Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch

Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Do 31. Jan 2008, 09:33, insgesamt 4-mal geändert.
kandy
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Beitrag von kandy »

SeekundSearch hat geschrieben:Man kann die ganze Aktion sogar vermarken. Internetplatformen wehren sich jetzt endlich mit vereintkräften gegen die Abmahnwellen usw.
Mach mal Booklooker den Vorschlag. Die haben sicher großes Interesse daran, daß die Sache nicht mit dem Ruf "Schmuddelplattform", sondern im Gegenteil, hier wehren sich die Händler, hängenbleibt.
ammerbuch
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Beitrag von ammerbuch »

Hallo liebe Kollegen

Ich habe mich gestern in die Höhle des Löwen begeben und bei Herrn A. Rosenb. angerufen und nach NaB gefragt. Erste Antwort war, daß NaB dort nicht wohnt. Mit dem Hinweis, daß die Adresse übereinstimmt war dann NaB abwesend und nicht zu sprechen. Ich habe dann Herrn A.R. aufgefordert bei der Büchersendung (die noch unterwegs ist) die Annahme zu verweigern. Alle folgenden Fragen wurden mit der Antwort "Sie werden von mir hören" quittiert.
Fazit: Den NaB gibt es höchstwahrscheinlich. (Im Telefonbuch ist übrigens keine Privatadresse des RA verzeichnet, wo man evtl. NaB erreichen könnte)


Zudem möchte ich dringend davon abraten zur Bild-Z. zu gehen. Wallraff hatte sich dort als Journalist verdingt, und die Methoden geschildert: Laut Ihm sind oftmals diejenigen, die einen Skandal an die Öffentlichkeit bringen am Ende selbst die Geschädigten und dann hätten wir gleich zwei Gegner.

Meiner Ansicht nach sollte erklärtes Ziel sein, dem RA-Trio rechtswidriges Handeln nachzuweisen, um mindestens eine Unterlassungsverfügung - im Idealfall aber den Entzug der Lizenz zu erwirken. Dazu müssen wir denen was nachweisen können, was strafrechtliche Folgen hat, im Fall des Abmahnvereins "Ehrlich währt am längsten" waren es sogar 6 Monate Haft für den Geschäftsführer, inklusive Liquidation des Vereins - nicht übel...oder ?

Grüße

Dirk (ammerbuch)
Bücherwurm14167
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Beitrag von Bücherwurm14167 »

Mr.Manoon hat geschrieben:
Ich habe mich übrigens auch telefonisch sehr intensiv über den Gerichstvollzieher OVG *** beschwert, bei der entsprechenden Behörde. Auch wenn das eigentlich unsinnig war.
Sic est! Jener hat nur seine Arbeit getan, zu der er verpflichtet ist. Bitte nicht die sicher teilweise berechtigte Wut an den falschen Personen auslassen! Und bitte mal den Namen löschen :wink:
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Nox
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Beitrag von Nox »

Gelten diese Screenshots im rechtlichen Sinne eigentlich als hieb- und stichfeste Beweise?

Könnte da jemand mal eine Einschätzung zu abgeben?

Bin selbst nicht betroffen, aber echt bestürtzt über das, was hier abläuft...
Mr.Manoon
Beiträge: 738
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Do 31. Jan 2008, 09:33, insgesamt 1-mal geändert.
el

Beitrag von el »

Lt. meinem RA (ich bin selbst nicht betroffen aber ich hab ihn neugierdehalber mal gefragt): Da sie manipulierbar sind auf jeden Fall die Screenshots anzweifeln!
Bücherwurm14167
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Beitrag von Bücherwurm14167 »

el hat geschrieben:Lt. meinem RA (ich bin selbst nicht betroffen aber ich hab ihn neugierdehalber mal gefragt): Da sie manipulierbar sind auf jeden Fall die Screenshots anzweifeln!
Das ist ein zweischneidiges Schwert. Sollte es zum Prozeß kommen, können erhebliche Beweisgebühren anfallen!

Bin auch nicht betroffen.
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Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Do 31. Jan 2008, 09:34, insgesamt 2-mal geändert.
el

Beitrag von el »

Ein screenshot ist aber kein Geschäftsvorfall und auch keine Verbindung in dem Sinne dass sie gespeichert werden muss. ;)
Tina
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Beitrag von Tina »

Ich bin nicht / noch nicht betroffen. Aber ich werde einzahlen.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
Zuletzt geändert von Mr.Manoon am Do 31. Jan 2008, 09:35, insgesamt 1-mal geändert.
Mr.Manoon
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Beitrag von Mr.Manoon »

nix
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Makireos
Beiträge: 6
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Beitrag von Makireos »

So ich habe nun auch einen Brief aus Overath erhalten!
wenn ich richtig mitgezählt habe bin ich somit die 518...

Ich finde die Idee des Sammelkontos über BL sehr interessant!

hat jemand eine komplette liste mit den indizierten titeln?

Grüße
el

Beitrag von el »

Das ist ein screenshot.
Also eine Kopie dessen was du gerade auf deinem Bildschirm hast, eine Fotographie quasi.

Das hat nix mit Verkäufen/Käufen zu tun und ist dermaßen leicht manipulierbar dass es wohl kaum ein Beweis darstellt....

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