Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
der_Bonner
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Beitrag von der_Bonner »

So, Jungs und Mädels, nun atmet mal wieder alle locker durch die Hose! Ihr verfangt Euch in Diskussionen, die völlig überflüssig sind.

Ihr habt 3 Möglichkeiten:

1) die demnächst bereitgestellte Unterlassungserklärung von BL nutzen und nichts zahlen

2) den Vorgang für 350 Euro durch diese Kanzlei betreuen lassen

3) die Aktivlegitimation prüfen und später ggf. die Erklärung abgeben, so wie von Jessicaxxl vorgeschlagen

Bewertung:
zu 1) Risiko: etwaige Vertragsstrafen in der Zukunft
zu 2) Negativ: Ihr zahlt 350 Euro dafür, dass die Kanzlei ein paar Briefe verschickt, die Ihr auch selber verschicken könntet
zu 3) Königsweg: Wenn die Legitimation nicht gegeben ist (also kein Wettbewerber), dann sind alle weiteren Überlegungen obsolet - der Fall ist durch.

Eines nicht vergessen: Die Gegenseite muss genauso Risiken und Chancen abwägen!
Frage: Was ist das Interesse der Gegenseite?
Antwort: Wie bei solchen Aktionen üblich: Verdienst über Abmahngebühr und etwaige Vertragsstrafen später.

Ergo: Da das ganze nur bei einer großen Anzahl von Verfahren lohnt (hier ca. 500) und davon auszugehen ist, dass immer einige schnell zahlen und kriechen, lohnt für diese Serienabmahner es in der Regel nicht, das wirtschaftliche Risiko von Prozessen einzugehen.

Die Gegenseite hat doch das 3000 Euro Risiko bei jedem Fall, den sie vor Gericht bringt. Wenn nur 10% von Euch sich sperren und die Gegenseite somit 50 Verfahren anstrengen muss, dann sprechen wir von 150.000 Euro Prozessrisiko für die Gegenseite. Und das bei realistisch sehr schlechten Chancen für die Gegenseite.

Macht Euch also bitte klar, dass Ihr nicht in so einer schlechten Position seid. Googelt halt nach "Ehrlich währt am längsten" und lest selber, wie sowas endet...
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Buchfink
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Beitrag von Buchfink »

el hat geschrieben:
3. Verkäufer oder Käufer bei booklooker/disklooker.de können nur voll geschäftsfähige Personen sein, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Das ist aus den BL ? AGBs, das ist ne klare Ansage dass eine Gefährdung Minderjähriger ausgeschlossen müsste (theoretisch; ich weiß dass es praktisch anders aussieht) da Minderjährige eh nicht kaufen dürfen

Hallo el, auf diesen Punkt der BL-AGB bin ich beim Durchschauen auch gestossen und habe mir ähnliche Gedanken dazu gemacht, beim weiterlesen ist mir allerdings dann auch der Punkt 13 aufgefallen:
13. Die Verkäufer dürfen keine Artikel auf die Webseite von booklooker/disklooker einstellen, die durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert sind oder die eine Altersfreigabe ab 18 Jahren erhalten haben...
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Buchfink
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Beitrag von Buchfink »

SeekundSearch hat geschrieben:Mein Titel war von Andreas Schulz mit dem Titel Shuriken Tonfa Sai. Wohl eine Kondo-Kampfsportart. Könnte mir jemand dazu kurz eine Info geben ob wirklich auf dem Index?
Hallo SeekundSearch,

diesen Eintrag habe ich auf der mir zugänglichen Liste gefunden:

Shuriken Tonfa-Sai
Schultz, Andreas
Budo Bibliothek Falken Verlag, Niderhausen (müßte aber eigentlich Niedernhausen heissen, wenn ich mich nicht täusche)
BAnz. Nr. 172 vom 13.09.1990
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Renegadetime
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Beitrag von Renegadetime »

Hallo!Ich bin die Nummer 498 und habe die Abmahnung als Privatanbieter bekommen.Oftmals besagter Käufer hat auch bei ein Buch(Mimili)gekauft.Der Brief kam gestern ca 13 Uhr mit der Post und die ersten Stunden danach waren nicht gerade toll aber inzwischen habe ich mich die halbe Nacht informiert und sehe inzwischen immer weniger Angriffspunkte gegen meine Person.Fakt ist so oder so,dass ich keinen Cent an diese Leute bezahlen werde.Gut wäre wirklich,dass man dieses Problem immer öffentlicher machen würde.Was hier ja immer mehr Gestalt annimmt..........Lasst uns diese Leute letzendlich,durch Ihren grössten Fehler,den Sie gemacht haben "maßlose Gier" bestrafen! Grüsse an Alle!
Heidulf
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Beitrag von Heidulf »

In anderen Foren wird munter darüber diskutiert ob man die RAin anzeige sollte wegen Urkundenfälschung (verschiedene, nicht zusammenpassende Daten im Abmahnschreiben) Der andere Grund wäre Betrug und möglicherweise Erpressung, weil ein Straftatbestand nicht der Polizei gemeldet wurde, sondern versucht wird, Geld damit zu verdienen. Wie seht Ihr das hier ?
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Renegadetime
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Beitrag von Renegadetime »

Es ist definitiv Geldhascherei und muss rechtlich verfolgt werden.Lange vorbereitet,halbwegs durchdacht aber letzendlich mit vielen Fehlern.Allein das mindestens 500 Abmahnungen rausgegangen sind deutet doch darauf hin,das der rechtliche Aspekt für diese Leute unwichtig ist-die Masse zählt..............
jessikaxxl
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Beitrag von jessikaxxl »

Mein Beitrag vom 13. Dezember 19:22 Uhr
jessikaxxl hat geschrieben:...ich selbst bin kein Händler.

Von einem Bekannten wurde mir eine gleichlautende Abmahnung zur Kenntnis gebracht.

In dem Fall sollte auf keinen Fall ohne einehende Prüfung eine Unterlassungserkärung abgegeben werden. Die Sache ist mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtsmißbräuchlich, denn obwohl die Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH am 7. September 2007 in das HR des AG Bonn eingetragen wurde, ist ein Geschäftsbetrieb weder im Internet noch vor Ort feststellbar.

Betroffene sollten eine Sammelstelle für die Abmahnungen einrichten. Ich würde es übernehmen, die Angelegenheit gesammelt über eine seriöse und alt eingesessene Anwaltskanzlei bearbeiten zu lassen.

Vermutlich ist das Vorgehen nicht nur rechtsmißbräuchlich i.S. des UWG, sondern auch strafrechtlich relevant.

Die Information der IHK und der Staatsanwaltschaft würde ich vornehmen.
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Lesbos24
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Beitrag von Lesbos24 »

So, jetzt hat es mich auch erwischt. Vor ca. 15 Minuten war der Briefträger da und hat mir einen gelben Brief überreicht.... Ich bin die Nummer 517...

Werde mir jetzt noch mal alles ganz genau durchlesen und dann relativ schnell handeln müssen, da ich bald in den Urlaub fahre und vorher alles geklärt haben muss... :(

Ciao
Jessica
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Buchfink
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Beitrag von Buchfink »

Buchfink hat geschrieben: auf diesen Punkt der BL-AGB bin ich beim Durchschauen auch gestossen
Wobei ich gerade den Eindruck habe, dass sich die Booklooker-AGB derzeit irgendwie etwas chamäleonartig verhalten. Ich könnte fast wetten, dass ich gestern noch einige Sachen so nicht gelesen habe.
Aber eventuell hatte ich da ja die alte, bzw. uralte Version der AGB angeklickt.

Grüße Buchfink
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Tina
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Registriert: Mi 7. Nov 2007, 09:48

Beitrag von Tina »

Vieleicht wäre es mal ganz hilfreich nen eigenen Thread mit Ideen und Vorgehensweise zu eröffnen. Hier ist ja ein ganz schönes Durcheinander.

Jemand müßte mal, für die Leute, die nicht den Vorschlägen der BL Anwaltskanzlei folgen wollen, konkrete Vorschläge machen und sagen was zu tun ist. Gerne jemand kompetentes. Es scheint mir auch so, das einige Forumsmitglieder die durchaus was sinnvolles geschrieben haben verstummt sind.

Vielleicht liegt es ja daran , daß hier alle wild durcheinander schreien und jeder nur seinen eigenen Fall vortragen möchte.

Wer würde denn eine Sammelklage organisieren ? Wie würde so eine aussehen ? Wehrt die Sammelklage den Bestand der Abmahnung erst mal auf ? Ist das dann so etwas wie ein schwebendes Verfahren ? Kann es sein das Renner & Co sich dann zurückziehen ? Wie kann man Renner dazu bringen auf seine Gehaltsvorderungen zu verzichten ? Vielleicht bereut er ja schon das er diesen Stein ins Rollen gebracht hat.

Das sind Fragen die bestimmt nicht nur mich interessieren.

Für viele Händler, bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig als der BL Anwaltskanzlei zu folgen, weil sie aus dem ganzen hier nicht mehr schlau werden. Es müssen Fakten her und konkrete Vorschläge.
el

Beitrag von el »

Buchfink hat geschrieben:
el hat geschrieben:
3. Verkäufer oder Käufer bei booklooker/disklooker.de können nur voll geschäftsfähige Personen sein, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Das ist aus den BL ? AGBs, das ist ne klare Ansage dass eine Gefährdung Minderjähriger ausgeschlossen müsste (theoretisch; ich weiß dass es praktisch anders aussieht) da Minderjährige eh nicht kaufen dürfen

Hallo el, auf diesen Punkt der BL-AGB bin ich beim Durchschauen auch gestossen und habe mir ähnliche Gedanken dazu gemacht, beim weiterlesen ist mir allerdings dann auch der Punkt 13 aufgefallen:
13. Die Verkäufer dürfen keine Artikel auf die Webseite von booklooker/disklooker einstellen, die durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert sind oder die eine Altersfreigabe ab 18 Jahren erhalten haben...
Jo, aber was juckt dass den N a B wenn wir gegen BL - Richtlinien verstoßen? Dann dürfen uns Herr Conrad, Bertheau und Co eins auffen Deckel geben, aber kein "Externer" ;)

Und wegen Presse: Ich würde das nicht nur an Stern TV schicken sondern auch an Frontal 21 und Monitor, ggf an WISO.
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antje
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Beitrag von antje »

Tina hat geschrieben:Vieleicht wäre es mal ganz hilfreich nen eigenen Thread mit Ideen und Vorgehensweise zu eröffnen. Hier ist ja ein ganz schönes Durcheinander.

Jemand müßte mal, für die Leute, die nicht den Vorschlägen der BL Anwaltskanzlei folgen wollen, konkrete Vorschläge machen und sagen was zu tun ist. Gerne jemand kompetentes. Es scheint mir auch so, das einige Forumsmitglieder die durchaus was sinnvolles geschrieben haben verstummt sind.

Vielleicht liegt es ja daran , daß hier alle wild durcheinander schreien und jeder nur seinen eigenen Fall vortragen möchte.

Wer würde denn eine Sammelklage organisieren ? Wie würde so eine aussehen ? Wehrt die Sammelklage den Bestand der Abmahnung erst mal auf ? Ist das dann so etwas wie ein schwebendes Verfahren ? Kann es sein das Renner & Co sich dann zurückziehen ? Wie kann man Renner dazu bringen auf seine Gehaltsvorderungen zu verzichten ? Vielleicht bereut er ja schon das er diesen Stein ins Rollen gebracht hat.

Das sind Fragen die bestimmt nicht nur mich interessieren.

Für viele Händler, bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig als der BL Anwaltskanzlei zu folgen, weil sie aus dem ganzen hier nicht mehr schlau werden. Es müssen Fakten her und konkrete Vorschläge.
Wende dich doch bitte, bitte an jessikaxxl - wir hatten doch schon mal was herausgearbeitet, was ganz interessant sein könnte, wenn einige mitmachen (um die Kosten überschaubar zu halten). Schreib ihr einfach eine pm - sie ist ja hier im Forum auch oft vertreten.

So - bin weg bis Montag (nu aber wirklich)
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain

http://www.booklooker.de/friebis
Heidulf
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Registriert: Fr 14. Dez 2007, 19:25

Beitrag von Heidulf »

[quote="el]Und wegen Presse: Ich würde das nicht nur an Stern TV schicken sondern auch an Frontal 21 und Monitor, ggf an WISO.[/quote]

ich fürchte, dass das Thema viel zu ambivalent sein dürfte, als dass es in Presse & TV Beachtung findet. Schließlich haben wir uns strafbar gemacht indem wir unsere Jugend mit illegalen Büchern gefährden (jetzt mal auf Bildzeitungsniveau herunterprojeziert...)
Mr.Manoon
Beiträge: 738
Registriert: Fr 14. Dez 2007, 13:25

Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Mi 30. Jan 2008, 15:08, insgesamt 3-mal geändert.
schönesbuch
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Registriert: Do 13. Dez 2007, 13:14

Beitrag von schönesbuch »

Weiss jemand inzwischen Näheres über diesen N ? Ist er tatsächlich ein Kind, das da mit hineingezogen wurde? Falls ja, was sagt die Mutter dazu und das Jugendamt? Wäre das nicht ein Ansatzpunkt?
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