Neue Abmahnfalle: Verpackungsverordnung

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
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vitalis
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Beitrag von vitalis »

Welche Rechtsform hast Du denn eingegeben?
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Scheint vom Vorgang her alles recht einfach zu sein, ausser den Ärger darüber zu unterdrücken, aber was soll's.
Man meldet sich da irgendwo an, schätzt die Menge wie man möchte und gibt ende des Jahres dann den tatsächlichen Wert anhand der Rechnungen vom Händler an, bei dem man die Verpackungen gekauft hat. Was drüber ist muß man dann natürlich nachzahlen, prüfen tut das erstmal niemand, wie auch. Allerdings müssen Händler bei denen größere Mengen anfallen am Ende des Jahres eine Vollständigkeitserklärung abgeben, da falsche Zahlen anzugeben könnte teuer werden. Bei den Kleinen wird das wohl nur stichprobenartig gemacht.
Vermutlich werden dann die Großhändler geprüft an wen die verkauft haben, keine Ahnung wie das gehen soll.
Viele der Anbieter machen da ein großes Rätselraten draus was es denn am Ende kostet, warum die das machen kann man sich denken, wer zb. schriftliche Abrechnungen o.ä. haben möchte zahlt zusätzlich !!!! 100 Euro pro Jahr, kein Lastschriftverfahren kostet zusätzlich 50 Euro und weitere Scherze.
Das ganze läuft wie überall, auf das Kleingedruckte achten, sonst wird es teuer.
Landbell bietet ab 150 Euro anscheinend ein recht durchsichtiges Angebot an, wird von ZVAB empfohlen, denke mal die kriegen massiven Druck wenn die mit solchen Winkelzügen ankommen.
Weiß jemand ob man solche Verträge kündigen kann wenn die während des Vertrages die Kosten erhöhen ??
Schlußendlich kann man auf seine Verdandkosten einfach 0,05 Cent draufschlagen, dann kommt das Geld wieder rein, die Dummen sind mal wieder die Endverbraucher, oder bei festgelegten Versandkosten natürlich die Händler.
blokk
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Beitrag von blokk »

Yara hat geschrieben: Woher zur Hölle soll man wissen wieviele KG Verpackungsmaterial man im Jahr gebraucht hat? Soll ich jetzt alle Büchersendungen zusammenzählen und dann je nach Größe des verwendeten Umschlags die Gramm-Angaben zusammen zählen, dasselbe für Pakete, Einschreiben, Päckchen usw.?

:roll: :roll: :roll:

Yara
Über den Daumen gepeilt besteht ein Lupo aus 1/3 Plastik und 2/3 Papier.

2.500 Lupos Größe D plus 60 Kartons für die etwas größeren Bestellungen sind ungefähr das Limit für das 20 Euro-Angebot von Zentek.
Die Kosten für einen Lupo betragen also nicht einmal einen Cent. Dabei sind die Kartons noch nicht einmal herausgerechnet.

Angemeldet werden müssen in dem Fall 15 Kg Plastik und 35 Kg Papier.
barbara
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Beitrag von barbara »

Klingt ja alles logisch - bloß die Kleinverlage, zu denen neben Yara auch ich gehören, nehmen normalerweise die Verpackung für die Buchhandlungen aus der gleichen Kiste wie die für Bestellungen über die Webseite oder über Ama... - womit das Berechnen dann bei uns nicht mehr so einfach ist :roll:
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antje
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Beitrag von antje »

Das dürfte doch egal sein, barbara - die Verpackungen, die Ihr an die Buchhandlungen loslasst, müsst Ihr doch auch lizenzieren, oder nicht? Ihr seid doch Erstinverkehrbringer? Oder versteh ich dich jetzt falsch?

Online UID beantragen geht tatsächlich nicht online -hab jetzt mit meinem FA-Menschen gesprochen, der sich mal erkundigen will - seine Auskunft bisher - eigentlich keine UID für Kleingewerbler nach § 19. Bin mal auf seine Antwort gespannt.
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

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Vidya Venn
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Beitrag von Vidya Venn »

und wir Privaten müssen ganz sicher sein, dass unsere Verpackung bereits lizensiert ist, sonst müssen wir sie lizensieren z.B. über dieses Zentek. Aber eine Uid, die dafür wohl vonnöten ist, kriegen wir privaten doch gar nicht oder seh ich das falsch und hab ich das wohl immernoch nicht richtig verstanden???
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Kohagie
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Beitrag von Kohagie »

Jetzt haben wir hier schon drei Threats zum selben Thema.

viewtopic.php?t=4516
viewtopic.php?t=4795

Man sollte dies irgendwie zusammenfassen und alles unnötige löschen.

Es ist wahrlich schwierig hier noch durchzublicken, obwohl es doch wiederum ganz einfach und simpel ist.

Mein ewiges gelaber: die jeweils zuständige IHK gibt diesbzgl. umfangreiche Auskünfte.

Und nein: Privatanbieter, Verkäufer sind von dieser Verordnung nicht betroffen.

Und ja: der Endverbraucher ist der Dumme, denn die Kosten werden auf den Preis umgelegt.

Es gab viele Aktivitäten auch Unterschriftenaktionen diesen Schwachsinn zu stoppen.
Wäre die Resonanz wie bei den Buchabmahnern gewesen, man hätte es ändern können.
Yumo
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Beitrag von Yumo »

@ Vidya
Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen Private nicht lizensieren.

Für mich ist das Ganze inzwischen so ein Durcheinander im Kopf, daß ich gar nicht mehr durchblicke...

Bisher gab es Verpackungen mit grünem Punkt o.ä. -> = lizensiert?

Es ist in Zukunft dem Lieferanten überlassen, ob er solche Verpackungen anbietet bzw. kommen zukünftig nur noch Materialien in den Handel, die keinen grünen Punkt o.ä. haben?

Wenn so ein Zeichen drauf ist, weshalb soll dann vom Versandhändler ein Nachweis verlangt werden? Und wer darf / will den Nachweis verlangen? Ein Kunde bzw. von ihm beauftragter Abmahnanwalt doch sicher nicht?

Sorry, wenn ich damit Sachen anbringe, die schon diskutiert wurden, aber ich blicke einfach überhaupt nicht mehr durch.
Mr.Manoon
Beiträge: 738
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Beitrag von Mr.Manoon »

Die unterscheiden eben
1 Verkaufsverpackungen
2 Transportverpackungen
3 Serviceverpackungen

Dafür gibt es wohl jeweils eigene Vorschriften.
Yumo
Beiträge: 6810
Registriert: Mi 5. Okt 2005, 00:19

Beitrag von Yumo »

Mr.Manoon hat geschrieben:Die unterscheiden eben
1 Verkaufsverpackungen
2 Transportverpackungen
3 Serviceverpackungen

Dafür gibt es wohl jeweils eigene Vorschriften.
Diese (_i_) Sesselpupser! (sorry)

Für Händler sind's - wenn ich die Diskussion halbwegs verstanden habe - Verkaufsverpackungen?
Und dann gilt das, was ich weiter oben fragte nicht oder anders? Äh, äh...
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Also ehrlich gesagt, wenn ich in etwa verstanden habe worum es geht breche ich das Denken ab, hab Arbeit bis unters Dach...
Vermutlich sind Transportverpackungen die Kisten aus dem Supermarkt,
Serviceverpackungen sind die Tüten vom Bäcker, und vermutlich definieren die die Lupos als Verkaufsverpackung weil der Endkunde die Bücher aus den Lupos auspackt.
Ist aber auch egal, es geht um deine Kohle und wenn du nix zahlst kommt Renner oder Christine oder weiß wer. :lol:
Wer privat ist kennen wir ja noch von der Abmahnung Dezember, es reichen wohl zb. 50 Bücher die ständig neu nachgelegt werden wenn eines verkauft ist, nicht aber 1000 Bücher aus der privaten Bibliothek.
(geschäftsmäßiger Auftritt im Internet, Power-Anbieter, Auslandsversand usw.)(Je nach Landgericht, Jahreszeit oder Stand der Dinge). Sag ich mal als Laie, weiß ich aber nicht.
barbara
Beiträge: 606
Registriert: Fr 23. Sep 2005, 08:02

Beitrag von barbara »

antje hat geschrieben:Das dürfte doch egal sein, barbara - die Verpackungen, die Ihr an die Buchhandlungen loslasst, müsst Ihr doch auch lizenzieren, oder nicht? Ihr seid doch Erstinverkehrbringer? Oder versteh ich dich jetzt falsch?
Dazu schreibt die IT-Kanzlei: "Grundsätzlich und zusammenfassend gilt: Alles, was Sie als Händler an den Endkunden schicken (Produktverpackung, Versandkarton oder Versandtasche und Füllmaterial), muss ordnungsgemäß registriert sein ? entweder von jemandem vor Ihnen in der Lieferkette oder von Ihnen."
http://www.it-recht-kanzlei.de/verpacku ... g-faq.html

Der Buchhändler ist kein Endkunde - und damit wird's endgültig unüberschaubar.
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

Der bestellt es vermutlich im Namen des Endkunden, das läuft dann wohl auf's selbe raus. Der Kunde holt es dann ja im Laden ab.
Es sei denn du verschickst eine Kiste mit 50 verlagsfrischen Büchern an einen Händler, vermute mal das ist dann eine Transportverpackung.
blokk
Beiträge: 1248
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Wohnort: Petershagen

Beitrag von blokk »

Ihr habt aber auch ein Talent, euch das Leben schwer zu machen :roll:

Der Link von Barbara sagt eigentlich alles aus, was man beachten muss:
http://www.it-recht-kanzlei.de/verpacku ... g-faq.html

Viel ist es sowieso nicht:
-jeder Händler ist betroffen
-jedes verwendete Material muss lizensiert werden -auch Zeitungspapier-

Und das wars auch schon!


Die praktische Umsetzung sieht so aus:
-überschlagen, was im laufenden Jahr an Lupos und Kartons verwendet wurde
-Optimisten legen ein Drittel drauf wegen erwarteter Umsatzsteigerungen
-und warten bis Mitte des Monats, wenn die letzten Großhändler den Gebührenrechner auf ihrer Homepage haben


Wie ich weiter oben schon schrieb, entsprechen 2.500 Lupos Größe D plus 60 Kartons der Hermes S-Klasse 15 Kg Plastik und 35 Kg Papier. Das ist für 20 Euro + MWST zu haben.


Problematisch wird es allenfalls für private Verkäufer, die vor den Kadi gezogen werden werden angeblich gewerblichen Handelns.
Sollte der Richter auf tatsächliche Gewerblichkeit erkennen, ist die Nicht-Lizensierung eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet wird.
Höhe: unbekannt

Erkennt der Richter zwar den privaten Charakter der Verkäufe an, verdonnert den Verkäufer aber auf Grund der Nachhaltigkeit der Verkäufe auf das Einhalten gewerblicher Pflichten, wird es sehr haarig.

Mit gutem Gewissen kann man eigentlich auch privaten Verkäufern mit -relativ- hohem Bestand nur empfehlen, sich um eine 20 Euro-Lizensierung zu bemühen. Werden sie abgelehnt, können sie im Bedarfsfall zumindest beweisen -Ablehnung gut aufbewahren!!-, dass sie alles menschenmögliche versucht haben.

Langer Rede kurzer Sinn: Wir Gewerblichen müssen, die Privaten sollten alles lizensieren lassen, was als Verpackung verwendet wird.
Moranda
Beiträge: 1749
Registriert: Do 3. Aug 2006, 17:43

Beitrag von Moranda »

Hallo Zusammen,

Private Verbraucher können nichts lizensieren lassen. Das ist da überhaupt nicht vorgesehen. Ich habe gestern noch einmal nachgefragt.
Es muss ein Gewerbe eingetragen sein.

Wenn es da zu Abmahnungen kommen sollte, dann auf der alten Schiene gewerblich oder privat. Wie in diese Geschichte noch die Verpackungsverordnung eingebaut werden soll, erschließt sich mir nicht.

Diese ganze Verordnung kommt mir unsinnig vor.
Ich geb hier mal den Passus mit dem grünen Punkt wieder, denn ich denke, das wird jeden betreffen, der etwas ins benachbarte Ausland schickt.
Eine einzigartige Neuerung betrifft die Abschaffung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht mit Wirkung zum 31.12.08. Das bedeutet, dass Verkaufspackungen nicht mehr mit dem Zeichen "Der grüne Punkt" zu kennzeichnen sind. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass im europäischen Ausland teilweise ein Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt durch Gesetz oder Vertrag verlangt wird zum Beispiel in Bulgarien, Portugal, Spanien, Griechenland, Zypern u. Türkei


Ist doch irgendwie nicht kompatibel unsere Verordnung. Um da was hinzuschicken, nützt mir die Lizensierung hier gar nichts.
Wenn diese Länder den Grünen Punkt vorschreiben, betrifft mich das auch privat, oder sehe ich das falsch? Wenn ich meiner in Frankreich lebenden Tante ein Päckchen schicken will, und dort wird auf der Verpackung ein Grüner Punkt verlangt, was tue ich dann?
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