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Kleinunternehmer und die Mehrwertsteuer

Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 04:14
von thomas.76229
Hallo,

ich bin neu hier und würde mich freuen, wenn man mir folgende Fragen beantworten würde, es geht hierbei um mich als Kleinunternehmer und um die Mehrwertsteuer-Angabe bei Angeboten. Aber auch eine Frage zur Namensangabe bei Kleinunternehmern.

1. Ist es richtig, dass auch alle Preise von Kleinunternehmern, die (auch) für Endverbraucher gelten, immer inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden müssen?

2. Muss ich also bei meinen gewerblichen Angeboten immer alle Preise inklusive Mehrwertsteuer ausweisen bzw. muss bei den Versandkosten in meinem Angebot --(inkl. MWSt.)-- stehen?

3. Da die Mehrwertsteuer auf Rechnungen ja nicht ausgewiesen werden darf, ich aber als Kleinunternehmer eine Hinweispflicht hierauf habe, frage ich mich, ob der folgenden Zusatz korrekt ist, um dieser Hinweispflicht zu genügen?

'Keine Ausweisung der Mehrwertsteuer (z. B. auf Rechnungen) nach § 19 UStG'

4. Als Kleinunternehmer muss ich ja immer meinen Vor- und Zunamen voll ausgeschrieben mitangeben, wenn ich auch meinen "Firmennamen" verwende. Also angenommen, mein "Firmenname wäre: "FIRMENNAME" und mein Vor- und Nachname: "Mein Name".
Darf ich dann jede der folgenden Kombinationen verwenden oder ist eine bzw. mehrere der Kombinationen a) bis e) unzulässig?

a)
FIRMENNAME
Inhaber: Mein Name

b)
FIRMENNAME
Mein Name

c)
Mein Name
FIRMENNAME

d)
FIRMENNAME
Inhaber des Kleinunternehmens: Mein Name

e)
Kleinunternehmen
FIRMENNAME
Mein Name

Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 11:29
von Nox
xxx

Verfasst: Sa 13. Okt 2007, 13:15
von nanoq
Na, zu einem Forum für individuelle Rechtsberatungen soll das hier ja nicht werden...

Trotzdem erstmal Hallo an die Neuen.

Die Sache mit der Mehrwertsteuer könnte natürlich auch für andere ?Kleinunternehmer? relevant sein ? denn wer ausschließlich bei booklooker Bücher verkauft, kommt sicherlich nicht so schnell über die steuerliche Grenze, so dass es hier wohl durchaus den einen oder anderen mit Kleinunternehmerstatus gibt. Also werde ich dazu mal ein paar Worte sagen:

Also, wer im Internet als Kleinunternehmer Bücher verkauft, steht gewissermaßen zwischen zwei Gesetzen und tatsächlich ist es nicht möglich sie alle beide buchstabengetreu zu befolgen. Denn genau genommen müsste man nach der Preisangabenverordnung die Umsatzsteuer mit angeben, als Kleinunternehmer darf man dies laut Umsatzsteuergesetz aber gerade nicht. Man muss also einen Mittelweg finden.

Für die Kleinunternehmer gilt § 19 UStG. Danach wird bei dem Unterschreiten gewisser Umsatzgrenzen von dem Unternehmen keine Umsatzsteuer für die erzielten Umsätze erhoben (es sei denn, der jeweilige Unternehmer entscheidet sich freiwillig dafür, nicht nach dieser Vorschrift behandelt zu werden). Ein Unternehmer, der nicht Kleinunternehmer ist, muss (gem. § 14 UStG) den Steuersatz und den Steuerbetrag angeben.

Wer aber der Kleinunternehmerregelung unterfällt darf von seinen Kunden keine Mehrwertsteuer vereinnahmen und darf sie auch nicht ausweisen. Es gibt Finanzämter, die sogar so weit gehen, dass sie bereits das indirekte Ausweisen der Mehrwertsteuer für unzulässig halten, also den Vermerk ?inklusive MwSt?. Es kann sogar passieren, dass sich ein besonders eifriger Finanzamtsmensch hinsetzt und solche indirekt in Rechnung gestellten Mehrwertsteuerbeträge errechnet und verlangt, dass der Unternehmer diese noch an das Finanzamt abführt. Das ist die steuerrechtliche Seite.

Aus zivilrechtlicher Sicht betrachtet, ist die Situation allerdings eine andere. Wer nämlich Waren oder Leistungen für sogenannte Letztverbraucher anbietet, für den gilt die Preisangabenverordnung. Und nach § 2 PangV wiederum ist jemand, der mit diesen Letztverbrauchern Fernabsatzverträge abschließt, verpflichtet, neben dem Preis selbst auch anzugeben, dass darin alle Preisbestandteile und eben auch die Umsatzsteuer enthalten sind und zusätzlich muss man noch mitteilen, ob auch Versandkosten anfallen. Wenn man diese Regelung wörtlich nähme, dann müsste man hinter seine Preise immer das ?inklusive MwSt? setzen.

Die Juristen sind sich selbst nicht ganz einig, welchen Weg man hier lieber einschlagen soll und welcher Vorschrift man lieber den Vorrang geben soll. Vorherrschende Ansicht ist aber, dass man lieber den Mehrwertsteuervermerk weglassen sollte (allerdings unter Hinweis darauf, dass 19 UstG Anwendung findet, um mögliche Probleme mit dem § 14 UStG zu vermeiden).

Dann muss man aber ? um der Preisangabenverordnung gerecht zu werden ? auf anderem Weg deutlich machen, dass alle Elemente, die den Preis der Ware mitbestimmen, bereits enthalten sind. Aus der amtlichen Begründung für die PangV ergibt sich, das der Zweck des Gesetzes darin besteht, aus Verbrauchersicht klargestellt ist, welcher Preis letztendlich zu zahlen ist und dass sonst nötige Nachfragen und die Gefahr von Missverständnissen von vorneherein vermieden werden sollen. Man muss also deutlich machen, dass ? außer eventuellen Versandkosten, auf die ja auch gesondert hingewiesen werden muss ? keine weiteren Beträge zu dem genannten Preis mehr hinzukommen.

Eingebürgert haben sich hierzu Formulierungen folgender Art:

"Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Da ich Kleinunternehmer gem. § 19 UStG bin, erhebe ich keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer und weise diese daher auch nicht aus."

(oder auch ?aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und...?)

Darin ist dann alles enthalten, was erforderlich ist, und auch ein Verbraucher kann verstehen, dass es sich um den Endpreis handelt und keine Mehrwertsteuer mehr dazu kommt. Deshalb werden solche Formulierungen auch allgemein anerkannt.


Schöne Grüße

nanoq

Vielen, vielen Dank...

Verfasst: Sa 13. Okt 2007, 16:44
von thomas.76229
Hallo,

vielen, vielen Dank an NOX und NANOQ für die beiden umfangreichen Antworten, sie haben mir wirklich sehr geholfen.

Verfasst: Mo 22. Okt 2007, 20:37
von antje
*malwiedernurdenkopfschüttelnkannüberdiedeutschengesetze* :roll:

Aber vielen Dank nanoq, für diese Forumulierung - die werde ich auch übernehmen, denn ich war mir auch immer sehr unsicher, wie ich das am besten bewerkstellige.

Also auch danke an thomas.76229, für das Stellen der Fragen und herzlich willkommen im Forum! Hier werden Sie immer geholfen, und Ihnen auch :wink: