Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Yumo
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Beitrag von Yumo »

nix
Zuletzt geändert von Yumo am So 30. Dez 2007, 20:23, insgesamt 1-mal geändert.
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antje
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Beitrag von antje »

@ Mr. Manoon:

Dazu hat nanoq (die vom Fach ist und schon eine Menge toller Beiträge hier im Forum gepostet hat) das geschrieben:
Die beiden Bereiche haben nichts miteinander zu tun. Es kann natürlich sein, dass du ein Verfahren an den Hals bekommst, weil du "jugendgefährdende" Bücher angeboten hast - nach meinen anwaltlichen Erfahrungen werden aber in solchen kleinen Fällen die Verfahren in der Regel sehr schnell eingestellt (wenn du allerdings riesige Sammlungen derartiger Bücher verkaufen wolltest, könnte das schon wieder anders aussehen). Im übrigen muss die StA ja ohnehin jeden Einzelfall bewerten und wenn es dann um ein Buch geht, das in Kürze aus dem Index herausfällt (was wohl bei vielen der Bücher hier der Fall ist), dann wird sie umso eher geneigt sein, die Sache nicht weiter zu verfolgen.

Strafbar macht sich allerdings jeder, der hier im Versandhandel indizierte Werke anbietet.

Auf eine Abmahnung wirkt sich ein solches Ermittlungsverfahren aber nicht aus. Der Hintergrund, weshalb derartige Sachen überhaupt durch einen Wettbewerber abgemahnt werden können, ist einfach der, dass niemand einen Vorteil haben soll, weil er etwas verkauft, was die anderen (korrekterweise) nicht verkaufen. Wenn die Abmahnung (aus wettbewerbsrechtlicher Sicht) also unberechtigt ist, kann trotzdem ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet werden und umgekehrt.
Ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass da bei Büchern, die 25 Jahre alt sind (und um solch alte Schinken geht es ja in der Mehrheit) und demnächst eh vom Index gelöscht werden, noch eine große Sache nachkommt - aber: you never know
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

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antje
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Beitrag von antje »

Die Benachrichtigung vom RA ist da! Na, pünktlich sind sie ja schon mal! Fröhliches Lesen! :)
Viele Grüße, Antje
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der_Bonner
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Beitrag von der_Bonner »

@antje: Mit den Hosen, das war allgemein gemeint. Man sieht es leider zu oft, dass sich einfach komplett unterworfen wird, damit man seine Ruhe hat.

Mein Tip hab ich ja oben beschrieben.

@terracotta: An dem Haus gibt es nur einen einzigen Hinweis, dass sich da jemand mit selbstständiger Arbeit sein Brot verdient - und das ist das weiße RA Schild. Sonst ist da nüscht.

@mr.manoon: Es gibt kein verwerflich oder nicht - zumindest nicht rechtlich. Entweder ein Anspruch besteht, oder er besteht nicht.
Dass der Richter über eine Strafe entscheiden soll (hattest Du geschrieben), zeigt, dass Du nicht verstanden hast worum es geht.
Es gehr nicht um Strafe oder nicht. Ein Richter kommt entweder ins Spiel, wenn Du keine (ausreichende) Unterlassungserklärung abgiebst, oder wenn Du die Kosten nicht zahlst.

Der erste Fall ist abzuwenden, wie Jessica schrieb.
Der zweite Fall ist ungünstig für den Kläger. Selbst bei einer völlig berechtigten Abmahnung ist es für den Abmahner sehr riskant die Kosten einzuklagen, weil er eben die Klage auf einen geringeren Streitwert gewinnen könnte. Dann trägt er z.B. 1/3 der Gerichtskosten, weil er ja den Streitwert von 15.000 auf 10.000 runtergestrichen bekommen hat. Das ist sehr riskant.

Aber dieser Fall hier ist ja noch nichtmal eine ordentlich berechtigte Abmahnung.
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

antje hat geschrieben:Die Benachrichtigung vom RA ist da!
Und was steht drin? Auf http://www.wbe-law.de/news/tag/Buchh%C3%A4ndler habe ich noch keine Neuigkeiten gefunden.
Gruß, terracotta
Tina
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Beitrag von Tina »

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antje
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Beitrag von antje »

terracotta hat geschrieben:
antje hat geschrieben:Die Benachrichtigung vom RA ist da!
Und was steht drin? Auf http://www.wbe-law.de/news/tag/Buchh%C3%A4ndler habe ich noch keine Neuigkeiten gefunden.
Doch, terracotta - ruf deinen eigenen Link noch mal auf, da steht der ganze Text, den ich auch per Mail bekommen hab. Und nu - bin ich etwas ratlos. :?: :?: :roll:
Viele Grüße, Antje
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Provinzlerin
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Beitrag von Provinzlerin »

Alles durchgelesen, was Rechtsanwälte schrieben.....kann - muss nicht...natürlich im Zweifelsfalle usw....und klar, haben Sie recht, das alles so zu formulieren.....doch sieht das alles recht schlecht aus...
Es ist mit hohen Kosten verbunden, - für mich sind das hohe Kosten - Anwaltskosten, STreitkosten und was weiss ich noch für Kosten.

Irgendwie bin ich - die sonst die Ruhe selbst ist.....- schlichtweg wütend !
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terracotta
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Beitrag von terracotta »

antje hat geschrieben:
terracotta hat geschrieben:
antje hat geschrieben:Die Benachrichtigung vom RA ist da!
Und was steht drin? Auf http://www.wbe-law.de/news/tag/Buchh%C3%A4ndler habe ich noch keine Neuigkeiten gefunden.
Doch, terracotta - ruf deinen eigenen Link noch mal auf, da steht der ganze Text, den ich auch per Mail bekommen hab.
Alles klar, die Seite ist dann gerade aktualisiert worden.
Gruß, terracotta
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antje
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Beitrag von antje »

Der erste Fall ist abzuwenden, wie Jessica schrieb.
Der zweite Fall ist ungünstig für den Kläger. Selbst bei einer völlig berechtigten Abmahnung ist es für den Abmahner sehr riskant die Kosten einzuklagen, weil er eben die Klage auf einen geringeren Streitwert gewinnen könnte. Dann trägt er z.B. 1/3 der Gerichtskosten, weil er ja den Streitwert von 15.000 auf 10.000 runtergestrichen bekommen hat. Das ist sehr riskant.

Aber dieser Fall hier ist ja noch nichtmal eine ordentlich berechtigte Abmahnung.
Ja, der_Bonner - du hast ja eigentlich recht - aber eine Garantie gibts für gar nix in deutschem Recht. Das ist, soweit ich das mitgekriegt habe, eine ziemlich Lotterie - völlig egal, wie klar der Fall zu liegen scheint. Du musst nur auf nen Richter treffen, der nicht über ein Mindestmaß an gesundem Menschenverstand verfügt, und peng! hast du den Salat. Und das zu riskieren oder mir einen Spitzenanwalt zu beauftragen, der mich aus allem rauspaukt, kann ich mir leider nicht leisten, und die meisten anderen wohl auch nicht.

Es geht wohl nur über den Weg einer Sammelklage (oder wie das nun heißt - Sammelklagen gibts doch gar nicht mehr, oder? Man muss doch eine Solidargemeinschaft o. ä. bilden) mit ca. 500 Klägern, um die Kosten auch nur einigermaßen überschaubar zu halten - und ich hab eigentlich auch gedacht, dass Herr Solmecke sowas in der Art vorschlagen würde - oder wäre das dann der nächste Schritt? Muss ich mal nachfragen
Viele Grüße, Antje
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antje
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Beitrag von antje »

@Moments, ich bin auch reichlich ratlos - das ist für mich auch ein Haufen Geld und ja noch lange keine Garantie, aus allem raus zu sein - wenn ich die kriegte, ja dann...
Viele Grüße, Antje
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Provinzlerin
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Beitrag von Provinzlerin »

Ich betreibe jetzt seit 7 Jahren ein kleines Antiquariat und stetig um Service, Freundlichkeit gegenüber dem Kunden, Angebot aus allen Sparten des Antiquariats mit fairen Preisen, Bemühungen um wirklich gute seltene Bücher...das alles mit hohem Kraftaufwand um bestehen zu können.....und wahrlich nicht mit Reichtümern gesegnet....abgesehen davon mit einer starken Liebe und reichlich Wissen zu antiquarischen Büchern.....stehe ich durch das Anbieten dieses einen Buches ......nun als Straftäterin da.....stehe vor hohen Kosten, die mir die Arbeit verleiden und mich wohl auch nicht ins neue Jahr retten.

Nicht nur ratlos, sondern auch mutlos.....nach zwei Tagen des ruhigen Durchhaltens.

Erst mal ne Kanne Tee kochen....aus dem Loch kriechen....

Grüsse mal alle mehr oder weniger ratlos Betroffene....

herzlich

Moments
Tina
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Registriert: Mi 7. Nov 2007, 09:48

Beitrag von Tina »

350,00 Euro finde ich auch etwas viel und dazu noch ohne Garantie :(

Aber gibt es bessere Vorschläge ? Was tun jetzt die einzelnden die betroffen sind ?
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 30. Jan 2008, 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Lipsator
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Registriert: Do 13. Dez 2007, 19:05

Beitrag von Lipsator »

http://img510.imageshack.us/my.php?imag ... 029gj9.jpg

Um dem noch ein wenig Nachdruck/Eindruck zu verleihen:

Ihr Buchhändler seit eine eingefleischte Gemeinde, wo die eine Krähe der anderen kein Auge auskratzt.

Wir Onlinehändler (Egal welche Branche, ob in Ebay, oder Co.) sind vor solchen Abmahnungen von Mitbewerbern nicht durch einen Verein, oder eine Börse geschützt. Bei uns gibt es genug schwarze Schafe, die ein Weihnachtsgeld durch Abmahnungen machen wollen.

ABER: Unsere Recherchen und Erfolge sind dadurch wesentlich intensiver als Eure, und dennoch möchten wir eben Euch helfen, zumal es eine Geschäftspartner von mir betroffen hat, der im Antiquariat tätig ist.

Mal ehrlich: Wer von Euch Buchhändlern wurde in den letzten 5, oder 10 Jahren abgemahnt???

1? 2? Oder Keiner???

Wir sind jeden Tag damit konfrontiert. Daher haben wir auch eine gewisse Gemeinschaft gebildet, die sich in einschlägigen Foren, und auch in einem neue Forum trifft und zusammenhält.

Das Foto von dieser vermeintlichen Buchhandlung wurde auf MEINEN Anstoß (Thread) hin, ich habe Euch und Euer Problem im sellerforum und Afterbuyforum publik gemacht, geschossen und online gestellt. Einer von unserer "Gemeinde" war vor Ort!!!!!!

http://www.sellerforum.de/viewtopic.php?f=3&t=942


Ihr seit Buchhändler, wir sind Händler für Elektronik, Spielzeug, sonstigen Kram, oder Kondome usw.. Wir haben aber eines gemeinsam:

Den Oberbegriff HÄNDLER: , die jeden Tag diesem staatlich gedultetem Wahnsinn ausgesetzt sind und sich eigentlich endlich um Ihr Geschäft kümmern wollen, als sich mit Abmahnungen und Paragraphen rumzuärgern.

Es wird langasam Zeit, dass sich alle Händler, egal was sie vertreiben, zusammenschließen, um diesem STAATLICH TOLERIERTEN WAHNSINN ein Ende zu bereiten.

Mein abgemahnter Geschäftspartner machte den Vorschlag 2 Tage lang NULL ANGEBOTE, NULL VERSAND aller gerwerblichen Angebote im Netz (im Mai bis Juni) zu organisieren, damit dieser ignorante Staat endlich mal wach wird und uns vor solchen abmahnwütigen Anwälten schützt.

Hierzu bedarf es einem Programmierer, der eine Seite auf die Beine stellt, in der eine Umfrage, Vote, Beteiligung usw. organisiert wird. (Vorschläge sind erwünscht, Host kann zur Verfügung gestellt werden, Publikation und Teilnahme in und aus anderen Foren wird zugesichert)

Wenn nur 50% aller Onlinehändler mitmachen, wird man in Berlin auf jeden Fall WACH. Allein die fehlenden Steuereinnahmen von 2 Tagen Onlinehandel aller Angebote, die im Jahr Milliarden machen.

Aufgrund dessen (unsere Händlerunterstützung) finde ich es eigentlich von Booklooker schwach/schade, dass hier nur auf die empfohlene Anwaltskanzlei verwiesen wird. Unsere Anwaltskanzlei ist im Wettbewerbrecht profiliert und hat schon diverse Größen (Partei, Bundesligaclub, Justizbehörde usw.) wettbewerbsrechtlich, berechtigt und ohne Eigennutz aus dem Rennen geschossen.

Diese 3 abmahnenden Anwälte schießen bundeweit in alle Richtungen. Warum soll nur aus einer Richtung, durch die von Booklooker empfohlene Kanzlei zurück geschossen werden????????????????

Die 3 gehören ebenfalls aus der ganzen Bunderepublik rechtlich angeschossen, und nicht nur von einer Kanzlei. Mit jedem rechtlichem Schuss zurück, gehört ebenfalls ein Fax an die lokale FDP-Niederlassung versendet.

Hier wird es Zeit für einen Weckruf, der für alle Händler staatliche RECHTSSICHERHEIT vor solchen Leuten bringt, die nur Kasse machen wollen.

Habe Fertig.

Betroffen können sich gern bei mir melden. Ich leide es sofort weiter. Einseitige/Lokale Gegenwehr bringt überhaupt nichts. Dadurch verpufft diese Abmahnwelle, ohne Wirkung zu zeigen, die uns Händlern hilft.
Zuletzt geändert von Lipsator am Fr 14. Dez 2007, 20:55, insgesamt 2-mal geändert.
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