Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 30. Jan 2008, 13:04, insgesamt 1-mal geändert.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

schönesbuch hat geschrieben:Macht der Fakt, dass NaB die abgemahnten Titel längst erhalten hat, die Unterschrift unter der modifizierte Unterlassungserklärung nicht null und nichtig, da man mit ihr doch verspricht, etwas nicht zu tun, das man schon getan hat?

Ich denke, man verspricht, es nie wieder zu tun oder mindestens bis zu dem Zeitpunkt, wenn das Buch aus der BPJM Liste verschwindet, bei vielen im Jahr 2008.

Auch gibt es die Verkäufer, bei denen nicht gekauft sondern nur ein Screenshot angefertigt wurde. Da könnten die andererseits vielleicht nicht nachweisen, dass man, falls er bestellt hätte, keinen Altersnachweis gefordert hätte.
Es reicht das bewerben eines indizierten Titels, ob du den nun auf Lager hast oder dir den einfach nur denkst.
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antje
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Beitrag von antje »

Ja, so ist das leider - ich hab das abgemahnte Buch auch nicht mehr, wie ich heute feststellen musste. Und das, nachdem mir ein mit dem gleichen Buch betroffener Antiquar erzählt hatte, dass nur die frühere Auflage indiziert ist - da hat man schon kein Glück, und dann kommt auch noch Pech dazu :twisted:

Was ist denn mit einer negativen Feststellungsklage? Könnte die hier - obwohl eigentlich ein Verstoß vorliegt - hier etwas bewirken? Zumindest wären wir dann in einer besseren Position, weil wir den Streitwert bestimmen (mehr oder weniger) bestimmen könnten und auch den Gerichtsort. Ach, ich weiß auch nicht....
Viele Grüße, Antje
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biznbux
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Beitrag von biznbux »

hallo allerseits,

gerade ist mir eingefallen, dass hier in niedersachsen wahlkampf ist und das ich den jetzigen fraktionsvorsitzenden dr.rösler von früher kenne.
naja, und da habe ich ihm gerade gemailt :
"
hallo philipp, du erinnerst dich vielleicht noch an unsere zusammentreffen damals in hannover bei den julis etc. .
seit dem beobachte ich sehr aufmerksam deine arbeit, und was ich da sehe gefällt mir sehr !
so bin ich auch unterwegs hier vor ort und rühre kräftig die werbetrommel für die fdp.
allerdings läuft seit gestern eine heftige, sehr unternehmerfeindliche kampagne gegen die fdp, die ganz sicher ungewollt von einer parteikollegin in nrw, OV overath , namens Christine Ehrhardt verursacht wurde, die verdächtigt wird, zusammen mit einem kollegen einen mutmasslichen abmahnverein gegen kleine internetbuchhändler gegründet zu haben.
ich mache mir diese bestimmt absolut unbegründeten anschuldigung ganz sicher nicht zu eigen, ich weiss ja , dass in der fdp grundsätzlich nur ehrbare leute sind und ich weiss auch, dass anwälte ein besonders tiefes verständnis für recht und ordnung haben.
aber in den entspechenden foren geht es seit dem hoch her, und mittlerweile ist auch die fdp in das fadenkreuz geraten. du weisst ja, wie schnell derartige dinge aus dem ruder geraten und am ende heisst es dann, "die fdp gönnt dir nicht das schwarze unter den fingernägeln".
das fände ich persönlich blöd und ich dachte, ich erwähn es mal dir gegenüber, wobei ich natürlich weiss, das du zum einen im wahlkampf bist, zum anderen in der fraktionsarbeit steckst und die partei wohl zum lebensmittelpunkt für dich geworden ist.
aber , wie gesagt, deine arbeit gefällt mir wirklich, und ich wollte dich nur informieren.
für rückfragen stehe ich gerne zur verfügung.
mit den besten wünschen für frohe feiertage und für ein erfolgreiches 2008
unterschrift"

auf diesen text erhebe ich keinen urheberrechtsschutz und falls IRGEND JEMAND auf die IDEE käme, sich ebenfalls an den FDP-politiker seines oder ihreres vertrauens zu wenden, würde ich dafür keine abmahnung versenden !
lasst euch nicht verarschen.
viel spaß !
Zuletzt geändert von biznbux am So 23. Dez 2007, 14:28, insgesamt 2-mal geändert.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

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Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 30. Jan 2008, 14:12, insgesamt 1-mal geändert.
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antje
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Beitrag von antje »

Na, das wär ja zu schön um wahr zu sein, glaub ich aber nicht so ganz.

Ich kann ja noch nicht mal mehr meine ISBN mit der anderen vergleichen (obwohl das auch kein 100%iges Indiz wäre) - gibt ja keine Angebote mehr davon :roll:
Viele Grüße, Antje
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schönesbuch
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Beitrag von schönesbuch »

Bei mir ist es auch eine andere Ausgabe und ich habe sie noch. Ganz sicher bin ich nicht, ob die Indizierung nicht auch für mein Buch gilt. Das muss ich noch in Erfahrung bringen.

Die Sache ist die, wenn ich herausstellt, das Buch ok ist, muss ich ja auch was an das Trio schreiben, wenn ich weitere Probleme vermeiden will. Das würde dann mit Rechtsbeistand teuerer, als die bereitgestellte Erklärung zu unterschreiben, obwohl die Abmahnung dann doch wohl definitiv gegenstandslos wäre.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...eine negative Feststellungsklage wäre sehr wohl eine Alternative, denn man würde nicht den Feststellungantrag stellen, daß man das beanstandete Buch anbieten darf, sondern, daß der Gegner keinen Unterlassungsanspruch hat.

Nachteil: Man muß mit den Gerichtskosten in Höhe von 588,00 Euro bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 Euro in Vorleistung gehen, sonst wird die Klage nicht zugestellt.

Es gilt der fliegende Gerichtsstand; d.h. man kann jedes beliebige Landgericht in Deutschland anrufen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

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IPman
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Beitrag von IPman »

Hallo zusammen, hier ist die nr "413" wegen dem Titel "Hinter geschlossenen Türen" von Ariane Nicolai. :wink:

Auch bei mir ein sehr schwacher Stempel und die Datumsangaben etwas fraglich.

Zu Frau Ehrhardt hab ich erst mal meinen Freund Guido per Email befragt.
Keine Bange, ich meine nicht den Advokaten aus Bonn sondern Guido Westerwelle.
Hab Ihn gefragt, ob so eine Person für die FDP tragbar ist. Ein paar Prozente mehr könnten die schon gebrauchen. 8)

Schön, dass sich hier ein paar Leute für uns stark machen, nächste Woche sind wir hoffentlich schlauer und haben auch ein paar brauchbare Wege gefunden.

Wer die Liste beim BPJM einsehen will, mit Forenuser und 5595J-3478U-3236K kann man dort mal schauen was alles in der Liste steht.

Die Anmeldung ist ganz einfach, hat nur eine Minute gedauert.
Dieses Passwort ist auch nicht lange gültig, immer mal wieder ins Forum schauen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

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Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 30. Jan 2008, 14:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Buchfink
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Beitrag von Buchfink »

IPman hat geschrieben:Wer die Liste beim BPJM einsehen will, mit Forenuser und 5595J-3478U-3236K kann man dort mal schauen was alles in der Liste steht.
na super :evil: - wenn ein über Altersverifikation abgesichertes Kennwort in anderen Foren gepostet wird, dann schätz ich mal das es nicht mehr lange dauert bis die Seite dichtgemacht wird!
Da man dort nichts ausdrucken oder kopieren kann, wäre damit eine hervorragende und wichtige Infoquelle versiegt
Zuletzt geändert von Buchfink am Fr 14. Dez 2007, 22:49, insgesamt 1-mal geändert.
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antje
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Beitrag von antje »

Ich würd auch meinen Teil dazu geben

Folgekosten: Ja, es ist halt das Risiko dabei, dass bei der Feststellungsklage festgestellt wird, dass die Abmahnung rechtens ist - aber das kann ich mir irgendwie bei allem, was jetzt hier rausgekommen ist, nicht so vorstellen. Aber wenn doch, hätte halt jeder u. U. ein ganz schönes Päckchen zu tragen, aber wohl weniger, wenn ich das richtig verstanden habe, weil wir den Streitwert drücken können.

Und das Risiko haben wir in jedem Fall, fürchte ich.
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Dawson
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Beitrag von Dawson »

Macht der Fakt, dass NaB die abgemahnten Titel längst erhalten hat, die Unterschrift unter der modifizierte Unterlassungserklärung nicht null und nichtig, da man mit ihr doch verspricht, etwas nicht zu tun, das man schon getan hat?

Ich denke, man verspricht, es nie wieder zu tun oder mindestens bis zu dem Zeitpunkt, wenn das Buch aus der BPJM Liste verschwindet, bei vielen im Jahr 2008.


Wenn Letzteres so wäre, hätten diese Schundnickel die 204 Bücher (Oder so) doch gar nicht zu kaufen brauchen.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

@Mr.Manoon

244,00 Euro ist aber nicht die Hälfte der Gerichtskosten :D

Das mögliche Klagerisiko beträgt in erster Instanz ca. 3.000 Euro netto. Darauf muß natürlich hingewiesen werden, wobei ich mir sehr sicher bin, daß das Klageverfahren erfolgreich verlaufen würde.

Ich kann das sehr schnell in die Wege leiten. Ich arbeite seit über 13 Jahren mit einer sehr qualifizierten Anwaltskanzlei zusammen.
Zuletzt geändert von jessikaxxl am Fr 14. Dez 2007, 22:45, insgesamt 1-mal geändert.
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