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Verfasst: Do 4. Dez 2008, 01:00
von Kohagie
man, man, man was manche hier schreiben und jede Menge Munition für wasweisichdennwasalles liefern.

Manche wissen nicht wieviel sie im Jahr versenden?

Ich würde X verschiedene Verpackungen nehmen, wiegen, das Durchschnittsgewicht ermitteln, dieses mit den versendeten Bücher- oder eben Warensendungen muliplizieren, das ganze mal 13 Monate (Überstunden eingerechnet) und diese Gewichtsangabe an die von mir gewählte Lizenzierungsstelle melden.
Das kann doch nun nicht wirklich so schwer sein.

Was die Gebühren betrifft, einer meiner Vorschreiber, schrieb etwas von jährlich 50.-- Euro. Da würde ich hingehen.

Ihr macht es euch schwerer als es letztendlich ist und die Zeit läuft euch davon.

Edit:
Habe aus dem ganzen Wust hier folgende Links zusammengesucht:

http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/down ... /38818.php
http://www.bmu.de/pressemitteilungen/ak ... /40901.php
http://www.dihk.de/index.html?/inhalt/t ... index.html

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 09:03
von Yara
Kohagie hat geschrieben:Manche wissen nicht wieviel sie im Jahr versenden?

Ich würde X verschiedene Verpackungen nehmen, wiegen, das Durchschnittsgewicht ermitteln, dieses mit den versendeten Bücher- oder eben Warensendungen muliplizieren, das ganze mal 13 Monate (Überstunden eingerechnet) und diese Gewichtsangabe an die von mir gewählte Lizenzierungsstelle melden.
Das kann doch nun nicht wirklich so schwer sein.
Das kannst Du gerne so tun Kohagie. Ich sehe es aber keineswegs ein, mehr anzugeben und zu zahlen als ich müsste.

Wieviel ich im Jahr versende weiß ich. Wieviel ich davon angeben muss wegen der Lizenz dagegen gestaltet sich schwieriger, s.o. Und da sind meine Überlegungen m. E. völlig korrekt, und auch Manoon hat nicht ganz unrecht mit seinem Extra-Karton. Was zwar nicht die Sache mit dem bisherigen Jahresgewicht löst, aber dennoch eine Überlegung für das Kommende wert ist. In mehrfacher Hinsicht. Nehme ich Verpackungen aus privaten Bestellungen, die bereits lizensiert sind, für Endkunden, muss ich die nicht nochmals angeben. Nehme ich beliebige für gewerbliche Bestellungen, muss ich die auch nicht angeben. Bleibt nur ein Rest an direkten Artikel- und evtl. Verkaufs- oder Transport- oder wie auch immer sich nun welche Verpackung nennt.

Nichts desto trotz bleibt zu überlegen wo man den Vertrag abschließt - s. Kalli's Kommentar zu Zentek.

Wenn sich aus diesen Überlegungen jemand Munition holen möchte, bitteschön, ich schieß zurück.

Yara

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 10:57
von Kohagie
Ein jeder mag handeln wie er will.

Verpackungen die bereits lizenziert sind?
Woher weis man denn oder weist du denn ab 2009 was lizenziert ist und was nicht?

Der grüne Punkt soll ja verschwinden oder verschwindet.

Und wenn man drei, vier, fünf viele Verpackungshäuflein macht, für jede Käufergruppe eines und dann dividiert und multipliziert dann weis man doch auch das Gewicht.

Und, gut ich gebs zu, ich habe mich mit den Lizenzierungsangeboten noch nicht so auseinangesetzt, aber ist es nicht so, daß ich hier von bis Gewichtsangaben mache? Also niemals aufs Grämmchen oder Kilöchen genau.

Wer wollte das auch kontrollieren?

Gut, über die Rechnungen der Verpackungseinkäufe könnte eine Kontrolle stattfinden.

Als gewerblicher Händler würde ich nicht das Spiel der unterschiedlichen Verpackungsarten und Empfänger spielen. Der Karton oder Umschlag wird lizenziert und der andere nicht.

Ich erinnere an den Scheinkäufer der Schundliteratur!

Was willst du, was wollt ihr machen, wenn du/ihr die Aufforderung des Lizenznachweises bekommt. Hin gehen und sagen aber der Karton ist doch schon lizenziert und wie beweisen, belegen?

Bei einem Lizenzbetrag von bis zu 50.-- Euro/Jahr würde ich als privater sogar so einen Vertrag schließen.

Ein jeder mag handeln wie er will.

Was schlägt den BL als Lizenzierungsstelle vor?
Eine Aufstellung wer zu welchem Preis und/oder Bedingungen wo abgeschlossen hat, wäre vielleicht für alle Betroffenen hilfreich.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 11:35
von Yara
Kohagie hat geschrieben:Verpackungen die bereits lizenziert sind?
Woher weis man denn oder weist du denn ab 2009 was lizenziert ist und was nicht?
Jeder Gewerbliche ist per Gesetz verpflichtet dazu und die Sache ist bei der IHK gemeldet.

Yara

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 11:58
von Kohagie
..... dazu verpflichtet,
das heißt doch noch lange nicht das es jeder macht oder?

...... ist bei der IHK gemeldet,
verwechselst du hier etwas?
Les mal nach, wer überhaupt diesbzgl. und warum bei der IHK gemeldet sein muß.
Der kleinere gewerbliche Versender nicht und jeder gewerbliche schon gar nicht.

Der Verkäufer der Verpackungen muß seine Mengen nicht der IHK melden, da er seine Verpackungen nicht mit Ware befüllt, sondern diese leer an ..... verkauft, die diese dann mit Ware befüllen und an ..... versenden.

Egal wer dir was schickt und ob gebraucht oder neu du kannst dich nie darauf verlassen eine bereits lizenzierte Verpackung zu erhalten. Es sei denn dein Versender würde dir diese, seine Lizenzierung bestätigen, vielleicht per Kopie des Vertrages oder so etwas in dieser Art.

Und letztendlich mußt du dann die Lizenzierung beweisen.

Der güne Punkt war einfach, aber was in unserem Land einfach und praktikabel ist muß verschwinden, zerstört, kaputt gemacht und verschlimmbessert werden.

Wo meldest du dich denn an?

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 12:22
von Yara
Kohagie hat geschrieben: Les mal nach, wer überhaupt diesbzgl. und warum bei der IHK gemeldet sein muß.
Der kleinere gewerbliche Versender nicht und jeder gewerbliche schon gar nicht.
Ääh, wieso sollten die nicht verpflichtet sein?


Die Versandunternehmen wo ich überwiegend privat bestelle (und privat bestelle ich kein leeres Verpackungsmaterial sondern Ware die in Verpackungen geliefert wird ...) sind nicht nur verpflichtet zu melden sondern auch nen Bericht abzugeben.
Aber egal, und auf die Gefahr hin dass ich mich wiederhole, wie auch immer das aufzuteilen ist, ich seh so oder so nicht ein mehr anzugeben und zu zahlen als nötig, und es ist eine Sauarbeit alle Rechnungen des Jahres nach Händler und Endkunde und vielleicht noch Auslandskunde wenn's da wirklich Sonderregelungen gibt und möglicher verwendeter Verpackungsmaterialien aufzulisten um dann Pi mal Daumen Verpackungshäufchen zu machen und zu wiegen und rumzudividieren, hab' echt Besseres zu tun ...

Wo ich? Na darum geht's ja - dazu brauch ich die Gewichte um Angebote vergleichen zu können und dann schlau machen ob sich's mit den angegebenen Beträgen erledigt hat oder ob da noch Kosten dazu kommen können, wie Kalli meinte.

Yara

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 12:34
von Yara
Also bei Zentek steht eindeutig, dass die die Meldung an die IHK machen und dass es keine zusätzlich anfallenden Kosten gibt, außer man erreicht ein höheres Gewicht als zum Vertragsabschluss angegeben.

http://www.baehr-verpackung.de/cgi-bin/ ... 6641109#16

und

"Sofern Sie mit dem Angebot einverstanden sind, füllen Sie die nachfolgenden Felder aus. Dabei ist Ihre Umsatzsteuer-Identnummer sehr wichtig, da Ihre Firmendaten mit der Ust-Id-Nr. an Zentek übermittelt werden und diese dann Ihre Daten in die IHK-Datenbank einspielt."


http://www.baehr-verpackung.de/cgi-bin/ ... 5146641109

Yara

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 15:53
von Mr.Manoon
Also diese ganze Aufregung lohnt sich doch gar nicht, wir haben den 4.12.2008, der 1.1.2009 ist ein Feiertag, wenn man sich bis dahin nicht entschieden hat kann man ja 2 Tage nichts verschicken, dann ist Wochenende, zur Not kann man dann am Montag alles wegschicken und sich am Dienstag Morgen gegen 5 Uhr früh noch entscheiden welchen Anbieter man wählt, das sind ca. 5 Wochen.
Schlußendlich braucht man doch nur zu wissen was man für Papier und Plastik pro Kilo bezahlen muß, ob die nicht verbrauchte Gelder erstatten werden und ob es Nebenkosten gibt.
Vorsicht, es soll Firmen geben die für schriftliche Abrechnungen zusätzlich 100 Euro pro Jahr nehmen !!

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 22:22
von vitalis
Mail von FSP-Online-com:

Liebe Kunden,

bitte beachten Sie unser Schnäppchen der Woche unter www.fsp-online.com

Verpackungsverordnung:

Wegen zu vieler irreführender Aussagen, die momentan u. a. im Internet, unserer Meinung nach gezielt durch Lobbyisten verbreitet werden, sehen wir es nun für dringlich an, folgende Informationen bekannt zu geben:

Unter www.fsp-premium.com

unserem Premiumshop für Stammkunden, können Sie demnächst, NACH MANUELLER FREISCHALTUNG durch uns, UNTER ANDEREM auch konforme Verpackungen gemäß Verpackungsverordnung erwerben.

Dieser Shop wird speziell für Sie, unter Berücksichtigung der Verpflichtungen die sich für Sie resultierend aus der 5. Novellierung der Verpackungsverordnung ergeben, abgestimmt sein.

kein Zählen und Wiegen und damit KEIN Dokumentationsaufwand für Sie !
besonders leichte Artikel zur Ensorgungskostenreduzierung
Artikel aus kostengünstigen Grundmaterialien
Artikel die NICHT der Rücknahmepflicht gemäß Verpackungsverordnung unterliegen
Die Ansicht einiger unserer Meinung nach Lobbyisten, dass der Abschluss eines Vertrages bei einem Unternehmen des dualen Systems ein absolutes ?muss" ist, es keinen anderen Weg gibt, ist eine Falschaussage. Entweder ist hier unprofessionell recherchiert worden oder es stehen andere Interessen im Vordergrund die zu solchen Falschaussagen bewegen.

Gerade für Unternehmen die ausschließlich Versandtaschen für den Versand einsetzen werden wir eine Lösung anbieten können, die den Abschluß eines Vertrages beim dualen System überflüssig macht.

Unsere Aufgabe in den nächsten Wochen sehen wir nun darin, den Vertriebsweg & die Bevorratung der oben genannten Artikeln für Sie zu organisieren und sicher zu stellen. Unter http://www.fsp-premium.com können Sie sich nach manueller Freischaltung durch uns über den Fortschritt dieser Bemühungen informieren.

Leider gestaltet sich die Beschaffung der oben genannten Artikel als nicht einfach und die Rahmenbedingungen, Informationspolitik der zuständigen Stellen, Behörden rund um das Inkrafttreten der 5. Novellierung der Verpackungsverordnung kann man gelinde gesagt als ?nicht ideal" bezeichnen. Beschlüsse gibt es aber keine Unterschrift der Umweltminister etc.pp. (siehe:http://laga-online.de/laganeu/index.php ... d=49&id=18)

Weil wir voraussichtlich zum Stichtag 1.1.2009 nicht genügend Artikelauswahl, die nicht der Rücknahmepflicht gemäß Verpackungsverordnung unterliegen zur Verfügung stellen können (LEIDER), empfehlen wir Ihnen ZUSÄTZLICH einen "schlanken" Entsorgungsvertrag bei einem AUTORISIERTEM Unternehmen des dualen Systems abzuschließen. Bitte beachten Sie dabei folgende Kriterien:

kurze Laufzeit (1 Jahr oder kürzer, denn niemand kann die Entwicklung der Rohstoffkosten und Artikelangebote vorhersehen !)
Faire transparente Gebührenstruktur (keine versteckten Bearbeitungsgebühren etc.)
100% duales System.
Lösungen von ?Zwischenanbietern" genau prüfen, Haftungserklärung verlangen, denn spätestens zum 1.5.2009 (Abgabe der Vollständigkeitserklärung) könnten hier ggf. massive Probleme für Sie auftauchen. (Verlangen Sie vom Anbieter eine Bescheinigung das Sie bei einem Unternehmen des Dualen Systems eindeutig gemeldet sind)
Nach sorgfältiger Recherche können wir Ihnen guten Gewissens die Firma Reasybid empfehlen. www.reasybid.de Frau Stangl Tel.: 0201-753000 wird Sie gerne beraten und Ihnen das für Sie passende Unternehmen, BEZOGEN AUF IHRE BEDÜRFNISSE, aus dem Kreis der Unternehmen des Dualen Systems aussuchen. Bitte berufen Sie sich auf uns.

Abschließend möchten wir noch anmerken, daß wir Sie natürlich weiterhin über die aktuellen Ereignisse hinsichtlich der Verpackungsverordnung und praktischen Umsetzung der o. g. Lösung informieren werden.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr FSP Team

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 22:33
von gildenhaus
Na, schön, nettes Schreiben, und weiter? Was steht drin? Es gibt noch nicht genügend Material, sie wissen noch nicht genau, wie sie es handhaben sollen, es wird ein kurzfristiger Abschluß bei einem Unternehmen empfohlen - und kein Wort dazu, was denn diese Verpackungsmaterialien wohl kosten werden, wenn sie dann mal irgendwann in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Nix genaues weiss man nicht - wie bisher schon.

Diese Information bringt mich nun auch nicht weiter, sorry.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 22:56
von vitalis
Danke, ich werde derlei Informationen nicht mehr veröffentlichen.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 23:12
von gildenhaus
@ vitalis

Entschuldigung, aber das richtete sich doch nicht gegen dich sondern gegen den Hersteller, der derartige Informationen ohne vernünftigen Inhalt herausgibt, einzig zu Werbezwecken. So etwas ärgert mich!

Außerdem habe ich geschrieben, dass MICH das nicht weiter bringt, andere bringt es ja vielleicht weiter.

Also nochmals sorry, das ging ausdrücklich nicht gegen dich!!!

Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 22:17
von Mr.Manoon
Wäre jetzt mal wirklich interessant zu erfahren was konforme Verpackungen gemäß Verpackungsverordnung sind, mit denen man sich nicht bei einem Entsorger anmelden muß.
Nach den bisherigen Infos ist das doch genau der Punkt der in der Getzgeben ausgeschlossen wurde. Genaues habe ich auf der Seite nicht gefunden, ist das ein Schlupfloch im Gesetz oder wie muß ich das verstehen, vielleicht habe ich das was überlesen, also das was die Lobbyisten uns da vorenthalten.

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 05:43
von Yara
Ich halte das für schwammige Werbung, da schließe ich mich Gildenhaus an.

Wenn alle Verpackungen lizensiert sein müssen, kann ein Händler entweder lizensiertes oder unlizensiertes Verpackungsmaterial verkaufen. Oder wollen die die Umschläge aus einem neu erfundenen Material herstellen, das bisher nicht gesetzlich geregelt ist?
Und selbst wenn - dann ist was man braucht mitten im Jahr mal vergriffen und schon muss man eben doch ...

Yara

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 13:36
von Mr.Manoon
Wenn ich das richtig verstanden habe ist das Gesetz so gemacht das der Großhändler es dem Versender nicht abnehmen kann die Verpackungen zu lizensieren, das kann nur der Erstbefüller. Irgendwas war da mit Eigenmarke oder so, das habe ich aber noch nicht nachvollziehen können.