaktdaten:
Jetzt haben wir hier schon drei Threats zum selben Thema.
viewtopic.php?t=4516
viewtopic.php?t=4795
Man sollte dies irgendwie zusammenfassen und alles unnötige löschen.
Es ist wahrlich schwierig hier noch durchzublicken, obwohl es doch wiederum ganz einfach und simpel ist.
Mein ewiges gelaber: die jeweils zuständige IHK gibt diesbzgl. umfangreiche Auskünfte.
Und nein: Privatanbieter, Verkäufer sind von dieser Verordnung nicht betroffen.
Und ja: der Endverbraucher ist der Dumme, denn die Kosten werden auf den Preis umgelegt.
Es gab viele Aktivitäten auch Unterschriftenaktionen diesen Schwachsinn zu stoppen.
Wäre die Resonanz wie bei den Buchabmahnern gewesen, man hätte es ändern können.
viewtopic.php?t=4516
viewtopic.php?t=4795
Man sollte dies irgendwie zusammenfassen und alles unnötige löschen.
Es ist wahrlich schwierig hier noch durchzublicken, obwohl es doch wiederum ganz einfach und simpel ist.
Mein ewiges gelaber: die jeweils zuständige IHK gibt diesbzgl. umfangreiche Auskünfte.
Und nein: Privatanbieter, Verkäufer sind von dieser Verordnung nicht betroffen.
Und ja: der Endverbraucher ist der Dumme, denn die Kosten werden auf den Preis umgelegt.
Es gab viele Aktivitäten auch Unterschriftenaktionen diesen Schwachsinn zu stoppen.
Wäre die Resonanz wie bei den Buchabmahnern gewesen, man hätte es ändern können.
kohagie
http://www.h-giessler.de
http://www.h-giessler.de
@ Vidya
Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen Private nicht lizensieren.
Für mich ist das Ganze inzwischen so ein Durcheinander im Kopf, daß ich gar nicht mehr durchblicke...
Bisher gab es Verpackungen mit grünem Punkt o.ä. -> = lizensiert?
Es ist in Zukunft dem Lieferanten überlassen, ob er solche Verpackungen anbietet bzw. kommen zukünftig nur noch Materialien in den Handel, die keinen grünen Punkt o.ä. haben?
Wenn so ein Zeichen drauf ist, weshalb soll dann vom Versandhändler ein Nachweis verlangt werden? Und wer darf / will den Nachweis verlangen? Ein Kunde bzw. von ihm beauftragter Abmahnanwalt doch sicher nicht?
Sorry, wenn ich damit Sachen anbringe, die schon diskutiert wurden, aber ich blicke einfach überhaupt nicht mehr durch.
Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen Private nicht lizensieren.
Für mich ist das Ganze inzwischen so ein Durcheinander im Kopf, daß ich gar nicht mehr durchblicke...
Bisher gab es Verpackungen mit grünem Punkt o.ä. -> = lizensiert?
Es ist in Zukunft dem Lieferanten überlassen, ob er solche Verpackungen anbietet bzw. kommen zukünftig nur noch Materialien in den Handel, die keinen grünen Punkt o.ä. haben?
Wenn so ein Zeichen drauf ist, weshalb soll dann vom Versandhändler ein Nachweis verlangt werden? Und wer darf / will den Nachweis verlangen? Ein Kunde bzw. von ihm beauftragter Abmahnanwalt doch sicher nicht?
Sorry, wenn ich damit Sachen anbringe, die schon diskutiert wurden, aber ich blicke einfach überhaupt nicht mehr durch.
Diese (_i_) Sesselpupser! (sorry)Mr.Manoon hat geschrieben:Die unterscheiden eben
1 Verkaufsverpackungen
2 Transportverpackungen
3 Serviceverpackungen
Dafür gibt es wohl jeweils eigene Vorschriften.
Für Händler sind's - wenn ich die Diskussion halbwegs verstanden habe - Verkaufsverpackungen?
Und dann gilt das, was ich weiter oben fragte nicht oder anders? Äh, äh...
Also ehrlich gesagt, wenn ich in etwa verstanden habe worum es geht breche ich das Denken ab, hab Arbeit bis unters Dach...
Vermutlich sind Transportverpackungen die Kisten aus dem Supermarkt,
Serviceverpackungen sind die Tüten vom Bäcker, und vermutlich definieren die die Lupos als Verkaufsverpackung weil der Endkunde die Bücher aus den Lupos auspackt.
Ist aber auch egal, es geht um deine Kohle und wenn du nix zahlst kommt Renner oder Christine oder weiß wer.
Wer privat ist kennen wir ja noch von der Abmahnung Dezember, es reichen wohl zb. 50 Bücher die ständig neu nachgelegt werden wenn eines verkauft ist, nicht aber 1000 Bücher aus der privaten Bibliothek.
(geschäftsmäßiger Auftritt im Internet, Power-Anbieter, Auslandsversand usw.)(Je nach Landgericht, Jahreszeit oder Stand der Dinge). Sag ich mal als Laie, weiß ich aber nicht.
Vermutlich sind Transportverpackungen die Kisten aus dem Supermarkt,
Serviceverpackungen sind die Tüten vom Bäcker, und vermutlich definieren die die Lupos als Verkaufsverpackung weil der Endkunde die Bücher aus den Lupos auspackt.
Ist aber auch egal, es geht um deine Kohle und wenn du nix zahlst kommt Renner oder Christine oder weiß wer.
Wer privat ist kennen wir ja noch von der Abmahnung Dezember, es reichen wohl zb. 50 Bücher die ständig neu nachgelegt werden wenn eines verkauft ist, nicht aber 1000 Bücher aus der privaten Bibliothek.
(geschäftsmäßiger Auftritt im Internet, Power-Anbieter, Auslandsversand usw.)(Je nach Landgericht, Jahreszeit oder Stand der Dinge). Sag ich mal als Laie, weiß ich aber nicht.
Dazu schreibt die IT-Kanzlei: "Grundsätzlich und zusammenfassend gilt: Alles, was Sie als Händler an den Endkunden schicken (Produktverpackung, Versandkarton oder Versandtasche und Füllmaterial), muss ordnungsgemäß registriert sein ? entweder von jemandem vor Ihnen in der Lieferkette oder von Ihnen."antje hat geschrieben:Das dürfte doch egal sein, barbara - die Verpackungen, die Ihr an die Buchhandlungen loslasst, müsst Ihr doch auch lizenzieren, oder nicht? Ihr seid doch Erstinverkehrbringer? Oder versteh ich dich jetzt falsch?
http://www.it-recht-kanzlei.de/verpacku ... g-faq.html
Der Buchhändler ist kein Endkunde - und damit wird's endgültig unüberschaubar.
Ihr habt aber auch ein Talent, euch das Leben schwer zu machen
Der Link von Barbara sagt eigentlich alles aus, was man beachten muss:
http://www.it-recht-kanzlei.de/verpacku ... g-faq.html
Viel ist es sowieso nicht:
-jeder Händler ist betroffen
-jedes verwendete Material muss lizensiert werden -auch Zeitungspapier-
Und das wars auch schon!
Die praktische Umsetzung sieht so aus:
-überschlagen, was im laufenden Jahr an Lupos und Kartons verwendet wurde
-Optimisten legen ein Drittel drauf wegen erwarteter Umsatzsteigerungen
-und warten bis Mitte des Monats, wenn die letzten Großhändler den Gebührenrechner auf ihrer Homepage haben
Wie ich weiter oben schon schrieb, entsprechen 2.500 Lupos Größe D plus 60 Kartons der Hermes S-Klasse 15 Kg Plastik und 35 Kg Papier. Das ist für 20 Euro + MWST zu haben.
Problematisch wird es allenfalls für private Verkäufer, die vor den Kadi gezogen werden werden angeblich gewerblichen Handelns.
Sollte der Richter auf tatsächliche Gewerblichkeit erkennen, ist die Nicht-Lizensierung eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet wird.
Höhe: unbekannt
Erkennt der Richter zwar den privaten Charakter der Verkäufe an, verdonnert den Verkäufer aber auf Grund der Nachhaltigkeit der Verkäufe auf das Einhalten gewerblicher Pflichten, wird es sehr haarig.
Mit gutem Gewissen kann man eigentlich auch privaten Verkäufern mit -relativ- hohem Bestand nur empfehlen, sich um eine 20 Euro-Lizensierung zu bemühen. Werden sie abgelehnt, können sie im Bedarfsfall zumindest beweisen -Ablehnung gut aufbewahren!!-, dass sie alles menschenmögliche versucht haben.
Langer Rede kurzer Sinn: Wir Gewerblichen müssen, die Privaten sollten alles lizensieren lassen, was als Verpackung verwendet wird.
Der Link von Barbara sagt eigentlich alles aus, was man beachten muss:
http://www.it-recht-kanzlei.de/verpacku ... g-faq.html
Viel ist es sowieso nicht:
-jeder Händler ist betroffen
-jedes verwendete Material muss lizensiert werden -auch Zeitungspapier-
Und das wars auch schon!
Die praktische Umsetzung sieht so aus:
-überschlagen, was im laufenden Jahr an Lupos und Kartons verwendet wurde
-Optimisten legen ein Drittel drauf wegen erwarteter Umsatzsteigerungen
-und warten bis Mitte des Monats, wenn die letzten Großhändler den Gebührenrechner auf ihrer Homepage haben
Wie ich weiter oben schon schrieb, entsprechen 2.500 Lupos Größe D plus 60 Kartons der Hermes S-Klasse 15 Kg Plastik und 35 Kg Papier. Das ist für 20 Euro + MWST zu haben.
Problematisch wird es allenfalls für private Verkäufer, die vor den Kadi gezogen werden werden angeblich gewerblichen Handelns.
Sollte der Richter auf tatsächliche Gewerblichkeit erkennen, ist die Nicht-Lizensierung eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet wird.
Höhe: unbekannt
Erkennt der Richter zwar den privaten Charakter der Verkäufe an, verdonnert den Verkäufer aber auf Grund der Nachhaltigkeit der Verkäufe auf das Einhalten gewerblicher Pflichten, wird es sehr haarig.
Mit gutem Gewissen kann man eigentlich auch privaten Verkäufern mit -relativ- hohem Bestand nur empfehlen, sich um eine 20 Euro-Lizensierung zu bemühen. Werden sie abgelehnt, können sie im Bedarfsfall zumindest beweisen -Ablehnung gut aufbewahren!!-, dass sie alles menschenmögliche versucht haben.
Langer Rede kurzer Sinn: Wir Gewerblichen müssen, die Privaten sollten alles lizensieren lassen, was als Verpackung verwendet wird.
Hallo Zusammen,
Private Verbraucher können nichts lizensieren lassen. Das ist da überhaupt nicht vorgesehen. Ich habe gestern noch einmal nachgefragt.
Es muss ein Gewerbe eingetragen sein.
Wenn es da zu Abmahnungen kommen sollte, dann auf der alten Schiene gewerblich oder privat. Wie in diese Geschichte noch die Verpackungsverordnung eingebaut werden soll, erschließt sich mir nicht.
Diese ganze Verordnung kommt mir unsinnig vor.
Ich geb hier mal den Passus mit dem grünen Punkt wieder, denn ich denke, das wird jeden betreffen, der etwas ins benachbarte Ausland schickt.
Eine einzigartige Neuerung betrifft die Abschaffung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht mit Wirkung zum 31.12.08. Das bedeutet, dass Verkaufspackungen nicht mehr mit dem Zeichen "Der grüne Punkt" zu kennzeichnen sind. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass im europäischen Ausland teilweise ein Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt durch Gesetz oder Vertrag verlangt wird zum Beispiel in Bulgarien, Portugal, Spanien, Griechenland, Zypern u. Türkei
Ist doch irgendwie nicht kompatibel unsere Verordnung. Um da was hinzuschicken, nützt mir die Lizensierung hier gar nichts.
Wenn diese Länder den Grünen Punkt vorschreiben, betrifft mich das auch privat, oder sehe ich das falsch? Wenn ich meiner in Frankreich lebenden Tante ein Päckchen schicken will, und dort wird auf der Verpackung ein Grüner Punkt verlangt, was tue ich dann?
Private Verbraucher können nichts lizensieren lassen. Das ist da überhaupt nicht vorgesehen. Ich habe gestern noch einmal nachgefragt.
Es muss ein Gewerbe eingetragen sein.
Wenn es da zu Abmahnungen kommen sollte, dann auf der alten Schiene gewerblich oder privat. Wie in diese Geschichte noch die Verpackungsverordnung eingebaut werden soll, erschließt sich mir nicht.
Diese ganze Verordnung kommt mir unsinnig vor.
Ich geb hier mal den Passus mit dem grünen Punkt wieder, denn ich denke, das wird jeden betreffen, der etwas ins benachbarte Ausland schickt.
Eine einzigartige Neuerung betrifft die Abschaffung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht mit Wirkung zum 31.12.08. Das bedeutet, dass Verkaufspackungen nicht mehr mit dem Zeichen "Der grüne Punkt" zu kennzeichnen sind. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass im europäischen Ausland teilweise ein Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt durch Gesetz oder Vertrag verlangt wird zum Beispiel in Bulgarien, Portugal, Spanien, Griechenland, Zypern u. Türkei
Ist doch irgendwie nicht kompatibel unsere Verordnung. Um da was hinzuschicken, nützt mir die Lizensierung hier gar nichts.
Wenn diese Länder den Grünen Punkt vorschreiben, betrifft mich das auch privat, oder sehe ich das falsch? Wenn ich meiner in Frankreich lebenden Tante ein Päckchen schicken will, und dort wird auf der Verpackung ein Grüner Punkt verlangt, was tue ich dann?