Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Lacplesis
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Beitrag von Lacplesis »

Mr.Manoon hat geschrieben: Es ging doch darum ob bei einer Abmahnung ein ähnliches Sortiment vorliegen muß, wegen Wettbewerb. Also so habe ich es verstanden.
Das habe ich verneint.
OK, sorry, dann habe ich das wohl alles etwas falsch in Erinnerung.
Ich hatte Wettbewerb in dem Sinne aufgefasst, das eine tatsächliche Konkurenzsituation vorliegen muß und nicht nur eine theoretische. Also, das eine wirkliche Umsatzminderung auch vorliegen kann, weil der abgemahnte Wettbewerber sich (im Gegensatz zum Abmahner) nicht an das Werbeverbot gehalten hat.

Also hoffen wir mal das die nicht irgendwoher Handelstätigkeit aus dem Hut zaubern!
kleinerVersandhändler
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Beitrag von kleinerVersandhändler »

Kurze Frage an die späte Runde:
Wie ist das denn juristisch mit der klar erkennbaren Vordatierung der Schreiben (sonst hätten unsere drei Freunde es wohl nicht in der Menge geschafft)

Bei mir hat es der GV wohl einen Tag vorher erhalten als im Brief datiert.

Dazu habe ich keine Idee. Ist das formell OK ??
Wird der Papierkram eventuell unwirksam oder die Frist ungültig?

Ideen ?
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 30. Jan 2008, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Kurze Frage an die späte Runde:
Wie ist das denn juristisch mit der klar erkennbaren Vordatierung der Schreiben (sonst hätten unsere drei Freunde es wohl nicht in der Menge geschafft)

Bei mir hat es der GV wohl einen Tag vorher erhalten als im Brief datiert.

Dazu habe ich keine Idee. Ist das formell OK ??
Wird der Papierkram eventuell unwirksam oder die Frist ungültig?
...das ist sicher momentan ein unwesentlicher Angriffspunkt - allenfalls ein kleines Steinchen.
blokk
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Beitrag von blokk »

Moments hat geschrieben:Klar, ich weiss dass ich schuldig bin, da ich ein indexiertes Buch in meinem Bestand hatte (mittlerweile natürlich aus dem Bestand genommen). Ich habe aber nicht an Betreffende Herrschaften verkauft, es geht bei mir anscheinend nur um dieses eine Buch, von welchem in der Abmahnung ein Scrennshot, datiert am 7.12.2007 - hier bei Booklooker vorhanden war. Also nicht einmal der Beweis, dass ich das Buch ohne Frage an einen Jugendlichen verkauft hätte.

Immer noch desolat wütend
Moments
Ob du das Buch nur angeboten oder tatsächlich verkauft hast, ist auch nicht relevant. Tatsache ist, dass wir indizierte Bücher angeboten haben - bewußt oder unbewußt -, ohne uns vom Alter des Käufers überzeugen zu können. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Punkt.
Die Frage in diesem Thread ist, ob das 3er-Gespann Grossmann, Renner und die FDP-Ortsvorsitzende von Overath Christine Ehrhardt überhaupt eine rechtlich tragbare Grundlage für die massenhaften Abmahnungen hatte.
Nach bisheriger Sachlage ist das eher zu bezweifeln. Augenscheinlich existiert keine Buchhandlung unter der Adresse "Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH, Lotharstr. 155, 53115 Bonn. vertreten durch Geschäftsführer Guido Renner". Wohl aber ein Büro des Rechtsanwaltes Guido Renner.
Somit ist die Einschaltung der Rechtsanwältin Christine Ehrhardt völlig überflüssig und eine Kostennote der Rechtsanwältin ad absurdum.
Die allgemeine Rechtssprechung legt dem Klägetr nämlich die Kostenminimierung auf. Die besagt, dass in unserem Fall die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes nicht statthaft ist, wenn der Kläger in der Lage ist, seinen Fall in angemessener Weise vor Gericht zu vertreten in der Lage ist.
Das sollte man doch von einem ausgebildeten "Rechtsexperten" erwarten können. Eine Kostennote von Christine Ehrhardt ist somit unsinnig bis gesetzwidrig. Der Kläger selbst, nämlich besagte "Fachbuchhandlung", kann keine Kostennote ausstellen. Deswegen ja auch diese nette kleine Konstellation.

Inwieweit du auf diese Forderung reagieren solltest? Brüh dir ne hübsch große Kanne Tee auf - und warte ab. bis zum 28.12. tut sich hier noch ne Menge.
Bedenke : wir sind hier zwar manchmal ein wilder Haufen, aber wenn's drauf ankommt, pinkelt uns keiner ans Bein.
kleinerVersandhändler
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Beitrag von kleinerVersandhändler »

grad gefunden : Nur so zur Motivation an Alle.

http://www.brandeins.de/home/inhalt_det ... &umenuid=1
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Somit ist die Einschaltung der Rechtsanwältin Christine Ehrhardt völlig überflüssig und eine Kostennote der Rechtsanwältin ad absurdum.
...auch hier muß ich widersprechen. Diese Argumentation köann man mit dem schlichten Argument vim Tisch fegen, man sei selbst im Wettbewersrecht nicht ausreichend informiert. Die Rechtsprechung ist auch da eindeutig.
blokk
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Beitrag von blokk »

Tina hat geschrieben:Ein Anwalt der mit Büchern handelt . Absurd klingt das....
Der handelt doch garnicht - der will nur Zaster saugen ohne zu arbeiten
blokk
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Beitrag von blokk »

Lipsator hat geschrieben:
Ich kann eine Reihe weiterer Beispiele nennen.
Konzerne, Bundesliegaclub, Partei, Justizeinrichtungen und diverse Massenabmahnanwälte, usw. usw.

Nachtrag:

500 offene/bekannte Fälle a 350 Euro sind 175.000,- für eine modifizierte Unterlassungserklärung des von Booklooker empfohlenen Anwalts. Ein schönes Weihnachtsgeld für diese Kanzlei, aber keine endgültige Lösung für Euer Problem und dem Problem des gesamten Onlinehandels im allgemeinen.

Schmeist das Geld lieber zum Fenster raus. Damit habt ihr wenigstens einem Bettler geholfen, der es finden.Es wird weitere Abmahnugen geben. Auch bei Euch.

Ab jetzt ist Eure Gemeinschaft von Antiquariaten nicht mehr vor Abmahnungen geschützt.Das eigentliche Problem der Abmahnwut und der Rechtsunsicherheit von Onlinehändlern, ob Buchhändler, oder sonstwas, in Deutschland habt Ihr damit nicht gebannt.

Das sehe ich nicht so.
Gerade die lebhafte Diskusion im Forum -18 Seiten in 36 Stunden Thread, wow- lässt in mir die Erkenntnis wachsen, das BL in Zukunft erheblich vor Leuten geschützt sein wird, die mit ihrer freien Zeit nichts sinnvolles anzufangen wissen.
Es wird mir ein Vergnügen sein, zu verfolgen, wie der weitere politische Werdegang von Christine Ehrhardt verlaufen wird. Und ich gehe fest davon aus, dass es selbst die FDP es sich nicht leisten kann, solche Figuren auch nur im Ortsvorstand von Overath zu dulden.
Zuletzt geändert von blokk am Sa 15. Dez 2007, 03:36, insgesamt 1-mal geändert.
kleinerVersandhändler
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Beitrag von kleinerVersandhändler »

grade gefunden :
Auch das OLG Düsseldorf (Urteil v. 05.06.2007, Az. I-20 U 176/06) hat erneut in einem Abmahnverfahren zur Verwendung unzulässiger Geschäftsbedingungen lediglich einen Streitwert von 1.200 Euro akzeptiert, da sich bei der Vielzahl von Anbietern der Wettbewerbsverstoß nur gering auf den Umsatz des Klägers auswirke. Dem Anwalt wurden so gerade einmal 155,30 Euro für die Abmahnung zugesprochen. Dass die Nichteinhaltung von Informationspflichten bei Onlinegeschäften maximal einen Streitwert von 5.000 Euro rechtfertige, hat zuletzt das OLG Hamburg (Beschl. v. 30.10.2007, Az. 3 W 189/07) entschieden.

Ich würde mal sagen es ist hier zwar keine Informationspflicht verletzt aber die Auswirkung auf den Umsatz des Klägers dürfte hier mehr als gering sein (damit meine ich die als Buchhändler)
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

...kein Abmahner geht mit einem Verfahren in den OLG-Bezirk Düsseldorf. Dieses OLG ist diesbezüglich ein Exot unter den Obergerichten.
el

Beitrag von el »

So ich hab mir meine Fragen mal selbst beantwortet
3. Verkäufer oder Käufer bei booklooker/disklooker.de können nur voll geschäftsfähige Personen sein, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Das ist aus den BL ? AGBs, das ist ne klare Ansage dass eine Gefährdung Minderjähriger ausgeschlossen müsste (theoretisch; ich weiß dass es praktisch anders aussieht) da Minderjährige eh nicht kaufen dürfen


Außerdem hab ich mal meinen Chef (der ist selbst Rechtsanwalt ) gefragt:

KEINE Sammelklage, sondern viele kleine Klagen, verteilt durch die ganze Republik, aber zentral koordiniert (also man spricht sich untereinander ab und hält sich gegenseitig auf dem Laufenden) Dann ist der Herr aus Bonn für ne Weile beschäftigt vor den verschiedenen Gerichten anzutanzen und er darf jeweils separat seine Beschuldigung beweisen. (Problem ist die Kostenseite)


Außerdem darf angezweifelt werden dass ein leicht manipulierbarer Screenshot als Beweis anerkannt wird.

@ lipsator, sei mal nicht so von oben herab, das kommt nicht gut. Von der sache sind wir alle betroffen, tu du mal nicht so als seist du der messias der das allheilmittel hast (sorry wegen der persönlichen worte, aber was du teilweise von dir gibst ist nicht gerade hilfreich und bisweilen unsachlich)
el

Beitrag von el »

Stellungnahme der w+h GmbH zur aktuellen Abmahnwelle durch die RA. Christine Ehrhardt

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Bedauern mussten wir heute am 14.12.2007 Kenntnis der aktuellen Abmahnwelle nehmen.

Zu dieser Abmahnwelle möchten wir folgende Erklärung abgeben:

Ein Axel Rosenberger kam vor ca. 2 Jahren mit einer Auftragsarbeit (Entwicklung einer Inkassosoftware ähnlich Mediafinanz) auf die w+h GmbH zu. Einige Teile des Projektes wurden auch realisiert (z.B. kleine Teile dieser Webseite).

Aufgrund technischer und kommunikativer Probleme wurde das Projekt nach kurzer Zeit nicht mehr weiterentwickelt. Seit dieser Zeit gab es keinen Kontakt mehr zwischen der w+h GmbH und Herrn Axel Rosenberger.

Der entstandene Imageschaden durch diese Abmahnwelle für die w+h GmbH ist beträchtlich. Nach ersten Erkenntnissen sind auch sehr viele whBOOK-Kunden von dieser Abmahnwelle betroffen.

Wir bedanken uns für die Informationsversorgung durch unsere Kunden, so wurde das Ausmaß des Schadens erst für uns erkennbar.

Falls Sie uns weiter mit Informationen versorgen können, schicken Sie uns diese bitte an die eigens dafür eingerichtete E-Mail-Adresse abmahnwelle@whsoft.de.



Vielen Dank

w+h GmbH
M. Wiesler
F. Holzapfel

Ochsenfurter Str. 4
97246 Eibelstadt

Tel.: 09303-980080
Fax: 09303-980089
E-Mail: mail@whsoft.de
Web: http://www.whsoft.de
Diese Webseite wurde am 14.12.2007 abgeschaltet.
Die Domain ist im Besitz von:

w + h GmbH
Ochsenfurter Str. 4
D 97246 Eibelstadt
Fon.: +49 (0)9303 980080
Fax : +49 (0)9303 980089
E-Mail: mail@whsoft.de
Web: http://www.whsoft.de
blokk
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Beitrag von blokk »

el hat geschrieben:
Außerdem darf angezweifelt werden dass ein leicht manipulierbarer Screenshot als Beweis anerkannt wird.
Ein guter Hinweis, el

Ich arbeite euch jeden Screenshot so hin, wie ihr ihn brauchen könnt :lol:
SeekundSearch
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Beitrag von SeekundSearch »

Hallo,

hier ist die Nummer 468. Mein Titel war von Andreas Schulz mit dem Titel Shuriken Tonfa Sai. Wohl eine Kondo-Kampfsportart. Könnte mir jemand dazu kurz eine Info geben ob wirklich auf dem Index?

Bei mir war es so, daß ich das Buch seit Januar 2005 gar nicht mehr habe, aber leider noch im Angebot gelistet war.

Ich finde es klasse, wie schnell sich doch ein so toller und starker Zusammenschluß gebildet hat. Ich bin jetzt schon gespannt, was die nächsten Tage herauskommen wird.

Ich frage jetzt einfach mal, wäre dies nicht etwas für unseren Günni von Stern TV? Kein Thema, wir haben ein Gesetz verletzt, aber die jetzt resultierende Massenabmahnwelle ist doch wirklich der Hammer. Noch dazu verbunden die angesetzten Kosten, die in keinem Verhältnis stehén. Und eingebundende Personen, die sich recht intensiv in Parteinen engagieren. Na da wäre ich ja auf ein Interview gespannt

Haltet durch, gemeinsam sind wir stark!

Gruß SeekundSearch
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