Neue Abmahnfalle: Verpackungsverordnung

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Yara
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Beitrag von Yara »

barbara hat geschrieben:Klingt ja alles logisch - bloß die Kleinverlage, zu denen neben Yara auch ich gehören, nehmen normalerweise die Verpackung für die Buchhandlungen aus der gleichen Kiste wie die für Bestellungen über die Webseite oder über Ama... - womit das Berechnen dann bei uns nicht mehr so einfach ist :roll:
Und dazu kommen noch die Verpackungen, die ich bereits als Privatabnehmer vom Händler erhalten habe, die also bereits lizensiert sein müssen und die ich halt einfach weiterverwende, und neben dem Verlag hab' ich noch den Shop wo eben auch mal Pakete verschickt werden. Und wo die meisten Produkte in irgendwelchen Behältnissen verpackt sind - Räucherungen in Gläsern oder Zip Locks, Öle in Gläsern, Amulette in Pappe oder Plastik, usw. Das alles wird nebst Büchern in ne Kiste mit Füllmaterial gepackt - alles gebraucht. Einige der Kartons samt Füllmaterial stammen von Großhändlern, müsste ich also noch lizensieren, andere stammen aus privaten Bestellungen, die schon lizensiert sein müssten, da bin ich kein Erstinverkehrbringer. Dazu kommen dann die ebenso gebrauchten Lupos und neue Lupos. Und dann noch wie barbara schreibt muss unterschieden werden zwischen den Lieferungen an Händler und an Private.

Zudem ändern sich die Serviceverpackungen auch zwischendurch mal. Davon abgesehen - soll ich jetzt alles auspacken was ich hier habe und die Verpackung wiegen?

Einige Bücher sind in Plastik eingeschweißt, andere nicht.

Ich kann da unmöglich eine Gewichtsangabe schätzen :shock:
:evil:
Yara
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Beitrag von Yara »

Mr.Manoon hat geschrieben:Der bestellt es vermutlich im Namen des Endkunden, das läuft dann wohl auf's selbe raus.
Das ist - sorry - Quatsch Manoon. Ich liefer in dem Fall an den Buchhändler als Gewerbetreibenden und da muss nichts lizensiert sein. Was der damit anstellt und wie er das weiterverkauft ist sein Problem.
Wäre ja cool, dann hätte ich gar kein Problem, weil ich ja alles was mir vom Großhändler oder von anderen Verlagen oder von der Druckerei geliefert wird an den Endkunden weiterverkaufe.

@Kohagie - die IHK kann da auch nichts weiter zu sagen als wie die Gesetzeslage ist. Die Tücken der Umsetzung in jeglicher Hinsicht hat wie immer niemand bedacht.

@Moranda - am besten Briefmarke direkt aufs Buch kleben und ohne Verpackung verschicken :roll:

Yara
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Flachs
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Beitrag von Flachs »

Yara hat geschrieben:@Moranda - am besten Briefmarke direkt aufs Buch kleben und ohne Verpackung verschicken :roll:
... wenn dann mal nicht gesetzlich der Buchdeckel zur Verkaufsverpackung - nämlich des Buchinhalts - umdefiniert wird! :mrgreen:
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
Yara
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Beitrag von Yara »

Yumo hat geschrieben:Bisher gab es Verpackungen mit grünem Punkt o.ä. -> = lizensiert?

...

Wenn so ein Zeichen drauf ist, weshalb soll dann vom Versandhändler ein Nachweis verlangt werden? Und wer darf / will den Nachweis verlangen? Ein Kunde bzw. von ihm beauftragter Abmahnanwalt doch sicher nicht?
Theoretisch kann jeder so ein Zeichen überall aufdrucken, auch ohne Lizenz, deshalb die Nachweispflicht.
Kontrollieren dürfen Wirtschaftsprüfer soweit ich weiß. Wie's mit Kunden und Anwälten aussieht - keine Ahnung. Kunde selbst wohl kaum, und wer nen Wirtschaftsprüfer beauftragen kann und aus welchem Grund - keine Ahnung.

Yara
Kalli
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Beitrag von Kalli »

Wer gewerblich im Internet Artikel verkauft und an private Endverbraucher liefern lässt, muss sich bis zum 31.12.2008 bei einen der Entsorger des Dualen System anmelden.

Wer kein Gewerbe angemeldet, muss sich auch nicht bei einen der Entsorger des Dualen Systems anmelden. Hier entsteht die grundsätzliche Frage, wer ist privater Anbieter? Das muss jeder selbst entscheiden.

Betreffend der neuen Verpackungsverordnung entsteht hier, wenn keine bereits vom Hersteller oder Großhändler lizenzierten Versandverpackungen auf den Markt kommen (z.B. Schreibwarengeschäfte) eine Lücke. Denn wo soll der, der als privater Verkäufer seine Artikel im Versandhandel zum privaten Endverbraucher bringen lässt, lizenzierte Versandverpackungen erwerben? Ausdrückliches Ziel des Gesetzgebers ist, das mit der neuen Verpackungsverordnung sicher gestellt werden soll, dass nicht-lizenzierte Versandverpackungen nicht mehr in Umlauf kommen. Mit der neuen Verpackungsverordnung wird jedoch -soweit ich sehe- diese Lücke nicht geschlossen. Damit wird lediglich rechtlich gesichert, dass der Gewerbetreibende ab 01.01.2009 in die gesetzliche Pflicht genommen wird, für die Lizenzierung der Versandverpackungen zu sorgen. Mit dieser Rekrutierung der Gewerblichen ist die Lücke nicht geschlossen. Kommen bereits lizenzierte Versandverpackungen nicht auf den Markt, zeigt die neue Verpackungsverpackung, dass mit dieser das Ziel des Gesetzgebers, die konsequente Lizenzierung der Versandverpackungen rechtlich abzusichern, nicht erreicht wird.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Theoretisch kann jeder so ein Zeichen überall aufdrucken, auch ohne Lizenz, deshalb die Nachweispflicht.
Kontrollieren dürfen Wirtschaftsprüfer soweit ich weiß. Wie's mit Kunden und Anwälten aussieht - keine Ahnung. Kunde selbst wohl kaum, und wer nen Wirtschaftsprüfer beauftragen kann und aus welchem Grund - keine Ahnung."Yara


Praktisch jedoch nicht. Die Kennzeichnungspflicht entfällt ab 01.01.2009. Einzelne Entsorger des Dualen System bieten Kennzeichungen an, die mit Vertragsabschluss geliefert werden, die jedoch nicht verwendet werden müssen.

Anwälte beispielsweise betrifft die neue Verpackungsverordnung nicht. Mahnungen beispielsweise gilt nicht als Füllmaterial.

Wer über etliche Tonnen Versandverpackungen in den Umlauf bringt, muss einen Wirtschaftsprüfer beauftragen. Alle anderen nicht. Wer sich als Privater Anbieter einstuft, sowieso nicht. Mit dem Vertragsabschluss bei einen der Entsorger des Dualen Systems, zu den der Gewerbetreibende gesetzlich verpflichtet ist, ist die Wirtschaftsprüfung erledigt.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Ansonsten hab ich auch keinen Durchblick mehr.

Aber da gibt's einen Link zu Zentek, immerhin günstig genug auch für gewerbliche Kleinversender:
http://www.baehr-verpackung.de/cgi-bin/ ... 4705037679

Woher zur Hölle soll man wissen wieviele KG Verpackungsmaterial man im Jahr gebraucht hat? Soll ich jetzt alle Büchersendungen zusammenzählen und dann je nach Größe des verwendeten Umschlags die Gramm-Angaben zusammen zählen, dasselbe für Pakete, Einschreiben, Päckchen usw.?

Rolling Eyes Rolling Eyes Rolling Eyes "Yara

Zentek. Wenn das Wort "Grundvertrag" nicht wär. Dieses könnte bedeuten, dass mit der Lizenzierung bei zentek die Angelegenheit für den an den privaten Endverbraucher versendenen Gewerbetreibenden nicht erledigt ist. Sogenannte administrative Aufgaben, etwa die Meldung der Lizenzierung in einer Datenbank, könnten im "Grundvertrag" nicht enthalten sein. Zum Abschluss des "Grundvertrages" könnten vom Entsorger zusätzliche Verträge angeboten werden. Der endgültige Preis für die mit der neuen Verpackungsverordnung geforderte Pflichterfüllung des Gewerbetreibenden könnte höher werden, als der im "Grundvertrag" vereinbahrte. Letztendlich könnte ein, alle zu erfüllenden Pflichten umfassender Vertrag bei einen der Entsorger des Dualen Systems günstiger sein. Auch wenn dieser Vertrag auf den ersten Blick teurer erscheint. Nicht nur den Preis vergleichen, auch die Vertragsinhalte beachten.

Gruß

kalli
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antje
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Beitrag von antje »

Lieber Kalli - ich habe gerade von zwei Anbietern aus deiner Liste ein Angebot erhalten - das eine über 250 Euro/p.a., das andere sogar über 500 Euro/p.a. - kannst du mir mal sagen, wie wir das als Kleinstanbieter stemmen sollten? Diese Angebote sind absolut indiskutabel, und damit machen sich die Anbieter ihre "Gelddruckmaschine" u. U. kaputt - weil nämlich alle Kleinstanbieter aufgeben können. Für das Geld könnte man ja fast eine Abmahnung riskieren :roll:

Ich will doch hoffen, dass der eine oder andere Anbieter da schlauer ist.
Viele Grüße, Antje
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antje
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Beitrag von antje »

Kalli, wo hast du überhaupt das mit dem Grundvertrag her? Ich konnte da nix finden.

Übrigens kann man sich den Vertrag bei der Fa. Bähr jetzt auch mit normaler Steuer-Nr. anzeigen lassen, ohne UID. Irgendwie haben die das wohl geändert.
Viele Grüße, Antje
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zwille
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Beitrag von zwille »

antje hat geschrieben: ...Übrigens kann man sich den Vertrag bei der Fa. Bähr jetzt auch mit normaler Steuer-Nr. anzeigen lassen, ohne UID. Irgendwie haben die das wohl geändert...
Na toll, war heute Vormittag noch nicht so. :evil:
Habe dort sogar noch mal angerufen und die haben auf UID bestanden. :shock:

Aber egal, jetzt bin ich bei "Der Grüne Punkt" für 36 ? im Jahr.
Kalli
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Beitrag von Kalli »

"Kalli, wo hast du überhaupt das mit dem Grundvertrag her? Ich konnte da nix finden." antje

http://www.baehr-verpackung.de/cgi-bin/ ... 0381558776

anklicken: "Verpackungsverordnung?! Ab ? 20,-- pro Jahr online lizenzieren ..."


anklicken: "gleich hier"


anklicken: "Lizenzrechner"


diesen ausfüllen, z.B. 150 Kg Papier, Pappe ab 01.01.2009


auf "Berechnen" klicken


im unterem Kasten: "Jetzt gleich online zu Ihrem Vertrag ..." .... steht: ... "Grundvertrag" ....
Zuletzt geändert von Kalli am Mi 3. Dez 2008, 18:35, insgesamt 4-mal geändert.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Wenn die Verpackungen die man an Händler schickt nicht lizensiert werden müssen ist das doch schön, dann stelle ich mir jeweils eine Kiste von den Verpackungen einer Größe zur Seite, schreibe da "Händler" drauf und nehme alle Verpackungen die ich an Händler verschicke dort heraus. Ende des Jahres ziehe ich die Anzahl die fehlt von der Gesamtmenge ab und schon muß ich weniger zahlen.
Fragt sich jetzt aber ob man das dann als Transportverpackung lizensieren muß, nicht das ich mich dann zweimal anmelden muß, für Verkaufs- :shock: und Transportverpackungen....
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

Bei Verpackungen Bär steht folgendes:
Es muss jeder gewerbliche Versender lizenzieren, der Verkaufsverpackungen zuerst mit Ware befüllt, die später an Endkunden versendet werden.
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antje
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Beitrag von antje »

Kalli hat geschrieben:"Kalli, wo hast du überhaupt das mit dem Grundvertrag her? Ich konnte da nix finden." antje

http://www.baehr-verpackung.de/cgi-bin/ ... 0381558776

anklicken: "Verpackungsverordnung?! Ab ? 20,-- pro Jahr online lizenzieren ..."


anklicken: "gleich hier"


anklicken: "Lizenzrechner"


diesen ausfüllen, z.B. 150 Kg Papier, Pappe ab 01.01.2009


auf "Berechnen" klicken


im unterem Kasten: "Jetzt gleich online zu Ihrem Vertrag ..." .... steht: ... "Grundvertrag" ....
Ja, danke - ich denke aber, das bezieht sich nur auf die Mengenangaben, die man am Anfang nur schätzen soll. Ich hab den Vertrag jetzt als pdf vor mir liegen, und da steht nix drin von weiteren Kosten. Ich meine auch,irgendwo auf den Bähr-Seiten gelesen zu haben, dass keine weiteren Kosten hinzu kommen. Aber ich hab deswegen jetzt mal nachgefragt.
Viele Grüße, Antje
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Yara
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Beitrag von Yara »

Mit dem Grundvertrag das ist mir auch nicht ganz klar bei Zentek, hatte das auch so verstanden, dass nichts weiter dazu kommt.

Die 20,-- Euro beziehen sich dort auf dieses Jahr, für nächstes Jahr gilt die Gewichtsberechnung, und da käm ich, wenn ich einfach mal pauschal die Höchstgewichte für die 20,-- Euro eingebe auf knapp 36,-- Euro. Was ja auch noch ok wäre - sofern's damit erledigt ist und nicht noch sonstwas an Verträgen und versteckten Kosten dazu kommt.

Yara
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